Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 14.07.2020
Beginn: 09:30 Uhr
Ende 13:45 Uhr
Ort: in der Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Str. 8, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender
3. Bürgermeister Alfred Honisch

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Martin, Horst
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Zirngibl, Stefan

Stellvertreter
Halas, Andreas

Schriftführer
Stork, Manfred

Verwaltung
Roppelt, Andrea
Kirchmayer, Stefan

Abwesende und entschuldigte Personen: 
Erster Bürgermeister Markus Loth
Ausschussmitglied: Gerd Ratter


 Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 23.06.2020
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
    1. Bekanntgaben Sanierung des Bahnübergangs Unterhausen, Raistinger Straße / Sportplatzweg
  3. Vorbescheid Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses - Schießstattweg 7
  4. Vorbescheid Sanierung des Nebengebäudes; Neubau Doppelgarage Tankenrain 10a
  5. Bauantrag Nutzungsänderung Werkstatt in Wohnhaus Admiral-Hipper-Straße 14 (Rückgebäude)
  6. Nutzungsänderung ehemaliger Stall in Werkstatt, Montagehalle, Büro Parchetstraße 74
  7. Bauantrag Errichtung Carport mit Solarmodulen zur Einspeisung von 6 Ladesäulen - Lohgasse 11
  8. Bebauungsplan "Westlich der Parchetstraße Teil I"
    • Änderungsantrag für Terrassenüberdachung - Parchetstraße 18a
  9. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße Teil Nord"
    • Änderungsantrag für Terrassenüberdachung und Nebengebäude (Gewächshaus) - Singerstraße 30
  10. Bebauungsplan "Johann-Baur-Straße/ Engelhartstraße/ Fasserstraße/Deglergasse"
    • Änderungsantrag für Errichtung eines Mehrfamilienhauses - Deglergasse 9
  11. Bebauungsplan "Johann-Baur-Straße/ Engelhartstraße/ Fasserstraße/Deglergasse"
    • Änderung Engelhardtstraße 21
  12. Bauanfrage Neubau eines Einfamilienhauses - Kapellenstraße, Flurnummer (Fl.Nr.) 12/6, Gemarkung Unterhausen
  13. Bebauungsplan "Südlich der Hochlandhalle-Abschnitt II"
    • Änderung
  14. Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße"
    • Abwägung
  15. Außenbereichssatzung "Moosstraße, Säureweg" Änderungssatzung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  16. Bebauungsplan "Schachenmayr-Änderung"
    • 3. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  17. Bebauungsplan "Gut Dietlhofen"
    • 1. vereinfachte Änderungen - Abwägung und Satzungsbeschluss
  18. Bebauungsplan "Spitzbreiten"
    • 8. vereinfachte Änderung - Satzungsbeschluss
  19. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße"
    • 7. vereinfachte Änderungen - Abwägung und Satzungsbeschluss
  20.  Antrag Fraktion Freie Wähler Festsetzung der Deutsche Industrienorm (DIN) 18920 als Satzung in Weilheim
  21.  Hochwasserschutz Angerbach Projektvorstellung / Terminplanung Weiterführungsbeschluss
  22. Umbau und Sanierung des Stadtmuseums - Information Vergabeverordnung (VGV) - Verfahren; weitere Beauftragungen
  23. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    1. Dringlichkeitsantrag
      Anfrage zum Thema Mobilfunk und zum Thema 5G der ÖDP

Dritter Bürgermeister Alfred Honisch eröffnet um 09:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 23.06.2020 (Ö 93/2020)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 23.06.2020 wird genehmigt.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 94/2020)

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 23.06.2020 die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gegeben werden:

Erschließungsrecht – Ausbau und Abrechnung anstehender und beschlossener Erschließungsmaßnahmen

Der Bauausschuss nimmt vom vorgetragenen Vorgang Kenntnis. Zu den einzelnen Erschließungsanlagen werden folgende Beschlüsse gefasst:

Älblstraße-Nord

 Da kein weiterer Grunderwerb zur Herstellung der Straße erforderlich ist, wird die Kostenspaltung für den Grunderwerb beschlossen. Die Straßenbeleuchtungsanlage stellt derzeit lediglich ein Provisorium (Leuchtenabstand) dar. Die Herstellung der Straße soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

