Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 22.03.2022
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 10:55 Uhr
Ort: im Feuerwehrgerätehaus der FFW Weilheim, Schulungsraum, Krumpperstraße 27, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister
Loth, Markus

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert

Stellvertreter
Bosch, Roland, Dr. (Vertreter für Herrn Ratter)

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin
Roppelt-Sommer, Andrea

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ratter, Gerd


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Vorbescheid: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage - Am Betberg 16
  4. Vorbescheid: Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit land- bzw. forstwirtschaftlichen Anbau - Marnbacher Straße, Flurnummern (Fl.Nrn.) 1/1 und 1/2, Gemarkung Deutenhausen
  5. Bauanfrage: Nutzungsänderung Ladengeschäft zu Gastronomie - Hofstraße 1
  6. Umbau Wohnhaus; Einbau weiterer Wohnungen, Reduzierung des Stauraumes für Carport - Am Hardtfeld 26
  7. Neubau eines Mobilfunkmastens für Vodafone mit 52 Meter Höhe Fl.Nr. 1552, Gemarkung Deutenhausen"
  8. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen" Antrag auf Änderung für ein 3. Vollgeschoss im Dachgeschoss - Kapellenstraße 5
  9. Bebauungsplan "Südendstraße II - Änderung Lehner" Änderung der 4. vereinfachten Änderung (VÄ)
  10. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost" Antrag auf Änderung für eine Doppelgarage - Lienhartstraße 13
  11. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost" vereinfachte Änderung im Bereich Weinhartstraße
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  12. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße" 8. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  13. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" Teil Süd - Antrag zur Versetzung eines Baumes
  14. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" Teilgebiet Süd 1. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  15. Bebauungsplan "Seemüller II" 3. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  16. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" 11. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  17. Bebauungsplan "In der Au" 27. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  18. Bebauungsplan "Nördlich der Geistbühelstraße - Teilbereich Baugebiet Ost" 3. vereinfachte Änderung
    • Abwägung
  19. Bauleitplanverfahren: Künftige Festschreibung von Klimaschutzauflagen
  20. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Verbändeanhörung zur Teilfortschreibung
  21. Förderrichtlinie für Stecker-Solargeräte
  22. Radwegekonzept der Stadt Weilheim i.OB - kurzer Sachstandsbericht
  23. Antrag Wasserwirtschaftsamt vom 26.01.2022: vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes "Angerbach"
  24. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis - Ö 46/2022)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 47/2022)

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten Sitzung vom 08.02.2022.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Vorbescheid: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage - Am Betberg 16 (Ö 48/2022)

Beschluss:

Zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 705/1, 705/7 und 705/8, Gemarkung Weilheim, in der Fassung der Planung vom 07.03.2022 wird zu den Fragen 1 bis 4 insgesamt das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Vorbescheid: Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit land- bzw. forstwirtschaftlichen Anbau - Marnbacher Straße, Flurnummern (Fl.Nrn.) 1/1 und 1/2, Gemarkung Deutenhausen (Ö 49/2022)

Beschluss:

Dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses mit land- bzw. forstwirtschaftlichen Anbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1/1 und 1/2, Gemarkung Deutenhausen, Marnbacher Straße, auf der Grundlage der vorgelegten Planung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für das Vorhaben die im Bebauungsplan „Dorfgebiet Deutenhausen“ geforderte „Privilegierung“ als landwirtschaftliches Betriebsgebäude vorliegt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Bauanfrage: Nutzungsänderung Ladengeschäft zu Gastronomie - Hofstraße 1 (Ö 50/2022)

Beschluss:

Die Bauanfrage über die Umnutzung des bislang als Ladengeschäft genutzten Erd- und Untergeschosses des Gebäudes Hofstraße 1 zu einem Gastronomiebetrieb (Erdgeschoss) mit Lager, Technik und Sanitäreinrichtung (Untergeschoss) wird befürwortet. Die Zustimmung zur Ablösung von Kraftfahrzeug-Stellplätzen wird im erforderlichen Umfang signalisiert.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Umbau Wohnhaus; Einbau weiterer Wohnungen, Reduzierung des Stauraumes für Carport - Am Hardtfeld 26 (Ö 51/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 22.03.2022:

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtliche Situation nochmals zu klären und dabei auch die Meinung des Landratsamtes einzuholen.

Zurückgestellt: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Neubau eines Mobilfunkmastens für Vodafone mit 52 Meter Höhe Fl.Nr. 1552, Gemarkung Deutenhausen (Ö 52/2022)

Beschluss:

Mit dem Vorhaben zur Errichtung eines Mobilfunkmastens mit Technikgebäude besteht seitens der Stadt Weilheim i.OB sowohl aus nachbarrechtlicher Sicht als auch im kommenden Baugenehmigungsverfahren Einverständnis.

