Stand: Dezember 2024
Verantwortlicher der Datenverarbeitung:
Stadt Weilheim i.OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 682-0
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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
actago GmbH
Weidenstraße 66
94405 Landau
Telefon: +49 9951 99990-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zwecke der Datenverarbeitung:
- Koordination von städtischen Veranstaltungen.
- Abwicklung Märkte (z. B. Wochen- und Jahrmärkte), dazu gehört u. a.
- Stammdatenverwaltung zur Ständeplanung, Technikplanung (Strom), Rechnungsstellung;
- Ggf. werden Ausstellerdaten (Namen, Ort, Art der Waren) für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit u. a. für die Programmerstellung und Ankündigungen auf den städtischen Websites veröffentlicht.
- Abwicklung Künstlerengagement, dazu gehört u. a.
- Stammdatenverwaltung zur Planung, Verhandlungsführung, Vertrags- und Gagenabwicklung, Künstlersozialversicherung, Programmerstellung;
- Künstlerdaten (z. B. eingereichtes Foto, Künstlername, Art der Darbietung, Pressetext) werden für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit u. a. für die Programmerstellung und Ankündigung auf den städtischen Websites veröffentlicht.
- Abwicklung von Nutzungsvereinbarungen für städtische Liegenschaften, wie z. B. Stadthalle, Festplatz, Große bzw. kleine Hochlandhalle, inkl. Abwicklung von Miet-, Nutzungs- und Nebenkostenforderungen.
- Bei Veranstaltungen:
- Prüfung und Dokumentation der Pflichtmitteilungen zur Veranstaltung und Abstimmung mit der Baubehörde gemäß Bayerischer Versammlungsstätten-Verordnung (VStättV).
- Auf Wunsch der Veranstaltenden Übernahme der Meldung der GEMA Setliste.
- Die Stammdaten werden zur Akquise für künftige Veranstaltungen der Stadt gespeichert und genutzt.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 535 ff BGB und Benutzungs- und Gebührenregelungen bei Vertragsangelegenheiten.
- Art. 6 Abs. 1 lit. c/e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG und § 40 VStättV bei Veranstaltungen.
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bei Einwilligung.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
- Bedienstete/Organisationseinheiten innerhalb der Verwaltung, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind.
- Finanzbehörden und ggf. weitere Behörden bei Veranstaltungen und bei Ermittlungssachverhalten. Ggf. Veranstalter.
- Feuerwehr (Brandschutz), ggf. Sicherheitsdienst (Einlasskontrolle, Aufsicht).
- Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).
- Öffentlichkeit bei Veröffentlichung im städtischen Veranstaltungskalender durch den Veranstalter, in Flyern, Programmheften sowie auf den städtischen Websites.
- Öffentlichkeit bei Veröffentlichung der Programmdaten von Märkten und Veranstaltungen in Flyern, Programmheften sowie auf den städtischen Websites.
- Dienstleister im Rahmen der Auftragsverarbeitung, dazu gehören Systembetreuer und IT-Dienstleister, die für uns tätig sind und im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von Ihren Daten erhalten.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation:
Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.
Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer:
- Abrechnungs- und Vertragsdaten in der Regel 10 Jahre.
- Stammdaten werden zur Akquise für künftige Veranstaltungen der Stadt gespeichert.
Information zu Betroffenenrechten – nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Recht auf Berichtigung bei unrichtigen personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Ohne Bereitstellung erforderlicher Daten können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten.