Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 20.04.2021
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 12:00 Uhr
Ort: in der Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Str. 8, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender
Erster Bürgermeister Markus Loth

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Martin, Horst
  • Nowak, Luise
  • Ratter, Gerd
  • Zirngibl, Stefan

Stellvertreter
Reindl, Claus, Dr. (für Stadtrat Pentenrieder)

Schriftführer
Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Roppelt-Sommer, Andrea

Presse

Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglied: Pentenrieder, Rupert


 Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bauanfrage: Neubebauung des Grundstückes Flurnummer (Fl.Nr.) 1357/5, Gemarkung Weilheim, Waxensteinstraße 10
  4. Bauanfrage: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten und Tiefgarage, Münchener Straße 14
  5. Vorbescheid: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Kirchmayrstraße 16
  6. Bauantrag: Neubau eines 40-Meter-Stahlgittermastes mit Outdoor-Technik, Paradeisstraße 79
  7. Bebauungsplan "Obere Stadt III B" Änderung Krumpperplatz
    • Satzungsbeschluss Teil Ost
  8. Bebauungsplan "Nördlich der Geistbühelstraße - Bereich Schwaigerstraße"
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  9. Bebauungsplan "Schießstattweg / Schmuzerstraße"
    • Abwägung
  10. Bebauungsplan "Zugspitzstraße Süd"
    • Abwägung
  11. Denkmalschutz: Nachtrag in die amtliche Denkmalliste - Karl-Böhaimb-Straße 4
  12. Bebauungsplan "Unterhausen Süd-Ost"
    • Bauanfrage zur Errichtung einer Terrassenüberdachung, Unterhausener Straße 21
  13. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Holzhofring"
    • Antrag auf Änderung zu Wand- und Firsthöhe - Holzhofring, Fl.Nr. 1012/18
  14. Bebauungsplan "Am Öferl"
    • Antrag auf Änderung: Anbau und Carport, Fischerried 9
  15. Bebauungsplan "Schachenmayr-Änderung"
    • Antrag auf Änderung wegen Dachanhebung, Ammerstraße 19
  16. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße"
    • Änderung Baugrenzen Mehrfamilienhaus
  17. Bebauungsplan "Südendstraße" 11. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  18.  Bebauungsplan "Südendstraße II - Änderung Lehner" 4. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  19.  Bebauungsplan "Altstadt la" 12. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  20.  Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich"
    • Änderungsantrag Gebäudehöhe
  21. Bebauungsplan "Singerstraße"
    • Einleitung des Verfahrens
  22. Bebauungsplan "Ammerstraße / Wessobrunner Straße"
    • Änderungsantrag
  23. Bebauungsplan "Bärenmühle" 4. Änderung und Erweiterung
    • Änderungsantrag zu Fl.Nr. 646/1, Gemarkung Weilheim
  24. Entfernung und Neupflanzung eines Baumes, Münchener Straße;Festlegung künftiger Arten zu pflanzender Bäume
  25. Antrag des Agenda-Arbeitskreises Junges Leben auf Ausstattung der öffentlichen Mülleimer mit Pfand-Leergutringen
  26. Bayerische Landesgartenschau Interessenbekundung für das Jahr 2030
  27. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 53/2021)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 19.03.2021 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 54/2021)

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 09.03.2021 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gegeben werden:

Hochwasserschutz am Angerbach: Vergabe Planung Ausbau Stadtbach zwischen Gögerlweg und Seemühle

Die Vertragserweiterung Steinbacher-Consult mit einigen Einzelnachträgen und voraussichtlicher Abrechnungssumme in Höhe von ca. 1.599.000 Euro brutto für Leistungsphase (LPH) 1 bis 4 wird beschlossen.

Der Ausschreibung der LPH 5 bis 9 und Vergabe LPH 5 und 6 für Abschnitt 1 Eberfing, noch bevor die Bauerlaubnis auf den privaten Flächen bestätigt ist, wird zugestimmt.

Zur Ausschreibung der Planung LPH 5 bis 9 für die vorgezogenen Maßnahmen am Stadtbach wird der
Zuschlag erteilt mit losweiser stufenweiser Beauftragung.

  • Los 1, Planung, geprüftes Angebot von Steinbacher Consult 53.435,86 Euro, Vergabe erstes Paket zu LPH 5 bis 6 über 20.850,13 Euro
  • Los 2, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), geprüftes Angebot von Firma SKI 2.643,26 Euro, Vergabe bei Bedarf kurz vor Bauausführung
  • Los 3, Ökologische Baubegleitung, geprüftes Angebot von Firma SKI 5.943,87  Euro.
    Eine Vergabe erfolgt jeweils, falls im Plangenehmigungsbescheid gefordert.

