Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 06.12.2022
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 09:55 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin

Presse

Reitinger Magnus, Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

Presse

Kreisboten-Verlag


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bebauungsplan "In der Au - West" Änderungsantrag zur Baugestaltung und anderes
  4. Bebauungsplan "Nördlich der Stadtsäge", Bereich Winterstraße - Sommerstraße; Änderungsantrag für Neubau Pumpwerk und Ammerdüker - Flurnummer (Fl.Nr.) 3167/23, Gemarkung Weilheim, Nähe Winterstraße
  5. Bauanfrage zur Errichtung eines Parkhauses Röntgenstraße / Heseloherstraße
  6. Vorbescheidsantrag: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage - Seitzstraße 7
  7. Abgrabungsrecht: Wiederaufnahme des Kiesabbaues - Fl.Nr. 115, Gemarkung Unterhausen
  8. Bebauungsplan "Waisenhausstraße / Prälatenweg / Zugspitzstraße / Pollinger Straße" 6. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  9. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" 13. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  10. Städtebauförderung: Jahresanträge 2023
  11. Innenstadtbelebung und Schaffung von Aufenthaltsbereichen und Grünstrukturen
  12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis - Ö 174/2022)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2022 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) Ö 175/2022

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten Sitzung vom 15.11.2022

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bebauungsplan "In der Au - West" Änderungsantrag zur Baugestaltung und anderes (Ö 176/2022)

Beschluss:

Der beantragten Änderung des Bebauungsplanes „In der Au-West“ wird im Wesentlichen zugestimmt.

Der Bebauungsplan „In der Au-West“ ist im beantragten Umfang zu ändern mit der Maßgabe, dass Einfriedungen als bauliche Anlagen bis maximal 1,20 Meter Höhe und 0,10 Meter Bodendurchlass festgesetzt werden. Geschlossene Einfriedungen (zum Beispiel Mauern, Gabionen und geschlossene Wandteile einschließlich Stabgitterzäune mit Sichtschutzstreifen) sind auszuschließen. Weiter sind die Festsetzungen zur Grünordnung zu überarbeiten. Auf den Baugrundstücken ist festzusetzen, dass je angefangene 300 Quadratmeter Grundstücksfläche mindestens ein heimischer Laubbaum beziehungsweise ein Obstgehölz gepflanzt wird.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „In der Au-West“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bebauungsplan "Nördlich der Stadtsäge", Bereich Winterstraße - Sommerstraße; Änderungsantrag für Neubau Pumpwerk und Ammerdüker - Fl.Nr. 3167/23, Gemarkung Weilheim, Nähe Winterstraße (Ö 177/2022)

Beschluss:

Der beantragten Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Stadtsäge“ wird zugestimmt.

Der Bebauungsplan ist hinsichtlich der festgesetzten Baugrenzen für das Grundstück Fl.Nr. 3167/23, Gemarkung Weilheim, so zu ändern, dass die Errichtung des geplanten neuen Pumpwerks bauplanungsrechtlich möglich ist.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Stadtsäge“ nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Bauanfrage zur Errichtung eines Parkhauses Röntgenstraße / Heseloherstraße (Ö 178/2022)

Gutachten des Bauausschusses vom 06.12.2022:

Mit der Anfrage zur Errichtung eines Parkhauses am Grundstück Fl.Nr. 374/32 zwischen Röntgenstraße und Heseloherstraße besteht grundsätzlich Einverständnis.

Aus städtebaulicher Sicht ist das Gebäude jedoch nur mit drei oberirdischen Vollgeschossen auszuführen. Weitere Ebenen können als Tiefgeschosse ausgebildet werden.

Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Wahrung der äußeren Gestaltung ist ein Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Baumaßnahme aufzustellen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Vorbescheidsantrag: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage - Seitzstraße 7 (Ö 178/2022)

Beschluss:

Zum vorliegenden Vorbescheidsantrag zur Neubebauung des Grundstückes Fl.Nr. 2848/24, Gemarkung Weilheim, in der Fassung der Planung vom 20.11.2022 mit zugehörigem Fragenkatalog vom 27.11.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Das Grundstück Fl.Nr. 2848/24, Gemarkung Weilheim, wird in den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Seitzstraße / Glanerstraße“ aufgenommen und im Sinne des dort bereits vorgesehenen Bebauungskonzepts überplant.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Abgrabungsrecht: Wiederaufnahme des Kiesabbaues - Fl.Nr. 115, Gemarkung Unterhausen (Ö 180/2022)

Beschluss:

Der Wiederaufnahme des Kiesabbaues auf der östlichen Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 115, Gemarkung Unterhausen, wird zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, in geeigneter Weise gegenüber dem Landratsamt eine ablehnende Stellungnahme hinsichtlich der Wiederaufnahme des Kiesabbaues auf der östlichen Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 115, Gemarkung Unterhausen, abzugeben.

8. Bebauungsplan "Waisenhausstraße / Prälatenweg / Zugspitzstraße / Pollinger Straße" 6. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 181/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Waisenhausstraße / Prälatenweg / Zugspitzstraße / Pollinger Straße“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Waisenhausstraße / Prälatenweg / Zugspitzstraße / Pollinger Straße“ wird in der Fassung der Planung vom 20.09.2022 nebst Begründung gemäßParagraf (§) 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" 13. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 182/2022)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planung zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“ ist im Sinne des Abwägungsergebnisses zu überarbeiten. Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt. Weiter wird bestimmt, dass gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB Stellungnahme nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (der Planung) abgegeben werden können.

Die im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind erneut im Verfahren zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Städtebauförderung: Jahresanträge 2023 (Ö 183/2022)

Gutachten des Bauausschusses vom 06.12.2022:

Mit den vorgestellten Bedarfsmitteilungen zur Städtebauförderung für die Jahre 2023 bis 2026 für die Programme „Lebendige Zentren“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, „Innenstädte beleben“ und „Innen statt Außen“ besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

11. Innenstadtbelebung und Schaffung von Aufenthaltsbereichen und Grünstrukturen (Ö 184/2022)

Protokollnotiz:

Von der weiteren Planung und Ausarbeitung einer Studie im Rahmen der Städtebauförderung im Jahr 2023 wird Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 09:55 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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