Stand: Januar 2025
Verantwortlicher der Datenverarbeitung:
Stadt Weilheim i.OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 682-0
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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
actago GmbH
Weidenstraße 66
94405 Landau
Telefon: +49 9951 99990-20
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Zwecke der Datenverarbeitung:
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung u. a. Gefahrenabwehr, Unterbindung und Beseitigung von Störungen; Erlass von Anordnungen und Erteilung von Erlaubnissen nach dem LStVG; Vollzug Sicherheits- und Ordnungs-recht, Durchführung Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, Einleitung Bußgeldverfahren, Durchführung Zwangsmittelverfahren.Schutz von Sonn- und Feiertagen, Ladenschlussgesetz, Befreiung von Verboten, Erteilung von Ausnahmen.
- Vollzug Staatsvertrag zum Glückspielwesen.
- Freistellung vom Verwendungsverbot, Genehmigung von Feuerwerken.
- Straßenverkehrsrecht, Verkehrsrechtliche Anordnungen, Verkehrssicherung und -regelung, Ausnahmegenehmigungen, Sondernutzungen, Verkehrsüberwachungen, Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen.
- Jagd und Fischereiwesen: Bearbeiten von Anträgen von Jagd- und Fischerei-Erlaubnissen, Anmeldung zur Jagd-, Fischereiprüfung, Verwaltung Jagdpacht.
- Vollzug Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit; Antrag zur Haltung eines gefährlichen Tieres einer wildlebenden Art oder eines Kampfhundes; Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses für Hunde, bei denen die Vermutung eines Kampfhundes gilt.
- Waffen- und Sprengstoffwesen: Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung von Anträgen; Melderegistereintrag von waffenrechtlichen Erlaubnissen.
- Feuerwehrwesen, Feuerbeschau, Brand- und Katastrophenschutz.
- Schöffenangelegenheiten.
- Umwelt-, Natur-, Lärm-, Immissionsschutz, Gesundheitswesen, Mobilfunkangelegenheiten.
- Angelegenheiten der Außenwerbung und Plakatierung.
- Notunterbringung, Obdachlosenfürsorge, -unterbringung, -verwaltung, Meldepflicht, Klärung Kostenübernahme, Zwangsräumungen.
- Mitwirkung bei Hausdurchsuchungen.
- Abwicklung Wildschäden, Schadensregulierung bei Beschädigung gemeindlichen Eigentums.
- Flurbegehungen/Feldgeschworene.
- Öffentlicher Personennahverkehr.
- Koordination der Breitbandversorgung, Vollzug Telekommunikationsgesetz, dazu gehört u. a. Aufgrabungsgenehmigung,
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. Art. 4 BayDSG.
- Abgabenordnung (AO), Kostenverzeichnis (KVz), Gebührenverordnungen.
• Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), Kommunale Satzungen und Verordnungen (Ortsrecht). - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
- Gewerbeordnung (GewO), Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV), Bedürfnisgewerbeverordnung (BedV).
- Gaststättengesetz (GastG), Bayerische Gaststättenverordnung (BayGastV), Ladenschlussgesetz (LadSchlG), Feiertagsgesetz.
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
- Waffengesetz (WaffG), Beschussgesetz, Sprengstoffgesetz (SprengG), Verordnungen zum SprengG (1. + 2. SprengV).
- Bayer. Fischereigesetz, Ausführungsverordnung, Verwaltungsvorschriften (BayFiG, AVBayFiG, VwVFiR)), Bayer. Jagdgesetz (BayJG), Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung).
- Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG), Gesetz über Versammlungen und Aufzüge.
- Bayerisches Wassergesetz (BayWG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
- Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG), Verordnung über die Feuerbeschau (FBV), Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB). Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG).
- Telekommunikationsgesetz (TKG), Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR).
- Straßenverkehrsordnung (StVO), Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).
- Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG).
- Flurbereinigungsgesetz und Ausführungsgesetze.
Quelle der Daten, wenn sie nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden:
- Meldebehörden und andere Behörden im Rahmen des Amtshilfeverfahrens. Übermittelt werden die Daten, die für den jeweiligen Sachverhalt erforderlich sind.
- Aussagen von betroffenen Personen oder Zeugen.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
- Bedienstete/Organisationseinheiten innerhalb der Verwaltung, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind.
- Dienstleister im Rahmen der Auftragsverarbeitung, dazu gehören Systembetreuer und IT-Dienstleister, die für uns tätig sind und im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von Ihren Daten erhalten.
- Justizbehörden, Landratsamt, Polizei, Sicherheitsbehörden, Gewerbeaufsichtsamt, Agentur für Arbeit, Gesundheitsamt, Veterinäramt, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Jagdbehörden, Zulassungsstelle, Kraftfahrtbundesamt Flensburg, nach der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten berechtigte Stellen.
- Feuerwehr, Kreisbrandinspektion, Bayerischer Feuerwehrverband.
- Angehörige und bisherige Vermieter bei Obdachlosigkeit, ggf. karitative Einrichtungen.
- Münchener Verkehrsverbund (MVV).
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation:
Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.
Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer:
- Je nach Vorgang werden die Daten für die Dauer der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
- Zur Erhaltung von Beweismitteln Speicherung bis zu 30 Jahre, soweit nicht durch gesetzliche Regelungen andere kürzere oder längere Aufbewahrungsfristen vorgegeben sind.
Information zu Betroffenenrechten – nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Recht auf Berichtigung bei unrichtigen personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Diese Verpflichtung ergibt sich aus den oben genannten Rechtsgrundlagen. Ohne Bereitstellung erforderlicher Daten können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten.