Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 09.11.2021
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 12:00 Uhr
Ort: im Feuerwehrgerätehaus der FFW Weilheim, Schulungsraum, Krumpperstraße 27, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzende
Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock (Vorsitz für Bürgermeister Loth)

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd

Schriftführer

Stork, Manfred

Verwaltung

Kirchmayer, Stefan

Presse

Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

1. Bürgermeister Markus Loth

Verwaltung: Roppelt-Sommer, Andrea


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage Abweichung von der Stellplatzsatzung - Eichtweide 28
  4. Neubau Mehrgenerationenhaus Bürgerheim; Vorstellung Planungsstand; Entscheidung Dach / Photovoltaik (PV)-Anlage
  5. Vorbescheid Neubau eines Waschparks für Kraftfahrzeuge - Töllernallee 1
  6. Bauanfrage städtebauliche Nachverdichtung - Bereich südlich Bahnhofallee
  7. Bauanfrage zur Errichtung eines Balkons mit Fluchttreppe - Pöltnerstraße 11
  8. Bauanfrage zur Errichtung einer PV-Anlage an der Außenfassade eines Reiheneckhauses
  9. Bebauungsplan "Obere Stadt IVb" Antrag auf Änderung für einen Carport - Johann-Baur-Straße 47
  10. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen" Antrag auf Änderung zu Baugrenzen - Dorfstraße
  11. Bebauungsplan "Nördlich der Stadtsäge" Antrag auf Änderung für Anbau - Wichernstraße 18
  12. Bebauungsplan "Am Hardtfeld II" Änderungsantrag Überdachung Außentreppe
  13. Bebauungsplan "Bärenmühle" 5. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  14. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" 4. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  15. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" Zustimmung zur Planung
  16. Bebauungsplan "Stadtwerke Deutenhausener Feld" Änderung Mobilfunkanlage
  17. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim-Unterhausen 3" - Änderung des Planungsumgriffs
  18. Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet Biomasse-Heizzentrale, Kranlöchl
  19. Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet Biomasse-Heizzentrale, Kranlöchl
  20. Antrag zur Fällung einer Esche - Moosstraße 43a
  21. Antrag CSU-Fraktion: Fortschreibung des ISEK
  22. Antrag ÖDP Weilheim: Neugestaltung des "Bacherl" in der Ledererstraße
  23. Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Errichtung eines Trinkwasserbrunnens in der Innenstadt
  24. Sanierungssatzungen der Stadt Weilheim - Verlängerung der Geltungsdauern
  25. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 194/2021)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.10.2021 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 195/2021)

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten Sitzung vom 12.10.2021.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage; Abweichung von der Stellplatzsatzung - Eichtweide 28 (Ö 196/2021)

Beschluss:

Dem Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Regelungen der Stellplatzsatzung dem Inhalt, dass für das Bauvorhaben Eichtweide 28 - Haus 1 - auf die Errichtung einer Garage verzichtet werden kann und stattdessen ein zweiter offener Stellplatz hergestellt werden kann, wird zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Der Antrag ist damit abgelehnt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, den Bauwerber dahingehend zu beraten, dass durch Verschiebung des Baukörpers Haus 1 nach Osten der erforderliche Abstand der Garage zur Straße „Eichtweide“ hergestellt werden kann.

4. Neubau Mehrgenerationenhaus Bürgerheim; Vorstellung Planungsstand; Entscheidung Dach / PV-Anlage (Ö 197/2021)

Beschluss:

Der vorgesehene Bau als Holzständerkonstruktion wird begrüßt. Auf dem geplanten Pultdach ist eine flächige PV-Anlage zur Eigenstromversorgung aufzubringen und zu betreiben.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Vorbescheid Neubau eines Waschparks für Kraftfahrzeuge - Töllernallee 1 (Ö 198/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 09.11.2021:

Mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Waschparks für Kraftfahrzeuge an der Töllernallee 1 besteht Einverständnis.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Zur städtebaulichen Ordnung des Gevierts sowie zur Freihaltung einer entsprechenden Sichtachse auf das denkmalgeschütze Ensemble der Töllernkirche wird gemäß Paragrafen (§§) 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

Vom Geltungsbereich der Planung sind die im Lageplan des Stadtbauamtes, den Sie im Anhang als PDF-Datei finden, schwarz umrandet dargestellten Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2733/1-Teilfläche, 2734 und 2737/17 Gemarkung Weilheim i.OB erfasst.

