Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 15.09.2020
Beginn: 09:25 Uhr
Ende 14:40 Uhr
Ort: in der Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Str. 8, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender
Erster Bürgermeister Markus Loth bis 14:35 Uhr (Tagesordnungspunkt Ö 22/2020)
Dritter Bürgermeister Alfred Honisch ab 14:35 Uhr (Tagesordnungspunkt Ö 23/2020)

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Martin, Horst
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer
Kirchmayer, Stefan

Verwaltung
Roppelt, Andrea
Schleich, Michael


 Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift Bauausschussitzung 14.07.2020 öffentlich
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
    1. Bekanntgaben Bahnübergänge Unterhausen, "Dietlhofen" und "Unterhausener Straße"
  3. Grundschule am Hardt, Hardtkapellenstraße 6
    • Vorstellung Ergebnis Machbarkeitsstudie über die Erweiterung der Grundschule und der offenen Ganztagesbetreuung
  4. Neubau einer Lagerhalle, Holzhofstraße 3
  5. Neubau eines Technischen Dienstleistungszentrums; Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich"
  6. Bauanfrage Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Reihenhauses - Deutenhausener Straße 25
  7. Nutzungsanfrage Nutzung des Grundstückes für Kleingarten bzw. Freizeit - Tankenrainer Straße, Flurnummer (Fl.Nr.) 3407/1, Gemarkung Weilheim
  8. Anfrage zur Stellplatzablöse, Angerkapellenstraße 11
  9. Neubau der Freien Waldorfschule Weilheim - Zustimmung zum geänderten Bauantrag
  10. Bebauungsplan "Am Hardtfeld II"
    • Antrag auf Änderung für Terrassenüberdachung  Hans-Korntheuer-Straße 8
  11. Bebauungsplan "Fischerried / Paradeisstraße"
    • Antrag auf Änderung für Carport - Paradeisstraße 48 d - h
  12. Bebauungsplan "Zugspitzstraße / Pollinger Straße / Prälatenweg / südlich Feldweg"
    • Änderungsantrag Aufstockung Garage
  13. Bebauungsplan "Franziskusweg / Trifthofstraße / Oderdinger Straße"
    • Antrag zur Entfernung von 3 Kirschbäumen
  14. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" - Teilbereich Süd
    • Abwägung
  15. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Holzhofring"
    • 2. vereinfachte Änderungen - Abwägung
  16. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb" Änderung Krumpperplatz
    • Abwägung
  17. Bebauungsplan "Leprosenweg II - Erweiterung Nord"
    • Abwägung
  18. Bebauungsplan "Urberlweg-West"
    • Abwägung
  19. Innenbereichssatzung "Eichtweide-Nord"
    • Abwägung
  20. Flächennutzungsplan "Nördlich der Deutenhausener Straße" - 24. Änderung 
    • Abwägung
  21. Bebauungsplan "Schießstattweg / Schmutzerstraße"
    • Bauleitplanung; erster Projektentwurf
  22. Antrag Stadtrat Gerd Ratter Bedarfsanalyse / Leerstandsanalyse zur Innenentwicklung
  23. Widmung von Verkehrsflächen im Bebauungsplan "Kanalstraße - Nord"
  24. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 09:25 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 14.07.2020 (Ö 117/2020)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 14.07.2020 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 118/2020)

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 14.07.2020 den folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

Neubau Kindertagesstätte Sonnenäcker, Hardtkapellenstraße 8: Vergabe Schlosser-, Estrich- und Trockenbauarbeiten

Für den Neubau einer Kindertagesstätte Sonnenäcker, Hardtkapellenstraße 8 werden folgende Gewerke vergeben:

Schlosserarbeiten

Firma Will, 82549 Königsdorf, zum Angebotspreis von 94.005,24 Euro

Estricharbeiten

Firma Aitranger Estrich, 87648 Aitrang, zum Angebotspreis von 46.670,77 Euro

Trockenbauarbeiten

Firma G+H Innenausbau, 85055 Ingolstadt, zum Angebotspreis von 94.506,31 Euro

Stadtbauamt, 15.09.2020 Kirchmayer

Da kein weiterer Grunderwerb zur Herstellung der Straße erforderlich ist und auch die Straßenbeleuchtungsanlage fertig hergestellt ist, wird die Kostenspaltung für den Straßengrunderwerb und die Straßenbeleuchtung beschlossen. Die Herstellung der Straße soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.09.2020 vom Vorgang Kenntnis genommen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2.1. Bekanntgaben Bahnübergänge Unterhausen, "Dietlhofen" und "Unterhausener Straße"

Mitteilung:

Die Deutsche Bahn AG plant bereits seit längerem, die Bahnübergänge in Unterhausen, „Dietlhofen“ und „Unterhausener Straße“, zu sanieren. Der Stadt Weilheim i.OB wurden hierzu bereits Pläne zur Zustimmung vorgelegt.

