Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 08.02.2022
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 12:25 Uhr
Ort: im Feuerwehrgerätehaus der FFW Weilheim, Schulungsraum, Krumpperstraße 27, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister
Loth, Markus (bis 10:10 Uhr anwesend)

Vorsitzende und Stellvertretung
Flock, Angelika (Vorsitz ab 10:10 Uhr und Vertretung für Frau Lunz-Schmieder)

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Roppelt-Sommer, Andrea

Presse

Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

Lunz-Schmieder, Marion (Vertretung Angelika Flock)


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bekanntgabe: Verlegung des Radweges am Narbonner Ring Ausfahrt "Am Betberg"
  4. Bekanntgabe: Umrüstung zweier Mobilfunkstandorte im 5G-Sendeanlagen
  5. Außenbereichssatzung "Tankenrainerstraße II" - Änderung zu Umfahrung
  6. Vorbescheid Abbruch Bestandsgebäude und Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Garagen - Tankenrainer Straße 29
  7. Wasserwirtschaftsamt Weilheim: Errichtung weiterer Bürocontainer Bebauungsplan "Pütrich- / Krumpper- / Karl-Böhaimb- / Andreas-Schmidtner-Straße"
  8. Umbau und Modernisierung eines SB-Warenhauses Kaltenmoserstraße 28 - Tektur Fachmarktfläche
  9. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" Antrag auf Änderung betreffend Flur-Nummer (Fl.Nr.) 109/5, Gemarkung Unterhausen
  10. Vorbescheid Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage - Am Betberg 16
  11. Einbeziehungssatzung "Urberlweg-Süd"; Antrag auf Änderung für Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport - Urberlweg 23
  12. Gutachen zum Baulandbeschluss (Folgekosten) 1. Vorstellung durch Büro PlanWerk
  13. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Solarpark Weilheim- Unterhausen 3"
  14. Bebauungsplan "Solarpark Weilheim-Unterhausen 3"
  15. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße"
    • Abwägung
  16. Bebauungsplan "Pollinger Straße / Zugspitzstraße / Prälatenweg" Änderung für Grundstück Fl.Nr. 1386/4, Gemarkung Weilheim
    • Billigung Bebauungskonzept
  17. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" 12. vereinfachte Änderung
    • Abwägung
  18. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen" 12. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  19. Bebauungsplan "Dorfgebiet Marnbach" 11. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  20. Bebauungsplan "Dorfgebiet Deutenhausen" 3. vereinfachte Änderung
    • Abwägung und Satzungsbeschluss
  21. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Verbändeanhörung zur Teilfortschreibung
  22. "Bräuwastlweiher" bei Tankenrain; Maßnahmen nach Schädigung durch Biber
  23. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    1. Lärmaktionsplan der Stadt Weilheim i.OB; Anfrage der Fraktion der SPD zum Sachstand

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 23/2022)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2022 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 24/2022)

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 18.01.2022 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

Sanierung der ehemaligen Deponie Unterhausen Entsorgung von Bodenaushub - Vergabe

Die Arbeiten zur Beseitigung und Verwertung des abgetragenen Oberbodens werden wie folgt vergeben:

  • Los 1 an die Firma Geiger GmbH zum Angebotspreis von brutto 129.350,64 Euro und
  • Los 2 an die Firma BORAG GmbH zum Angebotspreis von brutto 22.282,75 Euro.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bekanntgabe: Verlegung des Radweges am Narbonner Ring Ausfahrt "Am Betberg" (Ö 25/2022)

Mitteilung:

Der Verkehrsausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 19.10.2021 beschlossen, den Radweg entlang des Narbonner Ring an der Ausfahrt der Straße „Am Betberg“ umzubauen.

Hierzu hat das Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim i.OB zwischenzeitlich eine Kostenschätzung vorgelegt. Die Arbeiten werden im Februar mit der unumgänglichen Fällung von 2 Bäumen im Bereich der Verlegungstrasse beginnen.

Es wird gebeten, hiervon Kenntnis zu nehmen.

