Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 01.04.2025
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 09:35 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Loth, Markus 

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred  
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert 
  • Ratter, Gerd

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin
Schleich, Michael

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3. Bauanfrage; Geschosswohnungsbau und Reihenhäuser Ecke Römerstraße / Am Betberg
  4. Bebauungsplan "Trifthofsiedlung I"; Abwägung
  5. Bebauungsplan "In der Au"; Antrag auf Änderung zur Zahl der Wohneinheiten
  6. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost Teilbereich IV" für den Bereich Karwendelstraße - Abwägung
  7. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb"; 7. vereinfachte Änderung - Antrag auf Änderung der Planungsinhalte
  8. Bebauungsplan "Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder"; 3. vereinfachte Änderung - Abwägung
  9. 26. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Energiezentrale Kranlöchl" - Abwägung und Feststellung
  10. Bebauungsplan "Gartenstraße / Moosstraße"; Abwägung und Satzungsbeschluss
  11. Bürgerheim Weilheim; Sanierung und Umbau Speisesaal
  12. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Artikel 6 BayStrWG
  13. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 40/2025)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2025 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, persönlich beteiligt waren 0, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO) (Ö 41/2025)

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

3. Bauanfrage; Geschosswohnungsbau und Reihenhäuser Ecke Römerstraße / Am Betberg (Ö 42/2025)

Beschluss:

Der vorliegenden Anfrage zur Errichtung von 10 Reihenhäusern und einem Mehrfamilienhaus an der Ecke Römerstraße / Am Betberg wird gemäß Paragraf (§) 34 Baugesetzbuch (BauGB) in der Planfassung vom 24.03.2025 zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.    

4. Bebauungsplan "Trifthofsiedlung I"; Abwägung (Ö 43/2025)

Beschluss des Bauausschusses vom 01.04.2025:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes „Südendstraße / Trifthofstraße / Bahnlinie München GAP“, dessen Neustrukturierung und Umbenennung in Bebauungsplan „Trifthofsiedlung I“ sind im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeiten.

Die überarbeiteten Planungsunterlagen zum künftigen Bebauungsplan „Trifthofsiedlung I“ sind nochmals öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen.

Gemäß § 4a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB wird die Möglichkeit zu Stellungnahme beschränkt auf die geänderten Teile in den Planungsunterlagen. Der Auslegungszeitraum wird auf 14 Tage verkürzt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.     

5. Bebauungsplan "In der Au"; Antrag auf Änderung zur Zahl der Wohneinheiten (Ö 44/2025)

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „In der Au“ hinsichtlich der Zulassung von künftig drei Wohneinheiten je Gebäude wird zugestimmt. 

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „In der Au“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost Teilbereich IV" für den Bereich Karwendelstraße - Abwägung (Ö 45/2025)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ – Bereich Karwendelstraße – und dessen Umbenennung in Bebauungsplan „Weilheim Süd-Ost Teilbereich IV“ sind im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeiten.

Die überarbeiteten Planungsunterlagen zum künftigen Bebauungsplan „Weilheim Süd-Ost Teilbereich IV“ sind nochmals öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.   

7. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb"; 7. vereinfachte Änderung - Antrag auf Änderung der Planungsinhalte (Ö 46/2025)

Beschluss:

Dem geänderten Bauwunsch bezüglich der mit der 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIb“ geplanten zusätzlichen Bebauung auf der nordöstlichen Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 776/32, Gemarkung Weilheim, wird unter Maßgaben zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung des Antragstellers die bisherige Entwurfsplanung wie folgt zu ändern:

  • Aufweitung der überbaubaren Grundstücksfläche für ein Gebäude mit 12,50 Meter Länge und 10,50 Meter Breite
  • Zulassung eines dritten Vollgeschosses in einer Bauausführung mit Satteldach und Kniestock oder als Penthouse mit zurückversetzten Außenwänden und begrüntem Flachdach

Das förmliche Verfahren zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIIb“ ist mit den geänderten Planungsunterlagen weiterzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder"; 3. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 47/2025)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder“ sind im Sinne der Abwägungsentscheidung redaktionell zu überarbeiten.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Entlastungsstraße Trifthof
Industrieanbinder“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 06.02.2025 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

9. 26. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Energiezentrale Kranlöchl" - Abwägung und Feststellung (Ö 48/2025)

Gutachten des Bauausschusses am 01.04.2025:

Über die vorliegenden Stellungnahmen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Verwaltung abgewogen und entschieden.

Damit ergibt sich nur eine geringfügige redaktionelle Anpassung, die zu keiner Änderung in der Planung und nochmaligen Auslegung führt.

Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Energiezentrale Kranlöchl“ wird in der sich redaktionell ergebenden Fassung samt Begründung und Umweltbericht festgestellt und beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder. 

10. Bebauungsplan "Gartenstraße / Moosstraße"; Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 49/2025)

Gutachten des Bauausschusses am 01.04.2025:

Über die vorliegenden Stellungnahmen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass sich daraus keine Änderung in der Planung ergibt. Die Formulierung über Ordnungswidrigkeiten ist redaktionell vorzunehmen.

Der einfache Bebauungsplan für das Gebiet „Gartenstraße / Moosstraße“ wird in der sich redaktionell ergebenden Fassung samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.  

11. Bürgerheim Weilheim; Sanierung und Umbau Speisesaal (Ö 50/2025)

Verlauf der Sitzung des Bauausschusses am 01.04.2025:

Im Beisein von Bürgerheimleiter Herrn Stiehle und Herrn Tenhumberg (Förderverein des Bürgerheims) erläutert Herr Breier für das Architekturbüro Plan3Architekten die Planungsidee für den Umbau des Speisesaals und des Caféstüberls. Damit wird ein gemütlicher aber auch multifunktionaler Raum für die Bewohnerinnen und Bewohner des Bürgerheims geschaffen.

Bürgermeister Loth bedankt sich für die Unterstützung und Übernahme der Kosten beim Förderverein. Ohne diesen wäre die Investition und Verbesserung der Situation nicht in absehbarer Zeit möglich.

Entsprechender Dank kommt auch aus den Reihen der Mitglieder des Bauausschusses.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

12. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Artikel 6 BayStrWG

Gutachten des Bauausschusses am 01.04.2025:

Die Widmung der im Vorgang genannten Straßen und Wege gemäß Artikel 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.  

13.  Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine 


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 09:35 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.