Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 06.05.2025
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 11:15 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender, Dritter Bürgermeister

Honisch, Alfred

Ausschussmitglieder

  • Gast, Klaus
  • Holeczek, Brigitte
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Nowak Luise
  • Pentenrieder, Rupert 
  • Ratter, Gerd

Schriftführer

Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen

Erster Bürgermeister Markus Loth


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3. Bauantrag: Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung und einer Doppelgarage; Karl-Böhaimb-Straße 25
  4. Bauanfrage; Errichtung einer gewerblichen Terrassenüberdachung mit Photovoltaik-Anlage; Herzog-Albrecht-Platz 12
  5. Bauanfrage Neubau eines Einfamilienhauses - Nähe Am Hahnenbühel 4c
  6. 17. Änderung Bebauungsplan "Im Paradeis" Bereich Ybelherstraße - Abwägung
  7. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost Teilbereich I" - Gliederung und Änderung
  8.  Bebauungsplan "Östlich der Römerstraße Teil B" 21. vereinfachte Änderung - Abwägung
  9. Bebauungsplan "Herzogstand- / Johann-Dürr- / Zugspitzstraße / Prälatenweg" 1. vereinfachte Änderung - Abwägung
  10. Bebauungsplan "Seitzstraße / Glanerstraße" - Satzungsbeschluss
  11. Bebauungsplan "Bärenmühlweg" -Vorstellung der Planung
  12. Ammerschule Umbau und Erweiterung - Vorstellung Entwurfsplanung - Kostenübersicht
  13. Hochwasserschutz Angerbach - weiteres Vorgehen Anträge ÖDP und Grüne
  14. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Dritter Bürgermeister Alfred Honisch eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 52/2025)

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.04.2025 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, persönlich beteiligt waren 0, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO) (Ö 53/2025)

Mitteilung:

Keine Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

3. Bauantrag: Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung und einer Doppelgarage; Karl-Böhaimb-Straße 25 (Ö 54/2025)

Beschluss:

Zum Bauantrag für das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 2859/2, Gemarkung Weilheim, Karl-Böhaimb-Straße 25, betreffend Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.    

4. Bauanfrage; Errichtung einer gewerblichen Terrassenüberdachung mit Photovoltaik-Anlage; Herzog-Albrecht-Platz 12 (Ö 55/2025)

Beschluss:

Mit der Errichtung der angefragten Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 166, Gemarkung Weilheim, Herzog-Albrecht-Platz 12 mit einer Fläche von ca. 90 Quadratmetern und Belegung der Überdachung mit einer PV-Anlage besteht grundsätzliches Einverständnis. 

Der Bebauungsplan „Altstadt V“ ist so zu ändern, dass die Terrassenüberdachung bauplanerisch möglich ist.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt V“ im erforderlichen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.     

5. Bauanfrage Neubau eines Einfamilienhauses - Nähe Am Hahnenbühel 4c (Ö 56/2025)

Gutachten des Bauausschusses am 06.05.2025:

Mit der vorliegenden Bauanfrage entsprechend des neuen Planungsvorschlages mit reduzierter Gebäudekubatur (12,50 Meter mal 10,00 Meter, zwei Vollgeschosse, Wandhöhe ca. 5,20 Meter, Dachneigung 25 Grad; separates Garagen- / Technikgebäude) besteht Einverständnis.

Für die Grundstücke bzw. Teilflächen (-TF) der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.)

  • 4488-TF (Straßenfläche),
  • 4493-TF,
  • 4494/1-TF,
  • 4494/4-TF,
  • 4495/1-TF,
  • 4495/2-TF,
  • 4495/3-TF,
  • 4495/4,
  • 4495/5,
  • 4549/1-TF,

Gemarkung Weilheim, ist eine Außenbereichssatzung gemäß Paragraf (§) 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) zu erlassen, da die Grundstücke nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und bereits eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Entwurf für die Außenbereichssatzung mit Festlegungen über die Zulässigkeit von Gebäuden auszuarbeiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, Nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.   