Der Bauausschuss ist in dieser Angelegenheit beschließend zuständig.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bekanntgabe: Umrüstung zweier Mobilfunkstandorte im 5G-Sendeanlagen (Ö 26/2022)

Mitteilung:

Mit Schreiben vom 19.01.2022 und 24.01.2022 teilt die Telefonica Germany GmbH & Co. KG mit, dass in Weilheim zwei bestehende Mobilfunkstandorte um jeweils eine 5G-Sendeanlage erweitert werden. Dies sind die Standorte:

  • Bahnhofstraße 4 (Telekom-Turm); Standortbescheinigung (STOB) Nr. 570174
  • Trifthofstraße 57 (HiFly-Turm); STOB-Nr. 570632

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Außenbereichssatzung "Tankenrainerstraße II" - Änderung zu Umfahrung (Ö 27/2022)

Gutachten des Bauausschusses vom 08.02.2022:

Die Außenbereichssatzung „Tankenrainerstraße II“ ist im Hinblick auf die Streichung des Hinweises bezüglich der Trassenlage einer möglichen Westumfahrung zu ändern.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Vorbescheid Abbruch Bestandsgebäude und Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Garagen - Tankenrainer Straße 29 (Ö 28/2022)

Beschluss:

Zu den im Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch Bestandsgebäude und Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Garagen auf den Grundstücken mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 3387/2 und 3387/3, Gemarkung Weilheim, gestellten Fragen wird zu den Fragen 1., 2. und 3. das gemeindliche Einvernehmen erklärt. Den beantragten Befreiungen und Abweichungen von den Festsetzungen der Außenbereichssatzung „Tankenrainer Straße II“ – östlicher Teil - wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Wasserwirtschaftsamt Weilheim: Errichtung weiterer Bürocontainer Bebauungsplan "Pütrich- / Krumpper- / Karl-Böhaimb- / Andreas-Schmidtner-Straße" (Ö 29/2022)

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Antrag zur Errichtung eines weiteren Bürocontainers am Grundstück Pütrichstraße 15 besteht außerhalb der Baugrenzen Einverständnis mit der Maßgabe, dass die zeitliche Dauer auf maximal 5 Jahre befristet wird und die notwendigen Stellplätze gemäß dem Vorschlag von Bürgermeister Loth nachgewiesen werden.

Bei der Aufstellung des Containers und insbesondere der Fundamentierung ist auf die Wurzeln der bestehenden Eiche besonders Rücksicht zu nehmen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Umbau und Modernisierung eines SB-Warenhauses Kaltenmoserstraße 28 - Tektur Fachmarktfläche (Ö 30/2022)

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Tekturantrag zum Umbau und Modernisierung eines SB-Warenhauses besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" Antrag auf Änderung betreffend Flur-Nummer (Fl.Nr.) 109/5, Gemarkung Unterhausen (Ö 31/2022)

Beschluss:

Der beantragten Drehung der festgesetzten Firstrichtung nun in Ost-West-Ausrichtung wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Der Zulassung von 2 Vollgeschossen und Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Der Erhöhung der zugelassenen Geschossflächenzahl (GFZ) auf 0,56 wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Der Zulassung von 4 Wohneinheiten je Gebäude (Einzel- und Doppelhaus) wird zugestimmt.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 4 Stimmen, nein mit 5 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Der Zulassung von 3 Wohneinheiten je Gebäude (Einzel- und Doppelhaus) wird zugestimmt.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 5 Stimmen, nein mit 4 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“ im beschlossenen Umfang nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) einzuleiten.

10. Vorbescheid Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage - Am Betberg 16 (Ö 32/2022)

Beschluss:

Zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 705/1, 705/7 und 705/8, Gemarkung Weilheim, in der Fassung vom 29.01.2022 wird insgesamt das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 1 Stimme, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 705/1, 705/7 und 705/8, Gemarkung Weilheim, wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Maßgabe erklärt, dass der geplante Baukörper in Form einer von West nach Ost von 4 auf 2 Vollgeschosse abfallenden, abgetreppten Bebauung erstellt wird.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, dem Bauwerber eine entsprechende Änderung des Vorbescheidsantrages vorzuschlagen.

11. Einbeziehungssatzung "Urberlweg-Süd"; Antrag auf Änderung für Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport - Urberlweg 23 (Ö 33/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 08.02.2022:

Mit der beantragten Wandhöhe von 4,60 Meter für neu zu errichtende Gebäude in der Einbeziehungssatzung „Urberlweg-Süd“ besteht Einverständnis.

Die Satzung ist dementsprechend zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren dazu einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12. Gutachen zum Baulandbeschluss (Folgekosten) 1. Vorstellung durch Büro PlanWerk (Ö 34/2022)

Verlauf der Sitzung des Bauausschusses am 08.02.2022:

Für das ausführende Büro PlanWerk, Nürnberg, stellen Frau Scherpinski und Herr Schramm die Untersuchungen zur Bevölkerungsprognose 2021 bis 2038 im Einzelnen vor.

