Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses
Sitzungsdatum: Dienstag, 17.09.2024
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 10:45 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim
Anwesenheitsliste:
Erster Bürgermeister
Loth, Markus / anwesend ab dem 15. öffentlichen Tagesordnungspunkt, außerdem Vorsitz beim 6. öffentlichen Tagesordnungspunkt
Ausschussmitglieder
- Gast, Klaus
- Honisch, Alfred / Vorsitz bis 14. öffentlichen Tagesordnungspunkt mit Ausnahme des 6.
- Lunz-Schmieder, Marion
- Martin, Horst
- Nowak Luise
- Pentenrieder, Rupert
- Ratter, Gerd
Stellvertreter
Schwalb, Roland / Vertretung für Frau Holeczek
Schriftführer
Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred
Verwaltung
Fischer, Katrin
Schleich, Michael
Presse
Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt
Abwesende und entschuldigte Ausschussmitglieder
Holeczek, Brigitte
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Genehmigung Niederschrift
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
- Bekanntgaben
3.1 Bekanntgabe Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) - Modell Weilheim - erste Wohnungsvergaben - Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost", Bereich Karwendelstraße; Antrag auf Änderung generationsgerechte Nutzung - Karwendelstraße 15
- Bebauungsplan "Münchener Straße-Ost" Antrag auf Änderung für zweite Bauzeile - Münchener Straße 76
- Bauantrag Neubau eines Wohngebäudes mit öffentlicher WC-Anlage - Apothekergasse 4
- Bauanfrage Errichtung eines Batteriespeichers zur Energieversorgung Deutenhausener Feld
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solar Photovoltaikanlage Weilheim-Ost" - Aufstellungs- und Zustimmungsbeschluss
- Bebauungsplan "Entlastungsstraße Trifthof" Änderung für Schmutzwasserrückhaltebecken Flurnummern (Fl.Nrn.) 6513/1, 6516/3 und 6517, Gemarkung Weilheim
- Bebauungsplan "Am Gögerl", 5. vereinfachte Änderung - Abwägung
- Bebauungsplan "Kohlwinklstraße", 14. vereinfachte Änderung - Abwägung
- Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen", 14. vereinfachte Änderung - Abwägung
- Bebauungsplan "Im Paradeis", 16. vereinfachte Änderung - Abwägung
- Bebauungsplan "Gartenstraße / Moosstraße" - Vorstellung Planentwurf
- 30. Änderung Flächennutzungsplan "Berufsbildungszentrum Narbonner Ring" - Abwägung über öffentliche Auslegung
- Umbau und Sanierung des Stadtmuseums, Genehmigungsplanung und Kostendarstellung
- Umbau Bahnübergang "Ammerstraße", Unterhausen; Vorlage der Planung durch Bahn
- Gewässerunterhaltung zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustands am Tiefenbach
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
Dritter Bürgermeister Alfred Honisch eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 98/2024)
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2024 wird genehmigt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO) Ö 99/2024
Mitteilung:
Keine Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung.
Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
3. Bekanntgaben
3.1 Bekanntgabe SoBoN - Modell Weilheim - erste Wohnungsvergaben (Ö 100/2024)
Mitteilung:
Mit dem Grundsatzbeschluss vom 19.07.2018 sowie den Ergänzungen vom 28.07.2022 und 23.03.2023 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für künftige Wohnbauvorhaben – insbesondere im Geschosswohnungsbau – Festsetzungen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Weilheim, das SoBoN-Modell Weilheim, getroffen.
Dies findet seitdem in allen Bauleitplanverfahren Anwendung.
Bedingt durch die derzeitige Konjunkturlage wurden / werden verschiedene Bauvorhaben leider erst zeitversetzt umgesetzt oder haben sich verzögert.
Das Bauamt und Sozialamt der Stadt Weilheim i.OB können heute dazu folgenden Zwischenbericht melden:
1. Im Baugebiet „Schießstattweg / Schmuzerstraße“ konnten zum Juli 2024 die ersten fünf mietpreisgebundenen Wohnungen vergeben werden. Hierbei stimmt sich das Stadtbauamt eng mit dem städtischen Sozialamt und dem Sozialamt des Landkreises bezüglich der Bewerberliste ab. Im selben Baugebiet stehen – je nach Fertigstellung der Gebäude – noch weitere fünf mietpreisgebundene Wohnungen und 15 Einheiten im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) zur Vergabe an.
