Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 05.12.2023
Beginn: 10:00 Uhr
Ende 11:05 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd

Stellvertreter

Prof. Dr. Emeis, Stefan

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin
Schleich, Michael

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Ausschussmitglieder

Nowak Luise


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung einer Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Saatkrähenmanagement 2024
  4. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb" - Änderungsantrag zur Geschossigkeit Flurnummer (Fl.Nr.) 775/5
  5. Bebauungsplan "Am Hardtfeld II" Änderung hinsichtlich Tiefgarage - Hans-Korntheuer-Straße 35
  6. Bebauungsplan "Am Schwattachweg" Änderungsantrag Vergrößerung Garage
  7. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" 1. vereinfachte Änderung
  8. Bebauungsplan "Wessobrunner Straße / Parchetweg / Ziegelstadel" 6. vereinfachte Änderung - Abwägung
  9. Bebauungsplan "Südlich des Eichenweges" 2. vereinfachte Änderung - Abwägung
  10. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" 13. vereinfachte Änderung - Abwägung
  11. Revierförster Stadtwald Vorschlag "Grünes Klassenzimmer" Gögerl
  12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 10:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 165/2023)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.1012023 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) 

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 14.11.2023 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekanntgegeben wird.

Grundstücksangelegenheiten - Aufwertung der Ledererstraße; Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds Städtebauförderung

Mit den vorgestellten Planungen des Stadtbauamtes zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Ledererstraße für die Öffentlichkeit besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds der Städtebauförderung umzusetzen.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmennein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Saatkrähenmanagement 2024 (Ö 167/2023)

Beschluss:

Vom Ergebnis der Festlegungen der Fachkommission wird Kenntnis genommen.

Den für 2024 vorgeschlagenen Maßnahmen wird zugestimmt. Insbesondere ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmennein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb" - Änderungsantrag zur Geschossigkeit Fl.Nr. 775/5 (Ö 168/2023)

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIb“ zur Änderung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche nach Süden, zur Neufestsetzung der Flächen für Garagen und Stellplätze sowie deren Bauweise und zur Breite von Dachgauben besteht Einverständnis. Weiter wird zugestimmt, im Rahmen der Bebauungsplanänderung die Festsetzungen zur Größe von Dachflächenfenstern aufzuheben.

Der Bebauungsplan „Obere Stadt IIIb“ ist für das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 775/5, Gemarkung Weilheim, im beschlossenen Umfang im vereinfachten Verfahren nach Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIb“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

5. Bebauungsplan "Am Hardtfeld II" Änderung hinsichtlich Tiefgarage - Hans-Korntheuer-Straße 35 (Ö 169/2023)

Beschluss: 

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Am Hardtfeld II“ für das Grundstück Fl.Nr. 2284/8, Gemarkung Weilheim, zur Aufhebung der Verpflichtung zur Errichtung einer Tiefgarage wird zugestimmt. Die Änderung ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Hardtfeld II“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "Am Schwattachweg" Änderungsantrag Vergrößerung Garage (Ö 170/2023)

Beschluss:  

Mit dem vorliegenden Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Schwattachweg“ zur Verlängerung der Grenzgarage mit begrüntem Flachdach und teilweiser Nutzung als Dachterrasse besteht Einverständnis.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der auf dem städtischen Grünstreifen befindliche Baum durch die Baumaßnahmen nicht geschädigt werden darf.

Der Bebauungsplan ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

7. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" 1. vereinfachte Änderung (Ö 171/2023)

Beschluss: 

Es wird festgestellt, dass gegen die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Hangstraße / Am Öferl“ keine Einwände vorgebracht wurden.

Mit den zusätzlichen Anträgen zur Verlegung der Tiefgaragenrampe im Baugebiet MU1 an die westliche Grundstücksgrenze (derzeit bereits bestehende Rampe) und die Verlegung der Trafostation in das Baugebiet MU3 besteht Einverständnis, da dadurch nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Hangstraße / Am Öferl“ wird mit der Maßgabe der redaktionellen Einarbeitung der beschlossenen Ergänzung samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Wessobrunner Straße / Parchetweg / Ziegelstadel" 6. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 172/2023)

Beschluss: 

Über die vorgetragenen Anregungen und Einwendungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass zur ausgelegenen 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Wessobrunner Straße / Parchetweg / Ziegelstadel“ keine Anregungen und Einwendungen vorgetragen wurden.

Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Wessobrunner Straße / Parchetweg / Ziegelstadel“ wird in der Fassung der Planung vom 15.09.2023 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Südlich des Eichenweges" 2. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 173/2023)

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Südlich des Eichenweges“ sind im Sinne der Abwägung redaktionell zu überarbeiten.

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Südlich des Eichenweges“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 27.09.2023 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" 13. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 174/2023)

Beschluss:  

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB abgewogen und entschieden.

Die bisherige Festsetzung „Bäume (Bestand, zu erhalten)“ ist für die beiden Bäume im südwestlichen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 870/1, Gemarkung Weilheim beizubehalten.

Im Übrigen sind die Planungsunterlagen zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ sind im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung zu überarbeiten und im weiteren Verfahren erneut öffentlich auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

11. Revierförster Stadtwald Vorschlag "Grünes Klassenzimmer" Gögerl (Ö 175/2023)

Beschluss:

Mit der Idee zur Einrichtung eines Wald-Klassenzimmers im östlichen Bereich des Gögerls, südöstlich der Wallanlage, besteht grundsätzlich Einverständnis.

Für die entsprechende Möblierung wird Holz aus stadteigenen Beständen zur Verfügung gestellt. Einer höheren Verkehrssicherung der umstehenden Bäume wird zugestimmt.

Das Konzept ist mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 11:05 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses. 

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. 

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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