Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 23.06.2020
Beginn: 09:10 Uhr
Ende 12:15 Uhr
Ort: in der Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Str. 8, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender
Erster Bürgermeister Markus Loth

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Martin, Horst
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer
Kirchmayer, Stefan

Verwaltung
Roppelt, Andrea

Abwesende und entschuldigte Personen: 
keine


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Bekanntgaben
    1. 1. Saatkrähenkolonien in Weilheim i.OB
  2. Genehmigung Niederschrift
  3. Mobilfunktechnologie 5G
    • Grundsätzliches zur Technologie
  4. Mobilfunkanfrage der Telekom für 2 Suchkreise in Weilheim
  5. Bauanfrage Errichtung eines Zweifamilienhauses - Bärenmühlweg
  6. Bauanfrage Neubau Mehrfamilienhaus und Einzelhaus Tankenrainer Straße 16
    • vor Beginn der Ausschusssitzung findet dazu eine Ortsbesichtigung statt
  7. Bauanfrage Anbau an das Bestandsgebäude Obere Stadt 98
    • vor Beginn der Ausschusssitzung findet dazu eine Ortsbesichtigung statt
  8. Bauanfrage Neubebauung Alpenstraße 5 / Röntgenstraße 4
  9. Bauantrag Errichtung von Gewerbeeinheiten Trifthofstraße 63 b
  10. Bebauungsplan "Parchetwiesen Süd"
    • Änderung Wintergarten / Terassenüberdachung
  11. Bebauungsplan "Wessobrunner Straße / Parchetweg / Ziegelstadel"
    • Antrag auf Änderung - Westendstraße 7
  12. Bebauungsplan "Adelhochstraße"
    • Antrag auf Änderung
  13. Vorstellung Öffentlichkeitsbeteiligung für Machbarkeitsstudie Geistbühelstraße und Bürgerplatz
  14. Bebauungsplan "Nördlich der Geistbühelstraße - Bereich Schwaigerstraße"
    • Abwägung
  15. Bebauungsplan "Münchener Straße-Ost"
    • 4. vereinfachte Änderung gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägung und Satzungsbeschluss
  16. Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich"
    • 2. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  17. Antrag Gemeinde Wielenbach auf wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser, Brunnen 1 Wielenbach
  18. Spielplatzrunde Marnbach/Deutenhausen Grundsatzbeschluss für Trägerschaft
  19. Stichweg am Huosiring
    • Kostenspaltung
  20. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 09:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgaben

1.1. Saatkrähenkolonien in Weilheim i.OB (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 74/2020)

Mitteilung:

Seit vielen Jahren besteht in unserem Naherholungsgebiet „Au“ eine größere Saatkrähenkolonie, die nie angetastet wurde. Von dieser ausgehend wurde bereits im Jahr 2015 ein zusätzlicher Bereich am Oberen Graben besiedelt. Mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 23.02.2015 Aktenzeichen (Az.) 55.1-8646.3-26-2014, konnten am Oberen Graben Rückschnitte an den Bäumen vorgenommen werden. Dies jedoch mit nur kurz anhaltendem Erfolg, da die dortige Kolonie bereits 2017 wieder auf 62 Nester angewachsen ist. Eine Zählung durch unser Stadtbauamt ergab im Frühjahr 2020 die stattliche Zahl von 102 Nester in diesem Bereich.

Zwischenzeitlich haben sich auch im Bereich der Merckstraße, am Krumpperplatz vor dem Friedhof und an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet mit entsprechend hohen Bäumen immer mehr Saatkrähen niedergelassen. Zum großen Leidwesen der Anlieger.

Bürgerinnen und Bürger aus Weilheim sind in ihrem Wohnumfeld durch die stetig steigende Anzahl der Vögel nicht nur Lärm und Schmutz ausgesetzt. Immer häufiger erreichen uns auch Hilferufe, wonach die Vögel aggressiv in den Privatgärten auf Hunde, Katzen und sogar Menschen losgehen. Mit der Beeinträchtigung von Leib, Leben und Eigentum ist zwischenzeitlich ein Zustand eingetreten, der nicht mehr toleriert werden kann.

Mit Schreiben vom 08.06.2020 hat die Stadt Weilheim i.OB die zuständige Fachstelle im Umweltreferat der Regierung von Oberbayern angeschrieben und um Unterstützung und Vorschläge gebeten, wie der Situation für die nächste Brutsaison der Vögel im Frühjahr 2021 begegnet werden kann.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Stadtbauamt, 23.06.2020 Stork

Beschluss:

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 vom Vorgang Kenntnis genommen.