2. Im Baugebiet „Obere Stadt IIIb“ – Krumpperstraße Ost können dieses Jahr noch weitere vier Wohneinheiten im Rahmen der EOF vergeben werden. Dem Bauträger wurden dazu schon Familien vorgeschlagen. Eine Wohneinheit wurde über einen kirchlichen Träger mietpreisgebunden und wird insoweit nach sozialen Kriterien vermietet.
3. Die Einheiten im Baugebiet „Kanalstraße Süd“ (ehemals EDEKA) werden wohl zum Jahresende bezugsfertig. Auch hier wurden dem Bauträger bereits Familien zur Vergabe der 24 EOF-gebundenen Wohnungen vorgeschlagen.
Tabellarische Auflistung Baugebiete 2024:
- Schießstattweg / Schmuzerstraße: Mietpreisgebunden 10 Wohnungen, EOF-Förderung 15 Wohnungen
- Obere Stadt IIIb – Krumpperstraße Ost: Mietpreisgebunden 1 Wohnung, EOF-Förderung 4 Wohnungen
- Kanalstraße - Süd: Mietpreisgebunden 0 Wohnungen, EOF-Förderung 24 Wohnungen
Gesamt: Mietpreisgebunden 11 Wohnungen, EOF-Förderung 43 Wohnungen
Weiterer Ausblick
Im Bebauungsplangebiet „Hangstraße / Am Öferl“ wurde zwischenzeitlich mit dem Bau begonnen. Neben der aus dem Folgekostenbeschluss der Stadt Weilheim i.OB resultierenden Kinderbetreuungseinrichtung entstehen hier künftig über die BayernHeim 90 sozialgebundene Wohneinheiten in verschiedenen Größen zur Verfügung. 20 dieser Wohnungen sind zudem als sogenannte „Altenwohnungen“ für Personen über 65 Jahren oder Personen mit Beeinträchtigung gebunden.
Am Baugrundstück Singerstraße werden weitere 32 Wohneinheiten entstehen, wovon 14 im Rahmen der SoBoN gesichert sind und der Stadt ein Benennungsrecht zusteht.
Insgesamt werden damit in nächster Zeit 158 Wohneinheiten in Weilheim nach dem Grundsatzbeschluss der SoBoN – Modell Weilheim zur Verfügung stehen und damit den Wohnungsmarkt im sozial verträglichen Preissegment deutlich entlasten. Davon sind 11 Einheiten mietpreisgebunden und 147 Wohnungen unterliegen den Fördervoraussetzungen des Freistaates Bayern (EOF).
Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger – besonders auch Rentnerinnen und Rentner - auffordern, sich über die Einkommensgrenzen der Einkommensorientierten Förderung des Freistaates Bayern zu informieren. Die Mitarbeiterinnen des städtischen Sozialamtes oder des Sozialamtes des Landkreises geben dazu gerne Auskunft. Scheuen Sie sich bitte nicht, einen entsprechenden Antrag bei der Stadt einzureichen.
Stadtbauamt / Sozialamt, 17.09.2024
Protokollnotiz:
Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.09.2024 vom Vorgang Kenntnis genommen.
Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
4. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost", Bereich Karwendelstraße; Antrag auf Änderung generationsgerechte Nutzung - Karwendelstraße 15 (Ö 101/2024)
Beschluss des Bauausschusses vom 17.09.2024:
Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Weilheim Süd-Ost", Bereich Karwendelstraße zur Umsetzung einer Sanierung und eines generationengerechten Umbaus des Gebäudes auf Grundstück Fl.Nr. 1590/18, Gemarkung Weilheim, wird zugestimmt.
Die erforderlichen Änderungen in den Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen für seinen gesamten Geltungsbereich in vergleichbarer Weise erfolgen.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes "Weilheim Süd-Ost", Bereich Karwendelstraße im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) einzuleiten.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
5. Bebauungsplan "Münchener Straße-Ost" Antrag auf Änderung für zweite Bauzeile - Münchener Straße 76 (Ö 102/2024)
Beschluss des Bauausschusses vom 17.09.2024:
Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Münchener Straße-Ost" zur Ausweisung einer weiteren Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2738/4, Gemarkung Weilheim, in 2. Reihe wird zugestimmt.