Dem Antragsteller wird empfohlen, die Nutzung des bestehenden Mobilfunkmastens in Magnetsried genau zu prüfen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen" Antrag auf Änderung für ein 3. Vollgeschoss im Dachgeschoss - Kapellenstraße 5 (Ö 53/2022)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ für das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/3, Gemarkung Unterhausen, Kapellenstraße 5, über die Zulassung eines 3. Vollgeschosses im Dachgeschoss wird zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, den Bauwerbern nochmals eine Aufstockung des Gebäudes mit Umgestaltung des Dachgeschosses als Nicht-Vollgeschoss als städtebaulich vertretbare und den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechende Variante zu empfehlen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Südendstraße II - Änderung Lehner" Änderung der 4. VÄ (Ö 54/2022)

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Antrag zur Verschiebung der südlich ausgewiesenen Garage an den Eingangsbereich als Carport mit Eingangsüberdachung besteht Einverständnis.

Für die mögliche Arztpraxis im Obergeschoss ist anstelle der bisherigen Garage im Süden ein zusätzlicher offener Stellplatz auszuweisen.

Der Bebauungsplan „Südendstraße II – Änderung Lehner“ ist dementsprechend im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost" Antrag auf Änderung für eine Doppelgarage - Lienhartstraße 13 (Ö 55/2022)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ für die die Errichtung einer Doppelgarage im nordöstlichen Grundstücksbereich des Grundstückes Fl.Nr. 1599, Gemarkung Weilheim, Lienhartstraße 13, mit einem Abstand von 3,00 Metern zur Lienhartstraße wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten. Für die Garage ist eine bebaubare Fläche festzusetzen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

11. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost" vereinfachte Änderung im Bereich Weinhartstraße - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 56/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ für den Bereich Weinhartstraße ist im Sinne des Ergebnisses der Abwägungsentscheidung redaktionell zu überarbeiten.

Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ für den Bereich Weinhartstraße wird in der redaktionell im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 22.12.2021 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße" 8. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 57/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Waisenhausstraße“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Waisenhausstraße“ wird in der Fassung der Planung vom 07.12.2021 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

13. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße"- Teil Süd - Antrag zur Versetzung eines Baumes (Ö 58/2022)

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Antrag zur Versetzung des Spitzahorns durch den Investor besteht Einverständnis mit folgenden Maßgaben:

Die Versetzung des Baumes zusammen mit allen dabei anfallenden Nebenarbeiten und Kosten (z.B. Rückschnitt einzelner Äste an Bäumen im Wegebereich, temporärer Rückbau und Wiederaufstellung des Fahnenmastes, Versetzen des neu gepflanzten Baumes gegenüber der Stadthalle, usw.) hat der Antragsteller in voller Höhe zu tragen.

Nach Fertigstellung der Bauarbeiten ist im Zuge der Freiflächengestaltung als Ersatz für den Spitz-Ahorn ein Baum 2. Wuchsordnung am Baugrundstück nachzupflanzen.

Der Antragsteller übernimmt die notwendige Anwuchspflege für den verpflanzten Spitz-Ahorn für die Dauer von 3 Jahren ab Verpflanzung und lässt diese von einer entsprechenden Fachfirma durchführen.

Sollte der Ahorn nicht angehen und innerhalb der Dauer der Anwuchspflege abgehen, verpflichtet sich der Antragsteller zur Nachpflanzung eines entsprechenden Baumes in der Qualität H 3xv StU 18-20 am Versetzungsstandort.

Der Bebauungsplan „Kanalstraße / Singerstraße – Teil Süd“ ist redaktionell entsprechend anzupassen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

14. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" - Teilgebiet Süd 1. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 59/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Aus der Abwägung ergibt sich kein Änderungsbedarf zur zuletzt ausgelegten Planung. Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße“ – Teilgebiet Süd – ist jedoch unter Einbeziehung des Beschlusses zum Tagesordnungspunkt Ö 58/2022 dieser Bauausschusssitzung in Bezug auf den bislang als „zu erhalten“ dargestellten Baum im südwestlichen Grundstücksbereich und der sich aus der konkreten Eingabeplanung ergebenden Fläche für die Tiefgarage redaktionell zu überarbeiten.

