Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 26.04.2022
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 10:00 Uhr
Ort: im Feuerwehrgerätehaus der FFW Weilheim, Schulungsraum, Krumpperstraße 27, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender

Honisch, Alfred (Vertretung für Bürgermeister Loth)

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd

Stellvertreter

Gebauer-Merx, Saika, Vertretung für Frau Lunz-Schmieder
Grehl, Karl-Heinz, Vertretung für 3. Bürgermeister Alfred Honisch wegen Sitzungsleitung

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan

Verwaltung

Fischer, Katrin

Gäste

Emeis, Stefan, Prof. Dr. (als Referent zu den öffentlichen Sitzungspunkten 3 bis 5 geladen)

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

Erster Bürgermeister Markus Loth (vertreten durch 3. Bürgermeister Alfred Honisch)

Ausschussmitglied Marion Lunz-Schmieder (vertreten durch Saika Gebauer-Merx)


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bauanfrage: Errichtung eines Solarfeldes auf Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 4559/1, Gemarkung Weilheim
    • Anträge auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes
  4. Bebauungsplan "Obere Stadt II" Änderung für Photovoltaik-Anlagen - Rathausplatz 9
  5. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße"- Teilgebiet Nord; Änderung zu Photovoltaik-Anlagen
  6. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIa" 5. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  7. Bebauungsplan "Nördlich der Stadtsäge" 6. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  8. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen" 13. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  9. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost" vereinfachte Änderung und Erweiterung im Bereich Krottenkopfstraße
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  10. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" 5. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  11. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" 12. vereinfachte Änderung
    • Abwägung
  12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    1. Anfrage Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Bauvorhaben Krumpperplatz

Dritter Bürgermeister Alfred Honisch eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 68/2022)

Über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung ist gemäß Paragraf (§) 28
Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung abzustimmen.

Stadträtin Holeczek weist vor der Abstimmung darauf hin, dass unter Ö 49/2022 im Verlauf ihr Hinweis über das Nichtvorliegen der Barrierefreiheit für die vorliegende Planung nicht erfasst wurde und bittet insoweit um Ergänzung.

Die Bauverwaltung sichert die Berichtigung der Niederschrift insoweit zu.

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022 wird in der zu berichtigenden Fassung genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 69/2022)

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 22.03.2022 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

Detailuntersuchung Teil C "Im Gantental" Grundwassermessstellen – Vergabe

Die Arbeiten zur Errichtung von Grundwassermessstellen im Zuge der Detailuntersuchung Teil C werden an die günstigstbietende Firma Baugrund Süd GmbH zum Angebotspreis in Höhe von brutto 80.290,49 Euro vergeben.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bauanfrage Errichtung eines Solarfeldes auf Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 4559/1, Gemarkung Weilheim - Anträge auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes (Ö 70/2022)

Gutachten des Bauausschusses vom 26.04.2022:

Der angefragten Photovoltaik-Anlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 4559/1, Gemarkung Weilheim, und den hierfür beantragten bauleitplanerischen Maßnahmen (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes) wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen förmlichen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bebauungsplan "Obere Stadt II" Änderung für Photovoltaik-Anlagen - Rathausplatz 9 (Ö 71/2022)

Beschluss:

Dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt II“ für das Grundstück Fl.Nr. 813, Gemarkung Weilheim, zur Errichtung von PV-Anlagen auf dem Flachdachbereich im rückwärtigen Gebäudeteil sowie in einem Teilbereich des nördlich gelegenen Parkplatzes durch Errichtung einer hierfür geeigneten Trägerkonstruktion wird stattgegeben.

Inhalt der Planung soll darüber hinaus im Falle der Ausbildung der Trägerkonstruktion für PV-Elemente im bisherigen Parkplatzbereich als Überdachung von Stellplätzen die Forderung eines begrünten Flachdaches sein. Für entfallende Bäume ist ein Ersatzstandort einzuplanen.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt II“ im dargestellten Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße"- Teilgebiet Nord; Änderung zu Photovoltaik-Anlagen (Ö 72/2022)

Beschluss:

Die vorliegende Anfrage zur Möglichkeit der Errichtung einer PV-Anlage auf dem Flachdach des Reihenendhauses auf Grundstück Fl.Nr. 3210/87, Gemarkung Weilheim, wird unterstützt.

