Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 20.02.2024
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 10:20 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Loth, Markus  (kein Vorsitz beim 1. nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt)

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert 

Stellvertreter

Dr. Bosch, Roland / Vertretung für Herrn Ratter
Flock, Angelika, Vorsitz beim 1. nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt

Schriftführer

Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin
Schleich, Michael

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Ausschussmitglieder

Ratter, Gerd


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung einer Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Information zu Baumverlusten im Winter 2023/2024 durch Schnee- und Windbruch
  4. Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Bauteil S der Realschule WM - Ahornbäume an der Grundstücksgrenze
  5. Bebauungsplan "Zugspitzstraße - Süd" Sturm- und Winterschäden; Entfernung einer Kiefer
  6. Bauantrag: Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten - geänderte Planung - Am Dietlhofer See 2
  7. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" Änderungsantrag für Flurnummer (Fl.Nr.)1375/14, Gemarkung Weilheim
  8. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb" Änderungsantrag für ein Einfamilienhaus Angerkapellenstraße 16
  9. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIe" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung
  10.  Bebauungsplan "Gewerbegebiet Trifthof" 1. vereinfachte Änderung - Abwägung
  11. Bebauungsplan "Freizeit- und Sportpark am Narbonner Ring" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung
  12. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" 1. vereinfachte Änderung - Satzungsbeschluss
  13. 30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Berufsbildungszentrum Narbonner Ring" - Abwägung
  14. Stadtentwicklung Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich zwischen Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße
  15. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 11/2024)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.01.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) Ö 12/2024

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten Sitzung vom 16.01.2024. 

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Information zu Baumverlusten im Winter 2023/2024 durch Schnee- und Windbruch (Ö 13/2024)

Verlauf der Sitzung des Bauausschusses am 20.02.2024:

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes erklärt Erster Bürgermeister Loth, dass nach den letzten starken Stürmen und dem Wintereinbruch am 1. Adventwochenende 2023 mit sehr nassem Schnee eine Vielzahl von Bäumen beschädigt wurden. Dies nicht nur städtische Bäume, sondern auch auf privaten Grundstücken. Viele mussten aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden. Selbstverständlich werde die Stadt hierfür in nächster Zeit entsprechenden Ersatz nachpflanzen.

Für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim erläutert Herr Soyer im Einzelnen die Maßnahmen. Man werde versuchen, so viele Bäume als möglich durch fachgerechten Rückschnitt zu erhalten – musste aber auch viele entnehmen. Nachpflanzungen werden sowohl in diesem Frühjahr als auch in der nächsten Pflanzperiode im Herbst erfolgen, je nach Kapazitäten.  

Quer durch die Fraktionen zeigt sich in der anschließenden Diskussion Betroffenheit – aber man müsse sich eben diesen Naturereignissen stellen.

Zur Frage von Stadtrat Dr. Bosch, wie hoch denn die geschätzten Kosten für Arbeitsaufwand und Neupflanzungen seien, bemerkte Bürgermeister Loth, dass dies derzeit nicht näher präzisiert werden könne. Die Stadtwerke werden dazu zu gegebener Zeit eine Aufstellung anfertigen.

Herr Soyer ergänzt dies damit, dass im Budget stets für „Katastrophenfälle“ ein Ansatz vorgesehen sei.

Protokollnotiz:

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 vom Vorgang Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

4.Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Bauteil S der Realschule WM - Ahornbäume an der Grundstücksgrenze (Ö 14/2024)

Beschluss:

Von den Maßnahmen des Landkreises wird Kenntnis genommen.

Sollten die drei Ahorn gefällt werden, sind als Ersatz spätestens in der darauf folgenden Pflanzperiode vier adäquate, klimaangepasste Bäume nachzupflanzen.

Die Vorschläge zur Zusammenfassung von Fahrradständern, die Verwendung eines versickerungsfähigen Belages und die Möglichkeit eines Gründaches sind dem Landkreis zu vermitteln.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

5. Bebauungsplan "Zugspitzstraße - Süd" Sturm- und Winterschäden; Entfernung einer Kiefer (Ö 15/2024)

Beschluss: 

Mit einer Fällung der durch Sturm und Schnee geschädigten Kiefer besteht Einverständnis.

Es ist eine adäquate Ersatzpflanzung mit Standortfestlegung innerhalb von fünf Jahren vorzunehmen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bauantrag: Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten - geänderte Planung - Am Dietlhofer See 2 (Ö 16/2024)

Beschluss:  

Dem Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten wird in der geänderten Fassung zugestimmt.

