Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 18.01.2022
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 11:50 Uhr
Ort: im Feuerwehrgerätehaus der FFW Weilheim, Schulungsraum, Krumpperstraße 27, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister
Loth, Markus (ab 10:30 Uhr anwesend)

Vorsitzende
Flock, Angelika (Vorsitz von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr)

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion (bis 11:50 Uhr anwesend)
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd

Stellvertreter

Flock, Angelika als Vertreterin für Stadträtin Lunz-Schmieder ab 11:50 Uhr

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Roppelt-Sommer, Andrea

Presse

Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bebauungsplan "Bärenmühle" 5. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  4. Vorbescheid Neubau eines Einfamilienhauses - Am Hochufer 27 a
  5. Vorbescheid Abbruch Bestandsgebäude und Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Garagen - Tankenrainer Straße 29
  6. Vorbescheid zur Neuerrichtung einer Asylbewerberunterkunft - Leprosenweg
  7. Bauantrag Neubau eines Autohauses mit Werkstattgebäude, Befreiung von Bebauungsplan hinsichtlich Wandhöhe - Am Achalaich 1
  8. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Betriebsleiterwohnhaus) - Fischerried 6 b
  9. Bauantrag Ausbau Dachgeschoss mit Gauben und Balkon, Errichtung Carport und Terrassenüberdachung - Am Hardtfeld 26
  10. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport - Urberlweg 23
  11. Bauantrag zur Teil-Aufstockung Bestandsgebäude - Bahnhofplatz 4 (Grenzgebäude)
  12. Bauanfrage zur Errichtung weiterer Tennisplätze Narbonner Ring
  13. Bebauungsplan "Südendstraße" Antrag zur Änderung der 11. Änderung betreffend Baugrenzen
  14. Bebauungsplan "Am Steickerer-Nord" Antrag auf Änderung hinsichtlich Wandhöhe - Am Steickerer 4
  15. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" Antrag auf Änderung für Flurnummer (Fl-Nr.) 871/7 Münchener Straße
  16. Bebauungsplan "Parchetwiesen Süd" isolierte Abweichung für Überdachung Garagenvorplatz - Merowingerstraße 3 und 5
  17. Bebauungsplan "Am Öferl" 5. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  18. Bebauungsplan "In der Au" 27. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  19. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" - Teilbereich Süd; 1. vereinfachte Änderung
    • Abwägung
  20. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" 11. vereinfachte Änderung
    • Abwägung
  21. Bebauungsplan "Leprosenweg II - Erweiterung Nord"
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  22. Bebauungsplan "Am Gögerlweg" Vorstellung der Planung
  23. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" Umplanung
    • Zustimmung zur neuen Planung
  24. Förderrichtlinie der Stadt Weilheim i.OB zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünung
  25. Grundsatzbeschluss des Stadtrates zu Innenentwicklung statt Außenentwicklung
  26. Radweg auf dem Bahngelände "Am Öferl" - Stellungnahme Deutsche Bahn AG
  27. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 01/2022)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2021 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 02/2022)

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 07.12.2021 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gegeben werden:

Vergabe Rahmenplan "Geistbühelstraße"

Entsprechend dem Ergebnis des Preisgerichts aus der Mehrfachbeauftragung wird mit der Ausarbeitung eines Rahmenplanes „Nördlich der Geistbühelstraße“ das Büro Fink und Jocher mit Studio B Landschaftsarchitekten, München, beauftragt.

Vergabe Erweiterung der Grundschule am Hardt Wettbewerbsbetreuung

Mit der Wettbewerbsbetreuung für die Erweiterung der Grundschule am Hardt wird das Büro HOEArchiteks,
München zum Angebotspreis von 41.858,25 Euro beauftragt.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bebauungsplan "Bärenmühle" 5. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 03/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belage abgewogen und entschieden.

Den Einwendungen aus der Öffentlichkeitbeteiligung wird entsprochen. Den geltend gemachten privaten Interessen der Einwendungsführer wird gegenüber den öffentlichen Belangen der Vorrang eingeräumt. Die bislang in den Planungsunterlagen dargestellte Fläche für „öffentlicher Fuß- und Radweg“ ist nicht mehr in die Planung aufzunehmen.

Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Bärenmühle“ ist im Sinne des Ergebnisses der Abwägungsentscheidung redaktionell zu überarbeiten.

Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Bärenmühle“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 24.11.2021 nebst Begründung gemäß Paragraf (§) 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Vorbescheid Neubau eines Einfamilienhauses - Am Hochufer 27 a (Ö 04/2022)

Beschluss:

Zu den im Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2799/5 - nördliche Teilfläche, Gemarkung Weilheim, gestellten Fragen wird zu den Fragen 1., 2., 3.,5., 7. und 9. das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Zu den Fragen 4., 6. und 8. wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Vorbescheid Abbruch Bestandsgebäude und Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Garagen - Tankenrainer Straße 29 (Ö 05/2022)

Gutachten des Bauausschusses vom 18.01.2022:

Dem Antrag zur Geschäftsordnung wird mehrheitlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: Ja 6 Stimmen, nein 3 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Die Entscheidung über den Vorbescheid zur Bebauung der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 3387/2 und 3387/3, Gemarkung Weilheim, wird zurückgestellt. Es ist zunächst zu klären, ob das Baugrundstück für die Planung und Umsetzung einer möglichen Westumfahrung von Weilheim erforderlich ist.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Vorbescheid zur Neuerrichtung einer Asylbewerberunterkunft - Leprosenweg

Zurückgestellt

7. Bauantrag Neubau eines Autohauses mit Werkstattgebäude, Befreiung von Bebauungsplan hinsichtlich Wandhöhe - Am Achalaich 1 (Ö 06/2022)

Beschluss:

Der Bauantrag zum Neubau eines Autohauses mit Werkstattgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 6511, Gemarkung Weilheim, Am Achalaich 1, wird in der vorgelegten Fassung befürwortet.

Zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“ hinsichtlich Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe von 8,00 Metern um 0,50 Meter auf eine Wandhöhe von nun 8,50 Meter wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Seemüller II“ nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) einzuleiten und durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Betriebsleiterwohnhaus) - Fischerried 6 b (Ö 07/2022)

Beschluss:

Zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Betriebsleiterwohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 2901/12, Gemarkung Weilheim, wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Maßgabe erklärt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Betriebsleiterwohnung im faktischen Gewerbegebiet vorliegen und eine grundbuchrechtliche gesicherte Bindung der Betriebsleiterwohnung an den Gewerbebetrieb erfolgt.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Bauantrag Ausbau Dachgeschoss mit Gauben und Balkon, Errichtung Carport und Terrassenüberdachung - Am Hardtfeld 26 (Ö 08/2022)

Beschluss:

Zum Bauantrag für den Ausbau des Dachgeschosses mit Schleppgauben, Balkonen und einem Carport sowie Errichtung einer Terrassenüberdachung für das Grundstück Fl.Nr. . 2154/4, Gemarkung Weilheim, Am Hardtfeld 26, mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Narbonner Ring / Zotzenmühlweg“ und der beantragten Ausnahme von den Regelungen der Stellplatzsatzung der Stadt Weilheim wird das gemeindliche Einvernehmen wie folgt erklärt:

1. Dem Ausbau des Dachgeschosses mit Schleppgauben und Balkonen sowie der Errichtung einer Terrassenüberdachung wird zugestimmt. Zu den hierfür beantragten Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

2. Der Errichtung eines Carports in der hierzu beantragten Ausnahme von den Regelungen der Stellplatzsatzung der Stadt Weilheim i.OB wird nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird insoweit nicht erklärt. Der erforderliche zusätzliche Kfz-Stellplatz ist als offener Stellplatz auszubilden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport - Urberlweg 23

Zurückgestellt

11. Bauantrag zur Teil-Aufstockung Bestandsgebäude - Bahnhofplatz 4 (Grenzgebäude) (Ö 09/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 18.01.2022:

Dem vorliegenden Bauantrag zur Teil-Aufstockung des Bestandsgebäudes, Bahnhofplatz 4, wird zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Zur städtebaulichen Sicherung der Planung für den am 18.11.2021 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan „Bahnhofallee Süd“ für die Grundstücke Fl.Nr. 2808/2, 2808/3, 2808/5 und 2808/6, Gemarkung Weilheim i.OB wird eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12. Bauanfrage zur Errichtung weiterer Tennisplätze Narbonner Ring (Ö 10/2022)

Beschluss:

Mit der vorliegenden Anfrage zur Ausweisung zweier weiterer Tennisplätze am Freizeitgelände am Narbonner Ring besteht Einverständnis.

Es wird beschlossen, den Bebauungsplan „Freizeitgelände Narbonner Ring“ zur Ausweisung der zwei Plätze im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Im Zuge des Verfahrens ist das Landratsamt Weilheim-Schongau, Sachgebiet Naturschutz, im Hinblick auf die von Herrn Ratter angesprochene Biotopkartierung einzuschalten.

