Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 21.04.2020
Beginn: 09:00 Uhr
Ende 15:00 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender
Martin, Horst

Ausschussmitglieder

  • Asam, Romana
  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lorbacher, Michael
  • Pentenrieder, Rupert
  • Dr. Reindl, Claus
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer
Stork, Manfred

Verwaltung
Roppelt, Andrea

Abwesende und entschuldigte Personen: 
Loth, Markus


 Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Bekanntgaben aus der Sitzung am 04.02.2020
    1.1. Bekanntgaben aus der Sitzung am 26.03.2020
    1.2. Bekanntgabe: Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan "interkommunales Gewerbegebiet Achalaich" sowie "Entlastungsstraße Trifthof - Industrieanbinder, 2. Änderung und Erweiterung
  2. Außenbereichssatzung "Moosstraße, Säureweg"
    • Antrag auf Erweiterung und Neuaufstellung Moosstraße 45
  3. Bebauungsplan "Parchetwiesen Süd"
    • Antrag auf Änderung für Garagen Flurnummern (Fl.Nrn.) 3260/24 und 3260/25 Karolingerstraße
  4. Bebauungsplan "In der Au"
    • Antrag auf Änderung für Nebengebäude In der Au 37
  5. Bebauungsplan "Andreas-Schmidtner-Straße und Straße "Am Betberg"
    • Antrag auf Änderung für einen Wintergarten Christian-Buck-Straße 2
  6. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Trifthof"
    • Änderung zu Wohneinheiten für Betriebsleiter und ähnliches
  7. Bebauungsplan "Nördlich der Geistbühelstraße"
  8. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb" 5. Änderung Krumpperplatz
    • Satzungsbeschluss
  9. 24. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße"
  10. 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße"
  11. Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine "Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim-Unterhausen 2"
  12. Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich" 2. vereinfachte Änderung
    • Abwägung Satzungsbeschluss
  13. Bebauungsplan "Nördlich der Stadtsäge" 5. vereinfachte Änderungen gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB)
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  14. Bebauungsplan "Ziegelgrube" 1. vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  15. Bebauungsplan "Münchener Straße-Ost": 4. vereinfachte Änderung § 13 BauGB
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  16. Bebauungsplan "Marnbach-Ost"
    • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 1 BauGB) - Abwägung
  17. Städtebauliche Entwicklung im Bereich Eichtweide Innenbereichssatzung "Eichtweide-Nord"
    • -Billigung der Planung
  18. Gemeindegebietsänderung Gemarkungen Deutenhausen/Eberfing
    • Kreisstraße WM 11, Ausbau nördlich Eberfing
  19. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

2. Bürgermeister Horst Martin eröffnet um 09:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgaben aus der Sitzung am 04.02.2020 (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 35/2020)

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 04.02.2020 die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gegeben werden:

 Erneuerung der Stege, Dietlhofer See – Vergabe

Die Arbeiten zur Erneuerung der Stege am Dietlhofer See werden an die Firma Jakob Pappenberger, Utting am Ammersee, zum Angebotspreis von 129.282,79 Euro vergeben.

Rathaus Deckensanierung Gebäude an der B 2 – Vergabe Gerüstbauarbeiten

Die Gerüstbauarbeiten werden zum Angebotspreis von 44.523,56 Euro an die Firma Schleipfer, Weilheim, vergeben.

Rathaus Deckensanierung Gebäude an der B 2 – Vergabe der Schreinerarbeiten Holzfenster und -türen

Die Schreinerarbeiten Holzfenster und –türen werden zum Angebotspreis von 89.244,05 Euro an die Firma Krist, Landsberg, vergeben.

Rathaus Deckensanierung Gebäude an der B 2 – Vergabe der Schadstoffsanierungsarbeiten

Die Schadstoffsanierungsarbeiten werden zum Angebotspreis von 94.336,83 Euro an die Firma Epox, Neuried, vergeben. 

 Rathaus Deckensanierung Gebäude an der B 2 – Vergabe der Baumeisterarbeiten

Für die Deckensanierung im Rathaus Weilheim an der B 2 werden die Baumeisterarbeiten an die Firma Fischer KG, Peißenberg, zum Angebotspreis von 396.543,46 Euro vergeben.

Rathaus Deckensanierung Gebäude an der B 2 – Vergabe Demontagearbeiten Baumeister

Die Demontagearbeiten Baumeister werden zum Angebotspreis von 140.713,07 Euro an die Firma Feiler, Schongau, vergeben.

Rathaus Deckensanierung Gebäude an der B 2 – Vergabe der Spritzbetonarbeiten

Für die Deckensanierung im Rathaus Weilheim an der B 2 werden die Spritzbetonarbeiten an die Firma S+R Bausanierung GmbH, Arnstein, zum Angebotspreis von 264.973,14 Euro vergeben.

