Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 24.05.2022
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 11:20 Uhr
Ort: im Feuerwehrgerätehaus der FFW Weilheim, Schulungsraum, Krumpperstraße 27, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender

Loth, Markus (Erster Bürgermeister)

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin

Presse

Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

Presse

Kreisboten-Verlag


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bauantrag Nutzungsänderung Abstellraum in einen Hofladen mit Kaffee- / Kuchenausgabe - Wieshof 1
  4. Energetische Sanierung; Ausbau Dachgeschoss - Lohgasse 1
  5. Vorbescheid zur Neuerrichtung einer Asylberwerberunterkunft Leprosenweg
  6. Anfrage Planungsanstoß für Errichtung einer Freiflächen - Solaranlage, Lichtenau
  7. Bebauungsplan "Im Paradeis" Antrag auf Änderung zu Bebaubarkeit - Schießstattweg 19
  8. Bebauungsplan "Münchener Straße / Ludwig-Thoma-Straße" Antrag auf Änderung für ein Baufenster - Münchener Straße 88 b
  9. Bebauungsplan "Obere Stadt I" 3. vereinfachte Änderung Rathausplatz 6 und 8
    • Planbilligung
  10. Bebauungsplan "Südendstraße" 12. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  11. Einbeziehungssatzung "Urberlweg Süd" 1. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  12. Außenbereichssatzung "Tankenrainer Straße II"  - östlicher Teil; 1. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  13. vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße" - Fassadengestaltung
    • Planbilligung
  14. Bebauungsplan "Singerstraße"
    • Abwägung
  15. Bebauungsplan "Lindenstraße II" - Planungsentwurf; Aufstellungsbeschluss / Geltungsbereich
  16. Bebauungsplan "Leprosenweg II Erweiterung Nord" Normenkontrollverfahren und Antrag nach Paragraf (§) 47 Absatz 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - ergänzendes Verfahren
  17. Antrag Fraktion Bürger für Weilheim: Neugestaltung des Wohnmobil-Stellplatzes
  18. Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Antrag zur Reform des SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung) - Grundsatzbeschlusses vom 19.07.2018
  19. Staatliches Bauamt Weilheim - Lärmverbesserung Obere Stadt
  20. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    1. Bauleitplanverfahren: Künftige Festschreibung von Klimaschutzauflagen

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 80/2022)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 81/2022)

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten Sitzung vom 26.04.2022.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bauantrag Nutzungsänderung Abstellraum in einen Hofladen mit Kaffee- / Kuchenausgabe - Wieshof 1 (Ö 82/2022)

Beschluss:

Dem Bauantrag für die Nutzungsänderung eines bisherigen Abstellraumes bei der landwirtschaftlichen Hofstelle auf Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 1315, Gemarkung Deutenhausen, Wieshof 1, in einen Hofladen mit Kaffee- / Kuchenausgabe wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Energetische Sanierung; Ausbau Dachgeschoss - Lohgasse 1 (Ö 83/2022)

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Antrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Sanierung des Gebäudes, Lohgasse 1, besteht grundsätzlich Einverständnis.

Insbesondere wird der Verlegung der Stellplätze mit Zu- und Abfahrt über den städtischen Parkplatz Fl.Nr. 268, zugestimmt mit der Maßgabe, dass zur Einhaltung des Sichtdreiecks an der Südseite des Carport keine Wand oder andere Sichthindernisse angebracht werden.

Für den Ausbau des Dachgeschosses sind nach der Stellplatzsatzung direkt neben einem öffentlichen Parkplatz zwei Parkplätze zu abzulösen.

Die Abstandsflächen für die geplante Wiederkehre können nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) direkt auf das Parkplatzgrundstück fallen, da dieses öffentlich gewidmet ist.

Mit der geplanten Außenwanddämmung besteht jedoch kein Einverständnis, da hierdurch der ohnehin schon enge Gehweg entlang der Lohgasse und des Unteren Grabens noch weiter eingeschränkt würde.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Vorbescheid zur Neuerrichtung einer Asylberwerberunterkunft Leprosenweg (Ö 84/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 24.05.2022:

Mit der weiteren Nutzung des Grundstücks, Leprosenweg 6, Fl.Nr. 2777/11, als Unterkunft für Asylbewerber besteht Einverständnis.