In der anschließenden regen Diskussion stellen die Bearbeiter auf Nachfrage fest, dass derartige Bevölkerungsprognosen aussagekräftig und fachlich anerkannt seien. Die Prognose sei auch direkt auf die Verhältnisse in der Stadt Weilheim i.OB ausgearbeitet und abgestellt. Weiter wird dabei herausgestellt, dass eine aus dieser Prognose im weiteren Verfahren zu errechnende Folgekosten- oder Abschöpfungsquote sich ausschließlich auf Kosten für Pflichtaufgaben der Kommune (wie Kinderbetreuungseinrichtungen oder Grundschulen) richte. Ein Bedarf für Senioren sei dabei – wenn auch seitens der Bevölkerungsentwicklung immer mehr in den Fokus rückend – nicht zu berücksichtigen.

Insgesamt wird vom Zwischenbericht der Bevölkerungsprognose Kenntnis genommen. Die Angelegenheit ist in der kommenden Klausurtagung intensiv zu beraten.

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat vom Vorgang Kenntnis genommen. Eine weitere intensive Beratung erfolgt im Rahmen der kommenden Klausurtagung.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

13. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Solarpark Weilheim-Unterhausen 3" (Ö 35/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 08.02.2022:

Die Planung wird zurückgestellt. Zur Begutachtung der naturschutzfachlichen Qualität der Fläche ist eine entsprechende Untersuchung zu beauftragen. Nach deren Ergebnissen ist der Sachverhalt zur weiteren Entscheidung erneut vorzulegen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

14. Bebauungsplan "Solarpark Weilheim-Unterhausen 3" (Ö 36/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 08.02.2022:

Die Planung wird zurückgestellt. Zur Begutachtung der naturschutzfachlichen Qualität der Fläche ist eine entsprechende Untersuchung zu beauftragen. Nach deren Ergebnissen ist der Sachverhalt zur weiteren Entscheidung erneut vorzulegen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße" - Abwägung (Ö 37/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 08.02.2022:

Über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne der Stellungnahme der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Die Unterlagen sind dementsprechend nochmals zu überarbeiten und erneut mit allen vorhandenen Gutachten öffentlich auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

16. Bebauungsplan "Pollinger Straße / Zugspitzstraße / Prälatenweg" Änderung für Grundstück Fl.Nr. 1386/4, Gemarkung Weilheim - Billigung Bebauungskonzept (Ö 38/2022)

Beschluss:

Dem vorgelegten neuen Planungskonzept mit 2 Doppelhäusern mit je 2 Wohneinheiten in zwei Bauzeilen, je Gebäude 2 Vollgeschosse und zurückversetztes Penthouse-Geschoss in Flachdachbauweise und einer Grundfläche je Doppelhaus von 21,00 Meter mal 11,98 Meter wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, auf Basis dieses neuen Planungskonzepts das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Pollinger Straße / Zugspitzstraße / Prälatenweg“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

17. Bebauungsplan "Münchener Straße/Schützenstraße/Bahnhofstraße" 12. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 39/2022)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Ergänzend sind Festsetzungen zur Grünordnung in die Änderungsplanung aufzunehmen. Eine Voruntersuchung zur artenschutzrechtlichen Situation insbesondere des Grundstücks Fl.Nr. 870/1, Gemarkung Weilheim, ist zu beauftragen. Die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Die Planung zur 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ ist im Sinne des Abwägungsergebnisses zu überarbeiten. Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

Der erforderlichen Fällung der bestehenden Eiche auf Grundstück Fl.Nr. 870/1, Gemarkung Weilheim, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass geeignete Ausgleichsmaßnahmen in die Änderungsplanung eingearbeitet werden.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

18. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen" 12. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 40/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ wird in der Fassung der Planung vom 01.12.2021 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

19. Bebauungsplan "Dorfgebiet Marnbach" 11. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 41/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Marnbach“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Marnbach“ wird in der Fassung der Planung vom 01.12.2021 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

20. Bebauungsplan "Dorfgebiet Deutenhausen" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 42/2022)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Deutenhausen“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Deutenhausen“ wird in der Fassung der Planung vom 01.12.2021 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

21. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Verbändeanhörung zur Teilfortschreibung (Ö 43/2022)

Gutachten des Bauausschusses am 08.02.2022:

Von der vorliegenden Verbändeanhörung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) wird Kenntnis genommen.

Den Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen der SPD-Fraktion wird zugestimmt. Diese sind an den Bayerischen Städtetag weiter zu leiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

22. "Bräuwastlweiher" bei Tankenrain; Maßnahmen nach Schädigung durch Biber (Ö 44/2022)

Beschluss:

Von den durchzuführenden Maßnahmen wird Kenntnis genommen.