Im Hinblick auf die Zufahrtsflächen wird dringend empfohlen, diese und die Stellplätze in versickerungsfähiger Bauweise zu erstellen. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

7. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" Änderungsantrag für Flurnummer (Fl.Nr.)1375/14, Gemarkung Weilheim (Ö 17/2024)

Beschluss: 

Der Bebauungsplan „Östlich des Prälatenweges II“ ist für die Bereiche WA 3b und WA 4 im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) dahingehend zu ändern, dass sowohl Einzelhäuser und Doppelhäuser zugelassen werden können. Dabei bleiben die Grundflächen für ein Einzelhaus mit maximal 130 Quadratmeter und für eine Doppelhaushälfte mit maximal 75 Quadratmeter bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 beibehalten. Für die beiden östlichen Grundstücke im WA 3b wird die Baugrenze auf einen Abstand von 3,0 Meter zur Ortsrandeingrünung verschoben.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

8.  Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb" Änderungsantrag für ein Einfamilienhaus Angerkapellenstraße 16 (Ö 18/2024)

Beschluss: 

Mit einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIb“, um im östlichen Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 776/2 zusätzliche Baugrenzen für ein Wohngebäude mit Garage und Stellplatz auszuweisen, besteht Einverständnis unter der Voraussetzung, dass die in der 4. Änderung vom 11.11.2014 maximal festgelegte GRZ von 0,59 insgesamt eingehalten wird und die nach dieser Änderung zu pflanzenden Bäume nachgepflanzt werden. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

9. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIe" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 19/2024)

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Die sich daraus ergebenden geringfügigen Anpassungen erfolgen redaktionell.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIe“ wird in der sich durch redaktionelle Anpassungen ergebenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.    

10.  Bebauungsplan "Gewerbegebiet Trifthof" 1. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 20/2024)

Beschluss: 

Das bisher durchgeführte vereinfachte Änderungsverfahren nach § 13 BauGB ist auf ein Regelverfahren umzustellen.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 2 Stimmen, nein mit 7 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass sich daraus keine Anpassung der Änderungsplanung ergibt. 

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Trifthof“ wird in der Fassung vom 20.11.2023 samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

11. Bebauungsplan "Freizeit- und Sportpark am Narbonner Ring" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 21/2024)

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Die sich daraus ergebenden geringfügigen Anpassungen erfolgen redaktionell.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Sportpark am Narbonner Ring“ wird in der sich durch redaktionelle Anpassungen ergebenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.  

12. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" 1. vereinfachte Änderung - Satzungsbeschluss (Ö 22/2024)

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird nach §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Daraus ergibt sich keine Änderung in der Planung.

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Hangstraße / Am Öferl“ wird in der Fassung vom 20.12.2023 samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

13. 30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Berufsbildungszentrum Narbonner Ring" - Abwägung (Ö 23/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 20.02.2024:

Über die im Verfahren nach dem Baugesetzbuch vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Der Plan zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein „Berufsbildungszentrum Narbonner Ring“ ist dementsprechend anzupassen. Das Aufstellungsverfahren ist mit der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Fachbehörden weiter zu führen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

14. Stadtentwicklung; Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich zwischen Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße (Ö 24/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 20.02.2024:

Für den Bereich zwischen „Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße“ wird ein einfacher Bebauungsplan im Sinne von § 30 Absatz 3 BauGB zur Regelung und Definition eines „Besonderen Wohngebiets“ nach § 4a Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufgestellt.

Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden folgende Grundstücke bzw. Teilflächen (-TF) von Grundstücken umfasst:

Fl.Nrn. 50-TF, 52-TF, 54, 55, 55/4, 57, 58, 58/2, 61, 63, 64, 70, 71, 73, 75, 76, 77, 77/2, 78, 79, 80, 81, 83, 85, 87, 88, 90, 92, 94, 95, 96, 97, 97/2, 98, 99, 101, 103, 103/1, 105, 106, 107-TF, 108, 109, 110, 11, 827 und 828, Gemarkung Weilheim i.OB.

Dem vorliegenden Entwurf des Stadtbauamtes vom 17.01.2024 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Aufstellungsverfahren hierfür einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

15. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 10:20 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses. 

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. 

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an