6.  17. Änderung Bebauungsplan "Im Paradeis" Bereich Ybelherstraße - Abwägung (Ö 57/2025)

Gutachten des Bauausschusses am 06.05.2025:

Von den vorliegenden Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. 

Das Verfahren wird vorerst zurück gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein fachliches Gutachten über die mögliche Verdrängung von Grundwasser in Richtung der Bestandsgebäude erstellen zu lassen. Nach Vorlage des Gutachtens ist eine Anliegerversammlung durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, persönlich beteiligt waren 0, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder. 

7. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost Teilbereich I" - Gliederung und Änderung (Ö 58/2025)

Beschluss:

Der Untergliederung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost Teilbereich I“ in die künftig selbständigen Teilpläne „Weilheim Süd-Ost Teilbereich Ia“ und „Weilheim Süd-Ost Teilbereich Ib“ wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, im Verfahren zur Umstrukturierung und Neubekanntmachung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ eine entsprechende Neugliederung auszuarbeiten und öffentlich neu bekannt zu machen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Östlich der Römerstraße Teil B" 21. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 59/2025)

Beschluss:

Über die vorliegenden Stellungnahmen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass sich daraus keine Änderung in der Planung ergibt.

Die 21. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Östlich der Römerstraße Teil B“ wird in der Fassung der Planung vom 27.02.2025 samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

9. Bebauungsplan "Herzogstand- / Johann-Dürr- / Zugspitzstraße / Prälatenweg" 1. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 60/2025)

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung mit der Maßgabe abgewogen und entschieden, dass die Formulierung der Festsetzung 2.3.2 entsprechend der aktuell gültigen Fassung der Stellplatzsatzung überarbeitet wird.

Die Planungsunterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes „Herzogstand- / Johann-Dürr- / Zugspitzstraße / Prälatenweg“ sind im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeiten. Die überarbeiteten Planungsunterlagen zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „Herzogstand- / Johann-Dürr- / Zugspitzstraße / Prälatenweg“ sind nochmals öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen.

Im Rahmen der nochmaligen öffentlichen Auslegung wird gemäß § 4a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB die Möglichkeit zu Stellungnahme auf die geänderten Teile in den Planungsunterlagen beschränkt und der Auslegungszeitraum auf 14 Tage verkürzt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder. 

10. Bebauungsplan "Seitzstraße / Glanerstraße" - Satzungsbeschluss (Ö 61/2025)

Gutachten des Bauausschusses am 06.05.2025:

Über die vorliegenden Anregungen und Hinweise wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass die sich aus der Abwägung ergebenden geringfügigen redaktionellen Anpassungen nicht die Grundzüge der Planung berühren und daher kein weiteres Verfahren notwendig ist.

Der Bebauungsplan „Seitzstraße / Glanerstraße“ wird samt Begründung in der sich redaktionell ergebenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.  

11. Bebauungsplan "Bärenmühlweg" -Vorstellung der Planung (Ö 62/2025)

Gutachten der Sitzung des Bauausschusses am 06.05.2025:

Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Bärenmühlweg“ wird zugestimmt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Aufstellungsverfahren einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 7, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.   

12. Ammerschule Umbau und Erweiterung - Vorstellung Entwurfsplanung - Kostenübersicht (Ö 63/2025)

Gutachten der Sitzung des Bauausschusses am 06.05.2025:

Die weitere Vorgehensweise wird wie folgt beschlossen:

  1. Weiterführen der Planung 2025 über Leistungsphase - LPH 4 (LPH 5, 6, 7) hinaus, da Zeitplan sonst nicht zu halten wäre
  2. Zustimmung zu Mehrkosten für Planungskosten im Haushalt 2025 von ca. 150.000 € aufgrund der Weiterbeauftragung bis zur Leistungsphase 7
  3. Außerplanmäßige Ausgaben auf der Haushalts-Stelle 1.2102.9401 werden bis zu einer Höhe von 150.000 € genehmigt. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen aus Grundstücksveräußerungen (Stellungnahme Kämmerei)
  4. Zustimmung zur weiteren Bearbeitung auf Basis der vorgestellten Entwurfspläne, der vorläufigen Kostenschätzung und des Zeitplans
  5. Vergaben für Baubeginn 2026 bereits Ende dieses Jahres erforderlich

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.   

