Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 16.01.2024
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 10:00 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Zweite Bürgermeisterin

Flock, Angelika, Vorsitz in Vertretung für Ersten Bürgermeister Markus Loth

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen

Erster Bürgermeister Markus Loth


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung von Niederschriften
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße" 1. vereinfachte Änderung
  4. Bebauungsplan "Altstadt Ia Änderung und Erweiterung" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung
  5. Bauanträge Neubau eines Doppelhauses und eines Mehrfamilienhauses - Gartenstraße 17 und Eichtweide 2
  6. Bauantrag Neubebauung des Grundstückes Schützenstraße 13
  7. Bauantrag Nutzungsänderung Gewerbegebäude zu Behindertenwerkstätte (Erdgeschoss und Untergeschoss) - Paradeisstraße 71
  8. 31. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar" Photovoltaikanlage Weilheim-Ost
  9. 33. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar" Photovoltaik-Freiflächenanlage Altvaterstraße
  10. Städtebauförderung Jahresanträge 2024
  11. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung von Niederschriften (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 01/2024)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung sowie die Niederschrift der kombinierten Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 05.12.2023 werden genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) Ö 02/2024

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten Sitzung vom 05.12.2023.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmennein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße" 1. vereinfachte Änderung (Ö 03/2024)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Paragraf (§) 13 BauGB unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Der Änderungsplan ist im Hinblick auf Anlieferungszeiten für Sonn- und Feiertage im Sinne der Stellungnahme redaktionell anzupassen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Parkhaus Krumpperstraße“ wird mit der Maßgabe der Einarbeitung der beschlossenen Ergänzung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmennein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bebauungsplan "Altstadt Ia Änderung und Erweiterung" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 04/2024)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme der Bauverwaltung unter Berücksichtigung des Beschlussergebnisses des vorangegangenen Zwischenbeschlusses abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt Ia Änderung und Erweiterung“ sind im Sinne der Abwägungsentscheidung redaktionell zu überarbeiten.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt Ia Änderung und Erweiterung“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 28.09.2023 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

5. Bauanträge Neubau eines Doppelhauses und eines Mehrfamilienhauses - Gartenstraße 17 und Eichtweide 2 (Ö 05/2024)

Beschluss: 

Für den Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 3167/66, Gemarkung Weilheim, Gartenstraße 17, nach den Planunterlagen vom 03.11.2023 wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Für den Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 3167/2, Gemarkung Weilheim, Eichtweide 2, nach den Planunterlagen vom 03.11.2023 wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, den Bauwerber dahingehend zu beraten, das auf dem Grundstück Fl.Nr. 3167/66, Gemarkung Weilheim, Gartenstraße 17, gelegene Gebäude so umzuplanen, dass dort ein Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten als Einzel- oder Doppelhaus ersteht. Dies könnte von Seiten der Stadt Weilheim i.OB befürwortet werden. Im Falle einer entsprechenden Umplanung könnte dann auch dem Bauvorhaben auf Grundstück Fl.Nr. 3167/2, Gemarkung Weilheim, Eichtweide 2, in der vorgelegten Planung zugestimmt werden.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bauantrag Neubebauung des Grundstückes Schützenstraße 13 (Ö 06/2024)

Beschluss:  

Für den im Vorabzug vorliegenden Bauantrag zur Neubebauung des Grundstückes Fl.Nr. 914, Gemarkung Weilheim, Schützenstraße 13, mit einem 4-geschossigen Gebäude (III+Penthouse) in Flachdachbauweise mit insgesamt 33 Appartements sowie 2 Gewerbeeinheiten wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Weiterer Vorgang:

Die Bauverwaltung weist mit Blick auf das Diskussionsergebnis darauf hin, dass für eine Steuerung der Bebauung auf dem Antragsgrundstück ein Bebauungsplan erforderlich sein wird. Über die Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes sollte beraten werden. Eine abschließende Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes entscheide dann der Stadtrat.

Unter den Mitgliedern des Bauausschusses besteht Einvernehmen darüber, für das Grundstück Fl.Nr. 914, Gemarkung Weilheim, und das westlich angrenzende Grundstück Fl.Nr. 911, Gemarkung Weilheim, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Bebauungsplan soll unter Berücksichtigung der vorliegenden rechtskräftigen Baugenehmigung für das Grundstück Fl.Nr. 914, Gemarkung Weilheim, aus dem Jahr 2022 Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur Zahl der städtebaulich im fraglichen Ortsbereich verträglichen Zahl der Wohneinheiten treffen.

Zur Sicherung der Planung soll eine Veränderungssperre erlassen werden.

Gutachten des Bauausschusses vom 16.01.2024:

Zur städtebaulichen Ordnung des Stadtbereiches westlich der Bahnlinie zwischen „Schützenstraße“ und „Giesingerstraße“ wird gemäß §§ 1 und 2 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. 

Vom Geltungsbereich der Planung sind die im Lageplan des Stadtbauamtes schwarz umrandet dargestellten Grundstücke Fl.Nrn. 911 und 914, Gemarkung Weilheim, erfasst.

Das Plangebiet wird als Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt und beinhaltet Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Zahl der städtebaulich im fraglichen Ortsbereich verträglichen Zahl der Wohneinheiten.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bereich zwischen Schützenstraße und Giesingerstraße“.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

Zur Sicherung der Bauleitplanung ist für den Geltungsbereich des zu erstellenden Bebauungsplanes gemäß §§ 14 und 16 BauGB eine Veränderungssperre zu beschließen. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.  

7. Bauantrag Nutzungsänderung Gewerbegebäude zu Behindertenwerkstätte (Erdgeschoss und Untergeschoss) - Paradeisstraße 71 (Ö 07/2024)

Beschluss: 

Zum Bauantrag für eine Nutzungsänderung für den Bereich des Erd- und Untergeschosses in einem bislang durch einen Gewerbebetrieb genutzten Gebäude in eine Behindertenwerkstätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2909/16, Gemarkung Weilheim, Paradeisstraße 71, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

8.  31. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar" Photovoltaikanlage Weilheim-Ost (Ö 08/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 16.01.2024:

Mit dem vorliegenden Konzept zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am Grundstück Fl.Nr. 2118, Gemarkung Weilheim i.OB besteht Einverständnis.

Auf dieser Basis ist die vom Stadtrat am 23.03.2023 beschlossene 31. Änderung des Flächennutzungsplanes formal einzuleiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte dafür durchzuführen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

9.  33. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar" Photovoltaik-Freiflächenanlage Altvaterstraße (Ö 09/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 16.01.2024: 

Der vorliegenden Planung zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine „Sonderbaufläche Solar“ Photovoltaik-Freiflächenanlage Altvaterstraße samt Begründung wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das nach dem BauGB notwendige Änderungsverfahren einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.    

10. Städtebauförderung Jahresanträge 2024 (Ö 10/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 16.01.2024: 

Mit den vorgestellten Bedarfsmitteilungen zur Städtebauförderung für die Jahre 2024 bis 2027 für die Programme „Lebendige Zentren“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und „Innen statt Außen“ besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.    

11. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock um 10:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses. 

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. 

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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