Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 14.09.2021
Beginn: 09:40 Uhr
Ende 13:30 Uhr
Ort: im Feuerwehrgerätehaus der FFW Weilheim, Schulungsraum, Krumpperstraße 27, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender
Erster Bürgermeister Markus Loth (öffentliche Tagesordnungspunkte 1 bis 9 und 14 bis 21)

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred (Vorsitz bei den öffentlichen Tagesordnungspunkten 10 bis 13 und 22 bis 28)
  • Martin, Horst
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Imgart, Rüdiger - Referent zu den öffentlichen Tagesordnungspunkten 23 bis 25

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan

Verwaltung

Roppelt-Sommer, Andrea
Seitz, Michael (bei den öffentlichen Tagesordnungspunkten 22, 23)

Presse

Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglied: Lunz-Schmieder, Marion (entschuldigt wegen Urlaub)

Stellvertreter:
Flock, Angelika (entschuldigt wegen Urlaub)
Gebauer-Merx, Saika (entschuldigt wegen Urlaub)

Presse: Weilheimer Tagblatt

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bekanntgabe Bebauungsplan "Geisenhofergelände" Erweiterung des Staatlichen Bauamtes
  4. Neubau eines Bürogebäudes der Wohnbau GmbH - Seitzstraße 11
  5. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost"; Änderungsantrag für zusätzliches Wohngebäude - Weinhartstraße 3
  6. Bebauungsplan "Fischerried / Paradeisstraße" Vorbescheid Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude mit Betriebsleiterwohnung
  7. Denkmalschutz; Errichtung einer Photovoltaik-Anlage - Rathausplatz 9
  8. Bebauungsplan "In der Au" 25. vereinfachte Änderung
    Antrag auf Änderung zur Größe des Baugrundstücks, Anpassung Baufläche und Darstellung Baumbestand - Flurnummer 1014-Teilfläche, Gemarkung Weilheim
  9. Bebauungsplan "Am Hardtfeld II" Änderung zur Zulassung von Terrassenüberdachungen
  10. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Holzhofring" 3. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  11. Bebauungsplan "Karl-Böhaimb- / Andreas-Schmidtner-Straße" Änderung zur Art der baulichen Nutzung
  12. Bebauungsplan "Johann-Baur- / Engelhardt- / Fasserstraße / Deglergasse" 16. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  13. Bebauungsplan "Westlich der Parchetstraße II" 3. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  14. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" 4. vereinfachte Änderung
    • Abwägung
  15.  Bebauungsplan "Am Öferl" 5. vereinfachte Änderung
    • Abwägung
  16. Bebauungsplan "Unterhausen Süd-Ost" 2. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  17. Bebauungsplan "Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße" 2. Änderung und Erweiterung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  18. Bebauungsplan ""Leprosenweg II - Erweiterung Nord"
    • Abwägung
  19. Bebauungsplan "Urberlweg-West"
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  20. Bebauungsplan ""Singerstraße"
    • Abwägung
  21. Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen: Parkhaus Krumpperstraße - vorhabenbezogener Bebauungsplan
  22. Neubau Bushaltestelle Tankenrain mit Querungshilfe
    • Zustimmung zur Planung
  23. Querungshilfe Deutenhausener Straße / Wiesenweg
  24. Verschiedene Anträge Agenda 21 Arbeitskreis "Mobiliät und Verkehr"
  25. Antrag Fraktion BfW
    • Ausbau Radwegeverbindung Gewerbegebiet Achalaich
  26. Bärenmühlweg-West: Abwägung gemäß Paragraf (§) 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  27. Bärenmühlweg-Süd: Abwägung gemäß § 125 Absatz 2 BauGB
  28. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 09:40 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 148/2021)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.07.2021 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 149/2021)

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 20.07.2021 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

Rathaus Deckensanierung Bauteil Bundesstraße (B) 2 – Gebäudeleittechnik

Die Gebäudeleittechnik im Zuge der Deckensanierung im Rathaus Weilheim an der B2-Seite wird zum Angebotspreis von 93.499,97 Euro an die Siemens AG, München, vergeben.

Erfassung von Straßenentwässerungseinrichtungen

Mit der Vergabe der vom Stadtbauamt vorgeschlagenen Erfassung von Straßenentwässerungseinrichtungen entsprechend dem Angebot der Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen in Höhe von 100.340,00 Euro besteht Einverständnis.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Stadtbauamt, 14.09.2021/Sto

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2021 vom Vorgang Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

3. Bekanntgabe Bebauungsplan "Geisenhofergelände" Erweiterung des
Staatlichen Bauamtes (Ö 150/2021)

Mitteilung:

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.06.2021 mit einem Antrag des Staatlichen Bauamtes Weilheim zur Reduzierung der Tiefgaragenfläche und Ausweisung von mehr oberirdischen Parkplätzen im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung und Neubau des Amtsgebäudes an der Münchener Straße befasst.

