Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 11.02.2025
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 10:15 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Loth, Markus (beim öffentlichen Tagesordnungspunkt 12 nicht anwesend, hier hatte der Dritte Bürgermeister Alfred Honisch den Vorsitz)

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred  (Anmerkung zu Vorsitz siehe oben)
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert 

Stellvertreter

  • Dr. Bosch, Roland (Vertretung für Herrn Ratter)
  • Türmer, Matthias (Vertretung für Frau Lunz-Schmieder)

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin
Schleich, Michael

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen:

Lunz-Schmieder, Marion   
Martin, Horst
Ratter, Gerd


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3. Bekanntgabe Errichtung einer Batteriespeicheranlage mit Übergabestation - Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 2120, Gemarkung Weilheim (Nähe Umspannwerk Deutenhausener Straße)
  4. Bekanntmachung einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB - öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen
  5. Bahnübergang Unterhausen "Ammerstraße"; Planungsvorstellung durch Bahn AG
  6. Bauanfrage Errichtung eines Sichtschutzes bei Grundstück Fl.Nr. 1584, Gemarkung Weilheim - Ecke Weinhardtstraße / Schmädlstraße
  7. Bebauungsplan"Östlich der Römerstraße Teil B";  Anfrage Änderung für Aufstockung eines Anbaues - Drosselweg 14
  8. Bebauungsplan "Südendstraße-Trifthofstraße und Bahnlinie M-GAP- Teil Nord" Bauanfrage bezüglich Dachanhebung - Trifthofstraße 34
  9. Bebauungsplan"Obere Stadt IIIb"  8. vereinfachte Änderung - Abwägung
  10. 31. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar - PV-Anlage Weilheim-Ost" - Abwägung und Feststellungsbeschluss
  11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solar Photovoltaikanlage Weilheim-Ost" - Abwägung
  12. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Altvaterstraße" - Abwägung
  13. Baumfällungen entlang der Deutenhausener Straße - Anlegung eines Gehweges zwischen Weidenbach und Quellenweg
  14. Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen - Teilfläche Ortsstraße Holzhofring Nr. 236
  15. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 15/2025)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2025 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, persönlich beteiligt waren 0, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO) (Ö 16/2025)

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

3. Bekanntgabe Errichtung einer Batteriespeicheranlage mit Übergabestation - Grundstück Fl.Nr. 2120, Gemarkung Weilheim (Nähe Umspannwerk Deutenhausener Straße) (Ö 17/2025)

Mitteilung:

In seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 03.12.2024 befasste sich der Bauausschuss unter anderem mit einer Anfrage zur Errichtung einer Batteriespeicheranlage mit Übergabestation im südlichen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 2120, Gemarkung Weilheim, nordöstlich des Umspannwerkes der Bayernwerk AG.

Es wurde einstimmig beschlossen, den geplanten Standort im bauplanungsrechtlichen Außenbereich auf einer im aktuellen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellten Grundstücksfläche als städtebaulich ungeeignet abzulehnen.

Der Anlagenbetreiber wandte sich daraufhin an das Landratsamt Weilheim-Schongau mit der Bitte um baurechtliche Beurteilung des Vorhabens.

Mit Schreiben vom 10.01.2025 teilte nun das Landratsamt Weilheim-Schongau dem Anlagenbetreiber mit, dass die angefragte Batteriespeicheranlage mit Übergabestation am geplanten Standort nach den Regelungen des Artikel 57 Absatz 1 Nr. 4 c) der aktuellen (neuen) Bayerischen Bauordnung (BayBO) als privilegierte Anlage gemäß Paragraf (§) 35 Absatz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) verfahrensfrei zulässig ist.

Die geplante Batteriespeicheranlage mit Übergabestation bedarf damit keiner Baugenehmigung und kann am vorgesehenen Standort errichtet werden.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Protokollnotiz zur Bauausschusssitzung vom 11.02.2025:

Die Mitglieder des Bauausschusses haben die Bekanntgabe zur Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder. 

4. Bekanntmachung einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB - öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen (Ö 18/2025)

Bekanntmachung:

Bedingt durch Änderungen in der Gesetzeslage und auf Grund einer Vielzahl von Anfragen aus der Bevölkerung stellt die Stadt Weilheim i.OB einen einfachen Bebauungsplan für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB mit verbindlichen Regelungen zur Steuerung einer Bebauung und Nutzung von Grundstücken auf.

Mit diesem einfachen Bebauungsplan werden insbesondere Regelungen für folgende Sachverhalte aufgestellt:

  • bauleitplanerischer Umgang mit kleinen Wohngebäuden / Tiny-Häusern
  • Gestaltung von Dächern
  • Nutzung von Sonnenenergie
  • Freiflächengestaltung, Bepflanzungen und Einfriedungen

Ergänzend werden allgemein gültige Hinweise zu den Themen „Hochwasserschutz“, „Starkregen“, „Niederschlagswasserbeseitigung“, „Denkmalschutz“, „Arten- und Insektenschutz“ und „Nachhaltiges Bauen“ formuliert.

