Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses
Sitzungsdatum: Dienstag, 09.07.2024
Beginn: 09:45 Uhr
Ende 12:00 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim
Anwesenheitsliste:
Erster Bürgermeister
Loth, Markus
Ausschussmitglieder
- Gast, Klaus
- Holeczek, Brigitte
- Honisch, Alfred
- Lunz-Schmieder, Marion
- Martin, Horst
- Nowak Luise
- Pentenrieder, Rupert
- Ratter, Gerd
Schriftführer
Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred
Verwaltung
Fischer, Katrin
Schleich, Michael
Presse
Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt
Abwesende und entschuldigte Personen
keine
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Genehmigung Niederschrift
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 GO)
- Bekanntgaben
3.1 Information / Bekanntgabe Blumenkästen am Rathaus
3.2. Kindergarten "Am Sonnenfeld" - Projekt mit Vorbildwirkung - Umbau und Erweiterung Grundschule "Am Hardt", Vorstellung Genehmigungsplanung und Kosten
- 27. Änderung Flächennutzungsplan "Solarfelder Lichtenau" - weiteres Vorgehen
- Weilheimer Baumspenden-Projekt
- Bebauungsplan "Trifthof II", Änderung Stichstraße
- Bauanfrage Errichtung eines Garagengebäudes mit 4 Einstellplätzen - Holzhofring 19
- Bauanfrage Bebauung Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 513/1, Gemarkung Deutenhausen - nördlich Marnbacher Straße
- Bebauungsplan "Am Gögerl", 5. vereinfachte Änderung - Abwägung
- Stadtentwicklung: Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich zwischen Pöltnerstraße, Ledererstraße und Unterer Graben
- Stadtentwicklung: Aufstellung eines Bebauungsplanes zwischen Schmiedstraße, Kreuzgasse und Unterer Graben
- Bebauungsplan "Marienplatz / Kirchplatz / Ledererstraße / Kistlergasse", Änderung betreffend Art der baulichen Nutzung
- Bebauungsplan "Altstadt IV", Änderung betreffend Art der baulichen Nutzung
- Bebauungsplan "Altstadt Ia Änderung und Erweiterung", Änderung betreffend Art der baulichen Nutzung
- Bebauungsplan "Altstadt Ia", Änderung betreffend Art der baulichen Nutzung
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
17.1 Dringlichkeitsantrag Bündnis 90 / Die Grünen: Sofortmaßnahmen zum Hochwasserschutz
Der Erste Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 09:45 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 80/2024)
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2024 wird genehmigt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Ö 81/2024)
Mitteilung:
Keine Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung.
Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
3. Bekanntgaben
3.1 Information / Bekanntgabe Blumenkästen am Rathaus (Ö 82/2024)
Mitteilung:
Die Stadt Weilheim i.OB gibt bekannt, dass in einem Versuchsprojekt zur Biodiversität in diesem Jahr die Blumenkästen des Rathauses an der Admiral-Hipper-Straße mit insektenfreundlichen Blumen bestückt wurden. Damit soll ein Beitrag zur Artenvielfalt in der Stadt geleistet werden.
Die Blumenkästen entlang der B 2 wurden anlässlich der 50-jährigen Städtepartnerschaft mit Narbonne in den Farben Frankreichs bepflanzt.
Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
3.2 Kindergarten "Am Sonnenfeld" - Projekt mit Vorbildwirkung
Mitteilung:
Bundesweites Projekt des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Gebäude und Liegenschaften an den Klimawandel anpassen
Deutschlandkarte zeigt Projekte mit Vorbildwirkung: Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei Gebäuden und Liegenschaften spielt neben dem Klimaschutz eine zentrale Rolle im Bauwesen. Ziel ist der Schutz von Menschen und baulicher Infrastruktur vor den Auswirkungen des Klimawandels in Form von Naturgefahren wie Starkregenereignissen, Flusshochwasser oder Hitze.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat in einem Projekt gute Beispiele für Gebäude und Liegenschaften identifiziert, die durch unterschiedliche Maßnahmen heute schon an die Folgen des Klimawandels angepasst sind – durch Dach- und Fassadenbegrünungen, Lösungen für die Versickerung des Regenwassers wie Mulden und Rigolen, schattenspendende Bäume und Sträucher auf dem Grundstück oder Bauweisen, die sommerliche Hitze mindern. Entstanden ist eine Deutschlandkarte mit 19 Projekten, die in anschaulichen Steckbriefen vorgestellt werden: von Kitas und Schulen über Verwaltungsgebäude und Forschungsstätten bis hin zu Wohnquartieren. Das BBSR hatte Kommunen dazu aufgerufen, Projekte mit Vorbildwirkung einzureichen.
Hier haben wir uns mit der Kindertagesstätte „Am Sonnenfeld“ beworben und sind jetzt eines der 19 bundesweiten Projekte mit Vorbildwirkung.