Am Hochufer

Da kein weiterer Grunderwerb zur Herstellung der Straße erforderlich ist, wird die Kostenspaltung für den Grunderwerb beschlossen. Die Straßenbeleuchtungsanlage stellt derzeit lediglich ein Provisorium (Leuchtenabstand, teilweise Holzmasten) dar. Die Herstellung der Straße soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

 Aufeldstraße-West

Zwar ist kein weiterer Grunderwerb zur Herstellung der Straße erforderlich, doch sind die hierfür angefallenen Kosten sehr gering, so dass derzeit keine Kostenspaltung für den Grunderwerb beschlossen wird. Die Straßenbeleuchtungsanlage stellt derzeit lediglich ein Provisorium (Leuchtenabstand, teilweise Holzmasten) dar. Die Herstellung der Straße soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. 

Josef-Off-Weg

Da kein weiterer Grunderwerb zur Herstellung der Straße erforderlich ist und auch die Straßenbeleuchtungsanlage fertig hergestellt ist, wird die Kostenspaltung für den Straßengrunderwerb und die Straßenbeleuchtung beschlossen. Die Herstellung der Straße soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

 Zotzenmühlweg

Im Einmündungsbereich der Straße ist noch ein Grunderwerb durchzuführen. Die Straßenbeleuchtungsanlage stellt derzeit lediglich ein Provisorium (Leuchtenabstand, teilweise Holzmasten) dar. Die Herstellung der Straße soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

Sanierungsgebiet St. Pölten – Vergabe Voruntersuchung

Die Arbeiten für eine zu erstellende Voruntersuchung des Sanierungsgebiets „St. Pölten“ werden zum Angebotspreis von 19.415,09 Euro an das Planungsbüro „Die Stadtentwickler“, Kaufbeuren, vergeben.

 Stadtbauamt, 14.07.2020 Kirchmayer

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.07.2020 vom Vorgang Kenntnis genommen.

Beschluss:

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.07.2020 vom Vorgang Kenntnis genommen.

2.1. Bekanntgaben: Sanierung des Bahnübergangs Unterhausen,
Raistinger Straße / Sportplatzweg (Ö 95/2020)

Mitteilung:

Die Deutsche Bahn AG plant bereits seit längerem, den in einem sehr schlechten Zustand befindlichen Bahnübergang in Unterhausen, Raistinger Straße / Sportplatzweg zu sanieren. Der Stadt Weilheim i.OB wurden hierzu bereits Pläne zur Zustimmung vorgelegt.

Nun teilt die Bahn mit, dass das Planfeststellungsverfahren für diesen Umbau noch nicht vorliegt und daher dringend ein „Notzustand“ hergestellt werden soll. Dazu werden folgende Arbeiten notwendig:

  • Deckenerneuerung einschließlich Gradientenanpassung im II. /III. Quadranten (Damit soll das Aufsetzen von Fahrzeugen verhindert werden)
  • Erneuerung und Gradientenanpassung Gehwege im II./III. Quadranten
  • Rückbau vorhandener Entwässerungsmodule (Pflastersteine) und Neubau einer Schlitzrinne einschließlich Anbindung an vorheriger Vorflut (ehemaliger Straßeneinlauf)
  • Herstellung Straßenquerung in offener Bauweise

Für den Straßenbaulastträger (Stadt Weilheim i.OB) entstehen dadurch laut Aussage der Bahn AG keine Kosten.

Das Stadtbauamt Weilheim i.OB hat für diese vorgezogene Maßnahme die Zustimmung seitens der Stadt Weilheim i.OB erteilt mit der Maßgabe, dass die Kosten in voller Höhe durch die Bahn AG beglichen werden.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Der Bauausschuss ist in dieser Angelegenheit beschließend zuständig.

Stadtbauamt, 14.07.2020 Stork

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 vom Vorgang Kenntnis genommen.

3. Vorbescheid Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses - Schießstattweg 7 (Ö 96/2020)

Beschluss:

Zum Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 2881/3, Gemarkung Weilheim, Schießstattweg 7, wird für die Fragen 1 und 2 das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

4. Vorbescheid Sanierung des Nebengebäudes; Neubau Doppelgarage Tankenrain 10a (Ö 97/2020)

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zur Sanierung des bestehenden Nebengebäudes mit Teilabbruch, Dachstuhl Erneuerung und Anbau einer Doppelgarage besteht Einverständnis.

