Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 07.12.2021
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 12:15 Uhr
Ort: im Feuerwehrgerätehaus der FFW Weilheim, Schulungsraum, Krumpperstraße 27, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender
Erster Bürgermeister Markus Loth

Ausschussmitglieder

  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd

Stellvertreter

Andrä, Franz als Vertreter für Stadtrat Gast

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Roppelt-Sommer, Andrea

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglied: Gast, Klaus


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bekanntgabe Stadthalle Weilheim - Sachstandbericht Sanierung
  4. Bauanfrage Änderung der Dachneigung - Obere Stadt 141a
  5. Bauanfrage Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garagen - Eisvogelstraße 25
  6. Bauanfrage Ausstellungs- und Verkaufsfläche für Anhänger - Marnbacher Straße 2
  7. Bauanfrage Errichtung eines Balkons mit Außentreppe, Änderung des Bebauungsplanes"Seemüller II" - Oberammergauer Straße 9
  8. Bauanfrage Anbau eines Wintergartens, Änderung des Bebauungsplanes "Karl-Böhaimb-Straße / Andreas-Schmidtner-Straße" - Karl-Böhaimb-Straße 12a
  9. Bebauungsplan "Ammerstraße / Wessobrunner Straße" 2. vereinfachte Änderung - Abwägung
  10. Bebauungsplan "Karl-Böhaimb-Straße / Andreas-Schmidtner-Straße" 5. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  11. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße" 8. vereinfachte Änderung - Abwägung
  12. Bebauungsplan "Johann-Baur- / Engelhart- / Fasserstraße / Deglergasse" 14. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  13. Bebauungsplan "Geisenhofergelände" 7. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  14. Bebauungsplan "Am Hardtfeld II" 5. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  15. Bebauungsplan "Dorfgebiet Marnbach" 10. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  16. Ortsentwicklung Tankenrain; Aufstellung eines Bebauungsplanes
  17. Stadtplanung städtebaulicher Rahmenplan "Nördlich der Geistbühelstraße" - Vorstellung der Entwürfe aus Mehrfachbeauftragung
  18. Geh- und Radwege - Unterhalt Ammerdamm; ausgeschilderte Wege
  19. Auwald Unterhausen - Biber und Wegeunterhalt
  20. Saatkrähenkolonie in Weilheim - mögliche Maßnahmen 2022
  21. Anträge der Fraktion der CSU: Willkommens-Baum
  22. Antrag der Fraktion der CSU: Baumspende für neu gebaute Häuser
  23. Soziale Bodennutzung (SoBoN) der Stadt Weilheim i.OB; Vergaberichtlinien für "gebundene Wohneinheiten"
  24. Widmung und Einziehung von Verkehrsflächen
  25. Städtebauförderung Jahresanträge 2022 bis 2025
  26. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    1. Anfrage zur Errichtung von E-Ladesäulen am Parkplatz Ammerschule

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 218/2021)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 219/2021)

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 09.11.2021 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

Vergabe Planung Museumsgestaltung

Gemäß dem Ergebnis des Ideenfindungswettbewerbs wird der Auftrag für die
Museumsumgestaltung des Stadtmuseums Weilheim an das Studio Neue Museen zum Honorar von 171.598,00 Euro - vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Oberbayern (Förderzusage) – vergeben.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bekanntgabe Stadthalle Weilheim - Sachstandbericht Sanierung (Ö 220/2021)

Mitteilung:

Seit Mitte September ist die Stadthalle Weilheim i.OB wegen Problemen am Dachstuhl aus Sicherheitsgründen gesperrt.

Über das Liegenschaftsmanagement wurden hierzu nun nähere Untersuchungen durchgeführt, deren erste Ergebnisse im Bauausschuss bekannt gegeben werden.

Der Bauausschuss ist in dieser Angelegenheit beschließend zuständig.

