Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 11.06.2024
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 09:50 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Ausschussmitglieder

  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert 
  • Ratter, Gerd

Stellvertreter

Bertl, Alexandra
Gebauer, Saika

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen

Gast, Klaus - Ausschussmitglied
Lunz-Schmieder, Marion - Ausschussmitglied


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung einer Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
  3. Vorbescheid Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in ein Wohnhaus Flurnummer (Fl.Nr.) 4794, Gemarkung Weilheim
  4. Bauanfrage Aufstockung und Nutzungsänderung - Holzhofstraße 1 und 1a
  5. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" 6. vereinfachte Änderung - Abwägung
  6. Bebauungsplan "Seemüller II" 4. vereinfachte Änderung und Neubekanntmachung - Abwägung
  7. Bebauungsplan "Obere Stadt IVa" 5. vereinfachte Änderung - Abwägung
  8. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb" 6. vereinfachte Änderung - Abwägung
  9. Bebauungsplan "Leprosenweg" 6. vereinfachte Änderung und Erweiterung - Abwägung
  10. einfacher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen "Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße" - Abwägung
  11. Bebauungsplan "Seitzstraße / Glanerstraße" Weiterführung des Verfahrens - Abwägung
  12. Erschließungskosten Holzhofring Nord Neu; Beschluss gemäß Paragraf (§) 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  13. Stellplatzsatzung 2024 - Anpassung für Mehrfachparker
  14. Bebauungsplan "Bärenmühlweg" - Aufstellungsbeschluss
  15. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 66/2024)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Ö 67/2024)

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 07.05.2024

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

3. Vorbescheid Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in ein Wohnhaus Fl.Nr. 4794, Gemarkung Weilheim (Ö 68/2024)

Beschluss:

Zur Frage im Antrag auf Vorbescheid für das Grundstück Fl.Nr. 4794, Gemarkung Weilheim, Ortsteil Tankenrain, ob das bestehende landwirtschaftliche Gebäude in ein Wohnhaus umgenutzt werden kann, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

4. Bauanfrage Aufstockung und Nutzungsänderung - Holzhofstraße 1 und 1a (Ö 69/2024)

Beschluss:

Die Bauanfrage über den Umbau des bestehenden Gebäudes auf den Grundstücken mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 1105/4 und 1105/6, Gemarkung Weilheim, Holzhofstraße 1 und 1a, und einer Nutzungsänderung der bestehenden und neu geschaffenen Räume im Erdgeschoss (EG) und Obergeschoss (OG) in ein Boardinghaus wird befürwortet.

Ebenfalls befürwortet wird die Durchführung eines förmlichen Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Trifthof II“ mit dem Ziel, eine Boardinghausnutzung zuzulassen.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 2 Stimmen, nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

5. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" 6. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 70/2024)

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf die Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergeben sich keine Änderungen für die zuletzt ausgelegte Fassung der Planungsunterlagen.

Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Östlich des Prälatenweges II“ wird in der Fassung der Planung vom 15.03.2024 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "Seemüller II" 4. vereinfachte Änderung und Neubekanntmachung - Abwägung (Ö 71/2024)

Beschluss:  

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB wird abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass keine Einwendungen und Anregungen hinsichtlich der Änderungsplanung vorgetragen wurden.

Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Seemüller II“ wird in der Fassung der Planung vom 12.03.2024 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder. 

7. Bebauungsplan "Obere Stadt IVa" 5. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 72/2024)

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen für die zuletzt ausgelegte Fassung der Planungsunterlagen.

Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IVa“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 20.02.2024 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

8. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb" 6. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 73/2024)

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen für die zuletzt ausgelegte Fassung der Planungsunterlagen.

Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIb“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 15.01.2024 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.  

9. Bebauungsplan "Leprosenweg" 6. vereinfachte Änderung und Erweiterung - Abwägung (Ö 74/2024)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass keine Einwendungen und Anregungen hinsichtlich der Änderungsplanung vorgetragen wurden.

Die 6. vereinfachte Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Leprosenweg“ wird in der Fassung der Planung vom 12.03.2024 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.    

10. einfacher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen "Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße" - Abwägung (Ö 75/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 11.06.2024:

Die Planungsabsicht der Stadt Weilheim i.OB wird beibehalten.

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Eine Änderung der Planung ergibt sich daraus lediglich in redaktioneller Hinsicht.

Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13a BauGB. Der vorliegende Plan wird samt Begründung in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung vom 19.03.2024 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.    

11. Bebauungsplan "Seitzstraße / Glanerstraße" Weiterführung des Verfahrens - Abwägung (Ö 76/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 11.06.2024:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1,1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Der Bebauungsplan ist entsprechend anzupassen und gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.    

12. Erschließungskosten Holzhofring Nord Neu; Beschluss gemäß § 125 Absatz 2 BauGB (Ö 77/2024)

Beschluss: 

Es wird festgestellt, dass für den Straßenausbau des „Holzhofring Nord Neu“ die Voraussetzungen des § 125 Absatz 2 BauGB erfüllt sind.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

13. Stellplatzsatzung 2024 - Anpassung für Mehrfachparker (Ö 78/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 11.06.2024:

Die vorliegende Satzung zu Änderung der Satzung über die Herstellung, Gestaltung und Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) der Stadt Weilheim i.OB wird in der Fassung vom 07.05.2024 beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

14. Bebauungsplan "Bärenmühlweg" - Aufstellungsbeschluss (Ö 79/2024) 

Gutachten des Bauausschusses am 11.06.2024: 

Für den im Lageplan des Stadtbauamtes vom 05.06.2024 dargestellten Geltungsbereich, die Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteilflächen Fl.Nrn.

  • 666,
  • 670-Teilfläche (TF),
  • 671/2 TF,
  • 672 TF,
  • 675 TF,
  • 679/3,
  • 680 TF,
  • 682/1 TF,
  • 684/1,
  • 688,
  • 690,
  • 693,
  • 693/3,
  • 695,
  • 696/1,
  • 698,
  • 701,
  • 703/1,
  • 704,
  • 704/5,
  • 2242/2,
  • 2242/4,
  • 2243 TF,
  • 2244/2,
  • 2244/3,
  • 2245,
  • 2245/4,
  • 2246,
  • 2246/17,
  • 2247/6,
  • 2247/7,
  • 2247/8,
  • 2247,
  • 2249/1,
  • 2249/5,
  • 2251,
  • 2253,

Gemarkung Weilheim i.OB, betreffend wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB beschlossen.

Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, so dass die Vorschriften des § 13a BauGB Anwendung finden.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bärenmühlweg“. Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB kennzeichnet die Flächen nördlich des Bärenmühlweges als Wohnbauflächen; südlich als gemischte Baufläche.

Die Flurstücke 698 und 701 sind wegen der unmittelbaren Nähe zum gewerblich genutzten Grundstück Fl.Nr. 702, Obere Stadt 77, als Mischgebiet nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzusetzen, alle übrigen Grundstücke werden als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen.

Im Bereich des Mischgebiets werden Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten (§ 6 Absatz 2 Nrn. 6 bis 8 BauNVO) sowie Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausgeschlossen. Im Bereich des Allgemeinen Wohngebiets sind Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauGB Beherbergungsbetriebe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (Nr. 2), Gartenbaubetriebe (Nr. 4) und Tankstellen (Nr. 5) nicht zugelassen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.   

Zur Sicherung der Bauleitplanung wird die beiliegende Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bärenmühlweg“ gemäß §§ 14 fortfolgende (ff) BauGB beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

15. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 09:50 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses. 

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. 

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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