5. Bauantrag Nutzungsänderung Werkstatt in Wohnhaus Admiral-Hipper-Straße 14 (Rückgebäude) (Ö 98/2020)

Beschluss:

Zum Bauantrag für die Nutzungsänderung des bestehenden Rückgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 105, Gemarkung Weilheim, Admiral-Hipper-Straße 14, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

6. Nutzungsänderung ehemaliger Stall in Werkstatt, Montagehalle, Büro Parchetstraße 74 (Ö 99/2020)

Sachverhalt:

Der Antrag wurde zurückgezogen und wird daher nicht behandelt.

Stadtbauamt, 14.07.2020 Stork

7. Bauantrag Errichtung Carport mit Solarmodulen zur Einspeisung von 6 Ladesäulen - Lohgasse 11 (Ö 100/2020)

Beschluss:

Zum Bauantrag für die Errichtung eines Carports mit Solarmodulen zur Einspeisung von 6 Ladesäulen auf dem Grundstück Fl.Nr. 279, Gemarkung Weilheim, Lohgasse 11, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

8. Bebauungsplan "Westlich der Parchetstraße Teil I"; Änderungsantrag für Terrassenüberdachung - Parchetstraße 18a (Ö 101/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Parchetstraße I“ wird zugestimmt.

Inhalt der Bebauungsplanänderung soll die Zulassung von Terrassenüberdachungen oder erdgeschossigen Anbauten mit einer Breite von maximal 5,20 Metern und einer Tiefe von maximal 3,50 Metern an den westlichen Giebelfassaden der zugelassenen Gebäude auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3274/16, /18, /20, /22, /25, /27, /29, /31 und /33, Gemarkung Weilheim, sein. Die Überdachung soll eine gartenseitige Wandhöhe von maximal 2,45 Metern erhalten. Es ist ein Pultdach mit 7 Grad bis 10 Grad Dachneigung festzusetzen.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Parchetstraße I“ nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) einzuleiten.

9. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße Teil Nord"; Änderungsantrag für Terrassenüberdachung und Nebengebäude (Gewächshaus) - Singerstraße 30 (Ö 102/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße – Teil Nord“ hinsichtlich der Zulassung von Terrassenüberdachungen mit einer Tiefe von maximal 3,00 Metern und einer Fläche von maximal 18 Quadratmetern wird zugestimmt. Es ist eine Ausführung in Metall-Glas-Konstruktion mit einer Farbgebung der konstruktiven Bauteile in Grau bzw. Anthrazit festzusetzen. Die Erstellung von Wintergärten ist auszuschließen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße – Teil Nord“ hinsichtlich der Zulassung von Nebengebäude an den Ost- und Westfassaden der Gebäude wird zugestimmt. Die Fläche der so zugelassenen Nebengebäude ist auf maximal 2 Quadratmeter je Gebäudefassade zu beschränken. Es ist eine Farbgebung in Grau bzw. Anthrazit festzusetzen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße – Teil Nord“ hinsichtlich der Zulassung von Hauseingangsüberdachungen wird zugestimmt. Die Fläche der so zugelassenen Überdachungen wird auf maximal 2 Meter x 1 Meter zu beschränken. Für die konstruktiven Elemente ist eine Farbgebung in Grau bzw. Anthrazit festzusetzen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße – Teil Nord“ hinsichtlich der Zulassung von Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder an den Nordseiten der Gebäude wird zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes im beschlossenen Umfang nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

10. Bebauungsplan "Johann-Baur-Straße/ Engelhartstraße/ Fasserstraße/Deglergasse"; Änderungsantrag für Errichtung eines Mehrfamilienhauses - Deglergasse 9 (Ö 103/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Johann-Baur-Straße/Engelhartstraße/ Fasserstraße/Deglergasse“ für das Grundstück Fl.Nr. 471, Gemarkung Weilheim, grundsätzlich zugestimmt. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung ist eine Höhenentwicklung mit 2 Vollgeschossen und Dachgeschoss als Nicht-Vollgeschoss festzusetzen. Für eine möglicherweise erforderliche Tiefgarage ist eine entsprechende unterbaubare Fläche festzusetzen. Der vorhandene Baumbestand im südwestlichen Bereich des Grundstückes ist zu erhalten.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes im beschlossenen Umfang nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