Stadtbauamt, 07.12.2021 Sto

Verlauf der Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2021:

Für das Liegenschaftsmanagement erläutert Herr Schwentzek den derzeitigen Sachstand und verweist auf eine ausführliche Stellungnahme durch das begleitende Architekturbüro in der kommenden Sitzung des Hauptausschusses:

Im Zuge der Untersuchungen zur Statik wegen der geplanten Erneuerung der Dachhaut und Erweiterung der PV-Anlage wurden auch die Leimbinder der Dachkonstruktion in Augenschein genommen. Dabei wurden Unregelmäßigkeiten in den Kleber führenden Schichten und teilweise tiefe und weitläufige Risse entdeckt. Dies wird derzeit noch weiter untersucht.

Aus statischen Gründen musste daher die Halle für weitere Benutzungen gesperrt werden. Eine Öffnung ohne vorherige Sanierung ist nicht zu erwarten. Derzeit werden Vorschläge zur Sanierung geprüft.

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2021 vom Sachstandsbericht Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bauanfrage Änderung der Dachneigung - Obere Stadt 141a (Ö 221/2021)

Beschluss:

Der Bauanfrage zur Umgestaltung des nördlichen Bauteils des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Obere Stadt 141 / 141a mit Herstellung einer flacheren Dachneigung (24 Grad statt 35 Grad) und Vergrößerung der Wandhöhe von bislang ca. 5,00 Meter auf dann ca. 6,00 Meter wird zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

5. Bauanfrage Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garagen - Eisvogelstraße 25 (Ö 222/2021)

Beschluss:

Mit der vorliegenden Bauanfrage zur Neubebauung des Grundstücks, Eisvogelstraße 25, mit zwei Doppelhäusern und Garagen besteht Einverständnis mit der Maßgabe, dass die Baulinie mit mindestens 5,0 Meter zur Eisvogelstraße freigehalten und eine Versiegelung des Garagenhofes und der Garagenzufahrt möglichst gering gehalten werden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bauanfrage Ausstellungs- und Verkaufsfläche für Anhänger - Marnbacher Straße 2 (Ö 223/2021)

Beschluss:

Mit der vorliegenden Bauanfrage zur Zulassung einer gewerblichen Ausstellungs- und Verkaufsfläche für Anhänger, Marnbacher Straße 2, besteht Einverständnis.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Bauanfrage Errichtung eines Balkons mit Außentreppe, Änderung des Bebauungsplanes"Seemüller II" - Oberammergauer Straße 9 (Ö 224/2021)

Beschluss:

Die am Gebäude Oberammergauer Straße 9 geplante Baumaßnahme zum Austausch des vorhandenen Holzbalkons gegen einen Balkon in Metallkonstruktion mit gleichzeitiger Errichtung einer Außentreppe wird befürwortet.

Der Bebauungsplan „Seemüller II“ soll für die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens im erforderlichen Umfang geändert werden.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Seemüller II“ nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) einzuleiten und durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Bauanfrage Anbau eines Wintergartens, Änderung des Bebauungsplanes "Karl-Böhaimb-Straße / Andreas-Schmidtner-Straße" - Karl-Böhaimb-Straße 12a (Ö 225/2021)

Beschluss:

Die Bauanfrage zur Errichtung eines nach Südwesten ausgerichteter erdgeschossiger Anbaus an das bestehende Mehrfamilienhaus „Karl-Böhaimb-Straße 12a“ als „Warmwintergarten“ mit einer Länge von 4,00 bis 5,00 Metern und einer Tiefe von ca. 3,00 Metern wird zugestimmt.

Der Bebauungsplan „Karl-Böhaimb-Straße / Andreas-Schmidtner-Straße“ ist im erforderlichen Umfang zu ändern.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Ammerstraße / Wessobrunner Straße" 2. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 226/2021)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Ammerstraße / Wessobrunner Straße“ ist im Sinne des Abwägungsergebnisses zu überarbeiten. Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind nochmals zu beteiligen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Karl-Böhaimb-Straße / Andreas-Schmidtner-Straße" 5. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 227/2021)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Aus dem Ergebnis der Abwägung ergeben sich keine Änderungen oder Anpassungen gegenüber der zuletzt ausgelegenen Fassung der Planungsunterlagen.

Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Karl-Böhaimb-Straße / Andreas-Schmidtner-Straße““ wird samt Begründung in der Fassung vom 24.09.2021 gemäß Paragraf (§) 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

11. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße" 8. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 228/2021)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planung zur 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Waisenhausstraße“ ist im Sinne des Abwägungsergebnisses zu überarbeiten. Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind nochmals zu beteiligen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12. Bebauungsplan "Johann-Baur- / Engelhart- / Fasserstraße / Deglergasse" 14. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 229/2021)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Beachtung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Aus dem Ergebnis der Abwägung ergeben sich lediglich redaktionelle Anpassungen, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Johann-Baur-Straße / Engelhartstraße / Fasserstraße / Deglergasse“ wird samt Begründung in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu ändernden Fassung vom 09.08.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

13. Bebauungsplan "Geisenhofergelände" 7. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 230/2021)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Aus dem Ergebnis der Abwägung ergeben sich lediglich redaktionelle Anpassungen, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Geisenhofergelände“ wird samt Begründung in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu ändernden Fassung vom 30.09.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

14. Bebauungsplan "Am Hardtfeld II" 5. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 231/2021)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Hardtfeld II“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Hardtfeld II“ wird in der Fassung der Planung vom 24.09.2021 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Bebauungsplan "Dorfgebiet Marnbach" 10. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 232/2021)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Marnbach“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Marnbach“ wird in der Fassung der Planung vom 30.09.2021 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

16. Ortsentwicklung Tankenrain; Aufstellung eines Bebauungsplanes (Ö 233/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 07.12.2021:

Mit der vom Stadtbauamt vorgeschlagenen Erstellung eines einfachen Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Absatz 3 BauGB im Ortsteil Tankenrain, östlich des Urberlweges, besteht Einverständnis.

Da die Voraussetzungen vorliegen, ist nach § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB das beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung anzuwenden.

Vom Geltungsbereich sind die im Lageplan des Stadtbauamtes vom 07.12.2021 schwarz umrandet dargestellten Flurstücke bzw. Teilflächen erfasst: Fl.Nr. 4780, 4780/2, 4780/3, 4780/4, 4780/5, 4780/6, 4780/7, 4780/8, 4780/9, 4780/10, 4780/11, 4780/12, 4780/13, 4780/14, 4780/15, 4780/16, 4780/17, 4780/18, 4780/19, 4780/20, 4780/21, 4780/22, 4780/23, 4780/24, 4780/25 und 4780/26, Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und private Grünflächen festgesetzt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Östlich Urberlweg“.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

17. Stadtplanung städtebaulicher Rahmenplan "Nördlich der Geistbühelstraße" - Vorstellung der Entwürfe aus Mehrfachbeauftragung (Ö 234/2021)

Verlauf der Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2021:

Stadtbaumeisterin Roppelt-Sommer erläutert die Grundzüge der drei vorliegenden Entwürfe und geht dann näher auf die Planungen des Siegerentwurfes ein. Dieser wird in der kommenden Sitzung des Stadtrates im Einzelnen durch das Büro Fink und Jocher Architekten vorgestellt.

Nach kurzer Diskussion nimmt der Bauausschuss vom Vorgang Kenntnis.

Gutachten des Bauausschusses am 07.12.2021:

Vom Wettbewerbsergebnis wird Kenntnis genommen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

18. Geh- und Radwege - Unterhalt Ammerdamm; ausgeschilderte Wege (Ö 235/2021)

Beschluss:

Der Wegeunterhalt für öffentliche Feld- und Waldwege ist grundsätzlich wie bisher bei Bedarf durchzuführen, da die Wege im öffentlichen Interesse stehen. Gegebenenfalls sind die notwendigen Haushaltsmittel anzupassen.

Eine Asphaltierung mit Möglichkeit zu Winterdienst soll in der Regel bei Feld- und Waldwegen, die als Radwege genutzt werden, nicht erfolgen. Zu einzelnen Wegen sind Einzelfallentscheidungen durch Bauausschuss und Stadtrat erforderlich.

