Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 08.10.2024
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 09:40 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzende

Flock, Angelika

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Honisch, Alfred 
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert 
  • Ratter, Gerd

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Schleich, Michael

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

Loth Markus, Erster Bürgermeister, (Vorsitz 2. Bürgermeisterin Angelika Flock)
Holeczek, Brigitte, Ausschussmitglied, (keine Vertretung)
Fischer, Katrin, Stadtbaumeisterin (wegen Urlaub entschuldigt)


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3. Vorbescheid Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen - Am Waitzackerbach 9, Flurnummer (Fl.Nr.) 3141/2, Gemarkung Weilheim
  4. Bauanfrage Neubebauung des Grundstückes Herzogstandstraße 14 - Änderung des Bebauungsplanes
  5. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" Änderungsantrag für Lage der Bauräume
  6. Bebauungsplan "Südendstraße / Trifthofstraße / Bahnlinie München-GAP" (5) - Neustrukturierung
  7. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb", 8. vereinfachte Änderung - Abwägung
  8. Bebauungsplan "Im Paradeis", 16. vereinfachte Änderung - Abwägung
  9. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis - Ö 115/2024)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO) Ö 116/2024

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

3. Vorbescheid Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen - Am Waitzackerbach 9, Fl.Nr. 3141/2, Gemarkung Weilheim (Ö 117/2024)

Beschluss:

Dem beantragten Vorhaben wird insgesamt zugestimmt.

Zu den im Antrag auf Vorbescheid zur Neubebauung des Grundstückes Fl.Nr. 3141/12, Gemarkung Weilheim, Am Waitzackerbach 9, gestellten Fragen wird jeweils das gemeindliche Einvernehmen erklärt mit der Maßgabe, dass das 3. Vollgeschoss nur als Dachgeschoss beziehungsweise als Staffelgeschoss ausgebildet wird.

Es ergeht die Empfehlung, das beantragte Flachdach als Gründach auszubilden und / oder mit Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie zu belegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

4. Bauanfrage Neubebauung des Grundstückes Herzogstandstraße 14 - Änderung des Bebauungsplanes (Ö 118/2024)

Beschluss:

Die Bauanfrage zur Verschiebung der südlichen Baugrenze nach Süden für eine mögliche Neubebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1393/2, Gemarkung Weilheim, mit zwei Doppelhäusern wird befürwortet.

Der Bebauungsplan „Herzogstandstraße Nord“ ist für das Baugrundstück und die zur Herzogstandstraße hin orientierten weiteren Grundstücke im Bebauungsplangebiet durch Verschiebung der südlichen Baugrenze so zu ändern, dass eine zweizeilige Bebauung der Grundstücke möglich ist. Garagen und Stellplätze sind dabei so straßenabgewandt festzusetzen. Festsetzungen zur Grünordnung sind zu formulieren.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes "Herzogstandstraße Nord" im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 5 Stimmen, Nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

5. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" Änderungsantrag für Lage der Bauräume (Ö 119/2024)

Beschluss:

Dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Östlich des Prälatenweges II“ hinsichtlich der Verschiebung der festgesetzten Baugrenze auf Fl.Nr. 1375/14 um 6,00 Meter nach Osten wird zugestimmt. Für das nördlich gelegene Grundstück Fl.Nr. 1375/9 soll die Verschiebung in gleicher Weise erfolgen. Für das Grundstück Fl.Nr. 1375/14 soll darüber hinaus östlich angrenzend an die neue Baugrenze eine Fläche für Garage / Carport festgesetzt werden.

Ebenfalls zugestimmt wird dem Antrag auf Verschiebung der Baugrenzen auf den Fl.Nrn. 1360/7 und 1360/11 mittig auf die Grenze zwischen den Grundstücken.

Nicht zugestimmt wird der für Grundstück Fl.Nr. 1375/14 beantragten Anhebung der festgesetzten Grundflächen (GR) von 75 Quadratmeter (m²) für eine Doppelhaushälfte auf eine GR von 85 m².

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes"Östlich des Prälatenweges II" im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "Südendstraße / Trifthofstraße / Bahnlinie München-GAP" (5) - Neustrukturierung (Ö 120/2024)

Beschluss:

Der Bebauungsplan „Südendstraße / Trifthofstraße / Bahnlinie München-GAP“ ist entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung neu zu strukturieren und für seine Teilbereiche umzubenennen und neu bekanntzumachen.

Die bisherige 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ist im Rahmen einer Änderung durch Ergänzung einer Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung zu einem qualifizierten Bebauungsplan anzuheben.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahren im Sinne des Beschlusses nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

7. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb", 8. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 121/2024)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen zur 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIb“ sind im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeiten.

Die überarbeiteten Planungsunterlagen zur 8. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIb“ sind nochmals öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen.

Gemäß Paragraf (§) 4a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB wird die Möglichkeit zu Stellungnahme beschränkt auf die Überführung des Änderungsverfahrens in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB. Der Auslegungszeitraum wird auf 14 Tage verkürzt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Im Paradeis", 16. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 122/2024)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen zur 16. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Im Paradeis“ sind im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeiten. Für die vom Wasserwirtschaftsamt empfohlene Risikoüberprüfung zu den Hochwasser- und Starkregenriskien ist ein entsprechendes Gutachten zu beauftragen. Die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Planung sind in die Planungsunterlagen im gebotenen Umfang einzuarbeiten.

Die überarbeiteten Planungsunterlagen zur 16. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Im Paradeis“ sind nochmals öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen.

Eine Prüfung der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses über eine sozialgerechte Bodennutzung für den Änderungsbereich ist durchzuführen und entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit den Planveranlassern auszuarbeiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder. 

9. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock um 09:40 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.