Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 20.07.2021
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 12:00 Uhr
Ort: in der Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Str. 8, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender
Erster Bürgermeister Markus Loth (Anwesend ab dem öffentlichen Tagesordnungspunkt 4)

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred (Vorsitz bis einschließlich des öffentlichen Tagesordnungspunktes 3)
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd

Schriftführer

Stork, Manfred

Verwaltung

Kirchmayer, Stefan
Roppelt-Sommer, Andrea

Presse

Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

Presse: Kreisboten-Verlag

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bekanntgabe / Information: Wiederholte Party-Rückstände am Grillplatz an der Ammer
  4. Bauantrag Aufbau eines 2. Obergeschosses mit einer Wohnung und Studio - Hangstraße 6
  5. Bebauungsplan "Geisenhofergelände" 5. vereinfachte Änderung; Bauanfrage bezüglich Änderung für Be- und Entladezone - Münchener Straße 55
  6. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIa" Antrag zur Erweiterung der Baugrenzen für Wintergarten - Sondermayerstraße 10
  7. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" Antrag auf Änderung zu Dachflächenfenstern
  8. Bebauungsplan "Pollinger Straße / Zugspitzstraße / Prälatenweg" Antrag auf Änderung für 2 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage - Herzogstandstraße 22
  9. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Befreiung vom Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" wegen Überdachung des Durchgangs Garage / Haus
  10. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" laufendes Änderungsverfahren
    • Anpassung Geltungsbereich
  11. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" 3. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  12. Bebauungsplan "Südlich der Hochlandhalle - Abschnitt I" 4. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  13. Bebauungsplan "Westlich der Parchetstraße I" 12. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  14. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" Zustimmung zur Planung
  15.  Bebauungsplan "Südlicher Bahnhof"
    • Vorstellung städtebaulicher Entwurf
  16. Bebauungsplan "Seitzstraße" Erweiterung Geltungsbereich
  17. Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen: Parkhaus Krumpperstraße - vorhabenbezogener Bebauungsplan
  18. Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen: Planung Bushaltestellen Unterer Graben
  19. Torfabbaugebiet Weilheimer Moos und Schwattachfilz
    • Antrag zum Ersatzbau des Betriebsgebäudes
  20. Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
    • Änderung der Stellplatzsatzung zu Tiefgaragen bei Gewerbebetrieben
  21. Antrag Fraktion ÖDP
    • Messung elektromagnetischer Strahlenbelastung im Bereich des Bahnhofs
  22. Erfassung Straßenentwässerungsanlagen und Anpassung Entwässerungssatzung
  23. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Dritter Bürgermeister Alfred Honisch eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 126/2021)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 127/2021)

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 15.06.2021 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

Vergabe Ausarbeitung Gutachten zu "Baulandbeschluss"

  • Vergabe Planungsbüro
  • Vergabe juristische Begleitung

Die Untersuchungen für einen künftigen Baulandbeschluss werden an das Büro Planwerk Stadtentwicklung, Nürnberg, zum Angebotspreis von 52.950,24 Euro vergeben.

Die juristische Begleitung dieser Untersuchungen wird an die Kanzlei Dr. Döring / Dr. Spieß, München, auf Stundenbasis vergeben.

Stadtbauamt, 20.07.2021/Mo

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2021 vom Vorgang Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

3. Bekanntgabe / Information: Wiederholte Party-Rückstände am Grillplatz an der Ammer (Ö 128/2021)

Mitteilung:

Im Bauausschuss am 17.09.2019 musste das Stadtbauamt darüber berichten, dass der im Grunde vandalensicher möblierte Grillplatz an der Ammer stark vermüllt und damals teilweise auch beschädigt wurde. Der Platz wurde wieder hergerichtet und mit weiteren Sitzgelegenheiten ausgestattet.

Auch stellt die Stadt in den Sommermonaten eine 80 Liter Restmülltonne am Grillplatz auf, die in den letzten Jahren jeweils Freitag und Montag (also vor und nach dem Wochenende) geleert wurde. Seit diesem Frühjahr erfolgt zusätzlich eine Entleerung am Mittwoch.

Dennoch kommt es leider immer wieder vor, dass nach Grillfesten oder Partys Unmengen von Müll und insbesondere Glas und Glasscherben am Gelände zurückgelassen werden (siehe Bilder vom 17.06.2021).

Die Stadt Weilheim i.OB appelliert daher an ihre Bürgerinnen und Bürger gleich welchen Alters oder welcher Herkunft, die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellten Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und mitgebrachte Speisen- und Getränkeverpackungen ausschließlich in den bereitgestellten Müllbehältern zu entsorgen oder auch leer wieder mit nach Hause zu nehmen.

Halten Sie bitte die Anlagen sauber und vermeiden Sie unnötige Umweltverschmutzungen oder gar Gefahren durch liegengelassene Gläser oder Glasscherben.

