Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 14.01.2020
Beginn: 09:00 Uhr
Ende 12:10 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister
Loth, Markus

Ausschussmitglieder

  • Asam, Romana
  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lorbacher, Michael
  • Pentenrieder, Rupert
  • Dr. Reindl, Claus
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer
Stork, Manfred

Verwaltung
Kirchmayer, Stefan
Roppelt, Andrea

Abwesende und entschuldigte Personen: 
keine


 Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Bekanntgaben

  2. Neubau eines Bürogebäudes mit Betriebswohnung Achalaich

  3. Vorbescheid
    Errichtung eines Wohnhauses Eichtweide 28

  4. Bauvoranfrage
    Bebauung des Grundstücks Bärenmühlweg 23

  5. Neubau eines Wohngebäudes
    Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes Obere Stadt 99

  6. Antrag zur Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für die Grundstücke Fl.Nr. 2107/2 und /7 Ostendstraße

  7. Bauanfrage
    Neubebauung Alpenstraße 5 / Röntgenstraße 4

  8. Bebauungsplan "Obere Stadt I"
    Änderungsantrag Senioren-WG

  9. Bebauungsplan "Schachenmayr-Änderung"
    3. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss

  10. Bebauungsplan "Johann-Baur-Straße / Engelhartstraße / Fasserstraße / Deglergasse"
    13. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss

  11. Bebauungsplan "Geisenhofergelände"
    6. Änderung und Erweiterung - Abwägung und Satzungsbeschluss

  12. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II"
    1. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss

  13. Aufstellung eines Bebauungsplanes"Zugspitzstraße Süd" - Aufstellungsbeschluss

  14. Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich"
    Verschiedene Änderungen

  15. Aufstellung des Bebauungsplanes "Nördlich der Geistbühelstraße" - Aufstellungsbeschluss

  16. Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße" - Abwägung

  17. DB Netz AG
    Erneuerung Bahnübergang "Ammerstraße", Sportplatzweg Unterhausen - Zustimmung zur Baumaßnahme

  18. DB Netz AG
    Erneuerung Bahnübergang "Dietlhofen" - Zustimmung zur Baumaßnahme

  19. DB Netz AG
    Erneuerung Bahnübergang "Unterhausener Straße" - Zustimmung zur Baumaßnahme

  20. Jahresantrag Städtebauförderung

  21. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 09:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

 

1. Bekanntgaben (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 01/2020)

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 03.12.2019 den folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

Neubau Busbahnhof – Vergabe Beleuchtung

Die Beleuchtung für den 1. Bauabschnitt des Busbahnhofes Weilheim werden gemäß dem Ausschreibungsergebnis an den Billigstbieter, Firma Elektro Schöffmann, Fischergasse 16, 82362 Weilheim i.OB, zum Angebotspreis von 37.501,37 Euro vergeben.

Stadtbauamt, 14.01.2020
Kirchmayer

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 14.01.2020 vom Vorgang Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Neubau eines Bürogebäudes mit Betriebswohnung Achalaich (Ö 02/2020)

Beschluss:

Dem Bauvorhaben zum Neubau eines Bürogebäudes mit Betriebswohnung auf Teilflächen der Grundstücke Flurnummern 6507 und 6508, Gemarkung Weilheim, Am Achalaich, wird insgesamt zugestimmt. Für die beantragte Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen durch einen Balkon an der Westseite des Gebäudes im Obergeschoss wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

3. Vorbescheid: Errichtung eines Wohnhauses Eichtweide 28 (Ö 03/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit auf einer Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 3034/1, Gemarkung Weilheim, wird in den Fragen 1 bis 9 zugestimmt. Lediglich zu Frage 6. ergeht der Hinweis, dass eine Firstrichtung in Ost-West-Ausrichtung bevorzugt wird.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Die Bauanfrage gemäß der alternativen Planung mit Errichtung von 2 Einzelhäusern (I+D) wird befürwortet. Die Firstrichtung der angefragten 2 Einzelhäuser soll in Ost-West-Richtung geplant werden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bauvoranfrage: Bebauung des Grundstücks Bärenmühlweg 23 (Ö 04/2020)