Das Plangebiet wird als Gewerbegebiet gemäß Paragraf (§) 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Grünfläche festgesetzt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Töllernallee Nord“.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Zur Sicherung der Bauleitplanung ist für den Geltungsbereich des zu erstellenden Bebauungsplanes gemäß §§ 14 und 16 BauGB eine Veränderungssperre zu beschließen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bauanfrage städtebauliche Nachverdichtung - Bereich südlich Bahnhofallee (Ö 199/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 09.11.2021:

Mit einer zusätzlichen Bebauung und maßvollen Nachverdichtung der Grundstücke Fl.Nr. 2808/2, 2808/3 und 2808/6 besteht grundsätzlich Einverständnis.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Zur Regelung und Sicherung der städtebaulichen Einfügung einer Neubebauung wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß §§ 1 und 2 BauGB beschlossen. Es handelt sich um eine innerstädtische Nachverdichtung, so dass das Verfahren nach § 13a BauGB festgesetzt wird.

Vom Geltungsbereich der Planung sind die im Lageplan des Stadtbauamtes schwarz umrandet dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 2808/2, 2808/3, 2808/5 und 2808/6, Gemarkung Weilheim i.OB erfasst.

Das Plangebiet wird entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan gemäß § 6 BauNVO als Mischgebiet ausgewiesen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bahnhofallee Süd“.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Bauanfrage zur Errichtung eines Balkons mit Fluchttreppe - Pöltnerstraße 11 (Ö 200/2021)

Beschluss:

Zur Bauanfrage hinsichtlich der Errichtung eines Balkons an die rückwärtige, östliche Fassade des Bestandsgebäudes Pöltnerstraße 11 im Bereich des 1. Obergeschosses mit einer Breite bis zu 2,85 Meter und einer Tiefe von ca. 2,70 Meter sowie dem Anbau einer Fluchttreppe wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht gestellt. Die gemeindliche Zustimmung zur Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Altstadt IV“ wird signalisiert.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Bauanfrage zur Errichtung einer PV-Anlage an der Außenfassade eines Reiheneckhauses (Ö 201/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 09.11.2021:

Die Angelegenheit wird nochmals zurückgestellt.

Der Bauwerber ist auf die Möglichkeiten einer Dach-PV-Anlage anhand des Solarkatasters des Landkreises zu verweisen, mit dem Signal, dass für eine Fassaden-Anlage wegen Überschreitung der Baugrenzen und aus ortsgestalterischer Sicht wohl keine Mehrheit gefunden werden kann.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Obere Stadt IVb" Antrag auf Änderung für einen Carport - Johann-Baur-Straße 47 (Ö 202/2021)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IVb“ über die Festsetzung einer Baufläche für einen Carport mit 11 Metern Länge und 5 Metern Breite an der Südgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 592/2, Gemarkung Weilheim, wird zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen" Antrag auf Änderung zu Baugrenzen - Dorfstraße (Ö 203/2021)

Beschluss:

Die Errichtung eines Wohngebäudes, 2-geschossig, mit einer Grundfläche von 9,00 Meter mal 15,00 Meter, mit vorgebautem Balkon (Tiefe 3,00 Meter) auf dem Grundstück Fl.Nr. 37/2, Gemarkung Unterhausen, wird befürwortet. Insoweit wird dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ im erforderlichen Umfang zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ für das Grundstück Fl.Nr. 37/2, Gemarkung Unterhausen, nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

11. Bebauungsplan "Nördlich der Stadtsäge" Antrag auf Änderung für Anbau - Wichernstraße 18 (Ö 204/2021)

Beschluss:

Der Erstellung eines erdgeschossigen Anbaus mit den Abmessungen 3,80 Meter mal 7 bis 8 Meter an der Ostfassade des bestehenden Reihenendhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3169/66, Gemarkung
Weilheim, wird befürwortet. Insoweit wird dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Stadtsäge“ im erforderlichen Umfang zugestimmt

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Stadtsäge“ für das Grundstück Fl.Nr. 3168/66, Gemarkung Weilheim, nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12. Bebauungsplan "Am Hardtfeld II" Änderungsantrag Überdachung Außentreppe (Ö 205/2021)

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Antrag zur Überdachung der Außentreppe und einer damit verbundenen Änderung der Grundflächen im Bebauungsplan besteht Einverständnis.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 1 Stimme, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

13. Bebauungsplan "Bärenmühle" 5. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 206/2021)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen sind entsprechend dem Ergebnis der Abwägung zu überarbeiten. Insbesondere ist entlang der Nordgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 646 eine Fläche für einen öffentlichen Fuß- und Radweg festzusetzen.

Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen. Die Dauer der nochmaligen Auslegung wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt. Weiter wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahme nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (der Planung) abgegeben werden können.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

14. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" 4. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 207/2021)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden.

Aus der Abwägung ergeben sich keine Änderungen zur zuletzt ausgelegenen Fassung der Planung.

Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Östlich des Prälatenweges II“ wird in der Fassung der Planung vom 14.09.2021 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" Zustimmung zur Planung (Ö 208/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 09.11.2021:

Mit dem vorliegenden Entwurf für den Bebauungsplan „Hangstraße / Am Öferl“ in der Fassung vom 09.11.2021 samt Begründung besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

16. Bebauungsplan "Stadtwerke Deutenhausener Feld" Änderung Mobilfunkanlage (Ö 209/2021)

Beschluss:

Mit dem vorgeschlagenen Standort für eine Mobilfunkbasisstation mit Antennenmast am Grundstück der Stadtwerke besteht Einverständnis.