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße“ – Teilgebiet Süd - wird in der redaktionell im Sinne des Beschlusses zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 18.01.2022 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Bebauungsplan "Seemüller II", 3. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 60/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich auf dem Vorbringen des Landratsamtes kein Änderungsbedarf zur ausgelegenen Planung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Seemüller II“ ergibt.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Seemüller II“ wird in der Fassung der Planung vom 20.12.2021 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

16. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" 11. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 61/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“ wird in der Fassung der Planung vom 18.01.2022 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

17. Bebauungsplan "In der Au" 27. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 62/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 27. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „In der Au“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „In der Au“ wird in der Fassung der Planung vom 18.01.2022 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

18. Bebauungsplan "Nördlich der Geistbühelstraße - Teilbereich Baugebiet Ost" - Abwägung

Sachverhalt:

Von der Tagesordnung abgesetzt.

Zurückgestellt

19. Bauleitplanverfahren: Künftige Festschreibung von Klimaschutzauflagen (Ö 63/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 22.03.2022:

Die Angelegenheit wird zur Vorlage in den Klimaausschuss und nochmalige Beratung in die Fraktionen zurückgestellt.

Zurückgestellt: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

20. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Verbändeanhörung zur Teilfortschreibung (Ö 64/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 22.03.2022:

Stellungnahme Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen und starker Kommunen

Be- und Zersiedelung, Flächenverbrauch und Bodenversiegelung sind zwischen Stadt und Land unterschiedlich verteilt und haben so direkte Auswirkungen auf die Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen. Beim „Verbrauch“ von landwirtschaftlichen Flächen für „Wohnen und Gewerbe“ muss die Zersiedelung Bayerns auf maximal „5 Hektar por Tag bis 2030“ deutlich nach vorne gezogen werden. Wir fordern, dieses Ziel bereits für 2022 im Landesplanungsgesetz festzuschreiben.

In diesem Zusammenhang ist auch ein grundlegender Paradigmenwechsel vonnöten, was die Nutzung bestehender Gebäude betrifft. Die bauliche Ertüchtigung und Nachnutzung von Bestandsgebäuden – gerade bei Gewerbeimmobilien – sollte grundsätzlich einem „Neubau auf der grünen Wiese“ vorgezogen werden. Auch hier müssen dringend die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert und geeignete Anreize geschaffen werden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und Sicherung einer gesunden Umwelt

Anpassung an den Klimawandel bedeutet, die Wärmebelastung in den Innenstädten durch mehr Grün und bessere natürliche Baustoffe zu senken. Die Städte müssen mittelfristig in Richtung „Schwammstädte“ umgebaut werden (Wasserrückhaltung durch Gründächer, lokale Versickerung, Entsiegelung, und Renaturierung von kleineren Wasserläufen), um den Folgen von Starkniederschlägen vorzubeugen. Treibhausgasemissionen aus Wärmeerzeugung und Verkehr müssen bis 2045 auf nahe Null zurückgeführt werden.

Hierzu braucht es Fernwärmenetze, leistungsfähige Wärmepumpen und bessere Gebäudedämmungen. Treibhausgasemissionen, die mit Baustoffen verbunden sind, insbesondere dem klassischen Sichtbetonbau, laufen der Dekarbonisierung zuwider: Holz, Lehm und Stroh als Bau- und Dämmstoffe sind einzusetzen, wo immer dies aus statischen und Feuersicherheitsgründen möglich ist, auch im Geschosswohnungsbau.

Die „Weilheimer Charta“ für den Bau kann anderen Städten und Gemeinden in Bayern als Vorbild dienen. Sie muss aber in den nächsten Jahren noch deutlich im obigen Sinn entwickelt werden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Nachhaltige Mobilität

Nachhaltige Mobilität bedeutet für uns „Vorrang der Schiene vor der Straße“, das heißt Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) müssen für Städte und Gemeinden, auch im Flächenlandkreis Weilheim-Schongau, gegenüber dem Individualverkehr Vorrang haben. Der baldige zweigleisige Ausbau der Bahnlinie Tutzing und Garmisch ist für uns aus diesem Grund unabdingbar. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Hingegen ist die geplante Baumaßnahme „Ortsumfahrung Weilheim“ – als typisches Vorhaben zu Gunsten des Individualverkehrs – auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Die neue Bundesregierung hat dazu in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem festgelegt, dass ein Dialogprozess über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans stattfinden soll (vergleiche Seite 48 und folgende). 

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 4 Stimmen, nein mit 5 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

Stellungnahme der Fraktion CSU / FDP: 

Die CSU / FDP-Fraktion nimmt die Planungen zum Landesentwicklungsplan zur Kenntnis und hält diese grundsätzlich im Hinblick an die Anpassungen für gleichwertige Lebensverhältnisse sowie an den Klimawandel und eine gesunde Umwelt mit einer nachhaltigen Energieerzeugung und nachhaltiger Mobilität für eine zeitgemäße Fortschreibung der bisherigen Landesentwicklungsplanung. 

