Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 19.07.2022
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 11:15 Uhr
Ort: im Feuerwehrgerätehaus der FFW Weilheim, Schulungsraum, Krumpperstraße 27, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender

Loth, Markus (Erster Bürgermeister)

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Ratter, Gerd

Stellvertreter

Flock, Angelika (Vorsitz bei öffentlichen Tageordnungspunkt Nr. 12)
Dr. Reindl, Claus (Vertretung für Herrn Pentenrieder)

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin

Presse

Kreisboren-Verlag
Radio Oberland
Radio TOP FM
Weilheimer Echo
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

Pentenrieder, Rupert (dafür Dr. Reindl anwesend)


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
    1. Bekanntgabe zum Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße", 12. vereinfachte Änderung
  3. Bebauungsplan "Obere Stadt IVa" Antrag auf Änderung zur Neubebauung - Johann-Baur-Straße 21 / 21a
  4. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" Teilbereich Nord - Antrag auf Änderung zu Überdachungen und Solarnutzung
  5. Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik (PV) - Anlage Südlich Jörg-Ganghofer-Straße
  6. Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage Kreuzstraße / Madenbergweg
  7. Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage Altvaterstraße
  8. Antrag Monika Propach-Voeste 1000 Bäume für Weilheim
  9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße"
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  10. Stadtwerke Weilheim i.OB Energie GmbH Flächennutzungsplan / Bebauungsplan "Energiezentrale Kranlöchl"
  11. Bebauungsplan "Urberlweg West" - Änderung zur Höhenlage
  12. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" Umplanung
    1. Zustimmung zur neuen Planung
  13. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" 12. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  14. einfacher Bebauungsplan für das gesamte Stadtgebiet - Abstimmung der Inhalte
  15. Stellplatzsatzung der Stadt Weilheim i.OB; Konkretisierung Abstände für Carport (Stauraum)
  16. Turnusmäßige Baumschau der Stadtwerke - verschiedene Bäume im Stadtgebiet
  17. Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen zur Reform des Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) - Grundsatzbeschlusses vom 19.07.2018
  18. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 21.06.2022 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekanntgegeben wird:

Vergabe Erweiterung der Grundschule an der Ammer zur Einführung einer offenen Ganztagsschule - Phase 0 - Planungs- und Beteiligungsverfahren

Für die Erweiterung der Grundschule an der Ammer werden die Arbeiten zur Phase 0 gemäß dem Vorschlag der Bauverwaltung an den Billigstbieter, Büro bauwärts, Reiterer Weber-Ebnet GbR, Zeppelinstraße 57, 81669 München zum Angebotspreis von 25.358,60 Euro vergeben.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2.1. Bekanntgabe zum Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße", 12. vereinfachte Änderung

Mitteilung:

In seiner öffentlichen Sitzung am 21.06.2022 wägte der Bauausschuss zur 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ ab und entschied über die Inhalte der Änderungsplanung. Der Bebauungsplan wurde in der redaktionell im Sinne der Abwägungsentscheidung zu ändernden Fassung als Satzung beschlossen.

Nach der Bauausschusssitzung konnte die Bauverwaltung nach Rücksprache mit den Vorhabensplaner zur künftigen Bebauung auf dem Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 870/1, Gemarkung Weilheim, eine Umplanung im Bereich des festgesetzten öffentlichen Fuß- und Radweges durch Verschwenkung der Wegetrasse erreichen. Weiter wurde vom Vorhabensplaner bestätigt, dass die vorhandene Trauerlinde im nordwestlichen Grundstücksbereich trotz der geplanten Baumaßnahme erhalten bleiben kann.

Im Rahmen der Überarbeitung der Planungsunterlagen zur 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ wurden nun die Verschwenkung des öffentlichen Fuß- und Radweges in die Planung eingearbeitet und die Trauerlinde als „Baum, zu erhaltend“ festgesetzt.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Stadtbauamt, 19.07.2022/Kirchmayer

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss nimmt die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen in der Planung zur 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ zustimmend zur Kenntnis.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bebauungsplan "Obere Stadt IVa" Antrag auf Änderung zur Neubebauung - Johann-Baur-Straße 21 / 21a

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IVa“ für eine Neubebauung der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 506 und 506/1, Gemarkung Weilheim, Johann-Baur-Straße 21 / 21a, wird für die vorgetragene Variante 1 (3 Vollgeschosse mit Dachgeschoss als Vollgeschoss, Satteldach mit Wiederkehr nach Süden) zugestimmt. In der zu erstellenden Änderungsplanung ist für eine festzusetzende Fläche für Tiefgarage eine Überdeckung mit einer mindestens 80 Zentimeter mächtigen durchwurzelbaren Bodenschicht zu fordern.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IVa“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" Teilbereich Nord - Antrag auf Änderung zu Überdachungen und Solarnutzung