Zur planungsrechtlichen Sicherung wird beschlossen, den Bebauungsplan „Leprosenweg“ um dieses Grundstück zu erweitern.

Der Bebauungsplan setzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest. Ausnahmen gemäß § 8 Absatz 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung-BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, werden zugelassen. Andere Ausnahmen nach § 8 Absatz 3 Nr. 1 und 3 BauNVO (Betriebswohnungen und Vergnügungsstätten) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Für die geplante Nutzung als Asylbewerberunterkunft wird gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Baurecht auf Zeit bis maximal 31.12.2049 festgesetzt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Anfrage Planungsanstoß für Errichtung einer Freiflächen - Solaranlage, Lichtenau (Ö 85/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 24.05.2022:

Mit dem vorliegenden Planungsanstoß zur Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage am Grundstück, Fl.Nr. 4000/36, Reichenbergstraße, Lichtenau, besteht grundsätzlich Einverständnis.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB ist für das Grundstück Fl.Nr. 4000/36, Gemarkung Weilheim i.OB, dahingehend zu ändern, dass für die bisher landwirtschaftlich dargestellte Fläche eine Sonderbaufläche für „Solare Nutzung“ als Freiflächen-Photovoltaikanlage ausgewiesen wird.

Gleichzeitig wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine „Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim-Lichtenau“ beschlossen. Vom Geltungsbereich ist das Grundstück Fl.Nr. 4000/36, Gemarkung Weilheim i.OB wie im Lageplan des Stadtbauamtes schwarz umrandet dargestellt, betroffen. Das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück wird künftig als Sonderbaufläche für „Solare Nutzung“ Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilheim-Lichtenau ausgewiesen.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen förmlichen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten, soweit die Rahmenbedingungen und Eckpunkte für einen Städtebaulichen Vertrag vereinbart wurden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Bebauungsplan "Im Paradeis" Antrag auf Änderung zu Bebaubarkeit - Schießstattweg 19

zurückgestellt

8. Bebauungsplan "Münchener Straße / Ludwig-Thoma-Straße" Antrag auf Änderung für ein Baufenster - Münchener Straße 88 b (Ö 86/2022) 

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Ludwig-Thoma-Straße“ über eine Neufestlegung der überbaubaren Grundstücksfläche im östlichen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 2748/4, Gemarkung Weilheim, mit Drehung in Nord-Süd-Ausrichtung und geänderten Abmessungen wird stattgegeben.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Ludwig-Thoma-Straße“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Obere Stadt I" 3. vereinfachte Änderung Rathausplatz
6 und 8 - Planbilligung (Ö 87/2022)

Beschluss:

Dem Entwurf der Planung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt I“ für die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 520 und 524, Gemarkung Weilheim, in der Fassung vom 16.05.2022 wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt I“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 520 und 524, Gemarkung Weilheim, auf der Grundlage des Planungsentwurfes vom 16.05.2022 nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Südendstraße" 12. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 88/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Südendstraße“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Südendstraße“ wird in der Fassung der Planung vom 10.03.2022 nebst Begründung gemäß Paragraf (§) 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

11. Einbeziehungssatzung "Urberlweg Süd" 1. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 89/2022)

Gutachten des Bauausschusses vom 24.05.2022:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 1. vereinfachten Änderung der Einbeziehungssatzung „Urberlweg Süd“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 1. vereinfachte Änderung der Einbeziehungssatzung „Urberlweg Süd“ wird in der Fassung der Planung vom 16.03.2022 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB entsprechend als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

12. Außenbereichssatzung "Tankenrainer Straße II" - östlicher Teil; 1. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 90/2022)

Gutachten des Bauausschusses vom 24.05.2022:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter
Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 1. vereinfachten Änderung der Außenbereichssatzung „Tankenrainer Straße II“ - östlicher Teil - keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 1. vereinfachte Änderung der Außenbereichssatzung „Tankenrainer Straße II“ - östlicher Teil - wird in der Fassung der Planung vom 16.03.2022 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB entsprechend als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

13. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße" - Fassadengestaltung, Planbilligung (Ö 91/2022)

Gutachten des Bauausschusses vom 24.05.2022:

Dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkhaus Krumpperstraße“ wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Anlieferungszeiten für die Hackschnitzellieferungen auf die Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr festgesetzt werden.