Beschluss:

Zum Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstückes Flurnummer 2242/2, Gemarkung Weilheim, wird hinsichtlich der Bebauung gemäß Frage 1. das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Zum Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstückes Flurnummer 2242/2, Gemarkung Weilheim, wird hinsichtlich der Bebauung gemäß Frage 2. das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Zum Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstückes Flurnummer 2242/2, Gemarkung Weilheim, wird hinsichtlich der Bebauung gemäß Frage 3. das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

 5. Neubau eines Wohngebäudes: Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes Obere Stadt 99 (Ö 05/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Obere Stadt“ für das Grundstück Flurnummer 688/1, Gemarkung Weilheim, Obere Stadt 99, zur Errichtung eines grenzständigen Wohngebäudes als eingeschossiger Bungalow mit Flachdach im rückwärtigen Bereich des Grundstückes wird zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Antrag zur Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für die Grundstücke Flurnummern 2107/2 und /7 Ostendstraße (Ö 06/2020)

Beschluss:

Dem vorliegenden Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungssatzung oder einer anderweitigen planungsrechtlichen Ausweisung für die Grundstücke Flurnummern 2107/2 und 2107/7 kann nicht zugestimmt werden, da für diese und die angrenzenden Grundstücke derzeit kein städtebauliches Planungsbedürfnis gegeben ist.
Auf den Beschluss des Bauausschusses vom 28.05.2019 wird insoweit verwiesen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Bauanfrage: Neubebauung Alpenstraße 5 / Röntgenstraße 4 (Ö 07/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 14.01.2020:

Eine Neubebauung der Grundstücke Alpenstraße 5 und Röntgenstraße 4 ist grundsätzlich im Rahmen einer Bauleitplanung vorstellbar. Eine Geschossigkeit mit 5 bis 7 Vollgeschossen wird hier jedoch städtebaulich nicht gesehen.

Die Angelegenheit wird zur Beratung und insbesondere der städtebaulichen Einfügung an die Fraktionen verwiesen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Obere Stadt I": Änderungsantrag Senioren-WG (Ö 08/2020)

Beschluss:

Der Bauvoranfrage zur die Einrichtung einer ambulanten Wohngruppe für Senioren beim bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Flurnummer 524, Gemarkung Weilheim, Rathausplatz 8, wird auf der Grundlage des überarbeiteten Nutzungskonzepts befürwortet.

Der Bebauungsplan „Obere Stadt I“ ist in dem Umfang zu ändern, der auf Basis einer noch vorzulegenden Vorhabensplanung für die Umsetzung des Nutzungskonzepts erforderlich ist.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt I“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

 9. Bebauungsplan "Schachenmayr-Änderung": 3. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 09/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die Planung zur Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung sind im Sinne der Abwägung zu überarbeiten und gemäß Paragraf (§) 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die zur hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB nochmals zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

 10. Bebauungsplan "Johann-Baur-Straße / Engelhartstraße / Fasserstraße / Deglergasse": 13. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 10/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Der Ergänzung der Planzeichnung durch Aufnahme eines Planzeichens für eine Abweichungsregelung hinsichtlich Abstandsflächen an der Nordseite des Grundstücks Flurnummer 494, Gemarkung Weilheim, in Umsetzung des Inhaltes des Aufstellungsbeschlusses vom 17.09.2019 wird zugestimmt.