11. Bebauungsplan "Johann-Baur-Straße/ Engelhartstraße/ Fasserstraße/Deglergasse"; Änderung Engelhardtstraße 21 (Ö 104/2020)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bebauungsvorschläge wird wie folgt abgestimmt:

1. Vorschlag 1:

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

2. Vorschlag 2:

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

 3. Vorschlag 3:

Mit dem Planungsvorschlag 3 in der Variante eines draufständigen Gebäudes, 8,50 Meter x 11,50 Meter, 1 Vollgeschoss und Dachgeschoss, draufseitig zur Deglergasse besteht Einverständnis. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan einzuleiten.

12. Bauanfrage Neubau eines Einfamilienhauses - Kapellenstraße, Fl.Nr. 12/6, Gemarkung Unterhausen (Ö 85/2020)

Gutachten des Bauausschusses am 14.07.2020:

Die Bauanfrage zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 12/6, Gemarkung Unterhausen, mit einem Einfamilienhaus (Einzelhaus) mit einer Grundfläche von ca. 9,50 Meter x 12,50 Meter, einer Wandhöhe von > 4,60 Meter, 2 Vollgeschossen, einer Dachneigung vom maximal 30 Grad sowie einer Grenzgarage im Norden des Grundstücks wird befürwortet.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 10, 12, 12/1, 12/6 und 12/7, Gemarkung Unterhausen, ist unter Einbeziehung der Flächen des „Berndorferweg“ (Fl.Nr. 10/1 - Teilfläche und 10/4, Gemarkung Unterhausen) zur Planung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und einer gesicherten Erschließung der möglichen künftigen Baugrundstücke ein Bebauungsplan aufzustellen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

13. Bebauungsplan "Südlich der Hochlandhalle-Abschnitt II"; Änderung (Ö 106/2020)

Beschluss:

Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Hochlandhalle – Abschnitt I“ aus der Bauausschusssitzung vom 04.02.2020 wird dahingehend konkretisiert, dass eine Bebauung der bislang unbebauten Bereiche des Grundstücks Fl.Nr. 3229/4, Gemarkung Weilheim, zweizeilig mit insgesamt 6 Einzelhäusern möglich wird.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Hochlandhalle – Abschnitt I“ aus der Bauausschusssitzung vom 04.02.2020 wird dahingehend konkretisiert, dass für den bislang unbebauten Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3229/4, Gemarkung Weilheim, durch Festsetzung einer durch Baugrenzen und Baulinien definierten durchlaufenden überbaubaren Grundstücksfläche, einzeilig im nördlichen Bereich der Grundstücke eine Bebauung der Grundstücke mit Einzelhäusern mit 2 Wohneinheiten oder Doppelhäusern mit 1 Wohneinheit je Haushälfte möglich wird.

Zur Ammer hin ist ein angemessen breiter Grünzug vorzusehen, der von baulichen Anlagen jeglicher Art freizuhalten ist und angemessen bepflanzt werden soll. An der Grenze zum Grundstück der Straßenmeisterei des Staatlichen Bauamts Weilheim ist ein öffentlicher Fuß- und Radweg zur Ammer hin zu planen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderungsplanung erstellen zu lassen und das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB durchzuführen.

14. Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße"; Abwägung (Ö 107/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 14.07.2020:

Mit der vorgelegten geänderten Planung und einer Wandhöhe von 12,50 Meter besteht Einverständnis. Der Bebauungsplan ist auf dieser Basis weiter zu führen.

Über die vorliegenden Einwendungen und Anregungen wird nach Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB im Hinblick auf die privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Der bereits auf eine Wandhöhe von 12,50 Meter geänderte Bebauungsplan ist entsprechend dem Abwägungsergebnis zu korrigieren bzw. zu ergänzen und im weiteren Verfahren nach dem BauGB auf Dauer von einem Monat auszulegen.

15.Außenbereichssatzung "Moosstraße, Säureweg" Änderungssatzung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 88/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 14.07.2020:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

DieÄnderungssatzung zur Außenbereichssatzung „Moosstraße, Säureweg“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zur ändernden Fassung vom 22.04.2020 nebst Begründung gemäß Paragraf (§) 10 BauGB als Satzung beschlossen.