Die von der Agenda 21 geplante Fläche für Biodiversität ist entsprechend weiter nach Norden zu verschieben.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

13. Bebauungsplan "Südendstraße" Antrag zur Änderung der 11. Änderung betreffend Baugrenzen (Ö 11/2022)

Beschluss:

Mit der beantragten Streichung der Festsetzungen des Dachüberstandes und einer Befreiung von der Festsetzung der Mindestgrundstücksgröße für das östliche Grundstück besteht Einverständnis.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Mit einer Verschiebung der Baugrenzen auf einen Abstand von 3,0 Metern im Norden zur Südendstraße besteht Einverständnis.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

14. Bebauungsplan "Am Steickerer-Nord" Antrag auf Änderung hinsichtlich Wandhöhe - Am Steickerer 4 (Ö 12/2022)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Am Steickerer-Nord“ mit Anhebung der zugelassenen Wandhöhe auf ca. 5,32 Meter wird zugestimmt.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 2 Stimmen, nein mit 7 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" Antrag auf Änderung Fl-Nr. 871/7 Münchener Straße (Ö 13/2022)

Beschluss:

Dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ wird zugestimmt. Mit einer Änderung des Bebauungsplanes soll eine städtebauliche Nachverdichtung im Bereich zwischen Münchener Straße und Bahnhofgasse ermöglicht werden.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Geltungsbereich der Änderung sollen die Grundstücke Fl.Nrn. 871/3, 871/4, 871/6, 871/7 und 871/9, Gemarkung Weilheim, sein.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

16. Bebauungsplan "Parchetwiesen Süd" isolierte Abweichung für Überdachung Garagenvorplatz - Merowingerstraße 3 und 5 (Ö 14/2022)

Beschluss:

Dem Antrag auf Zulassung einer isolierten Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Parchetwiesen Süd“ für die Überdachung der bislang offenen Kfz-Stellplätze vor den Garagen auf den Grundstücken Fl.Nr. 3260/18 und 3260/20, Gemarkung Weilheim, Merowinger Straße 3 und 5, wird zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

17. Bebauungsplan "Am Öferl" 5. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 15/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Öferl“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Öferl“ wird in der Fassung der Planung vom 18.11.2021 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

18. Bebauungsplan "In der Au" 27. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 16/2022)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planung zur 27. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „In der Au“ ist im Sinne des Abwägungsergebnisses zu überarbeiten. Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen. Die nochmalige Auslegung wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt. Es wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (der Planung) abgegeben werden können.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

19. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" - Teilbereich Süd 1. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 17/2022)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB abgewogen und entschieden.

Die Planung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße“ – Teilgebiet Süd, ist im Sinne der Stellungnahme des Landratsamtes Weilheim-Schongau, technischer Umweltschutz, zu überarbeiten. Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen.

Die nochmalige Auslegung wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt. Es wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (der Planung) abgegeben werden können.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

20. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" 11. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 18/2022)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planung zur 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“ ist im Sinne des Abwägungsergebnisses zu überarbeiten. Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen.

Die nochmalige Auslegung wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf einen Zeitraumvon 14 Tagen verkürzt. Es wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (der Planung) abgegeben werden können.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

21. Bebauungsplan "Leprosenweg II - Erweiterung Nord" - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 19/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 18.01.2022:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass die sich daraus ergebenden geringfügigen Anpassungen lediglich redaktioneller Natur sind. Eine Änderung der grundlegenden städtebaulichen Planung ergibt sich daraus nicht.

Dem Vorbringen von Stadträtin Nowak zur Streichung verschiedener Pflanzen aus dem Pflanzlistenvorschlag wird zugestimmt. Auch dies hat nur redaktionellen Charakter.

Der insoweit redaktionell angepasste Bebauungsplan „Leprosenweg II – Erweiterung Nord“ wird samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

22. Bebauungsplan "Am Gögerlweg" Vorstellung der Planung

Zurückgestellt

23. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" Umplanung - Zustimmung zur neuen Planung

Zurückgestellt

24. Förderrichtlinie der Stadt Weilheim i.OB zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünung (Ö 20/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 18.01.2022:

Der vorliegende Entwurf einer Förderrichtlinie der Stadt Weilheim i.OB zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünung wird beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

25. Grundsatzbeschluss des Stadtrates zu Innenentwicklung statt Außenentwicklung (Ö 21/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 18.01.2022: 

1.

Die Stadt Weilheim i.OB hat im Rahmen der Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes in den Jahren 2012 bis heute neben der notwendigen Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten auch hinreichend Potenziale der Innenentwicklung berücksichtigt.

Die Stadt Weilheim i.OB wird auch in der zukünftigen Stadtentwicklung neben der Abwägung zur Neuausweisung von Baugebieten gezielt und vorrangig gemäß dem städtebaulichen Ansinnen „Innenentwicklung statt Außenentwicklung“ Potentiale der Innenentwicklung ausschöpfen. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

2.

Der im Sanierungsgebiet „Altstadt Ia“ gelegene Stadel am Ende der Eisenkramergasse soll künftig kulturellen und bürgerlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

26. Radweg auf dem Bahngelände "Am Öferl" - Stellungnahme Deutsche Bahn AG (Ö 22/2022)

Beschluss:

Mit der Weiterführung von Verhandlungen und Untersuchungen zur Schaffung einer Radwegeverbindung entlang der Straße „Am Öferl“ auf Bahngelände besteht Einverständnis. Insbesondere wird der Ausarbeitung einer Vorplanung zur Wegeführung zugestimmt.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

27. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 11:50 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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