Nun teilt die Bahn in einem Mail vom 28.07.2020 mit, dass die Planfeststellungsverfahren für diese Umbauten noch nicht vorliegen und daher dringend ein „Notzustand“ zur vorübergehenden Verbesserung der Situation hergestellt werden soll. Dazu werden folgende Arbeiten notwendig:

Bahnübergang (BÜ) 51,2 - Dietlhofen:

Herstellung der Straßenquerung in offener Bauweise:

  • 4 x PE-HD Rohr DN 110 mm im Betonmantel / Kabelformstein 2x2
  • Überdeckung 1,00 unter Oberkante (OK) Fahrbahn
  • Wiederherstellung des vorhandenen Fahrbahnaufbaus

Bahnübergang (BÜ) 51,9 - Unterhausener Straße:

Herstellung der Straßenquerung in offener Bauweise:

  • 2 x PE-HD Rohr DN 110 mm im Betonmantel / Kabelformstein 1x2
  • Überdeckung 1,00 unter OK Fahrbahn
  • Wiederherstellung des vorhandenen Fahrbahnaufbaus

Die entstehenden Kosten werden zu 100 Prozent durch die DB Netz AG übernommen, seitens der Stadt Weilheim i.OB entsteht keine Kostenbeteiligung.

Im Hinblick auf den Bahnübergang „Raistinger Straße / Sportplatzweg“ (52,6) wird mitgeteilt, dass sich nach nochmaliger Prüfung der Planunterlagen Änderungen zu der dem Bauausschuss am 14.07.2020 vorgelegten Variante ergeben haben.

Somit fallen der Straßenbau und die Gradientenverbesserung vorerst aus Zeitgründen weg, lediglich die Pflastermulde auf der bahnlinken Seite des BÜ wird ausgebaut und am Verlauf der vorhandenen Straßengradiente ausgerichtet.

Folgende Änderungen sind nun am BÜ 52,6 - Raistinger Straße / Sportplatzweg vorgesehen:

Herstellung der Straßenquerung in offener Bauweise:

  • 4 x PE-HD Rohr DN 110 mm im Betonmantel / Kabelformstein 2x2
  • Überdeckung 1,50 unter OK Fahrbahn
  • Wiederherstellung des vorhandenen Fahrbahnaufbaus

Ausbau und Ausrichtung der Pflastermulde (bahnlinks), Anpassung der Randbereiche der Fahrbahn

Das Stadtbauamt Weilheim i.OB hat auch für diese vorgezogenen Maßnahmen umgehend die Zustimmung seitens der Stadt Weilheim i.OB erteilt mit der Maßgabe, dass die Kosten in voller Höhe durch die Bahn AG beglichen und die Arbeiten möglichst nicht im Zeitraum zwischen August und September durchgeführt werden.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Der Bauausschuss ist in dieser Angelegenheit beschließend zuständig.

Stadtbauamt, 15.09.2020 Stork

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 vom Vorgang Kenntnis genommen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Grundschule am Hardt, Hardtkapellenstraße 6 - Vorstellung Ergebnis Machbarkeitsstudie über die Erweiterung der Grundschule und der offenen Ganztagesbetreuung (Ö 120/2020)

Beschluss:

Die Angelegenheit wird zur Beratung an die Fraktionen und Gruppierungen im Stadtrat verwiesen. Die weitere Behandlung der Angelegenheit erfolgt in der Sitzung des Stadtrates am 15.10.2020.

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgestellten Präsentationsunterlagen an die Fraktionen und Gruppierungen im Stadtrat zur Beratung zuzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Neubau einer Lagerhalle, Holzhofstraße 3 (Ö 121/2020)

Beschluss:

Für das beantragte Bauvorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle auf Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 1103/1, Gemarkung Weilheim, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Für die Nutzung des Lagergebäudes sind nach den Regelungen der Stellplatzsatzung der Stadt Weilheim i.OB 12 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Der Nachweis der erforderlichen Kfz-Stellplätze wird unter Anerkennung der Ausführungen zum Stellplatznachweis so lange ausgesetzt, wie die Lagerhalle in funktionalen und nutzungstechnischen Zusammenhang mit dem bestehenden Gewerbebetrieb auf den angrenzenden Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1105/10 und 1105/23 steht und genutzt wird.

