Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 17.01.2023
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 10:15 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister
Loth, Markus

Zweite Bürgermeisterin
Flock, Angelika

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd

Referenten

Andrä, Franz - anwesend zum öffentlichen Tagesordnungspunkt Nr. 15
Dr. Bosch, Roland - anwesend zum nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkt Nr. 4

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin

Presse

Reitinger, Magnus (Weilheimer Tagblatt)

Abwesende und entschuldigte Personen:

keine


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung einer Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bauantrag Erweiterung Hackgutlagerhalle - Gut Gossenhofen 1
  4. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" - Teilbereich Nord; Antrag auf Änderung zur Farbgebung von Terrassenüberdachungen
  5. Bauanfrage: Erlass einer Außenbereichssatzung für zusätzliche Wohnbebauung - Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 4760/2, Gemarkung Weilheim
  6. Bebauungsplan "Leprosenweg" Erweiterung für Flüchtlingsunterkunft
  7. Landkreis Weilheim-Schongau; Nutzungsänderung Asylbewerberunterkunft Dr.-Karl-Slevogt-Straße 6 bis 8
  8. Flächennutzungsplan 2012: Antrag auf Änderung - Fl.Nr. 375, Gemarkung Weilheim, Röntgenstraße
  9. Bebauungsplan "Freizeitzentrum Narbonner Ring" Errichtung weiterer Tennisplätze
  10. Bebauungsplan "Obere Stadt I" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung
  11. Bebauungsplan "Fischerried / Paradeisstraße" 9. vereinfachte Änderung - Abwägung
  12. Bebauungsplan "Am Hardtfeld II" 6. vereinfachte Änderung - Abwägung
  13. Bebauungsplan "Seitzstraße / Glanerstraße" Einbeziehung des Grundstücks Fl.Nr. 2848/24 - Vorstellung Bebauungsvarianten
  14. vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße" 1. Änderung und Erweiterung - Abwägung
  15. Feuerwehrgerätehaus Krumpperstraße 27 - Fällung einer Linde
  16. Offener Brief und Petition Saatkrähen aus dem Stadtgebiet wirksam vertreiben
  17. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 01/2023)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2022 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) (Ö 02/2023)

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten Sitzung vom 06.12.2022.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bauantrag Erweiterung Hackgutlagerhalle - Gut Gossenhofen 1 (Ö 03/2023)

Beschluss:

Zum Bauantrag für die Erweiterung einer Hackgutlagerhalle am Gut Gossenhofen auf den Fl.Nrn. 1620 und 1621, Gemarkung Deutenhausen, wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Maßgabe erklärt, dass die rechtlichen Voraussetzungen des Paragraf (§) 35 Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für ein im Außenbereich privilegiertes Bauvorhaben vorliegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" - Teilbereich Nord; Antrag auf Änderung zur Farbgebung von Terrassenüberdachungen (Ö 04/2023)

Beschluss:

Der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes „Kanalstraße / Singerstraße“ – Teilbereich Nord – über die Zulassung auch einer Farbgebung „Weiß“ für die konstruktiven Elemente von Terrassenüberdachungen wird befürwortet.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Bauanfrage: Erlass einer Außenbereichssatzung für zusätzliche Wohnbebauung - Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 4760/2, Gemarkung Weilheim (Ö 05/2023)

Gutachten des Bauausschusses vom 17.01.2023:

Dem Antrag auf Erlass einer Außenbereichssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 4760/1 (Teilfläche), 4760/2 (Teilfläche), 4760/3 (Teilfläche), 4760/4 (Teilfläche), 4760/5, 4760/6 (Teilfläche) und 4760/7, Gemarkung Weilheim, wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zum Erlass der Außenbereichssatzung einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "Leprosenweg" Erweiterung für Flüchtlingsunterkunft (Ö 06/2023)

Gutachten des Bauausschusses vom 17.01.2023:

Mit der weiteren Nutzung des Grundstücks, Leprosenweg 6, Fl.Nr. 2777/11, als Unterkunft für Asylbewerber sowie Kriegsgeflüchtete durch den Landkreis Weilheim-Schongau besteht Einverständnis.

Zur planungsrechtlichen Sicherung wird beschlossen, den Bebauungsplan „Leprosenweg“ um dieses Grundstück zu erweitern.

