Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 04.02.2020
Beginn: 09:00 Uhr
Ende 13:20 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender
Martin, Horst

Ausschussmitglieder

  • Asam, Romana
  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lorbacher, Michael
  • Pentenrieder, Rupert
  • Dr. Reindl, Claus
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer
Stork, Manfred

Verwaltung
Kirchmayer, Stefan
Roppelt, Andrea

Abwesende und entschuldigte Personen: 
Loth, Markus


 Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Bekanntgaben

  2. Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von Gauben, Rathausplatz 15

  3. Bauanfrage
    Errichtung einer Photovoltaik-Freiland-Anlage, Weilheimer Moos

  4. Vorbescheid
    Errichtung eines Wohnhauses für Betriebsleiter, Kreuzstraße 50

  5. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße"
    Antrag auf Änderung für ein Einfamilienhaus, Kohlwinklstraße 6

  6. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße"; Änderungsantrag für Garage/Carport, Waisenhausstraße 22

  7. Bebauungsplan "Südlich der Hochlandhalle Abschnitt II"
    Anfrage über mögliche Aufstockung, Tassiloring 60

  8. Flächennutzungsplan
    städtebauliche Entwicklung im Bereich Eichtweide

  9. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb"
    5. Änderung Bereich Krumpperplatz

  10. Bebauungsplan "Dorfgebiet Marnbach"
    9. vereinfachte Änderung auf Grund aktueller Bauvorhaben - Abwägung und Satzungsbeschluss

  11. Bebauungsplan "Dorfgebiet Deutenhausen"
    Antrag auf Entfernung eines Baumes Marnbacher Straße 2 / Von-Tuto-Straße

  12. Bebauungspläne Dorfgebiete "Unterhausen", "Deutenhausen" und "Marnbach"
    städtebauliche Entscheidung zu Wohneinheiten

  13. Bebauungsplan "Urberlweg - West" - Abwägung

  14. Fuß- und Radweg "Heseloherweg" - Widmung

  15. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

2. Bürgermeister Horst Martin eröffnet um 09:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgaben (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 21/2020)

Neubau Busbahnhof – Nachtragsangebot Projektsteuerung

Das Nachtragsangebot für die Projektsteuerung zum Neubau des Busbahnhofes Weilheim wird als Folgeauftrag an DU Dieterichs Partner GmbH zum Angebotspreis von 58.980,00 € vergeben.

Stadtbauamt, 04.02.2020
Kirchmayer

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 vom Vorgang Kenntnis genommen.

2. Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von Gauben, Rathausplatz 15 (Ö 22/2020)

Beschluss:

Mit dem vorgesehenen Einbau von Dachgauben zum späteren Ausbau des Dachgeschosses am Anwesen Rathausplatz 15 besteht, vorbehaltlich der Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege, Einverständnis.

Die für eine Nutzung des Dachgeschosses notwendigen Stellplätze sind im Rahmen der Eingabeplanung abzulösen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bauanfrage: Errichtung einer Photovoltaik-Freiland-Anlage, Weilheimer Moos (Ö 23/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 04.02.2020:

Die Entscheidung über die Anfrage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiland-Anlage auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 3465, Gemarkung Weilheim, wird zurückgestellt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, zur Geeignetheit der Fläche eine fachliche Expertise über pflanzen- und tiersoziologische Gegebenheiten der Fläche in ihrer Umgebung einzuholen.

Zusätzlich ist die untere Naturschutzbehörde (UNB) in das Verfahren einzubinden und eine fachliche Stellungnahme zur örtlichen Situation von dort einzuholen.

Die Anfrage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiland-Anlage auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 3465, Gemarkung Weilheim, ist nach Erhalt dieser Informationen erneut im Bauausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Vorbescheid: Errichtung eines Wohnhauses für Betriebsleiter, Kreuzstraße 50 (Ö 24/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses für Betriebsleiter wird in den Fragen 1 bis 3 unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die rechtlichen Voraussetzungen des Paragrafen (§) 35 Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für eine landwirtschaftliche Privilegierung des Betriebes der Antragstellerin vorliegen und das Bauvorhaben diesem Betrieb dient.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße": Antrag auf Änderung für ein Einfamilienhaus, Kohlwinklstraße 6 (Ö 25/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 04.02.2020:

Die Entscheidung über den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“ für die Errichtung eines zusätzlichen Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flurnummer 111/1, Gemarkung Unterhausen, wird zurückgestellt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, ein Schall- und Erschütterungsgutachten zur Beurteilung einer möglichen Nachverdichtung in Auftrag zu geben. Weiter wird die Bauverwaltung beauftragt, bei der DB AG eine Stellungnahme über die Verträglichkeit eine heranrückenden Wohnbebauung an die Gleisanlagen der Bahnstrecke Weilheim-Augsburg einzuholen.