Sollte in der beantragten Lagerhalle ein eigenständiger Gewerbebetrieb begründet werden, sind die erforderlichen Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

Der Bauwerber ist im Übrigen darauf hinzuwiesen, dass für das Gebäude im Hinblick auf die künftige Klimaschutzcharta der Stadt Weilheim i.OB zumindest eine extensive Begrünung des Flachdaches und / oder die Herstellung von Anlagen zur energetischen Nutzung auf der Dachfläche erfolgen sollte.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Neubau eines Technischen Dienstleistungszentrums; Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich" (Ö 122/2020)

Beschluss:

Zum Bauantrag vom 26.08.2020 für den Neubau eines technischen Dienstleistungszentrums auf den Grundstücken Fl.Nrn 6507/6 und 6508/6, Gemarkung Weilheim, wird insgesamt das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Weiter wird für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“ das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Es wird empfohlen, zur Gestaltung des Gebäudefassaden eine Fassadenbegrünung vorzusehen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bauanfrage Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Reihenhauses - Deutenhausener Straße 25 (Ö 123/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 15.09.2020:

Die vorliegende Bauanfrage zur Neubebauung des Grundstückes Fl.Nr. 2139, Gemarkung Weilheim, Deutenhausener Straße 25, auf der Grundlage des Konzeptentwurfes vom 04.09.2020 wird befürwortet.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes „Zwischen Deutenhausener Straße und Zotzenmühlweg“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Nutzungsanfrage Nutzung des Grundstückes für Kleingarten bzw. Freizeit - Tankenrainer Straße, Fl.Nr. 3407/1, Gemarkung Weilheim (Ö 124/2020)

Beschluss:

Der Anfrage, ob das unbebaute Grundstück als privates Freizeitgrundstück mit kleingärtnerischer Nutzung und Spielgeräten für ein Kind (z.B. Schaukel, Sandkasten) an Wochenenden genutzt werden kann und ob die Möglichkeit zur Erstellung einer Toilette gegeben ist, wird zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Anfrage zur Stellplatzablöse, Angerkapellenstraße 11 (Ö 125/2020)

Beschluss:

Der Anfrage bezüglich einer Stellplatzablöse für einen Dachgeschossausbau am Grundstück Angerkapellenstraße 11, Fl.Nr. 790/5, als eine neue Wohneinheit mit zirka 70-80 Quadratmetern wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, den Bauwerber aufzufordern, für die neu geplante Wohneinheit im Dachgeschoss des Gebäudes auf Fl.Nr. 790/5, Gemarkung Weilheim, im näheren Umfeld des Grundstückes die erforderlichen Kfz-Stellplätze für die zusätzliche Nutzung zu erwerben und diese dann durch grundbuchrechtliche Dienstbarkeit zu Gunsten des Antragsgrundstückes zu sichern.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Neubau der Freien Waldorfschule Weilheim - Zustimmung zum geänderten Bauantrag (Ö 126/2020)

Beschluss:

Zur überarbeiteten Eingabeplanung (Plandatum: 15.09.2020) für den Neubau der Freien Waldorfschule Weilheim wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Am Hardtfeld II"; Antrag auf Änderung für Terrassenüberdachung Hans-Korntheuer-Straße 8 (Ö 127/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Am Hardtfeld II“ für das Grundstück Fl.Nr. 2283/15, Gemarkung Weilheim, wird stattgegeben.

Der Bebauungsplan „Am Hardtfeld II“ ist so zu ändern, dass für die im Bebauungsplan festgesetzten Hausgruppen je Teilgebäude an der nach Süden gerichteten Fassade eine Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von maximal 3,00 Metern, gemessen ab der Außenkante der Südfassade, und einer Fläche von maximal 18 Quadratmetern über die festgesetzten Baugrenzen hinaus und zusätzlich zur festgesetzten Grundfläche zugelassen werden.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

11. Bebauungsplan "Fischerried / Paradeisstraße"; Antrag auf Änderung für Carport Paradeisstraße 48 d - h (Ö 128/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Fischerried / Paradeisstraße“ für das Grundstück Fl.Nr. 2900/7, Gemarkung Weilheim, wird zugestimmt.

Der Bebauungsplan „Fischerried / Paradeisstraße“ ist so zu ändern, dass im Bereich der festgesetzten offenen Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 2900/7, Gemarkung Weilheim, die Errichtung eines Carport mit eine Wandhöhe von bis zu 3,00 Metern, einer Breite von bis zu 5,20 Metern und eine Gesamtlänge von bis zu 14,00 Metern möglich ist.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12. Bebauungsplan "Zugspitzstraße / Pollinger Straße / Prälatenweg / südl. Feldweg" - Änderungsantrag Aufstockung Garage (Ö 129/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Zugspitzstraße / Pollinger Straße / Prälatenweg / südl. Feldweg“ für das Grundstück Fl.Nr. 1380/32, Gemarkung Weilheim, wird zugestimmt.