 Protokollnotiz:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 21.04.2020 vom Vorgang Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

1.1. Bekanntgaben aus der Sitzung am 26.03.2020 (Ö 36/2020)

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 26.03.2020 die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gegeben werden:

Neubau Kindertagesstätte Sonnenäcker – Vergabe der Erdarbeiten

Für den Neubau der Kindertagesstätte Sonnenäcker werden die Erdbau – und Baumeisterarbeiten an die Firma Huttner, Raisting zum Angebotspreis von 75.374,60 Euro vergeben.

Radwegekonzept – Vergabe Planungsbüro

Die Planung zur Erstellung eines Radverkehrswegekonzept für die Stadt Weilheim wird inklusiv eines Konzepts für Fahrradabstellanlagen zum Preis von brutto 33.951,89 Euro an das Büro Gevas Humberg Partner vergeben.

Stadttheater Aufzug – Vergabe der Fördertechnik

Für den Neubau des Aufzugs am Stadtheater Weilheim wird die Fördertechnik zum Angebotspreis von 62.131,71 Euro an die Firma Schmitt+Sohn Aufzüge GmbH & Co.KG, Garching vergeben.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Beschluss:

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 21.04.2020 vom Vorgang Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

1.2. Bekanntgabe Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan "interkommunales Gewerbegebiet Achalaich" sowie "Entlastungsstraße Trifthof - Industrieanbinder", zweite Änderung und Erweiterung" (Ö 37/2020)

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Nach der Geschäftsordnung ist der Bauausschuss in dieser Angelegenheit beschließend zuständig.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Außenbereichssatzung "Moosstraße, Säureweg"; Antrag auf Erweiterung und Neuaufstellung Moosstraße 45 (Ö 38/2020)

Gutachten des Bauausschusses am 21.04.2020:

Mit der beantragten Erweiterung und Neuauflage der Außenbereichssatzung „Moosstraße / Säureweg“ um die südöstlich gelegene Teilfläche aus Flurnummer (Fl.Nr.) 3522, Gemarkung Weilheim i.OB besteht Einverständnis. Ebenso ist das bebaute Grundstück Fl.Nr. 3522/6, wie vorgeschlagen, in die Satzung aufzunehmen.

Wie bereits im Bauausschuss am 12.11.2019 beschlossen,wird gleichzeitig dem Neubau eines in der Erweiterungsfläche geplanten Wohnhauses zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das für die Erweiterung und Neuauflage der Außenbereichssatzung nach Paragraf (§) 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebene Verfahren einzuleiten. Mit Rechtskraft der neuen Satzung tritt die bisherige Satzung von 1992 außer Kraft.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bebauungsplan "Parchetwiesen Süd"; Antrag auf Änderung für Garagen - Flurnummern (Fl.Nrn.) 3260/24 und 3260/25, Karolingerstraße (Ö 39/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Parchetwiesen Süd“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 3260/24 und 3260/25, Gemarkung Weilheim, wird im beantragten Umfang stattgegeben.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Parchetwiesen Süd“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bebauungsplan "In der Au"; Antrag auf Änderung für Nebengebäude "In der Au 37" (Ö 40/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „In der Au“ für das Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 1015/17, Gemarkung Weilheim, zur Zulassung eines Nebengebäudes auf dem Baugrundstück wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Grundfläche des Nebengebäudes maximal 16 Quadratmeter betragen darf. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan für seinen gesamten Geltungsbereich entsprechend zu ändern.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „In der Au“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Bebauungsplan "Andreas-Schmidtner-Straße und Straße Am Betberg",Antrag auf Änderung für einen Wintergarten Christian-Buck-Straße 2 (Ö 41/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Andreas-Schmidtner-Straße und Straße Am Betberg“ für das Grundstück Fl.Nr. 2271/7, Gemarkung Weilheim, zur Zulassung eines Wintergartens an der Westfassade des bestehenden Reihenendhauses wird im beantragten Umfang stattgegeben. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan auch für des Grundstück Fl.Nr. 2271/10, Gemarkung Weilheim, entsprechend zu ändern.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Andreas-Schmidtner-Straße und Straße Am Betberg“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Trifthof";Änderung zu Wohneinheiten für Betriebsleiter und ähnliche (Ö 42/2020)

Beschluss:

Die Entscheidung über eine Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Trifthof“ zur Zulässigkeit von Wohnungen, die einem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und durch Aufsichtspersonal, Bereitschaftspersonal, Betriebsinhaber oder Betriebsleiter genutzt werden können, wird zurückgestellt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, bei Vorliegen eines konkreten baurechtlichen Antrages mit Planung von betrieblichen Wohnungen diesen Sachverhalt mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau zur erörtern und eine gegebenenfalls erforderliche Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Trifthof“ in einer der nächsten öffentlichen Sitzungen des Bauausschusses erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Bebauungsplan "Nördlich der Geistbühelstraße" (Ö 43/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 21.04.2020:

Mit dem vorliegenden Plankonzept samt Begründung vom 26.02.2020 für den Bebauungsplan „Nördlich der Geistbühelstraße“ besteht Einverständnis.

