Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 16.04.2024
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 11:00 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert 
  • Ratter, Gerd

Stellvertreter

Kerscher, Bernhard

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen

 Martin, Horst - Ausschussmitglied


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung einer Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Vorbescheid Errichtung von 15 Garagen bzw. Lagerräumen in zwei Baukörpern - Bärenmühlweg 20
  4. Bauvoranfrage Aufstockung des Gebäudes - Planalternative - Hofstraße 3
  5. Bauvoranfrage Geschosswohnungsbau mit zwei Mehrfamilienhäusern Pistlgasse 6 / 8
  6. Bauanträge Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern - Eichtweide 2 und Gartenstraße 17 - Vorstellung Bebauungsvariante
  7. Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 19 Wohn- und zwei Gewerbeeinheiten und Tiefgarage - Schützenstraße 13
  8. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" Antrag auf Änderung (Nachverdichtung) - Gemarkung Unterhausen
  9. Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungssatzung Teilbereich, Flurnummer (Fl.Nr.) 3375/4, südlich der Parchetstraße
  10. Antrag zur Entfernung eines festgesetzten Baumes Münchener Straße 32
  11. Antrag der Fraktion Freie Wähler: Baumbestand im Weilheimer Stadtgebiet schützen
  12. Bebauungsplan "Dorfgebiet Marnbach" 12. vereinfachte Änderung - Abwägung
  13. Bebauungsplan "Am Schwattachweg" 9. vereinfachte Änderung - Abwägung
  14. 29. Änderung Flächennutzungsplan "Photovoltaikanlage südlich Waxensteinerstraße" 2. öffentliche Auslegung - Abwägung
  15. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage südlich der Waxensteinstraße" 2. öffentliche Auslegung - Abwägung
  16. 33. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Solar" - Photovoltaikanlage Altvaterstraße Abwägung
  17. Antrag Stadtratsgruppe der ÖDP: Prüfung von Alternativen zum geplanten technischen Hochwasserschutz Angerbach
  18. Kommunales Starkregenrisikomanagement (KARE) Präsentation der Ergebnisse der Sturzflutanalyse
  19. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 39/2024)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) Ö 40/2024

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten Sitzung vom 12.03.2024

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Vorbescheid Errichtung von 15 Garagen bzw. Lagerräumen in zwei Baukörpern - Bärenmühlweg 20 (Ö 41/2024)

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag über die Errichtung von 15 Garagen bzw. Lagerräumen in zwei Baukörpern auf dem Grundstück Fl.Nr. 682/1, Gemarkung Weilheim, Bärenmühlweg 20, wird erteilt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bauvoranfrage Aufstockung des Gebäudes - Planalternative - Hofstraße 3 (Ö 42/2024)

Beschluss:

Der vorliegenden Bauanfrage über die Teilaufstockung des rückwärtigen Gebäudes gemäß Anlage 1 auf dem Grundstück Hofstraße 3 wird zugestimmt.

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für einen entsprechenden Bauantrag wird in Aussicht gestellt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Bauvoranfrage Geschosswohnungsbau mit zwei Mehrfamilienhäusern Pistlgasse 6 / 8 (Ö 43/2024)

Beschluss: 

Mit der vorliegenden Anfrage zur Errichtung von zwei Gebäuden im Geschosswohnungsbau mit zwei Vollgeschossen und zurückversetztem Penthouse auf den Grundstücken Pistlgasse 6 und 8 besteht Einverständnis.

Der Bebauungsplan für das Gebiet „Obere Stadt IIIb“ ist im vereinfachten Verfahren nach Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend zu ändern. Hierbei ist der Grundsatzbeschluss zur Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) Weilheim zu beachten.

Es ist eine ausreichende Überdeckung der Tiefgarage sowie ein Gründach festzusetzen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bauanträge Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern - Eichtweide 2 und Gartenstraße 17 - Vorstellung Bebauungsvariante (Ö 44/2024)

Beschluss:  

Für die vorgelegten Planungsvarianten V1 und V2 zur Neubebauung der Grundstücke „Eichtweide 2“ und „Gartenstraße 17“ wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Gleichzeitig wird für die Planungsvarianten V1 und V2 die gemeindliche Zustimmung zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gartenstraße / Moosstraße“ in Aussicht gestellt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

7. Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 19 Wohn- und zwei Gewerbeeinheiten und Tiefgarage - Schützenstraße 13 (Ö 45/2024)

Beschluss: 

Dem Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 19 Wohn- und zwei Gewerbeeinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 914, Gemarkung Weilheim, Schützenstraße 13, wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erklärt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 911 und 914, Gemarkung Weilheim, und der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes wird in Anbetracht der Zustimmung zum vorliegenden Bauantrag nicht weiter verfolgt.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

8. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße" Antrag auf Änderung (Nachverdichtung) - Gemarkung Unterhausen (Ö 46/2024)

Beschluss: 

Dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“ bezüglich der zugelassenen Wandhöhe der Wohngebäude und der Zahl der vollwertigen Geschosse wird zugestimmt. Der Bebauungsplan ist für seinen Geltungsbereich so zu ändern, um Wohngebäude mit zwei vollwertigen Geschossen (II, Wandhöhe ca. 6,00 Meter statt Erdgeschoss und Dachgeschoss (E + D) mit Kniestock, Wandhöhe 4,65 Meter) errichten zu können.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

Auf die im Bebauungsplan festgesetzten Sichtdreiecke im Bereich der „Martin-Raith-Straße“ wird grundsätzlich nicht verzichtet.