13. Hochwasserschutz Angerbach - weiteres Vorgehen Anträge ÖDP und Grüne (Ö 64/2025)

Gutachten des Bauausschusses am 06.05.2025:

Den Beschlussvorschlägen der Verwaltung Ziffern 1 bis 5 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass Starkregenereignisse durchaus in die Planungsüberlegungen einzubeziehen sind (Ziffer 2).

  1. kein absoluter Stopp der genehmigten Planung und Ausführung sowie Beibehaltung der interkommunalen Vereinbarung
  2. Integration von Starkregenschutz wird nicht Bestandteil der Hochwasserschutz-Planung, da förderrechtlich die Vermischung nicht möglich ist – ist jedoch begleitend zu berücksichtigen
  3.  Realisierung der aktuellen Projekte:
    a. Instandhaltung am Teilungswehr in Weilheim in 2025
    b. Stadtbachbrücke (begonnen)
    c. Flutmulde Eberfing (begonnen) inklusive Grundstücke
  4. Verhandlungen mit Gemeinde Eberfing für eine vorzeitige Kostenbeteiligung zum Bau der Brücken im Zuge des Gewässerausbau Weidenbach in 2026; Gewässerausbau Weidenbach inklusive Brücken und Grundstücke - derzeit Ausbau Weidenbach auf 2028 verschoben!
  5. Weiterbearbeitung der Planung für Abschnitt 1.1 Hochwasserbecken Ramseer Bach (Grundstücksverhandlungen, Planung) – Haushalts-Mittel erforderlich (Umsetzung Hochwasserrückhaltebecken Ramseer Bach derzeit auf 2030 verschoben)

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.  

Die Ziffern 6 bis 9 werden zurückgestellt:

6. Überarbeitung Hydrologie und Hydraulik, als vorgezogene Maßnahme zum Gesamtprojekt – zusätzliche Haushalts-Mittel ca. 130.000 € werden für 2026 angemeldet.

7. zusätzliche Bewertung von genauen Bodenkennwerten potentieller Grundstücke in Bezug zur Hydraulik für den Rückhalt (Landwirtschaftliche Flächen oder Wald) im Einzugsbereich Angerbach unter Einbeziehung von
Fachleuten (z. B. TU München) zum Thema Humusaufbau - zusätzliche Haushalts-Mittel werden für 2026 angemeldet.

8. Auf Grundlage der aktualisierten Hydraulik - Beauftragung einer erneuten Machbarkeitsstudie zur Alternative „Umgehungsgerinne“ mit Vergleich zur bisherigen Planung inklusive der Unterhaltskosten - zusätzliche Haushalts-Mittel werden für 2026 angemeldet.

9. Mit den Ergebnissen der Zustandserfassung der Stadtbachverrohrung Machbarkeitsstudie zur Alternative einer Druckverrohrung und separater Siedlungsentwässerung gemäß Vorschlag Büro Kokai - zusätzliche Haushalts-Mittel werden für 2026 angemeldet. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.  

Es wird eine neue Ziffer 10 aufgenommen, wonach eine interdisziplinare Sondersitzung als Fachgespräch mit den Verantwortlichen der Wasserwirtschaft, Planern und auch dem von Stadtrat Ratter vorgeschlagenen Prof. Auerswald (TU München) durchzuführen ist, um über alternative Lösungen und ggf. auch einen entsprechenden Forschungsauftrag zu diskutieren.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.    

14.  Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine 


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Dritter Bürgermeister Alfred Honisch um 11:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.