Nicht ausgebaute Feld- und Waldwege und Privatwege sind jeweils im Einzelfall durch die Verwaltung bzw. die Stadtwerke als Erfüllungsgehilfe zu prüfen und zu unterhalten (etwa eine Wegemaßnahme je Haushaltsjahr vorsehen). Die Jagdgenossenschaft und private Eigentümer sind nach Möglichkeit am Unterhalt zu beteiligen.

Mit dem Wasserwirtschaftsamt sollen Verhandlungen geführt werden, dass der erhöhte Teil des Unterhaltungsaufwandes aufgrund der laufenden Baumaßnahmen finanziell vom Wasserwirtschaftsamt übernommen wird.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

19. Auwald Unterhausen - Biber und Wegeunterhalt (Ö 236/2021)

Beschluss:

Der Wegeunterhalt für die Wege durch die Altammer bei Unterhausen ist grundsätzlich wie bisher bei Bedarf durch die Stadt bzw. die Stadtwerke durchzuführen, da die Wege im öffentlichen Interesse stehen. Gegebenenfalls sind die notwendigen Haushaltsmittel anzupassen.

Eine Vereinbarung mit dem Wasserwirtschaftsamt als Flächeneigentümer soll durch die Verwaltung geschlossen werden.

Die Frage eines Finanzausgleichs bei Schäden durch Biber ist mit den Fachbehörden abzustimmen. Mögliche Förderungen sind durch die Verwaltung zu akquirieren.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

20. Saatkrähenkolonie in Weilheim - mögliche Maßnahmen 2022 (Ö 237/2021)

Beschluss:

Mit dem Strategievorschlag des Stadtbauamtes und den entsprechend aufgezeigten Maßnahmen besteht Einverständnis.

Eine entsprechende Genehmigung zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen ist bei der Regierung von Oberbayern umgehend für das kommende Jahr zu beantragen.

Mit der Anschaffung eines weiteren Vergrämungsgeräts (BirdAlert) besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

21. Anträge der Fraktion der CSU: Willkommens-Baum (Ö 238/2021)

Verlauf der Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2021:

Herr Stork trägt den vorliegenden Antrag vor und verweist auf die Stellungnahme des Stadtbauamtes. Grundsätzlich sei der Antrag zu befürworten, birgt jedoch für die Umsetzung verschiedene Problemstellungen, die überdacht werden sollten. 

Stadträtin Lunz-Schmieder geht nochmals näher auf die Beweggründe ein, die zum Einen in der Tradition und Wertschätzung für Familien liegt und zum Anderen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll. Sie kann sich dabei auch ein Gutscheinsystem sowie Pflanzungen durch die Familien selbst auf einer dafür bereitgestellten Streuobstwiese vorstellen. Durch den Antrag sollte die Verwaltung nicht über Gebühr zusätzlich belastet werden.

Für Stadtrat Ratter setzt der Antrag ein schönes Symbol, wird jedoch schwierig umzusetzen sein. Auch seiner Auffassung nach sollte die Verwaltung dadurch nicht zu sehr belastet werden.

Herr Stork schlägt vor, eine Streuobstwiese zur Verfügung zu stellen um dort den Familien die Möglichkeit zu geben, selbst den entsprechenden Baum pflanzen zu können. Damit wäre zumindest der Betriebshof der Stadtwerke nicht zusätzlich belastet. Sicherlich müsste auch eine Regelung über die Pflege dieser Streuobstwiese getroffen werden.

Letztlich schlägt Bürgermeister Loth vor, die Angelegenheit zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen, da hier noch Details zu besprechen sind.

Gutachten des Bauausschusses am 07.12.2021:

Die Angelegenheit wird zur Beratung in die Fraktionen und Gruppierungen zurückgestellt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

22. Antrag der Fraktion der CSU: Baumspende für neu gebaute Häuser (Ö 239/2021)

Verlauf der Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2021: 

Herr Stork trägt den vorliegenden Antrag vor und verweist auf die Stellungnahme des Stadtbauamtes. Grundsätzlich sei der Antrag zu befürworten, birgt jedoch für die Umsetzung verschiedene Problemstellungen, die überdacht werden sollten. 