Weiter wird für die Stadt Weilheim i.OB durch Formulierung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen im Sinne von Artikel 79 BayBO eine Möglichkeit zur Ahndung von Verstößen gegen diese für das Stadtgebiet allgemein verbindlichen Regelungen geschaffen.

Mit Beschluss des Stadtrates in der öffentlichen Sitzung am 14.11.2024 wurden die Aufstellung dieses Bebauungsplanes und die Einleitung des für den Bebauungsplan gebotenen förmlichen Verfahrens nach den Vorschriften des BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan und die zugehörige Begründung liegen nun in der Fassung des Entwurfes vom 06.11.2024 vor.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB in vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen zum Bebauungsplan in der Zeit vom 24.02.2025 mit 25.04.2025 öffentlich ausliegen.

Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital auf der Webseite der Stadt Weilheim i.OB oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den Eigentümern von Grundstücken im Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 25.04.2025 gegeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Auf die ergänzende öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im kommenden Amtsblatt vom 20.02.2025 (digital auf der Webseite der Stadt Weilheim i.OB) sowie durch Aushang in den städtischen Bekanntmachungskästen am Rathaus und in den Ortsteilen) wird hingewiesen.

Stadtbauamt, 11.02.2025 Kir

Protokollnotiz zur Bauausschusssitzung vom 11.02.2025:

Die Mitglieder des Bauausschusses haben die Bekanntgabe zur Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder. 

5. Bahnübergang Unterhausen "Ammerstraße"; Planungsvorstellung durch Bahn AG (Ö 19/2025)

Verlauf der Sitzung des Bauausschusses am 11.02.2025:

Erster Bürgermeister Loth begrüßt die Vertreter der Bahn und weist darauf hin, dass der Bauausschuss der Planung bisher wegen des hohen Flächenverbrauchs und der Verschwenkung nach Süden nicht zustimmen konnte.

Für die Deutsche Bahn AG tragen Frau Cruz und Herr Zacherl die Planung im Einzelnen vor. Sie betonen dabei, dass der Umbau zur Angleichung an das elektronische Stellwerk in Weilheim zwingend notwendig sei. Hierbei sind baulich gesehen die technischen Regelwerke der Bahn für die Ausrundungen und Höhenverhältnisse sowie die Breiten bei Begegnungsverkehr zweier landwirtschaftlicher Fahrzeuge oder Lastkraftwagen einzuhalten. Der Bahnübergang ist in Norden an die Höhen der Nachbargrundstücke anzupassen; im Süden ist die Einmündung der Schlossengriesstraße wiederum an die Höhe des Bahnübergangs anzupassen.

Die Planfeststellung soll bis Mitte des Jahres eingereicht werden. Die Maßnahme ist mit ca. 1,2 Millionen Euro berechnet, wobei auf die Stadt Weilheim i.OB daraus keine Kosten zukommen.

Herr Zacherl erklärt, dass sich die Bahn bereits auf Grund der ersten Ablehnung durch die Stadt mit einer Planungsalternative beschäftigt habe. Diese sieht zum Sportplatz keine Böschung, sondern eine Abfangung durch eine Mauer vor, wodurch nicht so weit in das Gelände eingegriffen würde. Zur Schlossengriesstraße hin wird der Gehweg, der notwendig ist, um Passanten aus dem Gefahrenbereich des Bahnüberganges herauszubringen, verkürzt und verschwenkt, so dass nicht fünf Stellplätze wegfallen, sondern nur zwei Stellplätze.

In der sich anschließenden regen Diskussion sind sich die Mitglieder des Ausschusses im Grunde einig, dass die Maßnahme aus Sicht der Bahn notwendig ist. Sie wird jedoch als zu überzogen eingestuft. Wichtig sei für die Stadt, dass der Eingriff in das Sportplatzgelände und die Parkplätze an der Schlossengriesstraße möglichst minimiert wird. Insoweit sollte die Bahn hier nochmals Alternativen prüfen.

Bürgermeister Loth fasst die Wortbeiträge zusammen und stellt fest, dass heute noch keine Entscheidung getroffen werden kann. Er schlägt vor, die Angelegenheit zurückzustellen, damit die Bahn die angesprochenen Umplanungen prüfen und erneut vorlegen kann. 

Gutachten des Bauausschusses am 11.02.2025:

Die Angelegenheit wird zurück gestellt.

Die Bahn AG wird gebeten, die angesprochenen Alternativen zu prüfen und eine neue Planung vorzulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

6. Bauanfrage Errichtung eines Sichtschutzes bei Grundstück Fl.Nr. 1584, Gemarkung Weilheim - Ecke Weinhardtstraße / Schmädlstraße (Ö 20/2025)

Beschluss:

Der angefragten Errichtung einer Einfriedung als Sichtschutzzaun mit einer Höhe von ca. zwei Metern in Holzbauweise beim Grundstück Fl.Nr. 1584, Gemarkung Weilheim, im Bereich des Wohngebäudes Schmädlstraße 19a wird zugestimmt. Die erforderliche isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ – Bereich Schmädlstraße /Weinhartstraße – wird in Aussicht gestellt.

