Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 12.03.2024
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 10:50 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender

Honisch, Alfred

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Pentenrieder, Rupert 
  • Ratter, Gerd

Stellvertreter

Grehl, Karl-Heinz
Kerscher, Bernhard

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen

Loth, Markus - Erster Bürgermeister
Martin, Horst - Ausschussmitglied
Nowak Luise - Ausschussmitglied


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung einer Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bauanträge Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern - Eichtweide 2 und Gartenstraße 17 - Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
  4. Bauanfrage Errichtung eines Wohnhauses, hier: Aufstockung - Hofstraße 3
  5. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße" Antrag auf Änderung für zwei Wohngebäude - Heimgartenstraße 12
  6. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen" Antrag auf Änderung für Flurnummern (Fl.Nrn.) 94 und 142, Gemarkung Unterhausen - Dorfstraße 4
  7. Bebauungsplan "Am Gögerl" Antrag auf Änderung für Fl.Nrn. 1612/8 und 1612/9, Gemarkung Weilheim - Josef-Port-Straße
  8. Bebauungsplan "Nelkenstraße / Rosenstraße" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung
  9.  Bebauungsplan ""Seemüller II" 4. Änderung und Neubekanntmachung - Abwägung
  10. Bebauungsplan "Leprosenweg" 6. vereinfachte Änderung - Abwägung
  11. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße" 9. vereinfachte Änderung - Abwägung
  12. Bebauungsplan ""Am Hardtfeld II" 7. vereinfachte Änderung - Abwägung
  13. Ausgleichsflächenmanagement - Ökokonto Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zum Erlass einer Kostenerstattungssatzung
  14. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    1. Dringlichkeitsantrag Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" Änderungsantrag für Doppelhausbebauung - Flurnummer (Fl.Nr.) 1360/7, Gemarkung Weilheim, Waxensteinstraße

Dritter Bürgermeister Alfred Honisch eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 25/2024)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.02.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) Ö 26/2024

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 20.02.2024 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekanntgegeben wird.

Grundstücksangelegenheit Radwegeverbindung Gewerbegebiet Achalaich

Die Radwegeverbindung vom Brückenbauwerk Trifthofanbinder bis ins Gewerbegebiet Achalaich ist auf Kosten der Stadt Weilheim i.OB zu ertüchtigen (Aufbringung einer Tragdeckschicht sowie Installation von 4 Lichtpunkten mit Solartechnik mit Kosten von zirka 60.000 Euro).

Soweit die Arbeiten auf Pollinger Flur stattfinden, ist dazu die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. Die Verkehrssicherungspflicht und den späteren Unterhalt tragen die Kommunen in ihrem Hoheitsgebiet jeweils selbst.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bauanträge Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern - Eichtweide 2 und Gartenstraße 17 - Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (Ö 27/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 12.03.2024:

Den vorliegenden Bauanträgen zur Errichtung von zwei Wohngebäuden mit insgesamt acht Wohneinheiten und Duplexparkern auf den Grundstücken Eichtweide 2 und Gartenstraße 17, wird zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

Für das Quartier ist zur städtebaulichen Ordnung einer künftigen Nachverdichtung ein einfacher Bebauungsplan im Sinne von Paragraf (§) 30 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel der Festlegung überbaubarer Flächen, der Höhenentwicklung sowie einer sozialverträglichen Anzahl von Wohneinheiten aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gartenstraße / Moosstraße“. Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auszuweisen.

Zur Sicherung der Planung ist für den festgelegten Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre im Sinne von § 14 BauGB zu erlassen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Veränderungssperre umfasst die Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteilflächen mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 3167, 3167/61, 3168/3, 3167/44, 3167/45, 3167/51, 3167/52, 3167/53, 3167/42, 3167/58, 3167/60, 3210/47, 3210/50, 3168/2, 3167/3, 3167/62, 3167/56, 3167/54, 3167/39, 3167/49, 3167/47, 3167/46, 3167/66, 3167/2, 3175/1, 3175, 3174, 3173, 3172, 3172/3, 3172/4, 3171, 3170, 3100, 3100/5, 3100/3, 3102, 3104, 3163, 3167/5, 3167/63, 3167/57, 3167/55, 3167/40, 3167/50, 3167/48, 3174/2, 3173/2, 3172/2, 3171/2, 3170/2, 3100/2, 3100/4, 3110/3, 3101/2, alle Gemarkung Weilheim i.OB.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

4. Bauanfrage Errichtung eines Wohnhauses, hier: Aufstockung - Hofstraße 3 (Ö 28/2024)

Beschluss:

Zur Bauanfrage hinsichtlich einer Aufstockung des Rückgebäudes auf dem Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 92, Gemarkung Weilheim, um ein vollwertiges 3. Geschoss wird die gemeindliche Zustimmung in Aussicht gestellt.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 2 Stimmen, nein mit 7 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße" Antrag auf Änderung für zwei Wohngebäude - Heimgartenstraße 12 (Ö 29/2024)

Beschluss: 

Der Errichtung von zwei Wohngebäuden mit je zwei Vollgeschossen anstelle eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1391/16, Gemarkung Weilheim, wird auf der Grundlage der eingereichten Planungsskizzen vom 22.02.2024 mit den Roteinträgen zur Anordnung der Garagen zugestimmt.