Beschluss:

Dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße“ – Teilbereich Nord – mit dem Ziel, für den Bereich der bestehenden und im Bebauungsplan festgesetzten Geschossbebauung entlang der Kanalstraße (WA 2) zusätzliche individuelle Möglichkeiten zu schaffen, durch die Zulassung von Terrassen-, Dachterrassen- und Balkonüberdachungen, auf solchen Überdachungen (ebenfalls) Anlagen zur Nutzung solarer Energien zu errichten, wird zugestimmt.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 3 Stimmen, nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Es verbleibt damit bei den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße“ – Teilbereich Nord – in der aktuell gültigen Fassung.

5. Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage Südlich Jörg-Ganghofer-Straße

Gutachten des Bauausschusses am 19.07.2022:

Der bestehende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße“ wird gemäß Paragraf (§)1 Absatz 8 und § 12 BauGB bezüglich der Zulassung von Funktionsgebäuden für Speicher-Systeme geändert und zur Errichtung weiterer PV-Module auf Flurnummer (Fl.Nr.) 1062 Teilfläche entsprechend dem vorliegenden Planungsvorschlag erweitert.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage Kreuzstraße / Madenbergweg

Gutachten des Bauausschusses am 19.07.2022:

Der vorliegende Antrag zur Errichtung einer weiteren Freiflächen-PV-Anlage in Weilheim wird grundsätzlich positiv gesehen.

Die Angelegenheit wird zurück gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Netzbetreiber einen geeigneten Einspeisepunkt festzulegen und mit dem Antragsteller weitere Details zur Anlagenart und –größe festzulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7.  Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage Altvaterstraße

Gutachten des Bauausschusses am 19.07.2022:

Der vorliegende Antrag zur Errichtung einer weiteren Freiflächen-PV-Anlage in Weilheim an der Altvaterstraße wird grundsätzlich positiv gesehen.

Die Angelegenheit wird zurück gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Netzbetreiber einen geeigneten Einspeisepunkt festzulegen und mit dem Antragsteller weitere Details zur Anlagenart und –größe festzulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Antrag Monika Propach-Voeste: 1000 Bäume für Weilheim

Beschluss des Bauausschusses am 19.07.2022:

Vom vorliegenden Antrag wird Kenntnis genommen.

Die Stadt sieht bei der Umsetzung und Begleitung des Antrages jedoch verschiedene Probleme und ist personell nicht in der Lage dies umzusetzen. Gleichwohl begrüßt die Stadt weitere Baum- und Grünpflanzungen – auch auf privaten Grundstücken. Auf eigenen und öffentlichen Grundstücken wird die Stadt weiterhin selbst Bäume und Sträucher pflanzen, soweit dies möglich ist. Hierbei wird Klima- und Artenschutz in der Qualität der Pflanzungen berücksichtigt.

Einer dem vorliegenden Antrag entsprechenden privaten Initiative steht nichts entgegen.

Entsprechend dem Gutachten des Klimaausschusses wird die Steuerungsgruppe „Stadtgrün“ ein gemeinsames Pflanzkonzept aus allen vorliegenden Anträgen erarbeiten und jährlich über Ergebnisse berichten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße"- Abwägung und Satzungsbeschluss

Gutachten des Bauausschusses vom 19.07.2022:

Über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Aus der Abwägung selbst ergeben sich keine Änderungen in den Unterlagen zum Bebauungsplan.

Die Anregung der Agenda 21 AK Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur abgewinkelten Ausführung der Glaselemente der Westfassade zur Verringerung von Geräuschreflexionen wird an den Vorhabensträger weitergegeben mit dem Auftrag zu prüfen, ob hierdurch eine Verbesserung der Reflexionswirkungen an der Westfassade erreicht werden kann. Gegebenenfalls sind die Planunterlagen zum konkreten Bauvorhaben nach den Erkenntnissen dieser gutachtlichen Prüfung entsprechend zu überarbeiten.

Nach Eingang der durch das Landratsamt beim Vorhabensträger angeforderten ergänzenden Unterlagen und Gutachten zur geplanten Heizzentrale sind die gesamten Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich der Unterlagen zum konkreten Bauvorhaben in der aktuellsten Fassung erneut mit allen vorhandenen Gutachten öffentlich auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Stadtwerke Weilheim i.OB Energie GmbH Flächennutzungsplan / Bebauungsplan "Energiezentrale Kranlöchl"

Gutachten des Bauausschusses am 19.07.2022:

Der vorliegenden Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB, um für das Grundstück Fl.Nr. 2684 Gemarkung Weilheim i.OB eine „Sonderbaufläche Energiezentrale“ auszuweisen, wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Fachbehörden einzuleiten.

