Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung der Stadt und den Jahresabschluss der Stadtwerke und des Städtischen Bürgerheimes (Örtliche Rechnungsprüfung nach Art. 103 Abs. 1 GO).
Rechnungsprüfungsausschuss
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Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung der Stadt und den Jahresabschluss der Stadtwerke und des Städtischen Bürgerheimes (Örtliche Rechnungsprüfung nach Art. 103 Abs. 1 GO).
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