Veröffentlichung der Stadt Weilheim i.OB nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung der Europäischen Union (EU-VO)1370/2007

Die Stadt Weilheim i.OB ist gemäß Artikel 9 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) zuständiger Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr. Nach der Verordnung des Landkreises Weilheim-Schongau über die Übertragung der Aufgabe „innerörtlicher Stadtbusverkehr Weilheim i.OB“ nach Artikel 9 BayÖPNVG vom 20. Dezember 2010 umfasst die Aufgabenträgerschaft die Planung, Organisation und die Sicherstellung des Stadtbusverkehrs Weilheim i.OB. Andere Linienverkehre, die das Gebiet der Stadt Weilheim i.OB berühren, sind von dieser Verordnung nicht betroffen.

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ist die Weilheim i.OB als zuständiger Aufgabenträger verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die im Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Weilheim i.OB hiermit nach.

Zuständige Behörde:

Stadt Weilheim i.OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
www.weilheim.de

Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung:

Die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung ist die Durchführung des Verkehrs auf den Linien des Stadtbusbetriebes der Stadt Weilheim i.OB. Hierfür wurde mit den Stadtwerken Weilheim i.OB, Stadtwerkestraße 1, 82362 Weilheim i.OB ein Vertrag zur Durchführung des Stadtbusbetriebs geschlossen. Der Durchführung liegen Fahrpläne zugrunde. Diese sind im Internet auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB veröffentlicht.

Qualitätsanforderungen hinsichtlich Raum, Zeit und Häufigkeit:

Der Stadtbus verkehrt im Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB mit den Linien 1 bis 4. Er bedient die Gebiete, die nicht bereits durch überregionale Linien des öffentlichen Personennahverkehrs erschlossen sind. Der Stadtbus bindet die Wohngebiete an die innerstädtischen Geschäftszentren und an die Schulen an. Er verkehrt von montags bis freitags in der Zeit von ca. 6:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr, samstags von ca. 7:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr und sonn- und feiertags von ca. 9:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr. Der Stadtbus fährt ca.im 30- bis 60-Minuten-Takt. Probeweise wurden vom 01.01.2023 bis 31.03.2023 die Linien 5 bis 7 errichtet, die die Ortsteile Deutenhausen und Marnbach sowie die Gemeinde Polling und die neue Berufsschule im 2-Stunden-Takt erschlossen.

Beförderungsqualität:

Eingesetzt werden Midi-Busse mit Niederflurtechnik, teilweise mit seitlicher Absenkmöglichkeit (Kneeling). Die Fahrzeuge bieten Platz für einen Rollstuhl beziehungsweise zwei Kinderwägen. Sie sind mit Haltewunschtasten und der optischen Anzeige „Wagen hält“ ausgestattet. Im Übrigen entsprechen sie den Qualitätsanforderungen der Förderbedingungen für Zuwendungen nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG), Busförderung der Regierung von Oberbayern.

Der Fahrplan ist so ausgestaltet, dass eine 100%ige Pünktlichkeit eingehalten werden kann, sofern nicht verkehrs- oder witterungsbedingte Behinderungen auftreten. Die Fahrgäste gelangen über die vier Linien (1 bis 4) in sämtliches innerörtliches Stadtgebiet. Die Fahrgäste werden über Fahrplankästen, elektrische Fahrplananzeigegeräte und die städtische Homepage informiert.

Weitere Qualitätsanforderungen:

Die eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer haben die erforderliche Ortskenntnis, Kenntnis über die Tarifstruktur und beherrschen die deutsche Sprache. Sie sind fachlich qualifiziert, kundenorientiert und haben ein gepflegtes Erscheinungsbild (Arbeitskleidung). Sie nehmen regelmäßig an Schulungen (Unterweisungen, Erste-Hilfe- und Brandschutzschulungen) teil.

Betriebsleistung:

Die eingesetzten Fahrzeuge haben eine Betriebsleistung von ca. 272.627 Kilometer pro Jahr.

Ausgleichsleistungen:

Die Stadt Weilheim i.OB erhält öffentliche Zuschüsse nach Artikeln 20 und 27 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern. Darüber hinaus erhält die Stadt Erstattungen für die Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Ausbildungsverkehr gemäß Paragraf (§) 45 a Personenbeförderungsgesetz - PBefG (neu: Artikel 24 BayÖPNVG). Der Stadtbus wird vom Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim i.OB geführt und über die Stadt Weilheim i.OB finanziert.

Für 2023 beliefen sich die Kosten der gefahrenen Kilometerleistungen im Stadtbussystem auf 1.005.485,28 Euro. Abzüglich der Zuweisung über 168.237,00 Euro vom Land wurden die Betriebskosten mit 837.248,28 Euro ausgeglichen.

Weilheim i.OB, 06.11.2024

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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