Einer Reduzierung der Stellplatzanzahl in der Tiefgarage konnte dabei nicht zugestimmt werden.

Zwischenzeitlich hat das Staatliche Bauamt die Planung nochmals angepasst und legt nun einen Lageplan vor, wonach die für den Erweiterungsbau notwendigen 84 Stellplätze gemäß den Festlegungen im gültigen Bebauungsplan in der Fassung der 6. Änderung vom 05.06.2020 wie folgt nachgewiesen werden können:

84 Stellplätze Gesamtbedarf, davon

  • 48 Stellplätze in einer Tiefgarage unter dem Erweiterungsbau,
  • 36 Stellplätze oberirdisch gemäß Flächenausweisung im Bebauungsplan.

Der entsprechende Bauantrag hierzu wird zu gegebener Zeit im Rahmen von Artikel 73 Bayerische Bauordnung (BayBO) erfolgen.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Der Bauausschuss ist in dieser Angelegenheit beschließend zuständig.

Stadtbauamt, 14.09.2021 Sto

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2021 vom Vorgang zustimmend Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

4.Neubau eines Bürogebäudes der Wohnbau GmbH - Seitzstraße 11 (Ö 151/2021)

Beschluss:

Zum Bauantrag für den Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 2848/15, Gemarkung Weilheim, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt. Ebenso wird der Übergangslösung zum Nachweis der erforderlichen Stellplätze zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird jedoch beauftragt, auf den Bauherrn dahingehend beratend einzuwirken, die Baumaßnahme in nachhaltiger Bauweise umzusetzen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

5. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost"; Änderungsantrag für zusätzliches Wohngebäude - Weinhartstraße 3 (Ö 152/2021)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ zur Ausweisung einer weiteren Bebauungsmöglichkeit auf dem Grundstück Fl.Nr. 1579/2, Gemarkung Weilheim, mit einem zusätzlichen Baukörper wird zugestimmt. In den Änderungsbereich des Bebauungsplanes wird das benachbarte Grundstück Fl.Nr. 1579/4, Gemarkung Weilheim mit gleichem Regelungsinhalt mit einbezogen.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ unter Einbeziehung der Grundsätze der „Weilheimer Charta“ für Klimaschutz nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "Fischerried / Paradeisstraße" Vorbescheid Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude mit Betriebsleiterwohnung (Ö 153/2021)

Beschluss:

Zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2900/3, Gemarkung Weilheim, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Der Bebauungsplan „Paradeisstraße / Fischerried“ ist im erforderlichen Umfang zu ändern.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

7. Denkmalschutz; Errichtung einer Photovoltaik-Anlage - Rathausplatz 9 (Ö 154/2021)

Beschluss:

Die Stadt Weilheim i.OB stimmt der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf den Dachflächen des Gebäudekomplexes „Rathausplatz 9 und 11“ im beantragten Umfang zu.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, mit den Denkmalschutzbehörden über Möglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahme zu beraten, welche den Interessen den Denkmalschutzes, die privaten Interessen des Antragstellers sowie den Interessen der Stadt Weilheim i.OB zur Umsetzung der Ziele der „Weilheimer Charta“ für den Klimaschutz angemessen Rechnung tragen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "In der Au" 25. vereinfachte Änderung
Antrag auf Änderung zur Größe des Baugrundstücks, Anpassung Baufläche und Darstellung Baumbestand - Flurnummer 1014-Teilfläche, Gemarkung Weilheim (Ö 155/2021)

Beschluss:

Den beantragten Änderungen des Bebauungsplanes „In der Au“ für die östliche Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1014, Gemarkung Weilheim, wird zugestimmt. Die zu ändernden Festsetzungen zur Zulässigkeit von Dachflächenfenstern, Dachgauben und Balkonen sind für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „In der Au“ im beschlossenen Umfang förmlich nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Am Hardtfeld II" Änderung zur Zulassung von Terrassenüberdachungen (Ö 156/2021)

Beschluss:

Die Anfragen zur zusätzlichen Zulassung von Terrassenüberdachungen mit einer Tiefe von 3,0 Meter und einer Länge von 5,0 Meter im Neubaugebiet „Am Hardtfeld II“ werden befürwortet.

Der Bebauungsplan „Am Hardtfeld II“ ist hinsichtlich der Zulässigkeit von Terrassenüberdachung entsprechend dem Formulierungsvorschlag des Stadtbauamtes zu ändern.

Der Geltungsbereich der Änderungsplanung soll die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2281/2, 2282, 2282/2 bis 2282/8, 2282/11, 2283/3, 2283/4 sowie 2284/1 bis 2284/7, Gemarkung Weilheim, umfassen.