2. Genehmigung Niederschrift Bauausschusssitzung
19.05.2020 öffentlich (Ö 75/2020)

Sachverhalt:

Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Markus Loth, stellt in der Sitzung am 23.06.2020 fest, dass gegen die Abschrift der Niederschrift des im öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 19.05.2020 beschlussmäßig behandelten Vorgänge keine Einwendungen erhoben werden. Sie gilt damit als genehmigt.

Stadtbauamt, 23.06.2020 Kirchmayer

3. Mobilfunktechnologie 5G Grundsätzliches zur Technologie (Ö 76/2020)

Beschluss:

Die Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Thema der neu einzuführenden Mobilfunktechnologie 5G wird zurückgestellt.

Der Antrag der AfD für ein „5G-Moratorium“ wird zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Nach Beratung in den Fraktion wird das Thema direkt im Stadtrat weiter behandelt.

Der geplante Vortrag eines Referenten aus dem Bayerischen Landesamt für Umwelt über die neue Technologie soll bald möglichst nachgeholt werden.

4. Mobilfunkanfrage der Telekom für 2 Suchkreise in Weilheim (Ö 77/2020)

Beschluss:

Gegen die Errichtung einer Mobilfunkbasisstation im Gewerbegebiet „Am Weidenbach“ werden keine Einwände erhoben. Die diesbezügliche Auskunft der Bauverwaltung an die Deutsche Telekom Technik GmbH wird bestätigt.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Gegen die Errichtung einer Mobilfunkbasisstation im Bereich zwischen Krankenhaus, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und Amtsgericht keine Einwände erhoben.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 1 Stimme, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Die diesbezügliche Auskunft der Bauverwaltung an die Deutsche Telekom Technik GmbH wird bestätigt.

5. Bauanfrage Errichtung eines Zweifamilienhauses - Bärenmühlweg (Ö 78/2020)

Beschluss:

Die Entscheidung über die Bauanfrage zur Bebauung der nördlichen Teilfläche des Grundstücks Flurnummer (Fl.Nr.) 675, Gemarkung Weilheim, mit einem Teilfläche des Grundstückes ein Zweifamilienhaus in der Bauweise einer Doppelhaushälfte / eines Reihenendhauses, grenzständig zu Fl.Nr. 672, in 2-geschossiger Bauweise mit Satteldach wird zurückgestellt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, zunächst bei den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nrn. 670 und 672, Gemarkung Weilheim, die Bereitschaft zur Aufstellung eines Bebauungsplanes abzufragen.

Nach Vorliegen des Abfrageergebnisses ist der Vorgang erneut im Bauausschuss vorzulegen.

6. Bauanfrage Neubau Mehrfamilienhaus und Einzelhaus Tankenrainer Straße 16 (Ö 79/2020)

Beschluss:

Einer Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 3382, Gemarkung Weilheim, mit einem Mehrfamilienhaus (2 Vollgeschosse + Dachausbau) im Süden und einem Einzelhaus (1 Vollgeschoss +Dachausbau) im Norden des Grundstückes sowie der straßenseitigen Anordnung der Garagen besteht grundsätzlich Einverständnis.

Für die südliche Bebauung wird jedoch eine Planung als Reihenhaus empfohlen.

Die verkehrsmäßige Erschließung des Baugrundstückes muss jedoch (wie bisher) über den vorhandenen Erschließungsweg Fl.Nr. 3383/4, Gemarkung Weilheim, erfolgen.

7. Bauanfrage Anbau an das Bestandsgebäude Obere Stadt 98 (Ö 80/2020)

Beschluss:

Dem von der Bauanfrage erfassten Bauvorhaben für das sich unter Denkmalschutz stehende Gebäude (ehemalige Hofstelle) mit einer profilgleichen Erweiterung des Baukörpers um cirka 12 Meter nach Süden zur Schaffung einer Wohneinheit wird bauplanungsrechtlich zugestimmt.

8. Bauanfrage Neubebauung Alpenstraße 5 / Röntgenstraße 4 (Ö 81/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 23.06.2020:

Die Bauanfrage wird auf der Grundlage der Konzeptplanung vom Juni 2020 mit der Maßgabe grundsätzlich befürwortet, dass die 4-geschossigen Gebäudeteile zur Alpenstraße hin und die 3-geschossigen Gebäudeteile zur Röntgenstraße hin orientiert werden.