Für die künftige Energiezentrale ist ein „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ mit entsprechendem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB sowie § 12 BauGB aufzustellen. Zum vorliegenden Entwurf sind noch Abstimmungen zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger notwendig.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

11. Bebauungsplan "Urberlweg West" - Änderung zur Höhenlage

Beschluss:

Der Bebauungsplan „Urberlweg West“ ist in Bezug auf die Festsetzungen zur Gelände- und Hangsituation auf den Baugrundstücken zu ändern.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Urberlweg West“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12.  Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" Umplanung - Zustimmung zur neuen Planung

Gutachten des Bauausschusses am 19.07.2022:

Mit dem vorliegenden Antrag des Investors zur Zustimmung zum städtebaulichen Konzept und Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach den Vorschriften des BauGB für den Bebauungsplan „Hangstraße / Am Öferl“ besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten. Bezüglich der Festsetzung von Folgekosten ist mit dem Investor weiter zu verhandeln.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

13. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" 12. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“ wird in der Fassung der Planung vom 26.04.2022 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

14. einfacher Bebauungsplan für das gesamte Stadtgebiet - Abstimmung der Inhalte

Zurückgestellt: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Stellplatzsatzung der Stadt Weilheim i.OB; Konkretisierung Abstände für Carport (Stauraum)

Gutachten des Bauausschusses am 19.07.2022:

 § 3 Absatz 2 der Stellplatzsatzung der Stadt Weilheim i.OB ist wie folgt zu ändern und zu konkretisieren:

„Zwischen Garagen und öffentlicher Verkehrsfläche müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 Meter Länge vorhanden sein. Dies gilt auch für offene Garagen (Carports). Diese Länge wird gemessen von der Hinterkante der öffentlichen Verkehrsfläche bis zur Außenwand der Garage bzw. der nächstgelegenen Stützenkonstruktion eines Carport an der zur öffentlichen Fläche schmalsten Stelle. Bei Garagen ist ein konstruktiver Dachüberstand bis maximal 0,30 Meter über diese Außenwand hinaus und bei Carports ein konstruktiver Dachüberstand von maximal 0,30 Meter über die der öffentlichen Fläche nächstgelegene Stützenkonstruktion an der jeweils schmalsten Stelle hinaus zulässig. Soll eine Zufahrt (Stauraum) gemäß Nr. 1.1 der Anlage I zu § 2 der Satzung als Stellplatz anerkannt werden, ist ein Abstand zwischen Garage / Carport und öffentlicher Verkehrsfläche von mindestens 5 Meter gemäß obiger Berechnung einzuhalten.“

Die anliegende Änderungssatzung wird beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

16.  Turnusmäßige Baumschau der Stadtwerke - verschiedene Bäume im Stadtgebiet

Beschluss:

Mit der von den Stadtwerken vorgeschlagenen Vorgehensweise, je nach Schadensbild und örtlicher Verhältnisse (Verkehrssicherungspflicht) einzelne Bäume zu fällen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen oder Pflege- und Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

17. Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen zur Reform des Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) - Grundsatzbeschlusses vom 19.07.2018 

Gutachten des Bauausschusses am 19.07.2022:

Mit dem Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen zur Reform des SoBoN-Grundsatzbeschlusses besteht in der vorliegenden Form kein Einverständnis.

Eine Neufassung des Grundsatzbeschlusses wird dergestalt beschlossen, dass

  • die Berechnungsgrenze für Baugebiete mit Geschosswohnungsbau auf 500 Quadratmeter und für Baugebiete wie z. B. Einzel-, Doppel- oder Reihenhausgebiete auf 1.000 Quadratmeter festgelegt wird.
  • für die Bindung der Wohnungen folgendes festgelegt wird:
    „Mindestens ein Drittel der entstehenden Geschossfläche Wohnen soll für bezahlbaren bzw. sozial geförderten Wohnraum im Sinne der Förderrichtlinien des Freistaates Bayern zur EOF (Einkommensorientierten Förderung) oder sonstige durch die Stadt Weilheim i.OB festgelegte Weise (z. B. Eigentumswohnungen im Einheimischenmodell, sonstige Mietpreisbindung durch Stadt) gesichert werden. Dabei wird angestrebt, einen möglichst hohen Anteil an Mietwohnungen zu berücksichtigen.“

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

18. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 11:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

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