Die Bauverwaltung wird beauftragt das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Hardtfeld II“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Holzhofring" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 157/2021)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden.

Aus der Abwägung erbeben sich keine Änderungen für die zuletzt ausgelegene Planung.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Holzhofring“ wird in der Fassung der Planung vom 15.07.2021 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder.

11. Bebauungsplan "Karl-Böhaimb- / Andreas-Schmidtner-Straße" Änderung zur Art der baulichen Nutzung (Ö 158/2021)

Beschluss:

Der Bebauungsplan „Karl-Böhaimb-Straße / Andreas-Schmidtner-Straße“ ist für seinen gesamten Geltungsbereich dahingehend zu ändern, dass künftig keine Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung getroffen werden.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Karl-Böhaimb-Straße / Andreas-Schmidtner-Straße“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder.

12. Bebauungsplan "Johann-Baur- / Engelhardt- / Fasserstraße / Deglergasse" 16. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 159/2021)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass innerhalb der festgelegten Frist keine Einwendungen und Anregungen mit abzuwägendem Inhalt vorgetragen wurden.

Die 16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Johann-Baur-Straße / Engelhartstraße / Fasserstraße / Deglergasse“ wird in der Fassung der Planung vom 14.06.2021 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder.

13. Bebauungsplan "Westlich der Parchetstraße II" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 160/2021)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Parchetstraße II“ ist im Sinne des Ergebnisses der Abwägungsentscheidung redaktionell zu überarbeiten.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Parchetstraße II“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 17.03.2021 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder.

14. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" 4. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 161/2021)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden.

Die sich aus dem Ergebnis der Abwägung ergebenden Änderungen und Anpassungen sind in die Planungsunterlagen zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Östlich des Prälatenweges II“ einzuarbeiten.

Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen. Die Dauer der nochmaligen Auslegung wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt. Weiter wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahme nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (der Planung) abgegeben werden können.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

15. Bebauungsplan "Am Öferl" 5. vereinfachte Änderung – Abwägung (Ö 162/2021)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planung zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Öferl“ ist im Sinne des Abwägungsergebnisses zu überarbeiten. Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen. Die nochmalige Auslegung wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt. Es wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahme nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (der Planung) abgegeben werden können.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

16. Bebauungsplan "Unterhausen Süd-Ost" 2. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 163/2021) 

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass innerhalb der festgelegten Frist keine Einwendungen und Anregungen mit abzuwägendem Inhalt vorgetragen wurden.

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Unterhausen Süd-Ost“ wird in der Fassung der Planung vom 21.06.2021 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

17. Bebauungsplan "Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße" 2. Änderung und Erweiterung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 164/2021) 

Gutachten des Bauausschusses am 14.09.2021:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Aus dem Ergebnis der Abwägung ergeben sich lediglich redaktionelle Anpassungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße“, 2. Änderung und Erweiterung, wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung vom 20.05.2021 mit Begründung, Umweltbericht und Bericht zur Festlegung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (Büro Müller-BBM vom 12.05.2021) als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

18. Bebauungsplan "Leprosenweg II - Erweiterung Nord" - Abwägung (Ö 165/2021) 

Gutachten des Bauausschusses am 14.09.2021:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Der Bebauungsplan „Leprosenweg II Erweiterung Nord“ mit Begründung und weiteren Unterlagen ist im Sinne des Abwägungsergebnisses nochmals zu überarbeiten. Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen. Die nochmalige Auslegung wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt. Es wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahme nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (der Planung) abgegeben werden können.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

19. Bebauungsplan "Urberlweg-West" Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö166/2021) 

Gutachten des Bauausschusses am 14.09.2021:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Aus dem Ergebnis der Abwägung ergeben sich lediglich redaktionelle Anpassungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Der Bebauungsplan „Urberlweg-West“ wird samt Begründung in der sich redaktionell durch die Abwägung ergebenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

20. Bebauungsplan "Singerstraße" – Abwägung (Ö 167/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 14.09.2021:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden mit der Ergänzung, für den Planungsbereich zum Thema „Starkniederschläge“ eine Gefährdungs- und Fließwegsanalyse zu beauftragen und eine diesbezügliche Risikobeurteilung erstellen zu lassen.

Die Planungsunterlagen zum Bebauungsplan „Singerstraße“ sind dann im Sinne des Abwägungsergebnisses sowie der sich aus der für Starkniederschlagsereignisse zu beauftragenden Gefährdungs- und Fließweganalyse und diesbezüglicher Risikobeurteilung ergebenden Erkenntnisse zu überarbeiten. Für die überarbeiteten Planungsunterlagen ist das förmliche Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB erneut durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

21. Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen: Parkhaus Krumpperstraße - vorhabenbezogener Bebauungsplan (Ö 168/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 14.09.2021: 

Dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkhaus Krumpperstraße“ vom 30.08.2021 sowie der zugehörigen konkreten Vorhabensplanung für „Neubau Feuerwehreinstellhalle mit Parkhaus“ wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkhaus Krumpperstraße“ auf der Grundlage der vorlegten Planungsunterlagen nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder. 