Die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Johann-Baur-Straße / Engelhartstraße / Fasserstraße / Deglergasse“ für die Grundstücke Flurnummern 490 und 494, Gemarkung Weilheim, wird in der Fassung der redaktionell im Sinne der Abwägungsentscheidung und Ergänzung zu überarbeitenden Planung vom 31.10.2019 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

 11. Bebauungsplan "Geisenhofergelände": 6. Änderung und Erweiterung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 11/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die Planung zur Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung sind im Sinne der Abwägung zu überarbeiten und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die zur hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nochmals zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

 12. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II": 1. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 12/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass keine Anregungen und Einwendungen mit abzuwägendem Inhalt vorgetragen wurden.

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Östlich des Prälatenweges II“ wird in der Fassung der Planung vom 04.11.2019 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

 13. Aufstellung eines Bebauungsplanes"Zugspitzstraße Süd" - Aufstellungsbeschluss (Ö 13/2020)

Gutachten des Bauausschusses am 14.01.2020:

Für das Gebiet zwischen Prälatenweg / Zugspitzstraße / Johann-Dürr-Straße / Anton-Lieb-Straße wird zur städtebaulichen Ordnung ein Bebauungsplan nach den Vorschriften der §§ 1, 1a, 2 und 13 a BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Zugspitzstraße Süd“.
Es wird festgestellt, dass es sich hierbei um einen Bereich der Innenentwicklung zur städtebaulich geordneten Nachverdichtung im Sinne von § 13 a BauGB handelt, so dass das Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird.

Das Plangebiet wird entsprechend der Festlegung im Flächennutzungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.

Von Geltungsbereich sind die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 13.12.2019 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke, Flurnummern 1373/2, 1373/5, 1374/2, 1374/3, 1374/5, 1374/7, 1375/2, 1375/3, 1375/4, 1376/2, 1376/3, 1376/4, 1376/8, 1376/9, 1376/10, 1377/2 und 1378/1, alle Gemarkung Weilheim i.OB, erfasst.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Zur Sicherung der Bauleitplanung wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes die beiliegende Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB erlassen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

 14. Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich": Verschiedene Änderungen (Ö 14/2020)

Beschluss:

Der Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“ für den Bereich der Stadt Weilheim i.OB ist in dem Umfang zu ändern, der zur Umsetzung des mit der Planung verfolgten Nutzungskonzepts erforderlich ist. Folgende Änderungen sind einzuarbeiten:

  • Die Festsetzungen zur zugelassenen Wand- und Firsthöhe unter Einbeziehung von Anlagen der technischen Gebäudeausstattung sind so zu ändern, dass unter Beachtung der einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen auch Heizkamine und Abluftkamine (als Anlagen der technischen Gebäudeausstattung) zugelassen sind.
  • Notwendige interne Erschließungsflächen innerhalb der festgesetzten Gewerbeflächen und deren Anbindung an die öffentlichen Verkehrsflächen sollen zugelassen werden.
  • Für zugelassene Betriebskantinen und Imbissstände sollen Freischankflächen in angemessenem Umfang zugelassen werden.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“ für den Bereich der Stadt Weilheim i.OB nach den Vorschriften des Baugesetzbuches einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Aufstellung des Bebauungsplanes "Nördlich der Geistbühelstraße" - Aufstellungsbeschluss (Ö 15/2020) 

Gutachten des Bauausschusses am 14.01.2020:

Für das Gebiet zwischen Geistbühelstraße / Schwaigerstraße und Bahnlinie München – Garmisch-Partenkirchen wird zur städtebaulichen Ordnung ein Bebauungsplan nach den Vorschriften der §§ 1, 1a, 2 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Nördlich der Geistbühelstraße“.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 08.01.2020 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst:

Flurnummern 981, 981/2, 982/1-Teilfläche und 983-Teilfläche, 1004-Teilfläche (Geistbühelstraße), 331/2-Teilfläche, 333-Teilfläche (Pollinger Straße), 351/2-Teilfläche (Jahnstraße), 351/7-Teilfläche, 351/8-Teilfläche, 355/2-Teilfläche und 1041-Teilfläche, alle Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet wird als „Reines Wohngebiet“ gemäß § 3 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes, der derzeit die Fläche noch als Grünfläche darstellt, als Wohnbaufläche wurde bereits eingeleitet.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

16. Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße" - Abwägung (Ö 16/2020)

Gutachten des Bauausschusses am 14.01.2020:

Von den vorliegenden Bedenken und Anregungen sowie den Abwägungsvorschlägen des Stadtbauamtes wird Kenntnis genommen.
An der Planung und Verwirklichung eines Parkhauses mit Abstellflächen für Feuerwehr und Rettungsleitstelle am Grundstück Flurnummer 2870, Krumpperstraße 21 wird grundsätzlich festgehalten.
Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim wird aufgefordert, im Sinne des Abwägungsvorschlages des Stadtbauamts einen konkreten Vorschlag zur höhenmäßigen Reduzierung des Gebäudes sowie einer qualifizierten Fassadengestaltung auszuarbeiten.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

17. DB Netz AG: Erneuerung Bahnübergang "Ammerstraße", Sportplatzweg Unterhausen - Zustimmung zur Baumaßnahme (Ö 17/2020)

 Beschluss:

Mit der Planung der DB Netz AG zum Umbau des Bahnübergangs „Ammerstraße“, am Sportplatzweg / Raistinger Straße in Unterhausen und einer dafür notwendigen Flächeninanspruchnahme von städtischem Grund besteht Einverständnis mit der Maßgabe, dass die Maßnahme nach dem vom Bundeskabinett im November 2019 beschlossenen neuen Finanzierungskonzept (Bund, Bahn, Land) durchgeführt und abgerechnet wird.

Die Stadt Weilheim i.OB ist an den weiteren Planungen zu beteiligen. Es ist darauf zu achten, dass es bei der Baudurchführung zu keinen Dauersperrungen des Bahnübergangs kommt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

18. DB Netz AG: Erneuerung Bahnübergang "Dietlhofen" - Zustimmung zur Baumaßnahme (Ö 18/2020)

Beschluss:

Mit der Planung der DB Netz AG zum Umbau des Bahnübergangs „Dietlhofen“ in Unterhausen und einer dafür notwendigen temporären Flächeninanspruchnahme von städtischem Grund besteht Einverständnis mit der Maßgabe, dass die Maßnahme nach dem vom Bundeskabinett im November 2019 beschlossenen neuen Finanzierungskonzept (Bund, Bahn, Land) durchgeführt und abgerechnet wird.

Die Stadt Weilheim i.OB ist an den weiteren Planungen zu beteiligen. Es ist darauf zu achten, dass es bei der Baudurchführung zu keinen Dauersperrungen des Bahnübergangs kommt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

19. DB Netz AG: Erneuerung Bahnübergang "Unterhausener Straße" - Zustimmung zur Baumaßnahme (Ö 19/2020)

Beschluss:

Mit der Planung der DB Netz AG zum Umbau des Bahnübergangs „Unterhausener Straße“ in Unterhausen und einer dafür notwendigen temporären Flächeninanspruchnahme von städtischem Grund besteht Einverständnis mit der Maßgabe, dass die Maßnahme nach dem vom Bundeskabinett im November 2019 beschlossenen neuen Finanzierungskonzept (Bund, Bahn, Land) durchgeführt und abgerechnet wird.
Der ostseitig der Unterhausener Straße führende Fuß- und Radweg ist von den vorhandenen Anschlüssen südlich und nördlich über den Bahnübergang zu führen.

Die Stadt Weilheim i.OB ist an den weiteren Planungen zu beteiligen. Es ist darauf zu achten, dass es bei der Baudurchführung zu keinen Dauersperrungen des Bahnübergangs kommt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

20. Jahresantrag Städtebauförderung (Ö 20/2020)

Beschluss:

Mit den vorgestellten Bedarfsmitteilungen „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie „Zukunft Stadtgrün“ zur Städtebauförderung für die Jahre 2020 bis 2023 besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 12:10 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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