Alle Steckbriefe können Sie über die BBSR-Webseite bzw. diesen Link anschauen und runterladen.
Außerdem wurde die digitale Karte inklusive der Steckbriefe auf der Woche der Umwelt am 4. und 5. Juni 2024 im Schloss Bellevue in Berlin gezeigt. Das BBSR stellte hier urbane Strategien für Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den Fokus.
Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
4. Umbau und Erweiterung Grundschule "Am Hardt", Vorstellung Genehmigungsplanung und Kosten (Ö 84/2024)
Beschluss:
1. Mit der vorliegenden Planung besteht als Grundlage zur Genehmigungsplanung Einverständnis.
2. Die Planungen sind anhand der vorgestellten Kostenentwicklung weiterzuführen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
5. 27. Änderung Flächennutzungsplan "Solarfelder Lichtenau" - weiteres Vorgehen (Ö 85/2024)
Gutachten des Bauausschusses am 09.07.2024:
Mit der Einleitung des Verfahrens zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarfelder Lichtenau“ besteht Einverständnis.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, Nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
6. Weilheimer Baumspenden-Projekt (Ö 86/2024)
Beschluss:
Das Baumspenden-Projekt "Weilheim pflanzt Zukunft!" wird in Kooperation mit dem Förderverein der Weilheimer Agenda 21 und den Stadtwerken beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt umgehend umzusetzen und entsprechend zu bewerben.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
7. Bebauungsplan "Trifthof II", Änderung Stichstraße (Ö 87/2024)
Beschluss:
Der Bebauungsplan „Trifthof II“ ist für die bislang als „öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzten Teilflächen der Grundstücke Flurnummern (Fl.Nrn.) 1101/13 und 1105, Gemarkung Weilheim, zwischen Holzhofring und Bahnlinie München - Garmisch-Partenkirchen als öffentliche Verkehrsfläche so zu ändern, dass diese öffentliche Verkehrsfläche künftig entfällt.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Trifthof II“ im genannten Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) einzuleiten.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
8. Bauanfrage Errichtung eines Garagengebäudes mit 4 Einstellplätzen - Holzhofring 19 (Ö 88/2024)
Beschluss:
Der Errichtung eines Garagengebäudes mit 4 Einstellplätzen und einer Länge von 24,00 Metern, einer Breite von 6,70 Metern sowie einer Höhe von ca. 5,00 Metern wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine entsprechende überbaubare Grundstücksfläche in den gemäß Beschluss zu ändernden Bebauungsplan „Trifthof II“ im Bereich der östlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1101/13, Gemarkung Weilheim, aufgenommen wird.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Festsetzung in den zu ändernden Bebauungsplan „Trifthof II“ einzuarbeiten.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
9. Bauanfrage Bebauung Grundstück Fl.Nr. 513/1, Gemarkung Deutenhausen - nördlich Marnbacher Straße (Ö 89/2024)
Gutachten des Bauausschusses am 09.07.2024:
Mit der Ausweisung einer Wohnbaufläche am Grundstück Fl.Nr. 513/1, Gemarkung Deutenhausen, im Zuge vom Paragraf (§) 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) besteht Einverständnis mit der Maßgabe einer Sicherung im „Marnbacher Modell“.
Für das Grundstück wird eine Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 BauGB erlassen.
Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 4 Stimmen, Nein mit 5 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
10. Bebauungsplan "Am Gögerl", 5. vereinfachte Änderung – Abwägung (Ö 90/2024)
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB abgewogen und entschieden.
Die Inhalte der Änderungsplanung werden beibehalten. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird umgestellt in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB.
Die Planungsunterlagen zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Gögerl“ sind nochmals öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen.
Gemäß § 4a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB wird die Möglichkeit zur Stellungnahme beschränkt auf die Überführung des Änderungsverfahrens in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB. Der Auslegungszeitraum wird auf 14 Tage verkürzt.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
11. Stadtentwicklung: Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich zwischen Pöltnerstraße, Ledererstraße und Unterer Graben (Ö 91/2024)
Gutachten des Bauausschusses am 09.07.2024:
Für den Bereich zwischen „Pöltnerstraße, Ledererstraße und Unterer Graben“ wird ein einfacher Bebauungsplan im Sinne von § 30 Absatz 3 BauGB zur Regelung und Definition eines „Besonderen Wohngebiets“ nach § 4a Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufgestellt.
Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden folgende Grundstücke bzw. Teilflächen (-TF) von Grundstücken umfasst:
Fl.Nrn.