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“ ist nach Erhalt dieser Informationen erneut im Bauausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße"; Änderungsantrag für Garage/Carport, Waisenhausstraße 22 (Ö 26/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Waisenhausstraße“ für das Grundstück Flurnummer 1395, Gemarkung Weilheim, zur Verschiebung der Bauflächen für eine Dreifachgarage/Carport wird mit der Maßgabe stattgegeben, dass für den entnommenen Großbaum Nr. 16 (lt. Bebauungsplan) an geeigneter Stelle im nördlichen Grundstücksbereich eine adäquate Ersatzpflanzung erfolgt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Waisenhausstraße“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Bebauungsplan "Südlich der Hochlandhalle Abschnitt II": Anfrage über mögliche Aufstockung, Tassiloring 60 (Ö 27/2020)

Beschluss:

 Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Hochlandhalle – Abschnitt I“ zur Aufstockung des Bestandsgebäudes um ein weiteres Geschoss wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Hochlandhalle – Abschnitt I“ unter Einbeziehung der Grundstücke Flurnummern 3229/62, 3229/63, 3229/99, 3229/64 sowie einer Teilfläche der Flurnummer 3229/4, jeweils Gemarkung Weilheim, in den Änderungsbereich mit Übernahme der vorhandenen Baustruktur und Regelungen zur möglichen Aufstockung der festgesetzten Gebäude nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Flächennutzungsplan: städtebauliche Entwicklung im Bereich Eichtweide (Ö 28/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 04.02.2020:

Mit dem Vorschlag des Stadtbauamtes zum Erlass einer sogenannten „Innenbereichssatzung“ nach § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB besteht Einverständnis.

Vom Geltungsbereich der Satzung werden die Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (-TF) der Grundstücke Flurnummern 2977-TF, 3034-TF, 3034/1, 3036/1-TF, 3036/2, 3039-TF, 3050-TF, 3061/2-TF, 3057-TF, 3058-TF, 3059-TF, 3059/1-TF, 3061-TF, 3061/3-TF, 3061/4, 3061/6-TF, 3061/7-TF, 3061/8 und 3061/9, Gemarkung Weilheim i.OB, erfasst.

Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren nach § 34 Absatz 6 BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb": 5. Änderung Bereich Krumpperplatz (Ö 29/2020)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes entschieden.

Der Änderungsplan ist entsprechend anzupassen und erneut im Sinne von § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf 14 Tage verkürzt (§ 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB).

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Dorfgebiet Marnbach": 9. vereinfachte Änderung auf Grund aktueller Bauvorhaben - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 30/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Marnbach“ für das Grundstück Flurnummer 630, Gemarkung Deutenhausen, wird in der Fassung der Planung vom 13.11.2019 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

 11. Bebauungsplan "Dorfgebiet Deutenhausen": Antrag auf Entfernung eines Baumes Marnbacher Straße 2 / Von-Tuto-Straße (Ö 31/2020)

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Antrag zur Fällung des Baumes besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12. Bebauungspläne Dorfgebiete "Unterhausen", "Deutenhausen" und "Marnbach": städtebauliche Entscheidung zu Wohneinheiten (Ö 32/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 04.02.2020:

Mit dem Vorschlag des Stadtbauamtes zur Änderung der Berechnungsgrundlage für die maximal zulässige Anzahl von Wohneinheiten von bisher 600 Quadratmeter / 1 Wohneinheit auf 450 Quadratmeter /1 Wohneinheit und einer Erhöhung der Deckelung von bisher maximal 8 Wohneinheiten auf 9 Wohneinheiten in den Dorfgebietsbebauungsplänen „Unterhausen“, „Deutenhausen“ und „Marnbach“ besteht aus städte- und ortsplanerischer Sicht Einverständnis.

Die Bebauungspläne sind dementsprechend zu ändern.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

13. Bebauungsplan "Urberlweg - West" - Abwägung (Ö 33/2020)

Gutachten des Bauausschusses am 04.02.2020:

Wie in der Abwägung des Stadtbauamtes vorgeschlagen, ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Grundstücke Flurnummern 4807/4 und 4807/5 zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Im Übrigen wird über die vorliegenden Bedenken und Anregungen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Der Bebauungsplan ist zu korrigieren und gemäß den Verfahren nach §§ 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB weiter zu bearbeiten.

 Abstimmungsergebnis: 9 : 0

 Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

14. Fuß- und Radweg "Heseloherweg" - Widmung (Ö 34/2020)

Beschluss:

Die angegebene öffentliche Fläche wird, wie im Vorgang beschrieben, im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes für die Öffentlichkeit gewidmet.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 2. Bürgermeister Martin um 13:20 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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