Der Bebauungsplan „Südlich der Waisenhausstraße“ ist für das Grundstück Fl.Nr. 1391/16, Gemarkung Weilheim, so zu ändern, dass das geplante Bauvorhaben auf der Grundlage der Planungsskizze vom 22.02.2024 bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Waisenhausstraße“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen" Antrag auf Änderung für Fl.Nrn. 94 und 142, Gemarkung Unterhausen - Dorfstraße 4 (Ö 30/2024)

Beschluss:  

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ hinsichtlich einer Neustrukturierung der Bebauung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 94 und 142, Gemarkung Unterhausen, wird auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungskonzepts vom 28.02.2024 zugestimmt. Regelungen zur Zahl der zugelassenen Wohneinheiten und zur gewerblichen Nutzung sind in die Änderungsplanung aufzunehmen.

Der erklärte Verzicht auf das Baurecht aus der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ ist vertraglich zu fixieren.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

7. Bebauungsplan "Am Gögerl" Antrag auf Änderung für Fl.Nrn. 1612/8 und 1612/9, Gemarkung Weilheim - Josef-Port-Straße (Ö 31/2024)

Beschluss: 

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Am Gögerl“ hinsichtlich einer Neustrukturierung der Bebauung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1612/8 und 1612/9, Gemarkung Weilheim, wird auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungskonzepts aus der E-Mail vom 08.02.2024 zugestimmt.

Der erklärte Verzicht auf das Baurecht aus dem Bebauungsplan „Am Gögerl“ in der Fassung der Planung vom 19.11.2015 (je ein Wohngebäude auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1612/8 und 1612/9, Gemarkung Weilheim, zugunsten eines Wohngebäudes im Änderungsbereich) ist vertraglich zu fixieren.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Gögerl“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

8. Bebauungsplan "Nelkenstraße / Rosenstraße" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 32/2024)

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergeben sich keine Änderungen für die zuletzt ausgelegte Fassung der Planungsunterlagen.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Nelkenstraße / Rosenstraße“ wird in der Fassung der Planung vom 25.10.2023 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

9. Bebauungsplan ""Seemüller II" 4. Änderung und Neubekanntmachung - Abwägung (Ö 33/2024)

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen zur 4. Änderung und Neubekanntmachung des Bebauungsplanes „Seemüller II“ sind im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung zu überarbeiten und im weiteren Verfahren öffentlich auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.    

10. Bebauungsplan "Leprosenweg" 6. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 34/2024)

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB abgewogen und entschieden.

Das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Leprosenweg“ wird abgeändert. Es wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Im Übrigen sind die Planungsunterlagen zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Leprosenweg“ im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung zu überarbeiten und im weiteren Verfahren öffentlich auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.    

11. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße" 9. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 35/2024)

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Aus dem Ergebnis der Abwägung ergibt sich lediglich eine redaktionelle Änderung in den Planungsunterlagen.

Die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Waisenhausstraße“ wird in der im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 01.12.2023 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.    

12. Bebauungsplan ""Am Hardtfeld II" 7. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 36/2024)

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen sind unter Berücksichtigung der sich aus der Abwägung gegebenenfalls ergebenden Änderung im erforderlichen Umfang redaktionell zu überarbeiten.

Die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Hardtfeld II“ wird in der im Sinne der Abwägung zu gegebenenfalls überarbeitenden Fassung der Planung vom 11.12.2023 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

13. Ausgleichsflächenmanagement - Ökokonto; Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zum Erlass einer Kostenerstattungssatzung (Ö 37/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 12.03.2024:

Die vorliegende Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135a – 135c BauGB (Ausgleichsflächen-Kostenerstattungssatzung) wird beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

14. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

14.1 Dringlichkeitsantrag Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" Änderungsantrag für Doppelhausbebauung - Fl.Nr. 1360/7, Gemarkung Weilheim, Waxensteinstraße

Beschluss: 

Der Bebauungsplan „Östlich des Prälatenweges II“ ist auch für den Bereich WA 6 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB dahingehend zu ändern, dass sowohl Einzelhäuser und Doppelhäuser zugelassen werden können. Dabei bleiben die Grundflächen für ein Einzelhaus mit maximal 130 Quadratmetern und für eine Doppelhaushälfte mit maximal 75 Quadratmetern bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 beibehalten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Dritter Bürgermeister Alfred Honisch um 10:50 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses. 

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. 

Kontakt

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Fax 0881 682-1199

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