Stadthalle: Sanierung der Innenbeleuchtung - Vergabe Elektroarbeiten

 Die Elektroarbeiten zur Sanierung der Innenbeleuchtung der Stadthalle werden zum Angebotspreis von 186.414,50 Euro an die Firma TKS GmbH, Weilheim vergeben.

Protokollnotiz:

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bauanfrage: Neubebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1357/5, Gemarkung Weilheim, Waxensteinstraße 10 (Ö 55/2021)

Beschluss:

Der angefragten Neubebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1357/10, Gemarkung Weilheim, mit zwei Wohngebäuden wird auf der Grundlage der vorgelegten Planungsskizze vom 22.03.2021 zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bauanfrage: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten und Tiefgarage, Münchener Straße 14 (Ö 56/2021)

Beschluss:

Der Bauanfrage für das Grundstück Fl.Nr. 2874/8, Gemarkung Weilheim, Münchener Straße 14, zur Neubebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten und Tiefgarage nach Abbruch des Bestandsgebäudes wird auf der Grundlage der mit E-Mail vom 31.03.2021 übersandten Planungsunterlagen zugestimmt.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Vorbescheid: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Kirchmayrstraße 16 (Ö 57/2021)

Beschluss:

Zu den im Rahmen des vorliegenden Antrages auf Vorbescheid für Grundstück Fl.Nr. 2872/29, Gemarkung Weilheim, Kirchmayrstraße 16, hinsichtlich Abbruch des Bestandsgebäudes und der Neubebauung des Grundstückes mit einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage gestellten Fragen 1. und 2. wird das Einvernehmen erklärt.

Es wird festgestellt, dass die Frage 3. keinen Aspekt des Bauplanungsrechts berührt. Eine Entscheidung darüber ist damit rechtlich nicht geboten.

Die Stadt Weilheim i.OB weist darauf hin, dass die Herstellung eines Spielplatzes nach den Regelungen der Bayerische Bauordnung (BayBO) befürwortet wird, soweit dies auf Grund der im neu zu errichtenden Gebäude vorgesehenen Wohneinheiten erforderlich ist.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Bauantrag: Neubau eines 40-Meter-Stahlgittermastes mit Outdoor-Technik, Paradeisstraße 79 (Ö 58/2021)

Beschluss:

Dem Bauantrag zum Neubau eines 40-Meter-Stahlgittermastes mit Outdoor-Technik auf dem Grundstück Fl.Nr. 3017, Gemarkung Weilheim, Paradeisstraße 79, wird zugestimmt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIB" - Änderung Krumpperplatz; Satzungsbeschluss Teil Ost (Ö 59/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 20.04.2021:

Von der vorliegenden Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH wird Kenntnis genommen. Nach deren Aussage ist eine Trafostation im Bereich der Straße "Am Meisteranger" möglich, um den gesamten dortigen Bereich zu versorgen. Seitens der Stadt Weilheim i.OB wird hierzu eine Fläche am öffentlichen Parkplatz "Am Meisteranger" zur Verfügung gestellt. Insoweit ergibt sich keine Änderung an der Bauleitplanung.

Mit der vorgeschlagenen Teilung des Plangebiets in einen westlichen Teilbereich, die Grundstücke Fl.Nr. 777/2 und 777/5 betreffend und einen östlichen Teilbereich, die Grundstücke Fl.Nr. 777/4 und 2257-Teilfläche betreffend, besteht Einverständnis. Die textlichen Festsetzungen gelten für beide Teilbereiche.

Der Bebauungsplan „Obere Stadt IIIb“ – Änderung Krumpperplatz Teilbereich Ost, die Grundstücke Fl.Nr. 777/4 und 2257-Teilfläche betreffend, wird unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange samt Begründung gemäß Paragraf (§) 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Nördlich der Geistbühelstraße - Bereich Schwaigerstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 60/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 20.04.2021:

Über die vorgebrachten Einwendungen und Anregungen wird unter Beachtung der privaten und öffentlichen Belange gemäß der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich hierdurch nur geringfügige redaktionelle Anpassungen ergeben, die keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung haben.

Der Bebauungsplan „Nördlich der Geistbühelstraße – Bereich Schwaigerstraße“ vom 08.02.2021 wird samt Begründung in der gemäß Gutachten des Bauausschusses redaktionell anzupassenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Schießstattweg / Schmuzerstraße" – Abwägung (Ö 61/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 20.04.2021:

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zum Hochwasserschutz mit den Fachstellen zu erörtern und einen konkreten Planungsvorschlag zur Umsetzung dessen vorzulegen.

Einstimmig zurückgestellt: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Zugspitzstraße Süd" – Abwägung (Ö 62/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 20.04.2021:

Über die vorgebrachten Einwendungen und Anregungen wird unter Beachtung der privaten und öffentlichen Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich hierdurch nur geringfügige redaktionelle Anpassungen ergeben, die keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung haben. Eine erneute Auslegung ist damit nicht notwendig.