Die erforderlichen Änderungen in den Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen für das benachbarte Grundstück mit der Fl.Nr. 2738/3, Gemarkung Weilheim, in vergleichbarer Weise erfolgen. Weiter soll im Bereich der Fl.Nrn. 2738/6 und 2738/7, Gemarkung Weilheim, eine Fläche für einen späteren Fuß- und Radweg festgesetzt werden.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes"Münchener Straße-Ost" im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
6. Bauantrag Neubau eines Wohngebäudes mit öffentlicher WC-Anlage (Ö 103/2024)
Beschluss des Bauausschusses vom 17.09.2024:
Zum Bauantrag für den Neubau eines Wohngebäudes mit öffentlicher WC-Anlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 96, 97 und 97/2, Gemarkung Weilheim, Apothekergasse 4, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
7. Bauanfrage Errichtung eines Batteriespeichers zur Energieversorgung Deutenhausener Feld (Ö 104/2024)
Verlauf der Sitzung des Bauausschusses vom 17.09.2024:
Herr Stork stellt die vorliegende Anfrage vor und weist dabei darauf hin, dass derartige Batteriespeicher in Zukunft zur Unterstützung und zum Ausgleich des Stromnetzes notwendig sein werden. Gleichwohl sei jedoch die angefragte Lage sowohl aus städtebaulichen Gründen und wegen der Durchschneidung des Grundstücks mit der Lage einer möglichen künftigen Umfahrungsstraße Weilheims nicht geeignet. Derartige Anlagen sollten möglichst konzentriert an ausgewiesenen Photovoltaik-Anlagen oder auch in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet angedacht werden, um den Außenbereich nicht weiter zu entzerren.
Im Verlauf der anschließenden regen Diskussion schließt sich die Mehrheit der Mitglieder des Bauausschusses dieser Ansicht der Bauverwaltung an. Es wird dabei bekräftigt, dass Batteriespeicher in Zukunft notwendig sein werden, jedoch die konkret angefragte Lage aus den genannten Gründen nicht akzeptabel sei.
Einzig die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen spricht sich für den Standort aus, wobei die Anlage gut einzugrünen sei.
Der Vorsitzende, 3. Bürgermeister Honisch, fasst dieses Ergebnis zusammen und schlägt vor, mit dem Bauwerber wegen einer anderen Lage Kontakt aufzunehmen.
Beschluss des Bauausschusses vom 17.09.2024:
Mit der Anfrage zur Errichtung eines Batteriespeichers am Grundstück Fl.Nr. 504, Gemarkung Deutenhausen, besteht Einverständnis.
Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 2 Stimmen, Nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller wegen einer Lage neben einer ausgewiesenen Photovoltaik-Anlage oder in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet Kontakt aufzunehmen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.
Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 2 Stimmen, Nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solar Photovoltaikanlage Weilheim-Ost" - Aufstellungs- und Zustimmungsbeschluss (Ö 105/2024)
Gutachten des Bauausschusses am 17.09.2024:
Mit der Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage durch das Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim am Grundstück Fl.Nr. 2118, Gemarkung Weilheim i.OB, besteht Einverständnis.
Dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan samt Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 01.07.2024 wird zugestimmt.
Gemäß der Paragrafen (§§) 1,2 und 12 BauGB werden der vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan samt Vorhaben- und Erschließungsplan für das "Sondergebiet Solar Photovoltaikanlage Weilheim-Ost" beschlossen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das Grundstück Fl.Nr. 2118, Gemarkung Weilheim i.OB, wie es im Lageplan des Stadtbauamtes schwarz umrandet dargestellt ist.