Die Westfassade des Parkhauses ist mit einer möglichst hohen Schallabsorption im Wechsel mit Glas / schallabsorbierenden Fassadenteilen im Verhältnis ¼ zu ¾ festzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan entsprechend anzupassen und umgehend auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

14. Bebauungsplan "Singerstraße" - Abwägung (Ö 92/2022)

Gutachten des Bauausschusses vom 24.05.2022:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich hieraus lediglich geringfügige redaktionelle Anpassungen ergeben, die keiner erneuten Auslegung der Planunterlagen bedürfen.

Der Bebauungsplan „Singerstraße“ wird in der sich redaktionell ergebenden Fassung samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Bebauungsplan "Lindenstraße II" - Planungsentwurf; Aufstellungsbeschluss / Geltungsbereich (Ö 93/2022) 

Gutachten des Bauausschusses vom 24.05.2022: 

Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf zur Nachverdichtung der Grundstücke Fl.Nrn. 2840/23 und 2840/40, entlang der Römerstraße, besteht Einverständnis.

Für diese Bauleitplanung kommt der Grundsatzbeschluss der Stadt Weilheim i.OB zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) zum Tragen. Mit dem Bauwerber ist ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Zur Sicherung der Planung und insbesondere der städtebaulichen Anordnung der Gebäude und Nachverdichtung wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß §§ 1, 2 und 30 BauGB beschlossen. Das Verfahren für diesen der Innenentwicklung dienenden Bebauungsplan soll nach den Vorschriften des § 13 BauGB – ohne Umweltprüfung und Umweltbericht - durchgeführt werden (§ 13a BauGB).

Vom Geltungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 24.05.2022 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke, Fl.Nrn. 2840/23, 2840/40 und 2840/22-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB erfasst.

Die Flächen werden gemäß der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO festgesetzt.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Lindenstraße II“ zwischen Römerstraße und Steinlestraße. Insoweit wird der ursprünglich für den Bebauungsplan „Lindenstraße I“ festgelegte Geltungsbereich geändert.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

16. Bebauungsplan "Leprosenweg II Erweiterung Nord" Normenkontrollverfahren und Antrag nach § 47 Absatz 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - ergänzendes Verfahren (Ö 94/2022)

Gutachten des Bauausschusses vom 24.05.2022: 

In der Normenkontrollsache zum Bebauungsplan „Leprosenweg II – Erweiterung Nord“ wird der Empfehlung der Rechtsanwälte Döring Spieß zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Heilung der festgestellten inhaltlichen und formalen Mängel mit Wiederholung des Verfahrensschrittes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der nachfolgenden Verfahrensschritte gefolgt. 

 Die Bauverwaltung wird beauftragt, das ergänzende Verfahren nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

17. Antrag Fraktion Bürger für Weilheim: Neugestaltung des Wohnmobil-Stellplatzes (Ö 95/2022) 

Beschluss: 

Dem Vorschlag der Fraktion Bürger für Weilheim, den vorhandenen Wohnmobilstellplatz zu verbessern, wird grundsätzlich zugestimmt, da hierfür auf Grund der guten Auslastung ein Bedarf gesehen wird.

Die Angelegenheit wird zurück gestellt, um entsprechend dem Vorschlag von Stadtbaumeisterin Fischer die Frage einer Erweiterung / Verlegung des Wohnmobilstellplatzes im Rahmen des auszuschreibenden Wettbewerbs für die Erweiterung der Ammerschule untersuchen zu lassen.

 Die Fraktionen werden zur weiteren Ideenfindung gebeten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

18. Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Antrag zur Reform des SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung) - Grundsatzbeschlusses vom 19.07.2018 (Ö 96/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 24.05.2022:

Die Angelegenheit wird zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

19. Staatliches Bauamt Weilheim - Lärmverbesserung Obere Stadt (Ö 97/2022)

Beschluss:

Mit der vom Staatlichen Bauamt vorgeschlagenen Lärmsanierung der Oberen Stadt besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Deckung des städtischen Finanzierungsanteils mit dem Staatlichen Bauamt abzustimmen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

20. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

20.1 Bauleitplanverfahren Künftige Festschreibung von Klimaschutzauflagen (Ö 98/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 24.05.2022:

Die anliegende Neufassung der Textvorschläge wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 11:20 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

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Fax 0881 682-1199

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