Testverordnung des Bundes wurde angepasst / Testmöglichkeiten in Weilheim
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Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite, welche Personengruppen nach der Änderung der Testverordnung des Bundes ab dem 26. November 2022 noch Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest (PoC-Test) haben.
Aktuelle Regelungen zur Corona-Pandemie
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Ab dem 16. November 2022 gibt es in Bayern für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete keine generelle Isolationspflicht mehr. Diese Personen müssen außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske tragen. Für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften gilt außerdem ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot. Beide gelten für mindestens fünf Tage. Die Schutzmaßnahmen gelten fort, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Sie enden jedoch auch bei symptomatischen Personen spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Näheres entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung vom 15.11.2022 online auf der Verkündigungsplattform Bayern.Recht der Bayerischen Staatsregierung.
Von 1. Oktober an gilt die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.09.2022 (hier als PDF-Datei zum Download), geändert am 27.10.2022, am 08.12.2022 und zuletzt am 19.01.2023. Die Gültigkeit der Verordnung wurde bis zum 17. Februar 2023 verlängert, dabei wurde festgelegt, dass ab dem 10.12.2022 die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr entfällt. Die Verordnung umfasst unter anderem folgende Basisschutzmaßnahmen:
Registrierung und Terminvereinbarung für Covid-19-Impfung wird empfohlen
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Für Impfungen im Impfzentrum Peißenberg und seinen Außenstellen Weilheim und Penzberg wird eine Anmeldung und Terminvereinbarung empfohlen.
Das Impfzentrum erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer 116117. Sie können sich aber auch online für einen Termin anmelden.
Informationen für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Corona-Pandemie und den Impfungen
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Mit einer Impfung gegen Corona schützen wir uns und unser Umfeld. Sie sind langfristig der sichere Weg aus der Pandemie. Ebenso wichtig sind die Auffrischungsimpfungen („Booster-Impfung“). Grundsätzlich können sich alle, deren zweite Impfung 6 Monate oder länger zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung geben lassen. Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, kann das bereits nach 4 Wochen tun. Mittlerweile stehen erneute Auffrischungsimpfungen nach weiteren 6 Monaten zur Verfügung. Für Menschen, die die deutsche Sprache nicht so gut verstehen, haben wir hier ein paar Angebote:
Coronavirus - Wichtige Informationen für die Eltern
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Auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie übersichtlich zusammengefasst alle Informationen zum Thema "Kinderbetreuung" aus erster Hand.
Für den Bereich Schule hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf seiner Webseite eine Übersicht zusammengestellt. Dort finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um Schule und Corona.
Umfassende Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Corona-Pandemie
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Das bayerische Gesundheitsministerium informiert ständig aktuell auf seiner Webseite. Dort finden Sie beispielsweise die Allgemeinverfügungen, Empfehlungen für den Alltag, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Virus-Pandemie und die Entwicklung der Fallzahlen in Bayern.