Der Bebauungsplan „Stadtwerke Deutenhausener Feld“ ist zur Ausweisung notwendiger Baugrenzen entsprechend im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

17. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim-Unterhausen 3" - Änderung des Planungsumgriffs (Ö 210/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 09.11.2021:

Von der Freistellung der Grundstücke Fl.Nr. 125/25 und 173, Gemarkung Unterhausen von Bahnbetriebszwecken wird Kenntnis genommen.

Der Geltungsbereich der Planungen zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine „Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim-Unterhausen 3“ wird auf diese Grundstücke reduziert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Verfahren insoweit nun einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

18. Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim: Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet Biomasse-Heizzentrale, Kranlöchl (Ö 211/2021)

Gutachten des Bauausschusses vom 09.11.2021:

Mit der Errichtung einer Biomasse-Heizzentrale durch das Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim am Grundstück, Kranlöchl 2, besteht grundsätzlich Einverständnis.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB ist für das Grundstück Fl.Nr. 2684 in der nach dem Fortführungsnachweis des Vermessungsamtes zerlegten Größe und Zuschnitt von bisher landwirtschaftlicher Nutzung in ein Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Biomasse-Heizzentrale“ zu ändern.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

19. Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim: Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet Biomasse-Heizzentrale, Kranlöchl (Ö 212/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 09.11.2021:

Mit der Errichtung einer Biomasse-Heizzentrale durch das Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim am Grundstück, Kranlöchl 2, besteht grundsätzlich Einverständnis.

Zur Sicherung der Planung und dem Bau einer Heizzentrale ist für das Grundstück Fl.Nr. 2684, Gemarkung Weilheim i.OB, ein Bebauungsplan gemäß §§ 1 und 2 BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich erfasst wird das Grundstück Fl.Nr. 2684 in der nach dem Fortführungsnachweis des Vermessungsamtes zerlegten Größe und Zuschnitt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Biomasse-Heizzentrale Kranlöchl“ und wird als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Biomasse-Heizzentrale“ festgesetzt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

20. Antrag zur Fällung einer Esche - Moosstraße 43a (Ö 213/2021)

Beschluss:

Mit dem Antrag zur Fällung der städtischen Esche vor dem Anwesen Moosstraße 43a besteht Einverständnis.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

21. Antrag CSU-Fraktion: Fortschreibung des ISEK (Ö 214/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 09.11.2021:

Mit dem vorliegenden Antrag zur Fortschreibung des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ – ISEK – besteht – vorbehaltlich der Förderzusage durch die Regierung von Oberbayern - Einverständnis.

Die Stadt Weilheim i.OB ist bereit und in der Lage, die für eine Fortschreibung des ISEK notwendigen Kosten zu finanzieren / vorzufinanzieren.

Die Verwaltung wird beauftragt, den notwendigen Förderantrag zu stellen und Angebote einzuholen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

22. Antrag ÖDP Weilheim Neugestaltung des "Bacherl" in der Ledererstraße (Ö 215/2021)

Beschluss:

Dem vorliegenden Antrag der ÖDP Weilheim zur Neugestaltung des „Bacherl“ in der Ledererstraße wird zugestimmt.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 1 Stimme, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

23. Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Errichtung eines Trinkwasserbrunnens in der Innenstadt (Ö 216/2021)

Beschluss:

Mit der Errichtung eines Trinkwasserbrunnens am Kirchplatz besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Festlegung eines konkreten Modells sowie die Beantragung zur Förderung werden an die Stadtwerke übertragen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Mit dem vorgeschlagenen Standort 1 besteht Einverständnis.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 1 Stimme, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Mit dem vorgeschlagenen Standort 3 besteht Einverständnis. Die genaue Situierung ist mit den Stadtwerken festzulegen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimme, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

24. Sanierungssatzungen der Stadt Weilheim - Verlängerung der Geltungsdauern (Ö 217/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 09.11.2021:

Es wird festgestellt, dass die Sanierungsziele der Stadt Weilheim i.OB in den oben genannten Sanierungsbereichen noch nicht vollständig erreicht wurden.

Die Sanierungssatzungen der Stadt Weilheim i.OB für die Gebiete

  • Altstadt I,
  • Altstadt II,
  • Altstadt V und
  • Obere Stadt I

sind gemäß § 142 Absatz 3 Satz 4 BauGB bis zum 31.12.2030 zu verlängern.

Die Sanierungssatzung „Bahnhofsumfeld“ wird zur notwendigen Umsetzung der geplanten Sanierungsziele gemäß § 142 Absatz 3 Satz 3 BauGB bis zum 31.12.2030 befristet.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

25. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließtZweite Bürgermeiserin Angelika Flock um 12:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an