Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 19.05.2020
Beginn: 09:15 Uhr
Ende 13:30 Uhr
Ort: in der Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Str. 8, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender
Erster Bürgermeister Markus Loth

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Martin, Horst
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführerin
Roppelt, Andrea

Schriftführer
Stork, Manfred

Abwesende und entschuldigte Personen: 
keine


 Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Bekanntgabe
  2. Hochwasserschutz "Ammer Süd";
    • Vorstellung des Sachstandes durch das Wasserwirtschaftsamt
  3. Bauanfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses Hardtstraße 8, Marnbach
  4. Neubau eines Autohauses mit Werkstatt Jakob-Steigenberger-Straße 1
  5. Bebauungsplan "Waldorfschulzentrum" 
    • Abwägung
  6. Neubau eines Waldorfschulzentrums Narbonner Ring
  7. Bebauungsplan "Hangstraße West"
    • Bauanträge zur Einfriedung zweier Grundstücke
  8. Bebauungsplan "Geisenhofergelände"
    • 6. Änderung und Erweiterung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  9. Bebauungsplan "Westlich der Parchetstraße II"
    • Antrag auf Änderung - Parchetstraße 44
  10. Bebauungsplan "Südendstraße"
    • Antrag auf Änderung - Grundstück Flur-Nummer 1056
  11. Bebauungsplan "In der Au - Nord"
    • 9. Änderung und Erweiterung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  12. Aufstellungsbeschluss für Sanierungsgebiet "St. Pölten"
  13. Sanierungsgebiet "St. Pölten"
    • Vergabe Planungsauftrag
  14. Flächennutzungsplan
    • 23. Änderung "Nördlich der Geistbühelstraße" - Abwägung
  15. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb"
    • 5. Änderung Krumpperplatz - Abwägung
  16. Bebauungsplan "Südlich der Zugspitzstraße"
    • Zustimmung zum Planentwurf
  17. Erstmalige Herstellung verschiedener Erschließungsanlagen
    • Festlegung des Ausbauzeitpunktes
  18. Weilheimer Agenda 21 Arbeitskreis "Natur"
    • Antrag zur Sanierung von Wegen am Gögerl
  19. Mittagsbetreuung Hardtschule
    • Einrichtung und Ausstattung der Container - überdachter Zugang
  20. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 09:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 55/2020)

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 21.04.2020 die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gegeben werden:

Neubau Kindertagesstätte Kanalstraße 2b – Vergabe Garten- und Landschaftsbau

Die Arbeiten für die Außenanlagen für den Neubau der Kindertagesstätte an der Kanalstraße 2b werden zum Angebotspreis von 55.948,33 Euro an die Firma Seeling, Polling, vergeben.

Neubau Kindertagesstätte Sonnenäcker – verschiedene Vergaben

Für den Neubau der Kindertagesstätte Sonnenäcker Bauabschnitt 1, werden folgende Gewerke vergeben:

Aufzugsanlage: Firma Kone, Germering zum Angebotspreis von 43.512,35 Euro

Technische Anlagen in den Außenanlagen: Firma Hohenrainer, Ohlstadt zum Angebotspreis von 98.153,26 Euro

Instandsetzung der Tiefenbachbrücke am Ammerdamm, Naturfreundehaus

Die Arbeiten zur Sanierung der Brücke am Tiefenbach, Ammerdamm beim Naturfreundehaus, werden an die Zimmerei Bertl, Wildsteig, zum Angebotspreis von 22.074,50 Euro vergeben.

Stadtbauamt, 19.05.2020 Kirchmayer

Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 19.05.2020 vom Vorgang Kenntnis genommen.

2. Hochwasserschutz "Ammer Süd"; Vorstellung des Sachstandes durch das Wasserwirtschaftsamt (Ö 56/2020)

Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 19.05.2020 vom Vorgang Kenntnis genommen.

3. Bauanfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses Hardtstraße 8, Marnbach (Ö 57/2020)

Beschluss:

Die Angelegenheit wird zurück gestellt.

Das Stadtbauamt wird beauftragt, eine maßvolle bauliche Entwicklung am östlichen Ortsrand von Marnbach zu untersuchen mit der Maßgabe, dass eine Baugebietsausweisung nur im Rahmen eines Einheimischenmodell bzw. dem Deutenhausener/Marnbacher Modell erfolgen soll.

