Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 05.11.2024
Beginn: 09:05 Uhr
Ende 11:55 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Loth, Markus (Vorsitz bei öffentlichen Tagesordnungspunkten 1 bis 9, 14, 15)

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred  (Vorsitz bei öffentlichen Tagesordnungspunkten 10 bis 13, 16 und 17)
  • Lunz-Schmieder, Marion  
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert 
  • Ratter, Gerd

Schriftführer

Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin
Kirchmayer, Stefan

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

 


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3. Bekanntgaben
  4. Bauantrag Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage - Am Hahnenbühel 3
  5. Vorbescheid Abbruch von Stall und Tenne mit Neubau von zwei Wohneinheiten sowie Aufstockung der Bestandswohnungen - Sudetenstraße 6
  6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Leprosenweg II Erweiterung Nord" -Abwägung
  7. Einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet - Aufstellungsbeschluss
  8. Einfacher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen "Pöltnerstraße und Ledererstraße" - Abwägung
  9. Bebauungsplan "Altstadt IV" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung
  10. Bebauungsplan "Nelkenstraße / Rosenstraße", 4. vereinfachte Änderung - Abwägung
  11. Bebauungsplan "Adlhochstraße" 4. Änderung und Erweiterung - Abwägung
  12. 31. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar PV Anlage Weilheim-Ost" - Abwägung
  13. Beschluss über Förderprojekte im Rahmen des Programms "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" (NKK) des Bundesumweltministeriums (BMUV) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  14. Ergebnis der Baumschau 2024; Entscheidung bezüglich notwendiger Beseitigung
  15. Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Einstellung und Umplanung Hochwasserschutz Angerbach
  16. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet - Freiflächen - Photovoltaikanlage Altvaterstraße" - Aufstellungsbeschluss - Zustimmung zur Planung
  17. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 09:05 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 123/2024)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, persönlich beteiligt waren 0, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO) Ö 124/2024

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

3. Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.

4. Bauantrag Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage - Am Hahnenbühel 3 (Ö 125/2024)

Beschluss:

Zum Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage als Ersatzbau nach Abbruch der bestehenden Gebäude auf dem Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 4502/1, Gemarkung Weilheim, Am Hahnenbühel 3, wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Maßgabe erklärt, dass für das Bauvorhaben die rechtlichen Voraussetzungen des Paragraf (§) 35 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Absatz 4 Nr. 2 BauGB vorliegen.Die erforderlichen Änderungen in den Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen für seinen gesamten Geltungsbereich in vergleichbarer Weise erfolgen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

5. Vorbescheid Abbruch von Stall und Tenne mit Neubau von zwei Wohneinheiten sowie Aufstockung der Bestandswohnungen - Sudetenstraße 6 (Ö 126/2024)

Beschluss:

Zum Vorbescheidsantrag für den Neubau von zwei Wohneinheiten und Aufstockung des Bestandsgebäudes nach Abbruch von Stall und Tenne auf dem Grundstück Fl.Nr. 400/47, Gemarkung Weilheim, Sudetenstraße 6, wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Maßgabe erklärt, dass für das Bauvorhaben die rechtlichen Voraussetzungen des § 35 Absatz 1 Nr. 1 BauGB beziehungsweise des § 35 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 35 Absatz 4 BauGB vorliegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Leprosenweg II Erweiterung Nord" -Abwägung (Ö 127/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 05.11.2024:

Über die bisher vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich daraus lediglich redaktionelle Ergänzungen ergeben, die zu keiner erneuten Planauslegung führen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Leprosenweg II Erweiterung Nord“ wird samt Begründung, Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan in der sich redaktionell zu ergänzenden Fassung gemäß §§ 10 und 12 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

7. Einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet - Aufstellungsbeschluss (Ö 128/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 05.11.2024:

Mit dem Erlass des vorliegenden einfachen Bebauungsplanes für den Bereich „Stadtgebiet Weilheim i.OB“ besteht Einverständnis.

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB mit den Gemarkungen Weilheim i.OB, Deutenhausen und Unterhausen. Ausgenommen sind die Bereiche des Stadtgebietes, für die ein rechtsverbindlicher qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Absatz 1 BauGB oder ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §§ 12 und 30 Absatz 2 BauGB besteht. Ebenfalls ausgenommen sind Grundstücke, die dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB zugeordnet sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, für diesen einfachen Bebauungsplan das Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.   

8. Einfacher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen "Pöltnerstraße und Ledererstraße" - Abwägung (Ö 129/2024)

Gutachten des Bauausschusses vom 05.11.2024:

Die Entscheidung über den einfachen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Pöltnerstraße und Ledererstraße“ wird zur nochmaligen Beratung zurückgestellt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Altstadt IV" 3. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 130/2024)

Gutachten des Bauausschusses vom 05.11.2024:

Die Entscheidung über die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt IV“ wird zur nochmaligen Beratung zurückgestellt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Nelkenstraße / Rosenstraße", 4. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 131/2024)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Die Planungsunterlagen sind im Sinne der Abwägungsentscheidung redaktionell zu überarbeiten.

Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Nelkenstraße / Rosenstraße“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 26.08.2024 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.    

11. Bebauungsplan "Adlhochstraße" 4. Änderung und Erweiterung - Abwägung (Ö 132/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 05.11.2024:

Über die im Verfahren vorgebrachten Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes entschieden. Es wird festgestellt, dass sich daraus lediglich redaktionelle Anpassungen ergeben.

Der Geltungsbereich der vorliegenden 4. Änderung und Erweiterung wird um das Grundstück Fl.Nr. 3047/6 reduziert.

Der insoweit redaktionell ergänzte Bebauungsplan „Adlhochstraße“ wird samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

12. 31. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar PV Anlage Weilheim-Ost" - Abwägung (Ö 133/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 05.11.2024:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen sind entsprechend zu überarbeiten und das Verfahren mit der
öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Träger öffentlichen Belange weiter zu führen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

13. Beschluss über Förderprojekte im Rahmen des Programms "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" (NKK) des Bundesumweltministeriums (BMUV) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ö 134/2024

Beschluss:

Mit den angeführten Maßnahmen Stadtbaumkonzept, Pflanzung von Einzelbäumen und Straßenbäumen sowie dem Naturerfahrungsraum „Hardtkapellenstraße“ besteht Einverständnis, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung.

Für die Maßnahmen sind entsprechende Förderanträge über das Programm „Natürlichen Klimaschutz in Kommunen“ zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur finanziellen Unterstützung des städtischen
Eigenanteils Kooperationspartner zu finden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder. 

14. Ergebnis der Baumschau 2024; Entscheidung bezüglich notwendiger Beseitigung (Ö 135/2024) 

Beschluss:

1. Robinie Rathausplatz

Aus Gründen der Verkehrssicherheit besteht mit der Fällung des Baumes Einverständnis. Am Standort ist eine neue größere Baumscheibe anzulegen und wieder eine Robinie (Stu 20/25) nachzupflanzen.

2. Rosskastanie Eisenkramergasse

Auf Grund der Vorbelastung und Schädigung des Baumes besteht mit einer Fällung Einverständnis. Grundsätzlich sollte hier zu gegebener Zeit eine Neupflanzung erfolgen. Der Platz ist städtebaulich im Zusammenhang mit der künftigen Nutzung des Altstadtstadels dementsprechend neu zu planen.

3. Kugelahorn Parkplatz Krumpperplatz

Die sieben Kugelahorn sind zu entnehmen und gegen Säulenhainbuchen – wie gegenüber – zu ersetzen.

4. Esche in Tankenrainerstraße

Gemäß Vorschlag der Stadtwerke sollte einmalig ein Zugversuch durchgeführt werden (keine Kostenberechnung durch die Stadtwerke). Sollte der Baum standfest sein, wird er weiter erhalten. Bei negativem Ausgang ist der Baum zu ersetzen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 9 Ausschussmitglieder. 

5. Bäume Bahnübergang Dietlhofen

Der Bauausschuss gibt klar seinen Unmut zum Vorgehen der Bahn zum Ausdruck. Die Bäume sind vorerst zu belassen und die Auswirkungen der Überfüllung regelmäßig durch den Bauhof zu beobachten. Gleichzeitig und vorsorglich sind Schadenersatzansprüche bei der Bahn geltend zu machen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

15. Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Einstellung und Umplanung Hochwasserschutz Angerbach (Ö 136/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 05.11.2024:

Eine Entscheidung über den Antrag wird zurück gestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu einem Fachgespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt, Fachstellen, Planern und Fraktionen zu laden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.    

16. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet - Freiflächen - Photovoltaikanlage Altvaterstraße" - Aufstellungsbeschluss - Zustimmung zur Planung (Ö 137/2024)

Gutachten des Bauausschusses am 05.11.2024:

Mit dem vorliegenden Antrag zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Freiflächen-PV-Anlage am Grundstück Fl.Nr. 4000/68-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB, Altvaterstraße, besteht nach den vorliegenden Planunterlagen Einverständnis.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB wird für das Grundstück Fl.Nr. 4000/68-Tf, Gemarkung Weilheim i.OB derzeit geändert, um an Stelle der landwirtschaftlichen Fläche eine Sonderbaufläche für Photovoltaik zu zulassen.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Sondergebiet – Freiflächen-
Photovoltaikanlage Altvaterstraße“.

Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

17. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Dritter Bürgermeister Alfred Honisch um 11:55 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.