Stadträtin Lunz-Schmieder geht nochmals näher auf die Beweggründe ein, die zum Einen in der Tradition und Wertschätzung für Familien liegt und zum Anderen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll. Sie kann sich dabei auch ein Gutscheinsystem sowie Pflanzungen durch die Familien selbst auf einer dafür bereitgestellten Streuobstwiese vorstellen. Durch den Antrag sollte die Verwaltung nicht über Gebühr zusätzlich belastet werden.

Für Stadtrat Ratter setzt der Antrag ein schönes Symbol, wird jedoch schwierig umzusetzen sein. Auch seiner Auffassung nach sollte die Verwaltung dadurch nicht zu sehr belastet werden.

Herr Stork schlägt vor, eine Streuobstwiese zur Verfügung zu stellen um dort den Familien die Möglichkeit zu geben, selbst den entsprechenden Baum pflanzen zu können. Damit wäre zumindest der Betriebshof der Stadtwerke nicht zusätzlich belastet. Sicherlich müsste auch eine Regelung über die Pflege dieser Streuobstwiese getroffen werden.

Letztlich schlägt Bürgermeister Loth vor, die Angelegenheit zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen, da hier noch Details zu besprechen sind.

Gutachten des Bauausschusses am 07.12.2021:

Die Angelegenheit wird zur Beratung in die Fraktionen und Gruppierungen zurückgestellt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

23. Soziale Bodennutzung (SoBoN) der Stadt Weilheim i.OB; Vergaberichtlinien für "gebundene Wohneinheiten" (Ö 240/2021) 

Gutachten des Bauausschusses am 07.12.2021:

Die von der Verwaltung vorgelegten Vergaberichtlinien für „gebundene Wohneinheiten“ werden beschlossen mit der Maßgabe, die seitens der Regierung von Oberbayern in der jeweils gültigen Fassung angewendeten Förderobergrenzen für Jahreseinkommen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) zu übernehmen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

24. Widmung und Einziehung von Verkehrsflächen (Ö 241/2021)

Beschluss: 

a) Die Widmung der ergänzenden Verkehrsflächen der Straße Holzhofring gemäß Artikel 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird, wie im Vorgang zu a) ausgeführt, beschlossen.

b) Der vorgeschlagenen Einziehung der Ortsstraße `Bundesbahnweg zum alten Bahnwärterhäuschen „In der Au“`, Teilfläche des Grundstücks Flurnummer (Fl.Nr.) 1024/2 Gemarkung Weilheim wird zugestimmt. Das Einziehungsverfahren nach Artikel 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) ist entsprechend einzuleiten. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

25. Städtebauförderung Jahresanträge 2022 bis 2025 (Ö 242/2021)

Gutachten des Bauausschusses am 07.12.2021: 

 Mit den vorgestellten Bedarfsmitteilungen zur Städtebauförderung für die Jahre 2022 bis 2025 für die Programme „Lebendige Zentren“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und „Flächenentsiegelung“ besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

26. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

26.1 Anfrage zur Errichtung von E-Ladesäulen am Parkplatz Ammerschule (Ö243/2021)

Beschluss:

Mit der Errichtung von E-Ladesäulen am städtischen Grundstück Fl.Nr. 964-Teilfläche, Parkplatz Ammerschule, durch die Stadtwerke Weilheim Energie GmbH besteht grundsätzlich gemäß Variante „A“ Einverständnis.

Die Ladesäulen und Parkplätze sind so zu errichten und anzulegen, dass der später geplanten Entsiegelung der Parkplatzfläche durch die Stadt nichts im Wege steht.

Die Stadtwerke sollen sich dazu rechtzeitig mit dem Stadtbauamt in Verbindung setzen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 12:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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