Für die weitere Entscheidung zur Bauanfrage und zur erforderlichen Bauleitplanung ist eine aussagekräftige Ansichtsdarstellung beziehungsweise ein Modell vorzulegen.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, bei den Bauwerbern eine aussagekräftige Ansichtsdarstellung beziehungsweise ein Modell zur geplanten Bebauung anzufordern.

9. Bauantrag Errichtung von Gewerbeeinheiten Trifthofstraße 63 b (Ö 82/2020)

Beschluss:

Zum Bauantrag vom 08.06.2020 zur Errichtung (Neubau) von Gewerbeeinheiten und Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1101/43, Gemarkung Weilheim, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der beantragten Ausnahme zur Herstellung einer betriebsbedingten Wohnung im Dachgeschoss (Penthaus-Geschoss) des Gebäudes wird zugestimmt.

Das Landratsamt ist zur Überwachung der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes nach Fertigstellung aufzufordern.

10. Bebauungsplan "Parchetwiesen Süd"; Änderung Wintergarten / Terassenüberdachung (Ö 83/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Parchetwiesen Süd“ zur Zulassung von Terrassenüberdachungen und Wintergärten über die Baugrenzen hinaus mit einer Tiefe von maximal 3,0 Metern wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Parchetwiesen Süd“ für seinen Geltungsbereich nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) einzuleiten.

11. Bebauungsplan "Wessobrunner Straße / Parchetweg / Ziegelstadel"; Antrag auf Änderung - Westendstraße 7 (Ö 84/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Wessobrunner Straße / Parchetweg / Ziegelstadel" zur einer Anhebung des Daches der bestehenden Doppelhausbebauung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in den neu entstehenden Dachgeschossbereichen kein Vollgeschoss entsteht.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes "Wessobrunner Straße / Parchetweg / Ziegelstadel" für den Bereich beiderseits der Westendstraße nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

12. Bebauungsplan "Adelhochstraße"; Antrag auf Änderung (Ö 85/2020)

Gutachten des Bauausschusses am 23.06.2020:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Adelhochstraße“ wird stattgegeben. Der Bebauungsplan „Adelhochstraße" wird für seinen Geltungsbereich unter Einarbeitung der beantragten Änderung überarbeitet und neu aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um das Grundstück Fl.Nr. 3047/6, Gemarkung Weilheim, erweitert und in die Neuplanung einbezogen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Adelhochstraße“ nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

13. Vorstellung Öffentlichkeitsbeteiligung für Machbarkeitsstudie Geistbühelstraße und Bürgerplatz (Ö 86/2020)

Gutachten des Bauausschusses am 23.06.2020:

Die Mitglieder des Bauausschusses nehmen Kenntnis vom Vortrag.

14. Bebauungsplan "Nördlich der Geistbühelstraße - Bereich Schwaigerstraße"; Abwägung (Ö 87/2020)

Gutachten des Bauausschusses am 23.06.2020:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Planungsunterlagen zum Bebauungsplan in Sinne der Abwägung zu überarbeiten. Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind nach Paragraf (§) 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen.

15. Bebauungsplan "Münchener Straße-Ost"; 4. vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 88/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße-Ost“ für das Grundstück Fl.Nr. 2737/2, Gemarkung Weilheim, wird in der Fassung der Planung vom 21.04.2020 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

16. Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich"; 2. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 89/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“, Gemarkung Weilheim, wird in der Fassung der Planung vom 21.04.2020 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

17. Antrag Gemeinde Wielenbach auf wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser, Brunnen 1 Wielenbach (Ö 90/2020)

Beschluss:

Die Stadt Weilheim i.OB schließt sich den in der Stellungnahme der Stadtwerke KU vom 08.06.2020 geäußerten Bedenken zur erneuten Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen 1 Wielenbach auf Fl.Nr. 1725/1, Gemarkung Wielenbach, für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Wielenbach an.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt Weilheim-Schongau abzugeben.

18. Spielplatzrunde Marnbach / Deutenhausen; Grundsatzbeschluss für Trägerschaft (Ö 91/2020)

Beschluss:

Die Stadt Weilheim i.OB übernimmt entsprechend dem Vorschlag des Stadtbauamtes vorbehaltlich einer LEADER-Förderung (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten; Lokale Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel e.V.) das Projekt „Spielplatzrunde Marnbach / Deutenhausen“ die Umsetzung des Projekts und die Trägerschaft.

19. Stichweg am Huosiring; Kostenspaltung (Ö 92/2020)

Beschluss:

Die Kostenspaltung für den Grunderwerb und die Beleuchtung des Stichwegs zum Huosiring wird beschlossen.

20. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 12:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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