Entsprechend der derzeitigen laufenden 31. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Fläche als Sondergebiet Solar ausgewiesen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren nach §§ 3 und 4 BauGB einzuleiten.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 1 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
9. Bebauungsplan "Entlastungsstraße Trifthof" Änderung für Schmutzwasserrückhaltebecken Fl.Nrn. 6513/1, 6516/3 und 6517, Gemarkung Weilheim (Ö 106/2024)
Beschluss des Bauausschusses am 17.09.2024:
Dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Entlastungsstraße Trifthof" zur Errichtung eines Schmutzwasserrückhaltebeckens mit den zugehörigen technischen Einrichtungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 6513/1, Gemarkung Weilheim, wird im beantragten Umfang zugestimmt.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes "Entlastungsstraße Trifthof" im erforderlichen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten. Die bisherige Ausgleichsfläche im Änderungsbereich ist in geeigneter Weise neu festzusetzen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
10. Bebauungsplan "Am Gögerl", 5. vereinfachte Änderung – Abwägung (Ö 107/2024)
Beschluss des Bauausschusses am 17.09.2024:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen. Aus der Abwägung ergeben sich keine Änderungen gegenüber der zuletzt öffentlich ausgelegenen Planung zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Gögerl“ in der Fassung vom 09.07.2024.
Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Gögerl“ wird in der Fassung der Planung vom 09.07.2024 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 4 Stimmen, Nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 7, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
11. Bebauungsplan "Kohlwinklstraße", 14. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 108/2024)
Beschluss des Bauausschusses am 17.09.2024:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass keine Einwendungen und Anregungen hinsichtlich der Änderungsplanung vorgetragen wurden.
Die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Kohlwinklstraße“ wird in der Fassung der Planung vom 21.05.2024 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
12. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen", 14. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 109/2024)
Beschluss des Bauausschusses am 17.09.2024:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB wird im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen.
Die Planungsunterlagen zur 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen" sind im Sinne der Abwägung redaktionell zu überarbeiten.
Die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 15.04.2024 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
13. Bebauungsplan "Im Paradeis", 16. vereinfachte Änderung - Abwägung
Zurückgestellt
14. Bebauungsplan "Gartenstraße / Moosstraße" - Vorstellung Planentwurf (Ö 100/2024)
Gutachten des Bauausschusses am 17.09.2024:
Dem vorliegenden städtebaulichen Konzept für den Bebauungsplan „Gartenstraße / Moosstraße“ vom 17.09.2024 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan einzuleiten.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
15. 30. Änderung Flächennutzungsplan "Berufsbildungszentrum Narbonner Ring" - Abwägung über öffentliche Auslegung (Ö 101/2024)
Gutachten des Bauausschusses am 17.09.2024:
Über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange nach §§ 1, 1a und 2 BauGB gemäß dem Abwägungsvorschlag des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.
Es wird festgestellt, dass sich daraus lediglich geringfügige redaktionelle Anpassungen ergeben, die nicht die Grundzüge der Planung betreffen.
Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Berufsbildungszentrum Narbonner Ring“ wird in der sich aus der Abwägung ergebenden Fassung samt Begründung festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Weilheim-Schongau einzuleiten.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
16. Umbau und Sanierung des Stadtmuseums, Genehmigungsplanung und Kostendarstellung (Ö 102/2024)
Beschluss des Bauausschusses am 17.09.2024:
1. Zustimmung zum vorliegenden Bauantrag für den Umbau und die Sanierung des Stadtmuseums.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend alle denkbaren Förderanträge zu stellen (Antrag Städtebauförderung bis Ende 2024, Förderanträge Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - BLfD, Bayerische Landesstiftung bis Ende 2024 und weitere mögliche Förderanträge).
Protokollnotiz:
Für die Haushaltsberatungen wird die Weiterführung der Planung in 2025, Beginn der Umsetzung erster Maßnahmen und die Bereitstellung der dafür notwendigen Mittel in 2025 empfohlen. Die Baumaßnahme könnte – gemäß Variante I oder II – über die nächsten 10 Jahre gestreckt werden.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
17. Umbau Bahnübergang "Ammerstraße", Unterhausen; Vorlage der Planung durch Bahn (Ö 103/2024)
Beschluss des Bauausschusses am 17.09.2024:
Der vorliegenden Maßnahme der Bahn AG zum Umbau des Bahnübergangs BÜ 52,6 „Ammerstraße“ in Unterhausen wird zugestimmt.
Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, Nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
18. Gewässerunterhaltung zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustands am Tiefenbach (Ö 104/2024)
Beschluss des Bauausschusses am 17.09.2024:
Mit der von der Tiefbauverwaltung vorgestellten Maßnahme besteht unter Berücksichtigung der Förderung Einverständnis.
Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2024 im vorgestellten Bereich durchgeführt werden.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
19. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
keine
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 10:45 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.