16. Bebauungsplan "Schachenmayr-Änderung"; 3. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 109/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Die Änderungsplanung in der Fassung vom 14.01.2020 ist redaktionell im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung zu überarbeiten.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Schachenmayr-Änderung“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 14.01.2020 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

17. Bebauungsplan "Gut Dietlhofen"; 1. vereinfachte Änderungen - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 110/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Die Änderungsplanung in der Fassung vom 04.03.2020 ist redaktionell im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung zu überarbeiten.

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gut Dietlhofen“ für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 744, Gemarkung Unterhausen, wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 04.03.2020 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

18. Bebauungsplan "Spitzbreiten"; 8. vereinfachte Änderung - Satzungsbeschluss (Ö 111/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Aus der Abwägung ergibt sich kein Änderungsbedarf zur Fassung der Planung vom 14.01.2020.

Die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Spitzbreiten“ wird in der Fassung der Planung vom 14.01.2020 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 

19. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße"; 7. vereinfachte Änderungen - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 112/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Ergänzend ist redaktionell in die Änderungsplanung aufzunehmen, dass die Zuwegung zur Garage in wasserdurchlässiger Ausführung herzustellen ist.

Die Änderungsplanung in der Fassung vom 24.03.2020 ist redaktionell im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung und der Ergänzung zu überarbeiten.

Die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Waisenhausstraße“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung und der Ergänzung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 24.03.2020 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 

20. Antrag Fraktion Freie Wähler: Festsetzung der Deutsche Industrienorm (DIN) 18920 als Satzung in Weilheim

Gutachten des Bauausschusses vom 14.07.2020:

Die Angelegenheit wird zurück gestellt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, den Sachverhalt durch einen Fachanwalt juristisch prüfen zu lassen.

21. Hochwasserschutz Angerbach Projektvorstellung / Terminplanung Weiterführungsbeschluss

Gutachten des Bauausschusses vom 14.07.2020:

Zur Fortführung des Projekts „interkommunaler Hochwasserschutz Angerbach“ trifft die Stadt Weilheim i.OB folgende Beschlüsse:

  • die Durchführung aller Maßnahmen des Projektes „interkommunaler Hochwasserschutz Angerbach“ mit entsprechender Vorfinanzierung durch die Stadt Weilheim i.OB wird beschlossen.
  • Es wird beschlossen, den Bauabschnitt I Eberfing als Teilmaßnahme des Gesamt Vorhabens „interkommunaler Hochwasserschutz Angerbach“ vorab durchzuführen und fertigzustellen. Die Verwaltung wird hierzu beauftragt die entsprechenden Förderanträge hierfür einzureichen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt I Eberfing einzureichen. Damit verbunden sind die Vorfinanzierung von
    • Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6
    • Vorabmaßnahmen aus dem lanschaftspflegerischen Begleitplan incl. ökolischer Baubegleitung, Rückbau und Neubau von zwei Scheunen (Planung und Bauleistung) sowie die Zustimmung zu Ziffer 3.2 der Zuwendungs-Richtlinien (Zuwendungs-UMS)
  • Weiter wird beschlossen, die Vorabmaßnahme am Stadtbach durchzuführen und hierfür die Vorfinanzierung zu übernehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt einen vorzeitigen Baubeginn und Finanzierung für diese Maßnahme zu beantragen, sobald der Plangenehmigungsbescheid hierfür vorliegt.

22. Umbau und Sanierung des Stadtmuseums - Information Vergabeverordnung (VGV) - Verfahren; weitere Beauftragungen

Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2020 vom Vorgang Kenntnis genommen. 

23. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

23.1. Dringlichkeitsantrag: Anfrage zum Thema Mobilfunk und zum Thema 5G der ÖDP

Beschluss:

Die Angelegenheit wird als dringlich behandelt.

Es wird festgestellt, dass der vorliegende Antrag zusammen mit dem bereits im Stadtrat am 02.07.2020 behandelten Dringlichkeitsantrag zu sehen ist. Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung im Herbst zurückgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu einer Sitzung im Herbst 2020 einen Vertreter des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu diesem Thema zu laden und Angebote für die Messung der Strahlenbelastung in Weilheim von geeigneten Firmen einzuholen. 

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 3. Bürgermeister Alfred Honisch um 13:45 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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