- 144,
- 145,
- 146,
- 147,
- 148,
- 149,
- 151,
- 151/1,
- 152,
- 153,
- 153/2,
- 154,
- 155,
- 162,
- 162/1,
- 172,
- 173,
- 173/2,
- 174,
- 175,
- 175/2,
- 176,
- 177,
- 179,
- 183-TF,
- 188-TF,
- 189,
- 190,
- 191,
- 192,
- 194 und
- 961-TF, Gemarkung Weilheim
Dem vorliegenden Entwurf des Stadtbauamtes vom 09.07.2024 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Aufstellungsverfahren hierfür einzuleiten.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
12. Stadtentwicklung: Aufstellung eines Bebauungsplanes zwischen Schmiedstraße, Kreuzgasse und Unterer Graben (Ö 92/2024)
Gutachten des Bauausschusses am 09.07.2024:
Für den Bereich zwischen „Schmiedstraße, Kreuzgasse und Unterer Graben“ wird ein einfacher Bebauungsplan im Sinne von § 30 Absatz 3 BauGB zur Regelung und Definition eines „Besonderen Wohngebiets“ nach § 4a BauNVO aufgestellt.
Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden folgende Grundstücke bzw. Teilflächen (-TF) von Grundstücken umfasst:
Fl.Nrn.
- 187-TF,
- 212,
- 215,
- 216,
- 217,
- 219,
- 220,
- 221,
- 222,
- 223,
- 224,
- 225,
- 226,
- 227,
- 229,
- 230,
- 230/3,
- 230/5,
- 231,
- 232,
- 233,
- 233/1,
- 234,
- 234/1,
- 234/2,
- 238,
- 242,
- 244,
- 247,
- 248,
- 250,
- 252,
- 252/2,
- 256 und
- 257/2, Gemarkung Weilheim
Dem vorliegenden Entwurf des Stadtbauamtes vom 09.07.2024 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Aufstellungsverfahren hierfür einzuleiten.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
13. Bebauungsplan "Marienplatz / Kirchplatz / Ledererstraße / Kistlergasse", Änderung betreffend Art der baulichen Nutzung (Ö 93/2024)
Beschluss:
Der Änderung des Bebauungsplanes „Marienplatz / Kirchplatz / Ledererstraße / Kistlergasse“ zur Neuregelung der Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung auf der Grundlage des vorgelegten Vorentwurfes wird zugestimmt.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, das entsprechende förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Marienplatz / Kirchplatz / Ledererstraße / Kistlergasse“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
14. Bebauungsplan "Altstadt IV", Änderung betreffend Art der baulichen Nutzung (Ö 94/2024)
Beschluss:
Der Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt IV“ zur Neuregelung der Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung auf der Grundlage des vorgelegten Vorentwurfes wird zugestimmt.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, das entsprechende förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt IV“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
15. Bebauungsplan "Altstadt Ia Änderung und Erweiterung", Änderung betreffend Art der baulichen Nutzung (Ö 95/2024)
Beschluss:
Der Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt Ia Änderung und Erweiterung“ zur Neuregelung der Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung auf der Grundlage des vorgelegten Vorentwurfes wird zugestimmt.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, das entsprechende förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt Ia Änderung und Erweiterung“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
16. Bebauungsplan "Altstadt Ia", Änderung betreffend Art der baulichen Nutzung (Ö 96/2024)
Beschluss:
Der Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt Ia“ zur Neuregelung der Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung auf der Grundlage des vorgelegten Vorentwurfes wird zugestimmt.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, das entsprechende förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt Ia“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
17. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
17.1 Dringlichkeitsantrag Bündnis 90 / Die Grünen: Sofortmaßnahmen zum Hochwasserschutz
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.07.2024 legt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag zur Prüfung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zum Hochwasserschutz am Angerbach vor.
Das Stadtbauamt nimmt dazu wie folgt Stellung:
Zu 1. Starkregensimulation aus dem Projekt "Klimaanpassung auf regionaler Ebene (KARE)"
Bereits bei der Vorstellung der Ergebnisse des KARE-Projekts in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 25.04.2024 wurde seitens der Stadt ausgesagt, dass die Starkregensimulation demnächst in geeigneter Form und mit entsprechenden Hinweisen und Informationen für die Bürger auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB bereitgestellt wird. Derzeit wird dies durch das in KARE beteiligte Ingenieurbüro vorbereitet.
Zu 2. Prüfung von wirksamen und sinnvollen Sofortmaßnahmen
Derzeit laufen die Detailplanungen für die Maßnahmen aus dem 1. Bauabschnitt bei Eberfing.
Für die beiden späteren Bauabschnitte 2 und 3 liegen noch keine Planfeststellungsunterlagen vor.
Mit den Fachbehörden (Wasserwirtschaftsamt und Ladratsamt) ist eng abzustimmen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen vorgezogen auf das Hochwasserschutzkonzept umgesetzt werden können. Dabei darf die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme nicht gefährdet werden.
Soweit eine Maßnahme am Teilungswehr, Ölschlag, angesprochen wird, ist zu prüfen, ob ein vorgezogener Umbau im Rahmen der Unterhaltsarbeiten genehmigungsfähig wäre. Auch dies ist mit den Wasserrechtsbehörden abzustimmen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Stadtbauamt, 09.07.2024 Sto
Protokollnotiz:
Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2024 vom Vorgang Kenntnis genommen.
Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.