Die Arbeiten werden entsprechend der Kostenschätzung vom 27.12.2021 zum Preis von brutto 20.370,00 Euro an das Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim i.OB vergeben.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

23. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

23.1 Lärmaktionsplan der Stadt Weilheim i.OB; Anfrage der Fraktion der SPD zum Sachstand (Ö 45/2022)

Mit Mail vom 04.02.2022 stellt die Fraktion der SPD folgende Anfrage:

„Sehr geehrter Bürgermeister Loth, lieber Markus,
im November 2019 wurden uns im Bauausschuss die Ergebnisse der beauftragten Firma ACCON GmbH, Greifenberg zur Lärmkartierung vorgestellt. Damals wurde die Verwaltung beauftragt, zusammen mit diesem Ingenieurbüro einen Maßnahmenplan zur Verbesserung der einzelnen Situationen auszuarbeiten und dem Ausschuss und dem Stadtrat zu gegebener Zeit wieder vorzulegen.

Auf mehrere mündliche Anfragen nach dem Stand dieses Auftrags habe ich bis heute keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Deshalb stelle ich hiermit eine schriftliche Anfrage mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Bauausschusssitzung am 8. Februar 2022:

Wurde der sehr eindeutige Beschluss vom 12.11.2019, zusammen mit dem Büro ACCON einen Maßnahmenplan auf Basis der Lärmkartierung auszuarbeiten, umgesetzt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Horst Martin“

Stellungnahme des Stadtbauamtes:

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat am 07.05.2019 beschlossen, für das Stadtgebiet eine Lärmaktionsplanung nach den Maßgaben der EU-Umgebungslärmrichtline für das Stadtgebiet und auch die Ortsdurchfahrten Deutenhausen und Marnbach zu beauftragen.

Eine erste Vorstellung der Lärmkartierung erfolgte im Stadtrat am 21.11.2019. Hierbei werden auf Basis von vorhandenen Verkehrsgutachten erfahrungsgemäße Lärmwerte berechnet. Eine konkrete Lärmmessung an verschiedenen Standorten erfolgte hierbei nicht.

Als nächster Schritt ist für die Stadt Weilheim i.OB zu überlegen, wie die sich aus oben genannter Lärmkartierung ergebenden „Brennpunkte“ verbessert werden können.

Dazu konnte aus verschiedenen zeitlichen Gründen und wegen der seit Anfang 2020 immer wieder geltenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen leider erst am 17.11.2021 ein gemeinsamer Termin mit Vertreter des Ingenieurbüros, dem Staatlichen Bauamt, dem Tiefbauamt und Ordnungsamt stattfinden.

Möglichkeiten zur Lärmreduzierung stehen allgemein als aktive Schallschutzmaßnahmen über zum Beispiel Temporeduzierungen (tags oder nachts), Umleitungen von Schwerlastverkehr, Einbahnregelungen bis hin zum Einbau eines leiseren Belages zur Verfügung. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder tatsächlich nicht den gewünschten Effekt bringen, wäre über passive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Ertüchtigung der Gebäudeaußenwände, Schallschutzfenster, Lärmschutzwand, nachzudenken.

Nach Angaben des Ingenieurbüros bringen Temporeduzierungen bei gleichzeitigem Einbau eines „Flüsterbelages“ keine zusätzliche Verbesserung, da die Beläge meist erst ab 50 Stundenkilometern (km/h) zur Minderung der Rollgeräusche wirken. Bei langsamer Fahrt sind die Rollgeräusche ohnehin gemildert. Demgegenüber treten bei langsamer Fahrt eher die Motorgeräusche in den Vordergrund.

Letztlich einigte man sich bei diesem Termin dazu, am Beispiel der Oberen Stadt von der Bärenmühle bis zur Römerstraße das derzeit gefahrene Tempo und begleitend dazu Lärmmessungen zu ermitteln.

Versuchsweise sollte dann für diesen Abschnitt eine Temporeduzierung auf 30 km/h über das Landratsamt erwirkt werden, um dann die gleichen Messungen nochmals durchzuführen. Nur damit kann man einen tatsächlichen Vergleich und aussagekräftige Werte ermitteln. 

Diese Untersuchungen laufen derzeit. Im Weiteren wäre der Verkehrsausschuss einzuschalten.

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2022 vom Vorgang Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock um 12:25 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Eine nichtöffentliche Sitzung im Anschluss fand nicht statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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