4. Neubau eines Autohauses mit Werkstatt Jakob-Steigenberger-Straße 1 (Ö 58/2020)

Beschluss:

Dem vorliegenden Antrag zur Errichtung eines Autohauses mit Werkstatt, Jakob-Steigenberger-Straße 1, wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass das Bauvorhaben den künftigen Vorschriften des Bebauungsplanes „Nördlich der Deutenhausener Straße“ entspricht und die Anregungen zur Minimierung der Versiegelung, Dachbegrünung und Versickerung aufgenommen werden.

5. Bebauungsplan "Waldorfschulzentrum"; Abwägung (Ö 59/2020)

Gutachten des Bauausschusses am 19.05.2020:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) abgewogen und entschieden.

Die Planung und Begründung sind entsprechend zu überarbeiten und nochmals öffentlich auszulegen.

6. Neubau eines Waldorfschulzentrums Narbonner Ring (Ö 60/2020)

Beschluss:

Die Angelegenheit wird zurück gestellt.

Die Bauherren sind aufzufordern, das Bauvorhaben insbesondere im Hinblick auf die Wirkungen in die freie Landschaft nach Osten zu verbessern (Drehung Pultdächer zur Reduzierung der Gebäudehöhen, Außenwandverkleidungen, Eingrünung und Dachbegrünung) und im kommenden Bauausschuss erneut vorzustellen.

7. Bebauungsplan "Hangstraße West"; Bauanträge zur Einfriedung zweier Grundstücke (Ö 61/2020)

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hangstraße West“ zur nachträglichen Genehmigung einer etwa 1,03 Meter bis 1,30 Meter hohen Stützmauer mit darauf befindlicher Zaunanlage besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis: Ja mit 0 Stimmen, Nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

 Der Antrag ist damit abgelehnt.

Im Hinblick auf das in den Planunterlagen dargestellte Gartenhaus auf Flurnummer (Fl.Nr.) 2798/1 wird nicht auf das zu Gunsten der Stadt Weilheim i.OB eingetragene Bauverbot verzichtet.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Geisenhofergelände"; 6. Änderung und Erweiterung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 62/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Der Änderungsplan in der Fassung vom 14.01.2020 ist im Sinne der Abwägung redaktionell zu überarbeiten.

Die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Geisenhofergelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 2815/2 und 2812/5, Gemarkung Weilheim, wird in der redaktionell zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 14.01.2020 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

9. Bebauungsplan "Westlich der Parchetstraße II"; Antrag auf Änderung - Parchetstraße 44 (Ö 63/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Parchetstraße II“ wird zugestimmt.

Inhalt der Bebauungsplanänderung soll eine vergleichbare Regelung zur Regelung in der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Parchetstraße I“ sein. Ergänzend ist eine Bebauungsalternative 3 mit dem Inhalt aufzunehmen, wonach bei Integrierung der Garage in den rückwärtigen Hauptbaukörper über der Garage ein nutzbares Wohngeschoss ermöglicht wird. Der dann mögliche rückwärtige Hauptbaukörper wird damit eine vergrößerte Länge an der Traufseite erhalten.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Parchetstraße II“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

10. Bebauungsplan "Südendstraße"; Antrag auf Änderung - Grundstück Fl.-Nr. 1056 (Ö 64/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Südendstraße“ für das Grundstück Fl.Nr. 1056, Gemarkung Weilheim, zur Bebauung mit einem Doppelhaus wird stattgegeben.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Südendstraße“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

11. Bebauungsplan "In der Au - Nord"; 9. Änderung und Erweiterung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 65/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Auf einen nochmalige Auslegung der Planung unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim wird verzichtet. Die Änderungsplanung in der Fassung vom 12.12.2019 ist redaktionell im Sinne der übrigen Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung zu überarbeiten.

Die 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „In der Au - Nord“ für die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) Fl.Nrn. 1003-TF, 1003/1, 1003/2, 1003/3, 1004/5-TF 1006/9 und 1006/19-TF, Gemarkung Weilheim, wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 12.12.2019 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

12. Aufstellungsbeschluss für Sanierungsgebiet "St. Pölten" (Ö 66/2020)

Gutachten des Bauausschusses am 19.05.2020:

Mit dem Erlass der als Anlage beigefügten Satzung der Stadt Weilheim i.OB über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „St. Pölten“ besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die vom künftigen Satzungsgebiet betroffenen Eigentümer davon zu unterrichten.