Dies gilt auch für den grundsätzlichen Vorrang einer Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung. Allerdings dürfen die Anforderungen für den Nachweis für Ausnahmen, „wenn Potenziale der Innenentwicklung nachweislich nicht zur Verfügung stehen“ nicht zu hoch angesetzt werden beziehungsweise der Begriff des Nachweises bedarf einer Spezifizierung (vergleiche Ziffer 3.2. LEP-E). 

Es bleibt jedoch zu betonen, dass die kommunale Planungshoheit hierdurch nicht beeinträchtigt werden darf und der Stadt Weilheim ein Anhörungsrecht vorbehalten sein muss, sofern sie von der Landesentwicklungsplanung betroffen ist.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

21. Förderrichtlinie für Stecker-Solargeräte (Ö 65/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 22.03.2022:

Der vorliegende Entwurf einer Förderrichtlinie der Stadt Weilheim i.OB zur Gewährung von Zuschüssen für sogenannte „Stecker-Solaranlagen“ wird beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

22. Radwegekonzept der Stadt Weilheim i.OB - kurzer Sachstandsbericht (Ö 66/2022)

Verlauf der Sitzung des Bauausschusses am 22.03.2022:

Frau Fischer, Abteilung Hochbau, gibt als Projektverantwortliche folgenden, in Stichpunkten zusammengefassten Bericht:

Zuständigkeiten für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes bei Frau Fischer:

  • Zusammenlaufen aller Infos (z. B. Anträge Verkehrsausschuss, betroffene Strecken bei Änderung / Neuaufstellung Bebauungspläne, Umsetzungsfortschritt, Agenda-Anfragen, Arbeitskreis, Fördergeldmöglichkeiten, Kosten etc.)
  • Vorstellung Verkehrsausschuss oder Bauausschuss
  • Organisation der Zusammenarbeit zwischen Radverkehrsbeauftragten, Ordnungsamt, Tiefbauamt, Verwaltung Bauamt und Klimaschutzmanagerin, Pressearbeit (nicht verantwortlich für Bürgerbeschwerden und sonstige Mängelbeseitigungen)

Erste Schritte:

  • Interne Arbeitsgruppe gebildet
  • Einrichtung des Themas Radverkehr auf der Webseite der Stadt Weilheim
  • Gemeinsame Gespräche mit verantwortlicher Gruppe Radentscheid
  • Öffentlichkeitsarbeit: zwei Termine zur allgemeinen Info über das Radverkehrskonzept geplant (Bundesweiter Fahrradtag am 30.04.2022, Klimafrühling, Aktionstag der Gruppe Radentscheid 22.05.2022)
  • Regelmäßiges Treffen (ca. 2 mal im Jahr) mit den Akteuren zur Info über Sachstand und Beratung weiteres Vorgehen

Umsetzung der beschlossenen Pilotprojekte:

  •  in Arbeit: Ausschreibung der Planung, Öffentlichkeitsarbeit und Evaluierung
  • Klärung der möglichen Fördermittel

Strecke 1: vom Prälatenweg zur Innenstadt (beinhaltet Streckenabschnitt auf dem Prälatenweg mit Einbahnstraßenregelung)

Strecke 2: Johann-Baur-Straße mit Übergang der Bundesstraße 2 bis Anbindung an Strecke 1 zur Innenstadt (beinhaltet Streckenabschnitt auf der Johann-Baur-Straße mit Einengungsregelung) 

Büro gevas:

Derzeit Fertigstellung des Konzeptes unter Einarbeitung der zusätzlichen Anmerkungen aus dem Arbeitskreis etc. bis ca. Ende März / Mitte April inklusive Erarbeitung einer Prioritätenliste (Steckbriefbasis) zur Umsetzung des gesamten Radverkehrskonzeptes und einer Grobkostenermittlung.

Vorschläge erarbeiten zur Umsetzung kleinerer Projekte für dieses bzw. nächstes Jahr Prioritätenliste im Arbeitskreis je nach Haushaltslage und Manpower

vor der Sommerpause, Vorstellung im Bauausschuss

Umsetzung

In 2022 Beauftragung Planung, Öffentlichkeitsbeauftragung, Evaluierung für Pilotstraßen 1 und 2, Beginn Planung Johann-Baur-Straße, Beginn Öffentlichkeitsarbeit

Umsetzung von ein bis zwei kleineren Projekten aus der Prioritätenliste je nach Haushalt und Manpower gemäß Absprache im Arbeitskreis.

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 vom Vorgang Kenntnis genommen

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

23. Antrag Wasserwirtschaftsamt vom 26.01.2022 vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes "Angerbach" (Ö 67/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 22.03.2022:

Vom geänderten Antrag des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim i.OB vom 26.01.2022 zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes „Angerbach“ wird Kenntnis genommen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

24. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 10:55 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an