Die Entscheidung über die Reduzierung der festgesetzten Sichtdreiecke im Bereich der „Martin-Raith-Straße“ wird zurückgestellt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zur Reduzierung der Sichtdreiecke nach den aktuell gültigen rechtlichen Vorgaben zu prüfen. Diese sind dem Gremium erneut vorzustellen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

9. Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungssatzung Teilbereich, Fl.Nr. 3375/4, südlich der Parchetstraße (Ö 47/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 16.04.2024:

Der vorliegenden Anfrage zur Ausweisung von drei Doppelhausgrundstücken als Abrundung des südwestlichen Ortsrandes im Bereich Parchetstraße / Huosiring wird zugestimmt. Für das Angebot des Antragstellers, zwei Doppelhäuser im Rahmen der Vorgaben des Einheimischenmodells an berechtigte Familien zu veräußern, ist ein Städtebaulicher Vertrag auszuarbeiten.

Der Bebauungsplan „Ziegelgrube“ ist zur Aufnahme der Grundstücksteilfläche in seinen Geltungsbereich zu erweitern und entsprechende Baugrenzen auszuweisen.

Die Erschließung erfolgt als Privatweg.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.    

10. Antrag zur Entfernung eines festgesetzten Baumes Münchener Straße 32 (Ö 48/2024)

Beschluss: 

Mit dem vorliegenden Antrag zur Beseitigung der Schwarzkiefer auf dem Grundstück Münchener Straße 32 besteht Einverständnis.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.    

11. Antrag der Fraktion Freie Wähler: Baumbestand im Weilheimer Stadtgebiet schützen (Ö 49/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 16.04.2024:

Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion der Freien Wähler im Stadtrat zum Schutz der Bäume im Stadtgebiet über den Erlass einer Baumschutzverordnung besteht Einverständnis.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 3 Stimmen, nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.    

12. Bebauungsplan "Dorfgebiet Marnbach" 12. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 50/2024)

Beschluss: 

Die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Marnbach“ wird in der Fassung der Planung vom 15.01.20243 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.   

13. Bebauungsplan "Am Schwattachweg" 9. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 51/2024)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen für die zuletzt ausgelegte Fassung der Planungsunterlagen.

Die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schwattachweg“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 15.02.2024 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

14. 29. Änderung Flächennutzungsplan "Photovoltaikanlage südlich Waxensteinerstraße" 2. öffentliche Auslegung - Abwägung (Ö 52/2024) 

Gutachten des Bauausschusses am 16.04.2024: 

Von den im Verfahren eingegangenen Bedenken und Anregungen wird Kenntnis genommen.

Über sie wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des vorliegenden Abwägungsvorschlages des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Soweit sich daraus noch geringe Anpassungen in der Begründung ergeben, erfolgen diese redaktionell. Die Planungsgrundlagen sind davon nicht betroffen.

Die sich daraus redaktionell ergebende Fassung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die „Photovoltaikanlage südlich Waxensteinstraße“ wird festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zur Genehmigung beim Landratsamt Weilheim-Schongau einzureichen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.   

15. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage südlich Waxensteinerstraße" 2. öffentliche Auslegung - Abwägung (Ö 53/2024) 

Gutachten des Bauausschusses am 16.04.2024: 

Von den im Verfahren eingegangenen Bedenken und Anregungen wird Kenntnis genommen.

Über sie wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des vorliegenden Abwägungsvorschlages des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Soweit sich daraus noch geringe Anpassungen in der Begründung ergeben, erfolgen diese redaktionell. Die Planungsgrundlagen sind davon nicht betroffen.

Die sich daraus redaktionell ergebende Fassung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage südlich der Waxensteinstraße“ wird gemäß §§ 10 und 12 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.   

16. 33. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Solar" - Photovoltaikanlage Altvaterstraße Abwägung (Ö 54/2024) 

Gutachten des Bauausschusses am 16.04.2024: 

Über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages des Stadtbauamtes (Anlage 7) abgewogen und entschieden.

Die Unterlagen zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sind dementsprechend anzupassen. Sodann ist das weitere Verfahren mit der öffentlichen Planauslegung und erneuten Beteiligung der Fachbehörden weiterzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

17.  Antrag Stadtratsgruppe der ÖDP: Prüfung von Alternativen zum geplanten technischen Hochwasserschutz Angerbach (Ö 55/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 16.04.2024: 

Vom vorliegenden Antrag der Fraktion ÖDP bezüglich einer begleitenden Alternative zum technischen Hochwasserschutz für den Angerbach durch Verbesserung der Infiltrationsleistung der Böden wird Kenntnis genommen.

Herr Ludwig Pertl, (Projekt: Life Future Forest) ist als Referent zu einer der nächsten Sitzungen des Stadtrates einzuladen. 

18. Kommunales Starkregenrisikomanagement (KARE) Präsentation der Ergebnisse der Sturzflutanalyse (Ö 56/2024)

Protokollnotiz des Bauausschusses am 16.04.2024: 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 vom Vorgang Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

19. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 11:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses. 

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. 

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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