Auf die vom Stadtrat in seiner Sitzung am 26.09.2019 festgelegten Planungsabsichten wird hierbei verwiesen. Zusätzlich dazu sind im Rahmen eines Workshops (sogenannte "Phase 0") weitere Qualitätsstandards und Ziele festzulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleitplanung auf der Grundlage des vorgestellten Plankonzepts mit den ersten Verfahrensschritten nach dem BauGB einzuleiten und den Workshop durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb"; 5. Änderung Krumpperplatz - Satzungsbeschluss (Ö 44/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 21.04.2020:

Die Angelegenheit wird zur Beschlussfassung in den Stadtrat verwiesen.

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes entschieden.

Zusätzlich sind die seitens der Stadt geforderte maximale Geschossflächenzahl von 0,85 sowie eine Fassadenbegrünung von 30 Prozent der Fassadenflächen in geeigneter Weise in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Der Änderungsplan ist dementsprechend zu ergänzen und abzuändern. Die Planung ist erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Hierbei wird bestimmt, das Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4 Absatz 3 Satz 2 BauGB).

 Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. 24. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße" (Ö 45/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 21.04.2020:

Mit der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bau eines Autohauses mit Ausstellung, Verkauf und Werkstattflächen am Grundstück Fl.Nr. 2111, Gemarkung Weilheim i.OB, Deutenhausener Straße / Jakob-Steigenberger-Straße, besteht Einverständnis.

Um hierfür die planerischen Voraussetzungen zu schaffen ist der Bebauungsplan „Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße“ für das Grundstück Fl.Nr. 2111, Gemarkung Weilheim i.OB, dahingehend zu ändern und zu erweitern, das die gesamte westliche Teilfläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen und integriert wird. Das Grundstück wird als Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Der vorliegenden Planung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes für das „Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße“ in der Fassung vom 31.03.2020 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Bauleitplanverfahren nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

10. 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
"Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße" (Ö 46/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 21.04.2020:

Mit der geplanten Ansiedlung eines Autohauses mit Ausstellung, Verkauf und Werkstattflächen am Grundstück Fl.Nr. 2111, Gemarkung Weilheim i.OB, Deutenhausener Straße / Jakob-Steigenberger-Straße, besteht Einverständnis.

Um hierfür die planerischen Voraussetzungen zu schaffen ist der Bebauungsplan „Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße“ für das Grundstück Fl.Nr. 2111, Gemarkung Weilheim i.OB, dahingehend zu ändern und zu erweitern, das die gesamte westliche Teilfläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen und integriert wird. Das Grundstück wird als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt.

Der vorliegenden Planung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes für das „Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße“ in der Fassung vom 31.03.2020 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Bauleitplanverfahren nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

11. Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine "Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim-Unterhausen 2" (Ö 47/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 21.04.2020:

Mit der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim–Unterhausen 2“ besteht Einverständnis. Es wird beschlossen, den Flächennutzungsplan gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB entsprechend zu ändern.

Vom Geltungsbereich der Änderung erfasst sind die Grundstücke Fl.Nr. 172, 173 und 173/1 – Teilfläche, Gemarkung Unterhausen. Die bisher landwirtschaftlich dargestellten Flächen sollen künftig als sonstige Sonderbaufläche für „Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim-Unterhausen 2“ gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO dargestellt werden.

Gleichzeitig wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine „Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim-Unterhausen 2“ für die Grundstücke Fl.Nr. 172, 173 und 173/1 - Teilfläche, Gemarkung Unterhausen, beschlossen. Vom Geltungsbereich sind die oben genannten und im Lageplan des Stadtbauamtes vom 20.04.2020 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke erfasst.

Die bisher landwirtschaftlich dargestellten Flächen werden künftig als sonstige Sonderbaufläche für „Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim–Unterhausen 2“ausgewiesen.

 Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bauleitverfahren einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

12. Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich"; 2. vereinfachte Änderungen gemäß § 13 BauGB - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 48/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die Planung zur Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung sind im Sinne der Abwägung zu überarbeiten und gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die nochmalige öffentliche Auslegung wird gemäß § 4a Absatz 2 Satz 2 BauGB verkürzt auf einen Zeitraum von 2 Wochen und die Abgabe von Stellungnahme auf die geänderten und ergänzten Teile der Planung beschränkt.

Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind entsprechend gemäß § 4 Absatz 2 BauGB nochmals zu beteiligen.

 Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Die Änderungsplanung ist darüber hinaus mit der Maßgabe zu überarbeiten, dass die Festsetzung zu maximaler Größe von Wohnungen zur Nutzung durch Aufsichtspersonal, Bereitschaftspersonal, Betriebsinhaber oder Betriebsleiter auf eine Wohnfläche von maximal 140 Quadratmeter reduziert wird.

Mehrheitlich zugestimmt: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

13. Bebauungsplan "Nördlich der Stadtsäge";5. vereinfachte Änderungen gemäß § 13 BauGB - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 49/2020)

Beschluss:

Das Verfahren zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Stadtsäge“ wird eingestellt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren verwaltungstechnisch entsprechend abzuschließen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

14. Bebauungsplan "Ziegelgrube"; 1. vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 50/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Lediglich die Plandarstellung ist zur besseren Lesbarkeit unter Beibehaltung der festgesetzten Inhalte redaktionell zu überarbeiten.

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelgrube“ für das Grundstück Fl.Nr. 3244/2, Gemarkung Deutenhausen, wird in der redaktionell zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 02.12.2019 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Bebauungsplan "Münchener Straße-Ost"; 4. vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 51/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Jedoch ist die Änderungsplanung ergänzend in den folgenden Punkten zu ändern beziehungsweise anzupassen:

  • In westlichen Grundstücksbereich sind zur Erschließungsstraße hin Flächen für oberirdische Kraftfahrzeug-Stellplätze in der Planung darzustellen und entsprechend festzusetzen.
  • Es ist eine Festsetzung zu ergänzen, wonach Zufahrten zum Baugrundstück von Süden und Norden ausgeschlossen werden.
  • Die festgesetzte Art der baulichen Nutzung ist so zu ergänzen, dass Gaststättennutzungen ausgeschlossen werden.

Die Planung zur Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung sind im Sinne der Abwägung und unter Einarbeitung der ergänzenden Festsetzungen zu überarbeiten und gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die nochmalige öffentliche Auslegung wird gemäß § 4a Absatz 2 Satz 2 BauGB verkürzt auf einen Zeitraum von 2 Wochen und die Abgabe von Stellungnahme auf die geänderten und ergänzten Teile der Planung beschränkt.

Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind entsprechend gemäß § 4 Absatz 2 BauGB nochmals zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

16. Bebauungsplan "Marnbach-Ost"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB)- Abwägung (Ö 52/2020)

 Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Der Bebauungsplan „Marnbach-Ost“ ist im Sinne des Abwägungsergebnisses zu überarbeiten. Die erforderlichen Gutachten sind zu ergänzen beziehungsweise einzuholen.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, nach Überarbeitung und Ergänzung der Planungsunterlagen das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung der überarbeiteten und ergänzten Planung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB weiterzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

17. Städtebauliche Entwicklung im Bereich Eichtweide; Innenbereichssatzung „Eichtweide –Nord“ - Billigung der Planung (Ö 53/2020)

 Gutachten des Bauausschusses vom 21.04.2020:

Für den Bereich „Eichtweide – Nord“ wird eine Innenbereichssatzung nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB erlassen. 

Von der Satzung sind die Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteilflächen Fl.Nrn. 2977-TF, 3034-TF, 3034/1, 3036/1-TF, 3036/2, 3039-TF, 3050-TF, 3061/2-TF, 3057-TF, 3058-TF, 3059-TF, 3059/1-TF, 3061-TF, 3061/3-TF, 3061/4, 3061/6-TF, 3061/7-TF, 3061/8 und 3061/9, Gemarkung Weilheim i.OB, erfasst.

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Stadtbauamts vom 04.02.2020 schwarz umrandet dargestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren nach den Vorschriften des § 34 Absatz 6 BauGB einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

18. Gemeindegebietsänderung Gemarkungen Deutenhausen/Eberfing;
Kreisstraße WM 11, Ausbau nördlich Eberfing (Ö 54/2020)

 Gutachten des Bauausschusses vom 21.04.2020:

Mir der vom Landratsamt Weilheim-Schongau vorgelegten Gemeindegebietsänderung in den Gemarkungen Deutenhausen / Eberfing aufgrund des Ausbaus der Kreisstraße WM 11, Ausbau nördlich Eberfing, besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren für diese Gemeindegebietsänderung beim Landratsamt Weilheim-Schongau zu beantragen und einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

19. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 2. Bürgermeister Martin um 15:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an