Der Bebauungsplan „Zugspitzstraße / Pollinger Straße / Prälatenweg / südl. Feldweg“ ist so zu ändern, dass die Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1380/32, Gemarkung Weilheim, an den vorhandenen Bestand angepasst werden und eine Aufstockung der bestehenden Garage im beantragten Umfang zur Errichtung einer weiteren Wohneinheit möglich ist.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

13. Bebauungsplan "Franziskusweg / Trifthofstraße / Oderdinger Straße" - Antrag zur Entfernung von 3 Kirschbäumen (Ö 130/2020)

Beschluss:

Dem Antrag auf Entfernung der sich auf der städtischen Grünfläche Fl.Nr. 1085/34, Gemarkung Weilheim, befindlichen 3 Kirschbäume wird stattgegeben.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

14. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" - Teilbereich Süd; Abwägung (Ö 131/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 15.09.2020:

Über die vorliegenden Einwendungen und Anregungen wird nach Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Hinblick auf die privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf sind im Sinne der Abwägungsvorschläge zu überarbeiten. Die überarbeiten Planungsunterlagen sind gemäß Paragraf (§) 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Holzhofring" 2. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 132/2020)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Aus der Abwägung ergibt sich kein weiterer Änderungsbedarf zur zuletzt öffentlich ausgelegten Fassung der Planung.

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Holzhofring“ wird in der Fassung der Planung vom 14.05.2020 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

16. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb" Änderung Krumpperplatz - Abwägung

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

17. Bebauungsplan "Leprosenweg II - Erweiterung Nord" - Abwägung (Ö 133/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 15.09.2020

Über die vorliegenden Einwendungen und Anregungen wird nach §§ 1, 1a und 2 BauGB im Hinblick auf die privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf sind im Sinne der Abwägungsvorschläge zu überarbeiten. Die überarbeiten Planungsunterlagen sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

18. Bebauungsplan "Urberlweg-West" - Abwägung (Ö 134/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 15.09.2020:

Über die vorliegenden Einwendungen und Anregungen wird nach §§ 1, 1a und 2 BauGB im Hinblick auf die privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf sind im Sinne der Abwägungsvorschläge zu überarbeiten. Die überarbeiten Planungsunterlagen sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

19. Innenbereichssatzung "Eichtweide-Nord" - Abwägung (Ö 135/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 15.09.2020:

Über die vorliegenden Einwendungen und Anregungen wird nach §§ 1, 1a und 2 BauGB im Hinblick auf die privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung ist entsprechend der vom Stadtbauamt vorgelegten Plandarstellung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2977, 3026, 3061/3 und 3061/11 neu festzulegen. Weitere Flächen werden nicht in den Geltungsbereich der Satzung einbezogen.

Die Unterlagen zum Satzungsentwurf sind im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeiten. Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

20. 24. Änderung Flächennutzungsplan "Nördlich der Deutenhausener Straße" - Abwägung (Ö 136/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 15.09.2020:

Über die vorliegenden Einwendungen und Anregungen wird nach §§ 1, 1a und 2 BauGB im Hinblick auf die privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Nördlich der Deutenhausener Straße“ sind im Sinne der Abwägungsvorschläge zu überarbeiten. Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

21. Bebauungsplan "Schießstattweg/Schmuzerstraße" - Bauleitplanung; erster Projektentwurf (Ö 137/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 15.09.2020:

Mit dem vorgestellten Planungskonzept besteht Einverständnis.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgestellten Planungskonzepts den Entwurf eines Bebauungsplanes zu erarbeiten. Die Maßgaben der städtischen Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) und der künftigen „Nachhaltigkeitscharta“ der Stadt Weilheim i.OB sind hierbei weiter zu berücksichtigen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

22. Antrag Stadtrat Gerd Ratter Bedarfsanalyse / Leerstandsanalyse zur Innenentwicklung (Ö 138/2020)

Gutachten des Bauausschusses vom 15.09.2020:

Dem Vorschlag auf Zurückstellung der Entscheidung über den Antrag und Verweisung an die Fraktionen und Gruppierungen im Stadtrat zur Beratung wird stattgegeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorliegenden Antrag mit zusätzlichen Informationen aufzubereiten und an die Fraktionen und Gruppierungen im Stadtrat zur Beratung zu übersenden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

23. Widmung von Verkehrsflächen im Bebauungsplan "Kanalstraße - Nord" (Ö 139/2020)

Beschluss:

Die Widmung der im Vorgang genannten Flächen gemäß Artikel 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

24. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Dritter Bürgermeister Alfred Honisch um 14:40 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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