13. Sanierungsgebiet "St. Pölten"; Vergabe Planungsauftrag (Ö 67/2020)

Weiterer Vorgang:

Der Rücklauf der Angebote ist für den 22.05.2020 avisiert.

Die Vorlage erfolgt an die Fraktionen sowie an die Mitglieder des Stadtrates per Mail.

14. Flächennutzungsplan; 23. Änderung "Nördlich der Geistbühelstraße" - Abwägung (Ö 68/2020)

Gutachten des Bauausschusses am 19.05.2020:

Es wird festgestellt, dass nach den Vorschriften des BauGB der Flächennutzungsplan eine sogenannte vorbereitende Bauleitplanung der Gemeinde darstellt, welche die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Kommune in den Grundzügen darstellt (§ 5 Absatz 1 Satz 1 BauGB). Soweit ein weiteres Planungsbedürfnis besteht, ist aufbauend auf den Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Weiteren ein verbindlicher Bebauungsplan aufzustellen, der dann tatsächliches Baurecht begründet.

In diesem Sinne wird über die vorliegenden Bedenken und Anregungen unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange – laut Abwägungsvorschlag der Bauverwaltung – gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass dadurch keine Ergänzung oder Berichtigung der Änderungsplanung veranlasst ist.

 Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für den Bereich „Nördlich der Geistbühelstraße“ wird samt Begründung in der Fassung vom 27.01.2020 festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen dem Landratsamt Weilheim-Schongau zur Genehmigung vorzulegen.

15. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb"; 5. Änderung Krumpperplatz - Abwägung (Ö 69/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 21.04.2020:

Die Angelegenheit wird zur Beschlussfassung in den Stadtrat verwiesen.

JÜber die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes entschieden.Zusätzlich sind die seitens der Stadt geforderte maximale Geschossflächenzahl von 0,85 sowie eine Fassadenbegrünung von 30 Prozent der Fassadenflächen in geeigneter Weise in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Der Änderungsplan ist dementsprechend zu ergänzen und abzuändern. Die Planung ist erneut gemäß § 4a Absatz 3 BauGB öffentlich auszulegen. Hierbei wird bestimmt, das Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4 Absatz 3 Satz 2 BauGB).

Weiterer Vorgang:

Am 29.04.2020 gingen zwei Anträge der Fraktionen der BfW sowie der CSU bei der Stadt Weilheim i.OB ein, um den Vorgang nochmals zur grundlegenden Beratung in den Bauausschuss zu verweisen.

Ebenso ging ein Antrag der Fraktion SPD/FDP bei der Stadt ein, um das Gutachten des Bauausschusses vom 21.04.2020 wie folgt zu modifizieren:

„Zusätzlich sind die seitens der Stadt geforderte maximale Geschossflächenzahl von 0,85, bezogen auf die Baugrundstücke ohne öffentliche Grün- und Verkehrsfläche, sowie einer Fassadenbegrünung …. aufzunehmen“.

 Über die vorliegenden Anträge ist vor einem weiteren Sachvortrag zu entscheiden.

 Verlauf der Sitzung des Stadtrates am 30.04.2020:

Erster Bürgermeister Loth verweist auf die vorliegenden Anträge zur Geschäftsordnung auf Vertagung in den Bauausschuss. 

 Nachdem hierzu keine Wortmeldungen ergehen, lässt er über die Anträge abstimmen.

Beschluss des Stadtrates am 30.04.2020:

Mit den vorliegenden Anträgen zur Geschäftsordnung auf Rückverweisung des Sachverhalts in den Bauausschuss besteht Einverständnis.

Verlauf der Sitzung des Bauausschusses am 19.05.2020:

 Bürgermeister Loth verweist auf die dem Stadtrat am 30.04.2020 vorliegenden Geschäftsordnungsanträge zur Reduzierung der GRZ auf 0,44, zur Festlegung einer GFZ von 0,85 und Rückverweisung in den Bauausschuss. Er empfiehlt, für das gesamte Änderungsgebiet die GRZ entsprechend zu reduzieren und zusätzlich eine GFZ von 0,85 festzulegen. Eine Anrechnung städtischer Flächen auf die Baugrundstücke soll dabei nicht erfolgen.