22. Neubau Bushaltestelle Tankenrain mit Querungshilfe - Zustimmung zur Planung (Ö 169/2021)

Beschluss: 

Der vorliegenden Planung für den Einbau einer Querungshilfe im Bereich der Bushaltestelle in Tankenrain wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder. 

23. Querungshilfe Deutenhausener Straße / Wiesenweg (Ö170/2021)

Beschluss: 

Die Entscheidung über die Zustimmung zur vorliegenden Planung für den Einbau einer Querungshilfe für die Deutenhausener Straße auf Höhe des Wiesenweges wird zurückgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Maßnahme zu prüfen. Weiter ist mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim die Durchführung der Maßnahme insgesamt zu klären.

Nach Klärung der offenen Fragen ist der Vorgang zur erneuten Behandlung dann im Verkehrsausschuss vorzulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder. 

24. Verschiedene Anträge Agenda 21 Arbeitskreis "Mobiliät und Verkehr" (Ö 171/2021) 

Beschluss:

1. Der Antrag zur Ausweisung der Münchener Straße vom Töllernkreisel bis zum Kreisverkehr „Unterhausen“ wird zuständigkeitshalber zur Behandlung an den Verkehrsausschuss verwiesen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder. 

2. Der Antrag über die Umwidmung der Straßen „Narbonner Ring“ und „Obere Stadt“ wird zuständigkeitshalber zur Behandlung an den Verkehrsausschuss verwiesen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder. 

3. Dem Antrag auf Umwidmung des südlichen Abschnitts der „Pollinger Straße“ sowie der „Waisenhausstraße“ und der Südspange wird unterstützt. Eine Behandlung des Antrages erfolgt zuständigkeitshalber im Verkehrsausschuss. Der Bauausschuss beantragt beim Verkehrsausschuss, den Antrag auf Umwidmung des südlichen Abschnitts der „Pollinger Straße“ sowie der „Waisenhausstraße" in eine kommunale Straße und der Südspange zwischen den beiden Kreisverkehren in eine Staatsstraße zeitnah förmlich zu stellen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder. 

4. Der Antrag auf Errichtung eines Radweges auf dem Bahngelände „Am Öferl“ wird unterstützt. Eine Behandlung des Antrages erfolgt zuständigkeitshalber im Verkehrsausschuss. Die Verwaltung wird beauftragt, eine schriftliche Anfrage an die Deutsche Bahn AG zur Klärung der Möglichkeiten für die Herstellung eines Radweges auf dem Bahngelände „Am Öferl“ zu richten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder. 

25. Antrag Fraktion BfW: Ausbau Radwegeverbindung Gewerbegebiet Achalaich (Ö 172/2021)

Beschluss:

Dem Antrag auf Ausbau der Radwegeverbindung über die Verlängerung des Franziskusweges in das Gewerbegebiet Achalaich wird in der Sache nochmals zugestimmt.

Die Anbindung des Gewerbegebiets an das Radwegenetz der Stadt Weilheim soll über den Stichweg auf Pollinger Flur von Westen her erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst Gespräche mit der Gemeinde Polling über die Möglichkeiten und Modalitäten eines einfachen Ausbaues dieser Anbindung zu führen.

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, bei den Stadtwerken Weilheim KU Informationen über Aufwand und Kosten einer funktionalen Ertüchtigung des bestehenden Weges mit Anbindung über Pollinger Flur (Variante 1) einzuholen.

Die Kosten für die Umsetzung der Variante 1 sind zur Aufnahme in den Haushalt 2022 anzumelden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder. 

26. Bärenmühlweg - West - Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB (Ö 173/2021)

Beschluss:

Nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ist festzustellen, dass durch die Straßenbaumaßnahme „Bärenmühlweg West“ (von Römerstraße bis Halderstraße) die Voraussetzungen des § 125 Absatz 2 BauGB erfüllt werden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder.

27. Bärenmühlweg-Süd: Abwägung gemäß § 125 Absatz 2 BauGB (Ö 174/2021) 

Beschluss: 

Nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ist festzustellen, dass durch die Straßenbaumaßnahme „Bärenmühlweg Süd“ (von Obere Stadt / Deutenhausener Straße bis Bärenmühlweg West) die Voraussetzungen des § 125 Absatz 2 BauGB erfüllt werden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7 Ausschussmitglieder.

28. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Dritter Bürgermeister Alfred Honisch um 13:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an