Stadtbauamt, 20.07.2021 Sto

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 20.07.2021 vom Vorgang Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

4. Bauantrag Aufbau eines 2. Obergeschosses mit einer Wohnung und Studio - Hangstraße 6 (Ö 129/2021)

Beschluss:

Zum Bauantrag für den Aufbau eines 2. Obergeschosses mit einer Wohnung und Studio auf dem Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 2800, Gemarkung Weilheim,Hangstraße 6, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Bebauungsplan "Geisenhofergelände" 5. vereinfachte Änderung; Bauanfrage bezüglich Änderung für Be- und Entladezone - Münchener Straße 55 (Ö 130/2021)

Beschluss:

Der Bauanfrage zur Anhebung der nördlichen Wandhöhe des Pultdaches im Bereich der Be- und Entladezone auf dem Grundstück Fl.Nr. 2827, Gemarkung Weilheim, auf ein Maß von 9,90 Meter wird zugestimmt.

Der Bebauungsplan „Geisenhofergelände“, 5. Änderung und Erweiterung, ist so zu ändern, dass das geplante Pultdach im Bereich der Be- und Entladezone auf dem Grundstück Fl.Nr. 2827, Gemarkung Weilheim, mit einer nördlichen Wandhöhe von 9,90 Meter errichtet werden kann.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Geisenhofergelände“, 5. Änderung und Erweiterung, im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten und durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIa" Antrag zur Erweiterung der Baugrenzen für Wintergarten - Sondermayerstraße 10 (Ö 131/2021)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIa“ für das Grundstück Fl.Nr. 781/1, Gemarkung Weilheim, Sondermayerstraße 10, zur Realisierung eines Wintergartens mit einer Breite von maximal 4,80 Meter und einer Länge / Tiefe von maximal 3,50 Meter an der Südfassade des bestehenden Gebäudes wird stattgegeben.

Der Bebauungsplan „Obere Stadt IIIa“ ist so zu ändern, dass der Anbau eines Wintergartens in der beantragten Größe und Situierung möglich ist.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIa“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten und durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Bebauungsplan "Kohlwinkelstraße" Antrag auf Änderung zu Dachflächenfenstern (Ö 132/2021)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“, zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten in Dachgeschossen die Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Regelung der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern aufzuheben, wird stattgegeben.

Der Bebauungsplan „Kohlwinklstraße“ ist so zu ändern, dass der Einbau von Dachflächenfenstern unabhängig von ihrer Größe auch für Aufenthaltsräume in Dachgeschossen möglich ist.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten und durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Pollinger Straße / Zugspitzstraße / Prälatenweg" Antrag auf Änderung für 2 Mehrfamilienhäuser mit TG - Herzogstandstraße 22 (Ö 133/2021)

Beschluss:

Der Bauanfrage vom 23.06.2021 für die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1386/4, Gemarkung Weilheim, Herzogstandstraße 22, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass je Wohngebäude maximal 4 Wohneinheiten zugelassen werden.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, nach Zustimmung der Grundstückseigentümer zur reduzierten Bebauung das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Pollinger Straße / Zugspitzstraße / Prälatenweg“ für das Grundstück Fl.Nr. 1386/4, Gemarkung Weilheim, nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Befreiung vom Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" wegen Überdachung Durchgang Garage / Haus (Ö 134/2021)

Beschluss:

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Östlich des Prälatenweges II“ für den beantragen Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1373/12, Gemarkung Weilheim, Waxensteinstraße 28, hinsichtlich Überdachung des Zwischenraumes zwischen Garage und Hauptgebäude wird nicht zugestimmt.

Der Bebauungsplan „Östlich des Prälatenweges II“ ist für die südliche Bauzeile dahingehend zu ändern, dass ein Heranführung der Überdachung von Garagen an das Hauptgebäude mit der Maßgabe zugelassen wird mit der Maßgabe, dass die gesamte Überdachung von Garagen in Flachdachbauweise mit intensiver Dachbegrünung erfolgen muss.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Östlich des Prälatenweges II“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten und durchzuführen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" laufendes Änderungsverfahren - Anpassung Geltungsbereich (Ö 135/2021)

Beschluss:

Der Geltungsbereich der in den Sitzungen am 19.01.2021 und 09.03.2021 beschlossenen Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ wird um die Grundstücke bzw. Teilflächen (-TF) der Grundstücke Fl.Nrn. 870, 885/2, 887, 889 sowie die Fl.Nrn. 871/8, 2754/54-Teilfläche und 2754/47 (Erschließungsflächen), jeweils Gemarkung Weilheim, erweitert.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

11. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 136/2021)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Östlich des Prälatenweges II“ wird in der Fassung der Planung vom 06.05.2021 nebst Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12. Bebauungsplan "Südlich der Hochlandhalle - Abschnitt I" 4.vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 137/2021)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass keine Anregungen und Einwendungen mit abzuwägendem Inhalt vorgetragen wurden.

Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Hochlandhalle – Abschnitt I“ wird in der Fassung der Planung vom 11.05.2021 nebst Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

13. Bebauungsplan "Westlich der Parchetstraße I" 4. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 138/2021)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden.

Aus der Abwägung erbeben sich keine Änderungen für die zuletzt ausgelegenen Planung.

Die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Parchetstraße I“ wird in der Fassung der Planung vom 19.01.2021 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

14. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" Zustimmung zur Planung (Ö 139/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 20.07.2021:

Mit der vorliegenden Planung vom 15.07.2021 mit gestaffelten Höhen von II, III und IV Vollgeschossen besteht grundsätzlich Einverständnis. Ein Hochpunkt ist im Bereich des bestehenden Bürogebäudes mit maximal fünf Vollgeschossen denkbar.

Zur städtebaulichen Neuordnung und Nachverdichtung im Bereich Hangstraße / Am Öferl wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß §§ 1, 1a, 2 und 13a BauGB beschlossen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13a BauGB, so dass das Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB durchgeführt wird.

Der Geltungsbereich umfasst gemäß Lageplan vom 20.07.2021 die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 2800/3, 2877/9 und 2877/15-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Plangebiet wird gemäß § 6a BauGB als „Urbanes Gebiet“ festgesetzt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Hangstraße / Am Öferl“.

Mit dem Investor ist ein Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten, der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) sowie noch festzulegenden Folgekosten über einen Baulandbeschluss abzuschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand dieser Planungsvorgaben einen Bebauungsplan ausarbeiten zu lassen und das Verfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Bebauungsplan "Südlicher Bahnhof" Vorstellung städtebaulicher Entwurf (Ö 140/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 20.07.2021:

Mit der vorliegenden, aus dem Ideenwettbewerb entwickelten Planung für eine Wohnbebauung entlang der Bahnhofsgasse sowie einem Geschäftshaus im Übergang zur Bahnhofstraße besteht grundsätzlich Einverständnis. Für das Geschäftshaus ist ein Hochpunkt abgesetzter mit bis zu 8 Vollgeschossen möglich.

Zur planungsrechtlichen Sicherung der Bebauung ist ein Bebauungsplan zu erstellen.

Mit dem Investor ist ein Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten, der SoBoN sowie noch festzulegenden Folgekosten über einen Baulandbeschluss abzuschließen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

16. Bebauungsplan "Seitzstraße" Erweiterung Geltungsbereich (Ö 141/2021) 

Gutachten des Bauausschusses am 20.07.2021:

Das Grundstück Fl.Nr. 2848/24 wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Seitzstraße“ aufgenommen. Das Grundstück wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes insoweit zu erweitern und das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

17. Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen; Parkhaus Krumpperstraße - vorhabenbezogener Bebauungsplan (Ö 142/2021) 

Gutachten des Bauausschusses am 20.07.2021:

Von der vorliegenden modifizierten Planung wird Kenntnis genommen.

Sobald der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorliegt, ist die Angelegenheit erneut dem Bauausschuss vorzulegen.

Zurückgestellt: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

18. Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen: Planung Bushaltestellen Unterer Graben (Ö 143/2021) 

Beschluss: 

Mit der von den Stadtwerken Weilheim i.OB Kommunalunternehmen vorgelegten Planung zum Umbau des Parkplatzes am Unteren Graben sowie der Grünfläche vor der Stadtmauer zur Errichtung von 2 Bushaltestellen mit Buchten, Aufstellspuren und Wartehäuschen besteht Einverständnis.

Die Arbeiten werden federführend durch die Stadtwerke betreut und umgesetzt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

19. Torfabbaugebiet Weilheimer Moos und Schwattachfilz: Antrag zum Ersatzbau des Betriebsgebäudes (Ö144/2021) 

Beschluss: 

Dem vorliegenden Bauantrag zum Teilabbruch und Neubau einer Betriebsstätte zur Erdenaufbereitung, Weilheimer Moos / Schwattachfilz, wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

20. Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Änderung der Stellplatzsatzung zu Tiefgaragen bei Gewerbebetrieben (Ö 155/2021) 

Gutachten des Bauausschusses am 20.07.2021:

Die Angelegenheit wird zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.

Zurückgestellt: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

21. Antrag Fraktion ÖDP: Messung elektromagnetischer Strahlenbelastung im Bereich des Bahnhofs (Ö 156/2021)

Beschluss:

Dem vorliegenden Antrag zur Messung elektromagnetischer Strahlenbelastung im Bereich des Bahnhofes wird zugestimmt.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 2 Stimmen, nein mit 7 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

22. Erfassung Straßenentwässerungsanlagen und Anpassung Entwässerungssatzung (Ö 147/2021)

Beschluss:

Mit der vom Stadtbauamt vorgeschlagenen Erfassung von Straßenentwässerungseinrichtungen besteht Einverständnis.

Eine Vergabe erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

23. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 12:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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