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, Nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.   

Protokollnotiz zur Bauausschusssitzung vom 11.02.2025:

Die Bauverwaltung wird beauftragt, den Eigentümer des Bezugsfallgrundstücks aufzufordern, den ohne behördliche Zustimmung als Einfriedung errichteten Sichtschutzzaun auf das im dort einschlägigen Bebauungsplan zugelassene Maß für Einfriedungen zurückzubauen.

Erforderlichenfalls soll die rechtswidrig errichtete Einfriedung dem Landratsamt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde angezeigt und auf einen Rückbau hingewirkt werden.

7. Bebauungsplan"Östlich der Römerstraße Teil B";  Anfrage Änderung für Aufstockung eines Anbaues - Drosselweg 14 (Ö 21/2025)

Beschluss:

Die mit der Anfrage für eine Aufstockung am Bestandsgebäude auf Grundstück Fl.Nr. 2320/39, Gemarkung Weilheim, Drosselweg 14, verbundene Änderung des Bebauungsplanes „Östlich der Römerstraße Teil B“ wird befürwortet.

Der Bebauungsplan „Östlich der Römerstraße Teil B“ ist für das Grundstück Fl.Nr. 2320/39, Gemarkung Weilheim, so zu ändern, dass der bislang in eingeschossiger Bauweise festgesetzte östliche Anbau künftig in zweigeschossiger Bauweise ausgeführt werden kann.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Östlich der Römerstraße Teil B“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Südendstraße-Trifthofstraße und Bahnlinie M-GAP- Teil Nord"; Bauanfrage bezüglich Dachanhebung - Trifthofstraße 34 (Ö 22/2025)

Beschluss:

Der auf Grund der Anfrage für das Grundstück Fl.Nr. 1057/28 initiierten Änderungsabsicht für den Teilbereich des Bebauungsplanes „Südendstraße / Trifthofstraße / Bahnlinie München GAP“ - nördlicher Teil – zwischen Rottenbucher Straße und Trifthofstraße wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, ein förmliches Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Südendstraße / Trifthofstraße / Bahnlinie München GAP“ - nördlicher Teil – für den Bereich zwischen Rottenbucher Straße und Trifthofstraße in Anlehnung an die Regelungen der 14. Änderung des Bebauungsplanes „Südendstraße / Trifthofstraße / Bahnlinie München GAP“ - nördlicher Teil – nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan"Obere Stadt IIIb"  8. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 23/2025)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf die Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlags des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Aus der Abwägungsentscheidung ergibt sich kein weiterer Überarbeitungsbedarf für die Planungsunterlagen.

Die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIb“ wird in der Fassung der Planung vom 08.10.2024 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder. 

10. 31. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar - PV-Anlage Weilheim-Ost" - Abwägung und Feststellungsbeschluss (Ö 24/2025)

Gutachten des Bauausschusses am 11.02.2025:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass dies zu keiner Änderung der Planung führt.

Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Solar - PV-Anlage Weilheim-Ost“ wird in der Fassung vom 01.07.2024 beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.    

11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solar Photovoltaikanlage Weilheim-Ost" - Abwägung (Ö 25/2025)

Gutachten des Bauausschusses am 11.02.2025:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Der Bebauungsplan ist dementsprechend anzupassen und nach den Vorschriften des BauGB öffentlich auszulegen. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder. 

12. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Altvaterstraße" - Abwägung (Ö 26/2025)

Gutachten des Bauausschusses am 11.02.2025:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß des Abwägungsvorschlages der Verwaltung abgewogen und entschieden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung entsprechend zu überarbeiten und die Unterlagen im weiteren Verfahren nach den Vorschriften des BauGB öffentlich auszulegen. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

13. Baumfällungen entlang der Deutenhausener Straße - Anlegung eines Gehweges zwischen Weidenbach und Quellenweg (Ö 27/2025)

Beschluss:

Mit dem Bau eines reinen Fußweges (für einen Fuß- und Radweg fehlen die notwendigen Breiten) entlang der Südseite der Deutenhausener Straße zwischen der Straße Am Weidenbach und dem Quellenweg besteht gemäß Variante 1 Einverständnis. Die Kosten sind im Haushalt 2025 eingeplant. Für die zu beseitigenden Bäume sind entsprechende Ersatzpflanzungen – mit Zustimmung des Nachbarn auf dessen Grundstück – vorzunehmen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

14. Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen - Teilfläche Ortsstraße Holzhofring Nr. 236 (Ö 28/2025)

Gutachten des Bauausschusses am 11.02.2025:

Der vorgeschlagenen Einziehung der Ortsstraße Holzhofring, Nr. 236, Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1101/13, Gemarkung Weilheim, wird zugestimmt. Das Einziehungsverfahren nach Artikel 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) ist entsprechend einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

15.  Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine 


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 10:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.