 Sodann erläutert Herr Stork für die Bauverwaltung die rechtlichen Grundlagen und Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit der Festlegung einer GRZ und GFZ. Anhand der zum 14.04.2020 entsprechend der Abwägungsvorschläge korrigierten Planfassung werden Berechnungen für die möglichen Grundflächenzahlen und Geschossflächenzahlen der einzelnen Grundstücke im Plangebiet vorgestellt.

Im Verlauf der anschließenden Diskussion sind sich die Mitglieder des Bauausschusses einig, dass für alle Grundstücke im Änderungsgebiet eine maximale GRZ von 0,44, eine maximale GFZ von 0,85, sowie der Erhalt der Linde festgesetzt werden sollen.

Gutachten des Bauausschusses am 19.05.2020:

 Im Änderungsbebauungsplan sind eine maximale GRZ von 0,44 und eine maximale GFZ von 0,85 festzusetzen.

 Die im Nordwesten des Grundstücke Fl.Nr. 777/4 befindliche und im ursprünglichen Bebauungsplan als zu erhaltend festgesetzte Linde soll durch entsprechende Umplanungen weiterhin erhalten bleiben.

Im Übrigen wird das Gutachten des Bauausschusses vom 21.04.2020 im Hinblick auf die Abwägung und Festlegung einer Fassadenbegründung im gesamten Änderungsgebiet aufrecht erhalten. 

16. Bebauungsplan "Südlich der Zugspitzstraße"; Zustimmung zum Planentwurf (Ö 70/2020)

Gutachten des Bauausschusses am 19.05.2020:

Mit dem vom Architekturbüro Hörner, Schongau, ausgearbeiteten und von der Bauverwaltung vorgestellten Entwurf für den Bebauungsplan „Zugspitzstraße Süd“ besteht Einverständnis mit der Maßgabe, dass für Einzelhäuser maximal 2 Wohneinheiten und je Doppelhaushälfte maximal eine Wohneinheit zugelassen wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB für diesen Bebauungsplan einzuleiten.

17. Erstmalige Herstellung verschiedener Erschließungsanlagen; Festlegung des Ausbauzeitpunktes (Ö 71/2020)

Beschluss:

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sitzungsvorgang. Die erstmalige Herstellung der vorgenannten Straßen soll zügig durchgeführt und noch vor dem 01.04.2021 abgeschlossen und abgerechnet werden. Die Wahl der Reihenfolge der herzustellenden Straßen obliegt der Verwaltung.

18. Weilheimer Agenda 21 Arbeitskreis "Natur"; Antrag zur Sanierung von Wegen am Gögerl (Ö 72/2020)

Beschluss:

  1. Mit einer Nutzbarmachung des öffentlichen Feld- und Waldweges mit der Nummer 80 im Bestandsverzeichnis, Fl.Nr. 1540, Gemarkung Weilheim i.OB, besteht Einverständnis. Der Weg ist künftig durch das Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim i.OB zweimal im Jahr zu mähen. Eine weitergehende wegemäßige Befestigung ist nicht veranlasst.
  2. Der genannte Pfad ist in seiner bisherigen Ausgestaltung zu belassen. Die Abflussrinnen sind von Zeit zu Zeit frei zu legen.
  3. Einer Reparatur der Treppenanlage von den Schrebergärten zur Gaststätte Gögerl wird zugestimmt. Hierbei ist ein Geländer aus Holz mit Handlauf anzubringen.

Die Tiefbauabteilung wird beauftragt, hierfür eine Planung zu erstellen und Kosten im Haushalt 2021 einzuplanen. 

19. Mittagsbetreuung Hardtschule; Einrichtung und Ausstattung der Container - überdachter Zugang (Ö 73/2020)

Sachverhalt:

Der Vorgang wurde versehentlich auf die öffentliche Tagesordnung übernommen.

Nachdem es um Kosten und grundsätzliche Entscheidungen geht wird die Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil unter Tagesordnungspunkt NÖ 2 behandelt.

20. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 13:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
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Fax 0881 682-1199

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