Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 07.05.2024
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 09:15 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert 
  • Ratter, Gerd

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung einer Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Vorbescheid Neubau eines Einzelhauses mit vier Wohneinheiten - Alpspitzstraße 3
  4. Vorbescheid Umbau und Einbau von vier Wohnungen in ein bestehendes Zweifamilienhaus, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens - Unterer Graben 42
  5. Bauantrag Neubau einer Gewerbehalle - Trifhofstraße 57
  6. Bauantrag Erweiterungsbau Staatliches Bauamt Weilheim - Münchener Straße 39
  7. Bebauungsplan "Römerstraße / Hardtkapellenstraße" - Zustimmung Planentwurf
  8. Bebauungsplan "Nelkenstraße / Rosenstraße" Änderungsantrag für Flurnummer (Fl.Nr.) 1027/14 Nelkenstraße 1
  9. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" 13. vereinfachte Änderung - Abwägung
  10. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 57/2024)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.04.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) Ö 58/2024

Mitteilung:

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 16.04.2024 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekanntgegeben wird.

Grundstücksangelegenheit Ausbauzustand "Türlmühlstraße"

Es wird festgestellt, dass die Türlmühlstraße bisher noch nicht im Sinne des Erschließungsrechts endgültig hergestellt wurde. Einen Beschluss zum erstmaligen Ausbau des Streckenabschnittes behält sich die Stadt Weilheim vor.

Bereich der Türlmühlstraße im Abschnitt Fischergasse bis Kormannstraße ist im Rahmen des Straßenunterhalts mit einer Spritzdecke zu versehen, um die Radverkehrsachse Färbergasse-Türlmühlstraße-Schwaigerstraße schnellstmöglich zu verbessern.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Vorbescheid Neubau eines Einzelhauses mit vier Wohneinheiten - Alpspitzstraße 3 (Ö 59/2024)

Beschluss:

Zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einzelhauses mit vier Wohneinheiten auf dem Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 1560/32, Gemarkung Weilheim, Alpspitzstraße 3, wird das gemeindliche Einvernehmen zu den Fragen 1 bis 4 und 6 erklärt.

Zu Frage 5 des Vorbescheidsantrages wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Maßgabe erteilt, dass die an der Ostgrenze des Baugrundstücks geplanten Garagen an die Westgrenze des Baugrundstücks verschoben werden. Insoweit wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im erforderlichen Umfang zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Vorbescheid Umbau und Einbau von vier Wohnungen in ein bestehendes Zweifamilienhaus, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens - Unterer Graben 42 (Ö 60/2024)

Beschluss:

Zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid für Umbau und Einbau von vier Wohnungen in ein bestehendes Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 331/8, Gemarkung Weilheim, Unterer Graben 42, wird das gemeindliche Einvernehmen weiterhin nicht erklärt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Bauantrag Neubau einer Gewerbehalle - Trifhofstraße 57 (Ö 61/2024)

Beschluss: 

Zum vorliegenden Bauantrag für den Neubau einer Gewerbehalle auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1059/1, Gemarkung Weilheim, Trifthofstraße 57, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bauantrag Erweiterungsbau Staatliches Bauamt Weilheim - Münchener Straße 39 (Ö 62/2024)

Beschluss:  

Zum Bauantrag für den Erweiterungsbau des Staatlichen Bauamtes Weilheim wird auf der Grundlage der vorliegenden Bauantragsunterlagen des gemeindliche Einvernehmen erklärt. Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen zur Grünordnung in Bezug auf bereits gefällte und noch zu fällende Bäume wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass eine Ersatzpflanzung entsprechend der vorgelegten Freiflächengestaltungsplanung nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

7. Bebauungsplan "Römerstraße / Hardtkapellenstraße" - Zustimmung Planentwurf (Ö 63/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 07.05.2024:

Mit dem vorliegenden städtebaulichen Konzept besteht Einverständnis.

Entsprechend dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 21.11.2019 ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Römerstraße / Hardtkapellenstraße" auf dieser Basis einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

8. Bebauungsplan "Nelkenstraße / Rosenstraße" Änderungsantrag für Fl.Nr. 1027/14 Nelkenstraße 1 (Ö 64/2024)

Beschluss: 

Dem vorliegenden Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes „Nelkenstraße / Rosenstraße“ für das Grundstück Fl.Nr. 1027/14, Gemarkung Weilheim, Nelkenstraße 1, wird hinsichtlich Neuordnung der Bauflächen für Garage / Carport mit Ausweisung einer zusätzlichen Fläche im östlichen Grundstücksbereich zugestimmt mit der Maßgabe, dass vor der zusätzlichen Garage / Carport ein Stauraum mit einer Tiefe von mindestens 5,00 Meter eingehalten wird. Weiter ist für die Garagen eine Bauweise mit Flachdach, zumindest extensiv begrünt, festzusetzen.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Nelkenstraße / Rosenstraße“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.  

9. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße" 13. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 65/2024)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen für die zuletzt ausgelegte Fassung der Planungsunterlagen.

Die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 05.12.2023 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

10. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 09:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses. 

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. 

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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