Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 09.03.2021
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 11:10 Uhr
Ort: in der Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Str. 8, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender
Erster Bürgermeister Markus Loth

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Martin, Horst
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer
Stork, Manfred

Verwaltung

Kirchmayer, Stefan
Roppelt-Sommer, Andrea

Presse

Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

keine


 Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bauanfrage Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage - Münchener Straße 14
  4. Vorbescheid: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage - Frühlingstraße 12
  5. Anfrage Wasserwirtschaftsamt Bürocontainer, Pütrichstraße 17
  6. Bebauungsplan "Südlich der Hochlandhalle" - Abschnitt I" 4. vereinfachte Änderung
    • Abwägung
  7. Bebauungsplan "Nördlich der Greitherstaße" 5. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  8. Bebauungsplan "Karl-Böhaimb-Straße / Andreas-Schmidtner-Straße" 4. vereinfachte Änderung
    • Abwägung
  9. Bebauungsplan "Johann-Baur-Straße / Engelhartstraße / Fasserstraße / Deglergasse" 14. vereinfachte Änderung
    • Abwägung
  10. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" Änderung rückwärtige
    Gärten
  11. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Zarges" Antrag auf Änderung
  12. Machbarkeitsstudie "Nördlich der Geistbühelstraße"
    • Vorstellung der Charta
  13. Bebauungsplan "Nördlich der Geistbühelstraße" - Teilbereich Baugebiet Ost
  14. Innenbereichssatzung "Eichtweide-Nord"
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  15. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 39/2021)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 02.02.2021 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 40/2021)

Protokollnotiz:

Keine Bekanntgaben aus der letzten Sitzung vom 02.02.2021.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bauanfrage Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage - Münchener Straße 14 (Ö 41/2021)

Gutachten des Bauausschusses vom 09.03.2021:

Die Entscheidung über die Bauanfrage zum Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubebauung des Grundstückes Münchener Straße 14 mit einem Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten und Tiefgarage wird zurückgestellt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, mit den Bauwerbern beratende Gespräche über eine Reduzierung des geplanten Baukörpers im rückwärtigen Grundstücksbereich zu führen.

Mit dem Ergebnis dieser Beratungsgespräche ist der Vorgang erneut im Bauausschuss zur
Entscheidung vorzulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Vorbescheid: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage - Frühlingstraße 12 (Ö 42/2021)

Beschluss:

Zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von ca. 8,00 Meter mal 12,00 Meter mit zwei Vollgeschossen und einer Doppelgarage im rückwärtigen Grundstücksbereich des Grundstückes mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 3210/24, Gemarkung Weilheim, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Anfrage Wasserwirtschaftsamt Bürocontainer, Pütrichstraße 17 (Ö 43/2021)

Beschluss:

Der vorliegenden Bauanträge zur Errichtung von Bürocontainern außerhalb der Baugrenze, einer Fällung von drei mittelgroßen Bäumen sowie dem Verzicht auf die Forderung eines Stellplatznachweises wird zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "Südlich der Hochlandhalle" - Abschnitt I" 4. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 44/2021)

Beschluss:

Über die vorliegenden Einwendungen und Anregungen wird nach Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Hinblick auf die privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf sind im Sinne der Abwägungsvorschläge zu überarbeiten.

Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Auslegung ist gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf einen Zeitraum von 14 Tagen zu verkürzen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Bebauungsplan "Nördlich der Greitherstaße" 5. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 45/2021)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden. Der vorgetragenen Bitte über eine Ausnahmeregelung für das Grundstück „Greitherstraße 4“ wird nicht entsprochen. Es wird im Übrigen festgestellt, dass darüber hinaus keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Greitherstraße“ wird in der Fassung der Planung vom 07.12.2020 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Karl-Böhaimb-Straße/Andreas-Schmidtner-Straße" 4.
vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 46/2021)

Beschluss:

Über die vorliegenden Einwendungen und Anregungen wird nach §§ 1, 1a und 2 BauGB im Hinblick auf die privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf sind im Sinne der Abwägungsvorschläge zu überarbeiten.

Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Auslegung wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB verkürzt auf einen Zeitraum von 14 Tagen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Johann-Baur-Straße / Engelhartstraße / Fasserstraße / Deglergasse" 14. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 47/2021)

Gutachten des Bauausschusses vom 09.03.2021:

Im Verfahren zur 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Johann-Baur-Straße / Engelhartstraße / Fasserstraße / Deglergasse“ wird die Entscheidung über den Abwägungsvorschlag der Bauverwaltung zum Vorbringen gemäß Anlage 1 nochmals zurückgestellt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, für die nächste öffentliche Sitzung des Bauausschusses nochmals mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt die städteplanerischen Möglichkeiten für eine mögliche Änderung der Planung auszuloten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" Änderung rückwärtige Gärten (Ö 48/2021)

Beschluss:

Mit dem geplanten dreigeschossigen Gebäude mit Tiefgarage auf Fl.Nr. 870/1 besteht Einverständnis. Das Gebäude ist nachhaltig im Sinne der Wohnbauentwicklung in Weilheim zu planen und umzusetzen.

Im Zuge einer Änderung des Bebauungsplanes ist für das Grundstück Fl.Nr. 871/5 eine Baugrenze für ein zweigeschossiges Gebäude vorzusehen.

Der Bebauungsplan „Münchener Straße/Schützenstraße/Bahnhofstraße“ ist zur Ausweisung entsprechender Bauflächen im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

11. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Zarges" Antrag auf Änderung (Ö 49/2021)

Beschluss:

Mit der vorliegenden Anfrage zur Errichtung eines Lager- und Produktionsgebäudes mit ca. 70 Meter mal 80 Meter und einer Wandhöhe von 20 Meter für drei Geschosse zuzüglich technischer Aufbauten besteht Einverständnis.

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zarges“ ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zur entsprechenden Anpassung der Baugrenzen zu ändern.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

12. Machbarkeitsstudie "Nördlich der Geistbühelstraße" - Vorstellung der
Charta (Ö 50/2021)

Gutachten des Bauausschusses vom 09.03.2021:

Die vorliegende „Weilheimer Charta“ für nachhaltigen Wohnungsbau wird beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

13. Bebauungsplan "Nördlich der Geistbühelstraße" - Teilbereich Baugebiet Ost (Ö 51/2021)

Gutachten des Bauausschusses vom 09.03.2021:

Das Bebauungsplanverfahren für den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan „Nördlich der Geistbühelstraße“ ist in einen Teilbereich Ost, die Grundstücke Fl.Nr. 981-Teilfläche, 981/2 und 1004-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB und einen Teilbereich West, die Grundstücke Fl.Nr. 981-Teilfläche, 982/1-Teilfläche, 983-Teilfläche und 1004-Teilfläche betreffend zu teilen. Das Verfahren für den Teilbereich Ost ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches weiter zu führen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

14. Innenbereichssatzung "Eichtweide-Nord" - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 52/2021)

Gutachten des Bauausschusses vom 09.03.2021:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die vorliegende Innenbereichssatzung „Eichtweide-Nord“ wird samt Begründung gemäß § 34 Absatz 4 Nrn. 2 und 3 BauGB als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

15. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 11:10 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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