Der Bebauungsplan „Zugspitzstraße Süd“ vom 08.02.2021 wird samt Begründung in der gemäß Gutachten des Bauausschusses redaktionell anzupassenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

11. Denkmalschutz: Nachtrag in die amtliche Denkmalliste - Karl-Böhaimb-Straße 4 (Ö 63/2021)

Beschluss:

Gegen die Aufnahme des Anwesens „Karl-Böhaimb-Straße 4“ in die amtliche Denkmalliste werden von Seiten der Stadt Weilheim i.OB keine Einwände vorgetragen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12. Bebauungsplan "Unterhausen Süd-Ost" Bauanfrage zur Errichtung
einer Terrassenüberdachung - Unterhausener Straße 21 (Ö 64/2021)

Beschluss:

Der angefragten Terrassenüberdachung wird mit den Maßgaben zugestimmt, dass die Fläche der geplanten Terrassenüberdachung auf maximal 18 Quadratmeter reduziert wird.

Der Bebauungsplan „Unterhausen Süd-Ost“ ist so zu ändern, dass im Planungsgebiet erdgeschossige Anbauten – auch in Form von Terrassenüberdachungen – mit einer Tiefe von maximal 3,50 Metern und einer Grundfläche von maximal 18 Quadratmetern außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zugelassen sind.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Unterhausen Süd-Ost“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

13.Bebauungsplan "Gewerbegebiet Holzhofring" Antrag auf Änderung zu
Wand- und Firsthöhe - Holzhofring, Fl.Nr. 1012/18 (Ö 65/2021)

Beschluss:

Die Entscheidung über den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Holzhofring“ für das Grundstück Fl.Nr. 1012/18, Gemarkung Weilheim, wird zurückgestellt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, eine Erhebung über die Höhensituation der vorhandenen Gebäude im näheren Umfeld zum Antragsgrundstück zu erstellen und ergänzende Informationen zur geplanten Nutzung einzuholen.

Der Vorgang ist mit den beauftragten Ergänzungen erneut im Bauausschuss vorzulegen.

Einstimmig zurückgestellt: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

14. Bebauungsplan "Am Öferl" Antrag auf Änderung: Anbau und Carport - Fischerried 9 (Ö 66/2021)

Beschluss:

Der Errichtung eines Anbau mit einer Grundfläche von ca. 2,00 Meter auf 3,50 Meter, zweigeschossig, mit darüber angeordnetem Balkon für das Dachgeschoss an der östlichen Giebelfassade des Reihenendhauses auf Grundstück Fl.Nr. 2812/26, Gemarkung Weilheim, wird ebenso zugestimmt wie der Errichtung eines Carports im nördlichen Bereich des Grundstückes.

Der Bebauungsplan „Am Öferl“ ist so zu ändern, dass Anbauten mit einer Grundfläche von ca. 2,00 Meter auf 3,50 Meter, zweigeschossig, mit darüber angeordnetem Balkon für das Dachgeschoss an den Giebelfassaden der Reihenendhäuser im Planungsgebiet zulässig sind. Die Änderung soll weiter die Errichtung des Carports im nördlichen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 2812/26 ermöglichen.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Öferl“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Bebauungsplan "Schachenmayr-Änderung" Antrag auf Änderung wegen Dachanhebung - Ammerstraße 19 (Ö 67/2021)

Beschluss:

Der beantragten Änderung des Bebauungsplanes „Schachenmayr-Änderung“ für die Aufstockung der bestehenden Gebäude zur Schaffung weiteren Wohnraum wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Die Änderung des Bebauungsplanes „Schachenmayr-Änderung“ für die Aufstockung der bestehenden Gebäude erfolgt nach Maßgabe der vorgetragenen Planungsvariante 1.

Eine Abstimmung über die vorgetragene Variante 2 erübrigt sich damit.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Schachenmayr-Änderung“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

16. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße" Änderung Baugrenzen Mehrfamilienhaus (Ö 68/2021) 

Beschluss: 

Der Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1391/16, Gemarkung Weilheim, wird auf der Grundlage der eingereichten Planungsskizzen vom 06.04.2021 zugestimmt.

Der Bebauungsplan „Südlich der Waisenhausstraße“ ist für das Grundstück Fl.Nr. 1391/16, Gemarkung Weilheim, so zu ändern, dass das geplante Bauvorhaben auf der Grundlage der Planungsskizze vom 06.04.2021 bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Waisenhausstraße“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

17. Bebauungsplan "Südendstraße" 11. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 69/2021) 

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Südendstraße“ sind im Sinne des Abwägungsergebnisses redaktionell zu überarbeiten. 

Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Südendstraße“ wird in der redaktionell im Sinne des Abwägungsergebnisses zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 15.02.2021 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

18. Bebauungsplan "Südendstraße II - Änderung Lehner" 4. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 70/2021) 

Beschluss: 

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Südendstraße II – Änderung Lehner“ sind im Sinne des Abwägungsergebnisses redaktionell zu überarbeiten.

Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Südendstraße II – Änderung Lehner“ wird in der redaktionell im Sinne des Abwägungsergebnisses zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 22.01.2021 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

19. Bebauungsplan "Altstadt la" 12. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 71/2021) 

Beschluss: 

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt Ia“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt Ia“ wird in der Fassung der Planung vom 16.02.2021 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

20. Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich" - Änderungsantrag Gebäudehöhe (Ö 72/2021) 

Beschluss:

Einer durch die notwendige Brandwand verbundenen durchlaufenden Attika am Büro- und Ausstellungsgebäude wird aus gestalterischen Gründen zugestimmt.

Mit einer Erhöhung der Wand- und Firsthöhe im Bebauungsplan besteht jedoch kein Einverständnis. Die vorgegebene Wand- und Firsthöhe ist durch Anpassung im Gebäude einzuhalten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

21. Bebauungsplan "Singerstraße" - Einleitung des Verfahrens (Ö 73/2021) 

Gutachten des Bauausschusses am 20.04.2021: 

Der in einem Teilbereich entlang der Südgrenze des Baugrundstücks geplante 2,00 Meter breite Gehweg ist als privater Weg mit Grunddienstbarkeit zur Nutzung durch die Öffentlichkeit gemäß Planzeichen 15.5 der Planzeichenverordnung festzulegen.

Im Übrigen besteht mit dem vorliegenden Planentwurf samt Begründung Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für diesen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

22. Bebauungsplan "Ammerstraße / Wessobrunner Straße" Änderungsantrag (Ö 74/2021) 

Beschluss: 

Mit dem vorliegenden Änderungsantrag besteht grundsätzlich Einverständnis mit der Maßgabe, dass im Hinblick auf die Vermeidung von Versiegelungen die Stellplätze für das kleine Mehrfamilienhaus auch in der Tiefgarage unterzubringen sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Änderungsverfahren einzuleiten. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

23. Bebauungsplan "Bärenmühle" 4. Änderung und Erweiterung - Änderungsantrag zu Fl.Nr. 646/1, Gemarkung Weilheim (Ö 75/2021)

Beschluss: 

Der Bebauungsplan „Bärenmühle“ in der Fassung der 4. Änderung und Erweiterung ist für den Geltungsbereich dieser 4. Änderung und Erweiterung in seinen Festsetzungen zu Baugrenzen, Grundflächen, Zahl der Vollgeschosse, Gebäudetypen und Dachformen antragsgemäß zu ändern.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Bärenmühle“ in der Fassung der 4. Änderung und Erweiterung im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB durchzuführen. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

24. Entfernung und Neupflanzung eines Baumes, Münchener Straße - Festlegung künftiger Arten zu pflanzender Bäume (Ö 76/2021) 

Beschluss: 

Mit der angegebenen Vorschlagsliste klimafreundlicher Stadtbäume besteht für die Zukunft grundsätzlich Einverständnis mit der Maßgabe, dass der Amberbaum entfällt.

Letztlich wird stets im Einzelfall je nach Standortansprüchen zu entscheiden sein. Die Entscheidungen zur Pflanzung von Bäumen treffen in der Regel die Stadtverwaltung zusammen mit den Vertretern der Stadtwerke Weilheim. Nur in städtebaulich bedeutenden Fällen erfolgt eine Entscheidung durch den Bauausschuss.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

25. Antrag des Agenda Arbeitskreises Junges Leben auf Ausstattung der öffentlichen Mülleimer mit Pfand-Leergutringen (Ö 77/2021) 

Beschluss: 

Mit dem vorliegenden Antrag des Arbeitskreises Junges Leben der Agenda 21 zur Ausstattung von Mülleimern im Stadtgebiet mit sogenannten Pfandringen besteht grundsätzlich Einverständnis.

Zunächst sind im Rahmen eines Probebetriebes 3 bis 4 Mülleimer in der Innenstadt und Am Riß mit einem entsprechenden System auszustatten. Die Stadtortfestlegung erfolgt durch das Stadtbauamt zusammen mit den Stadtwerken. Nach einem halben Jahr ist eine erste Bilanz zu ziehen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

26. Bayerische Landesgartenschau: Interessensbekundung für das Jahr 2030 (Ö 78/2021) 

Gutachten des Bauausschusses am 20.04.2021: 

Mit einer Bewerbung der Stadt Weilheim i.OB zur Ausrichtung der Bayerischen Landesgartenschau besteht weiterhin grundsätzlich Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine diesbezügliche Interessensbekundung für das Jahr 2030 bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH einzureichen. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 5 Stimmen, nein mit 4 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

27. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 12:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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