Der Bebauungsplan setzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest. Ausnahmen gemäß § 8 Absatz 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung - BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, werden zugelassen. Andere Ausnahmen nach § 8 Absatz 3 Nr. 1 und 3 BauNVO (Betriebswohnungen und Vergnügungsstätten) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Für die geplante Nutzung als Asylbewerberunterkunft wird gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB ein Baurecht auf Zeit bis maximal 31.12.2049 festgesetzt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

7. Landkreis Weilheim-Schongau; Nutzungsänderung Asylbewerberunterkunft Dr.-Karl-Slevogt-Straße 6 bis 8 (Ö 07/2023)

Beschluss:

Mit dem Vorhaben des Landkreises Weilheim-Schongau zur Nutzung der Gebäude Dr.-Karl-Slevogt-Straße 6 bis 8 als Unterbringung und Unterkunft für Asylbewerber und Kriegsgeflüchtete besteht Einverständnis mit der Maßgabe einer zeitlichen Befristung bis maximal 31.12.2049.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Trifthof“ wird insoweit einer temporären Befreiung bis maximal 31.12.2049 zugestimmt.

Eine anders geartete Wohnnutzung ist nicht zugelassen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Flächennutzungsplan 2012: Antrag auf Änderung - Fl.Nr. 375, Gemarkung Weilheim, Röntgenstraße

Zurückgestellt

9. Bebauungsplan "Freizeitzentrum Narbonner Ring" Errichtung weiterer Tennisplätze (Ö 08/2023)

Beschluss:

Es wird festgestellt, dass am vorhandenen Gelände des Tennis Club am Narbonner Ring kein alternativer Standort für die Erweiterung um zwei Tennisplätze umsetzbar ist und für die entfallende Biotopfläche ein geeigneter Ersatz gefunden werden kann.

Somit liegen die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach Artikel 23 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in diesem Falle vor.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum Narbonner Ring“ zur Ausweisung von zwei Tennisplätzen westlich des bestehenden Center-Courts besteht daher Einverständnis. Der Bebauungsplan ist gemäß § 13 BauGB zur Ausweisung der entsprechenden Fläche zu ändern.

Für den Entfall der Biotopfläche wird die Stadt Weilheim i.OB an geeigneter Stelle in der näheren Umgebung nach enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde eine Ausgleichsfläche anlegen und unterhalten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Obere Stadt I" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 09/2023)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergibt sich kein weiterer Änderungsbedarf in den Planungsunterlagen.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt I“ wird in der Fassung der Planung vom 20.09.2022 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

11. Bebauungsplan "Fischerried / Paradeisstraße" 9. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 10/2023)

Beschluss:

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Das Verfahren zur 9. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Fischerried / Paradeisstraße“ wird weitergeführt.

Die mit der Änderungsplanung zugelassene Wohnfläche für betriebsbedingte Wohnungen wird mit 120 Quadratmeter zuzüglich 20 Quadratmeter private Bürofläche als Festsetzung beibehalten.

Aus der Abwägung ergibt sich insgesamt kein weiterer Änderungsbedarf in den Planungsunterlagen.

Die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Fischerried / Paradeisstraße“ wird in der Fassung der Planung vom 17.11.2022 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12. Bebauungsplan "Am Hardtfeld II" 6. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 11/2023)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planung zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Hardtfeld II“ ist im Sinne des Abwägungsergebnisses zu überarbeiten. Weiter sind die Festsetzungen zur Grünordnung so zu ändern, dass eine effektive Nutzung von Sonnenenergie an Gebäude gewährleistet ist. Bislang im Süden geplante Baumneupflanzungen sind an anderer geeigneter Stelle auf dem Planungsgrundstück festzusetzen. Im Süden ist eine Hecken- / Gebüschpflanzung festzusetzen.

Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt. Weiter wird bestimmt, dass gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB Stellungnahme nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (der Planung) abgegeben werden können.

Die im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind erneut im Verfahren zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

13. Bebauungsplan "Seitzstraße / Glanerstraße" Einbeziehung des Grundstücks Fl.Nr. 2848/24 - Vorstellung Bebauungsvarianten

Zurückgestellt

14. vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße" 1. Änderung und Erweiterung - Abwägung (Ö 12/2023)

Gutachten des Bauausschusses am 17.01.2023:

Über die den Stadträten vorliegenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan wird unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB nach dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung abgewogen und entschieden.

Der Bebauungsplan und die Begründung sind entsprechend anzupassen und im weiteren Verfahren auf Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Feuerwehrgerätehaus Krumpperstraße 27 - Fällung einer Linde (Ö 13/2023)

Beschluss:

Mit dem beantragten Rückbau der Grünfläche und Fällung der vorhandenen Linde besteht nach der Planung der Stadtwerke Einverständnis.

Für den Entfall der Linde ist ein Ersatz an geeigneter Stelle zu pflanzen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

16. Offener Brief und Petition Saatkrähen aus dem Stadtgebiet wirksam vertreiben (Ö 14/2023)

Gutachten des Bauausschusses am 17.01.2023:

Das mit der Regierung von Oberbayern und den Fachverbänden abgestimmte Saatkrähen-Management der Stadt Weilheim i.OB aus dem Jahr 2022 wird auch im Jahr 2023 beibehalten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

17. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 10:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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