Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 21.06.2022
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 09:40 Uhr
Ort: im Feuerwehrgerätehaus der FFW Weilheim, Schulungsraum, Krumpperstraße 27, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender

Loth, Markus (Erster Bürgermeister)

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan

Verwaltung

Fischer, Katrin

Presse

Reitinger, Magnus (Weilheimer Tagblatt)

Abwesende und entschuldigte Personen:

Stork, Manfred (entschuldigt wegen Urlaub)


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bebauungsplan "Ammerstraße / Wessobrunner Straße" 2. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  4. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" 12. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  5. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" - Teilbereich Nord; 2. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  6. Bebauungsplan "Im Paradeis" Antrag auf Änderung zu Bebaubarkeit - Schießstattweg 19
  7. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 99/2022)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2022 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 100/2022)

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.05.2022 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekanntgegeben wird:

Vergabe Beleuchtungsanlage an der Pütrichstraße B2

Die Arbeiten zum Tausch der Beleuchtungskörper an der Ortsdurchfahrt der B2 zwischen Kreuzung Krumpperstraße bis hin zur Kreuzung Kaltenmoserstraße werden an die Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen - KU zum Angebotspreis von brutto 75.356,63 Euro vergeben.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bebauungsplan "Ammerstraße / Wessobrunner Straße" 2. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 101/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Ergänzend ist in die Änderungsplanung ein redaktioneller Hinweis aufzunehmen, wonach empfohlen wird, für künftige Baumaßnahmen die Handlungsempfehlungen der Weilheimer Charta für Klimaschutz als Maßstab zu verwenden.

Aus der Abwägung ergeben sich somit lediglich redaktionelle Änderungen für die zuletzt ausgelegte Änderungsplanung. Diese sind in die Änderungsplanung einzuarbeiten.

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ammerstraße / Wessobrunner Straße“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 14.04.2022 nebst Begründung gemäß Paragraf (§) 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bebauungsplan "Münchener Straße/Schützenstraße/Bahnhofstraße" 12. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 102/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Ergänzend ist in die Änderungsplanung ein redaktioneller Hinweis aufzunehmen, wonach vorhandener Baumbestand während der Durchführung von Bauarbeiten weitestgehend erhalten bleiben soll.

Aus der Abwägung ergeben sich somit lediglich redaktionelle Änderungen für die zuletzt ausgelegte Änderungsplanung. Diese sind in die Änderungsplanung einzuarbeiten.

Die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 21.04.2022 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" - Teilbereich Nord 2. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 103/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Das Vorbringen gemäß Anlage 1 wird als eigenständiger Antrag auf erneute Änderung des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße“ - Teilbereich Nord behandelt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, diesen Antrag für die kommende öffentliche Sitzung des Bauausschusses als Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung vorzubereiten.

Im übrigen wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße“ - Teilbereich Nord – keine weiteren Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße“ - Teilbereich Nord wird in der Fassung der Planung vom 18.04.2022 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "Im Paradeis" Antrag auf Änderung zu Bebaubarkeit - Schießstattweg 19 (Ö 104/2022)

Gutachten des Bauausschusses vom 21.06.2022:

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Im Paradeis“ für das Grundstück mitder Flurnummer (Fl.Nr.) 2894/2, Gemarkung Weilheim.

Eine Entscheidung über die Durchführung einer förmlichen Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes wird zunächst zurückgestellt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, für die beabsichtigte Nachverdichtung ein städtebauliches Planungskonzept zu erarbeiten und zur nochmaligen Beratung und Entscheidung im Bauausschuss vorzulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 09:40 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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