Der Bebauungsplan „Kanalstraße / Singerstraße“ - Teilgebiet Nord – ist für seinen Geltungsbereich so zu ändern, dass die Errichtung von PV-Anlagen auf den Flachdachbereichen der bestehenden Gebäude mit möglichst optimalem Wirkungsgrad möglich ist.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße“ - Teilgebiet Nord - im erforderlichen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIa" 5. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 73/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIa“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIa“ wird in der Fassung der Planung vom 07.02.2022 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7.Bebauungsplan "Nördlich der Stadtsäge" 6. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 74/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Stadtsäge“ ist im Sinne des Ergebnisses der Abwägungsentscheidung redaktionell zu überarbeiten.

Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Stadtsäge“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 16.02.2022 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen" 13. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 75/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Aus der Abwägung ergeben sich keine Änderungen für die zuletzt ausgelegte Änderungsplanung.

Die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Dorfgebiet Unterhausen“ wird in der Fassung der Planung vom 14.02.2022 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost" vereinfachte Änderung und Erweiterung im Bereich Krottenkopfstraße - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 76/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ für den Bereich Krottenkopfstraße ist im Sinne des Ergebnisses der Abwägungsentscheidung redaktionell zu überarbeiten.

Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ für den Bereich Krottenkopfstraße wird in der redaktionell im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 20.12.2021 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" 5. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 77/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Aus der Abwägung ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen für die zuletzt ausgelegte Änderungsplanung.

Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Östlich des Prälatenweges II“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 14.01.2022 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

11. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" 12. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 78/2022)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planung zur 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“ ist im Sinne des Abwägungsergebnisses zu überarbeiten. Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen. Die nochmalige Auslegung wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt. Es wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (der Planung) abgegeben werden können.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

12.1 Anfrage Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Bauvorhaben Krumpperplatz (Ö 79/2022)

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 22.04.2022 stellt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgende Anfrage:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Loth,

auf der Klausur im Februar und auch auf der letzten Bauausschusssitzung wurde mehrmals von Seiten der Verwaltung von 6 Sobon-Wohnungen auf dem Krumpperplatzgelände gesprochen.

Auf dem Krumpperplatzgelände wurden 30 Wohnungen genehmigt. Ein Drittel davon für Sobon ergeben 10 Wohnungen.

Wir bitten um Aufklärung, wie es zu der Differenz von vier Sobon-Wohnungen kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Neulinger (Fraktionssprecher)

Luise Nowak

Stellungnahme des Stadtbauamtes:

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 19.07.2018 für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Weilheim festgelegt, dass bei Neuentstehung von mehr als 1.000 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen mindestens ein Drittel der entstehenden Geschossfläche Wohnen für
eoF (einkommensorientierten Förderung)-gefördertes Wohnen zur Verfügung steht (das heißt geschaffen wird).

Der Grundsatzbeschluss legt damit eindeutig die neu geschaffene Geschossfläche als Berechnungsgrundlage fest. Mindestens für den sich ergebenden Flächenanteil ist eoF-geförderter Wohnraum zu schaffen. Wie viele Wohnungen innerhalb dieses Flächenanteil geschaffen werden, ist nicht Gegenstand der Festlegungen des Grundsatzbeschlusses. Die Aufteilung der Fläche in einzelne Wohnungen liegt somit im Gestaltungsermessen des Bauträgers. Insoweit kann die Ermittlung des Drittelanteils fürs eoF-gefördertes Wohnen nicht unter Zugrundelegung der Gesamtzahl der entstehenden Wohneinheiten erfolgen. Die in der Anfrage aufgestellte Berechnung geht daher von unzutreffenden Parametern aus.

Für die künftige Bebauung am Krumpperplatz wird der eoF-geförderte Anteil der Geschossfläche Wohnen auf aktuell 6 Wohneinheiten aufgeteilt. Dies ist vertraglich vereinbart und inhaltlich nicht zu beanstanden.

Stadtbauamt, 26.04.2022 Kir

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2022 vom Vorgang Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Dritter Bürgermeister Alfred Honisch um 10:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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