Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses
Sitzungsdatum: Dienstag, 15.07.2025
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 12:20 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim
Anwesenheitsliste:
Erster Bürgermeister
Loth, Markus
Vorsitzende
Flock, Angelika (Vertretung für den Ersten Bürgermeister Markus Loth bis TOP Ö16)
Ausschussmitglieder
- Holeczek, Brigitte
- Honisch, Alfred
- Lunz-Schmieder, Marion
- Martin, Horst
- Nowak Luise
- Pentenrieder, Rupert
- Ratter, Gerd
Stellvertreter
Gronau, Brigitte
Schriftführer
Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred
Verwaltung
Fischer, Katrin
Presse
Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt
Abwesende und entschuldigte Ausschussmitglieder
Gast, Klaus
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Genehmigung Niederschrift
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
- Bekanntgabe Sanierung des Katholischen Friedhofes St. Sebastian
- Bauanfrage Bebaubarkeit unter anderem für Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 1053/25, Gemarkung Weilheim
- Aufeldstraße 32 - Bauvorhaben Finanzamt Weilheim Lift- und Verbindungsbrückenanbau zur Herstellung der Barrierefreiheit - Zustimmung nach Artikel 73 Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Bebauungsplan "Trifthofsiedlung I" - Abwägung
- Bebauungsplan "Trifthofsiedlung II" - Abwägung
- Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost - Teilbereich IV" - Abwägung
- Bebauungsplan "Herzogstand-/Johann-Dürr-/Zugspitzstraße/Prälatenweg"
1. vereinfachte Änderung - Abwägung - Bebauungsplan "In der Au" 28. vereinfachte Änderung - Abwägung
- Bebauungsplan "In der Au" 29. Änderung und Erweiterung für Flurnummern (Fl.Nrn.) 1009 und 1014, Gemarkung Weilheim - Aufstellungsbeschluss
- Bebauungsplan "Am Gögerlweg" - Zustimmung zur Planung; Einleitung Verfahren
- einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB - Abwägung
- vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Altvaterstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss
- 34. Änderung Flächennutzungsplan "Wohnbauflächen Ziegelgrube und Adlhochstraße" - Abwägung
- Außenbereichssatzung "Am Hahnenbühel"- Planbilligung und Planungsumgriff
- Umbau und Erweiterung der Grundschule an der Ammer - Genehmigungsplanung - Kostenberechnung - Terminplanung
- Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen
- Funktionale Strukturanalyse Innenstadt - Untersuchungsbericht CIMA
- Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Erlass einer Spielplatzsatzung
- Fahrradabstellplatzsatzung der Stadt Weilheim i.OB - Anpassung an die geänderte Rechtsgrundlage
- Bahnübergang Unterhausen "Ammerstraße" - Planungsvorstellung durch Bahn AG
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 78/2025)
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2025 wird genehmigt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, persönlich beteiligt waren 0, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO) (Ö 79/2025)
Beschluss:
Es wird klargestellt, dass die Arbeiten an der Stadthalle Weilheim i.OB ausschließlich auf einer statischen Sanierung, begleitet von bau- und brandschutztechnischen Neuerungen, beruhen.
Von einer Erneuerung der Bodenbeläge im Eingangsbereich und Foyer wird aus Kostengründen verzichtet. Schafhafte Platten sind zu erneuern. Die Eingangstüren sind entsprechend neu zu behandeln.
Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
3. Bekanntgabe Sanierung des Katholischen Friedhofes St. Sebastian (Ö 80/2025)
Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2025 vom Vorgang Kenntnis genommen.
Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
4. Bauanfrage Bebaubarkeit unter anderem für Grundstück Fl.Nr. 1053/25, Gemarkung Weilheim - Aufeldstraße 32 (Ö 81/2025)
Beschluss:
Über die in der Bauanfrage für das Grundstück Fl.Nr. 1053/25, Gemarkung Weilheim, Aufeldstraße 32, wird wie folgt entschieden:
1. Ist die Realteilung des Grundstückes der Aufeldstraße 32 möglich?
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
2. Ist die Umwidmung des Enzianweges von einem Fußgängerweg zu einer „Anlieger frei“-Straße möglich, um die öffentliche Erschließung des neu entstandenen Grundstücks herzustellen, um dort die notwendigen Stellplätze zu bedienen?
Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, Nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
3. Ist eine Nachverdichtung eines Doppelhauses mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss (ohne Keller) für den Bauausschuss realisierbar?
Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 3 Stimmen, Nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
5. Bauvorhaben Finanzamt Weilheim Lift- und Verbindungsbrückenanbau zur Herstellung der Barrierefreiheit Zustimmung nach Art. 73 BayBO (Ö 82/2025)
Beschluss:
Dem vorliegenden Bauvorhaben des Finanzamt Weilheim zum Anbau eines Aufzuges und Neubau des Verbindungsganges zwischen den Gebäuden Hofstraße 19 und 23 wird im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 73 Absatz 1 Satz 3 BayBO zugestimmt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
6. Bebauungsplan "Trifthofsiedlung I" – Abwägung (Ö 83/2025)
Beschluss:
Über die im Verfahren vorgetragenen Punkte wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass sich aus der Abwägung lediglich eine redaktionelle Änderung in der Planung ergibt.
Der Bebauungsplan „Trifthofsiedlung I“wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 11.04.2025 samt Begründung gemäß Paragraf (§) 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, persönlich beteiligt waren 0, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
7. Bebauungsplan "Trifthofsiedlung II" – Abwägung (Ö 84/2025)
Gutachten des Bauausschusses vom 15.07.2025:
Die Entscheidung über das weitere Verfahren zum Bebauungsplan „Trifthofsiedlung II“ wird zurückgestellt.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Änderungen in den Inhalten des Bebauungsplanes in einen angepassten Planungsentwurf einzuarbeiten.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
8. Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost - Teilbereich IV" – Abwägung (Ö 85/2025)
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.
Es wird festgestellt, dass zur Planung keine Stellungnahmen mit abzuwägendem Inhalt vorgetragen wurden.
Die sich auf Grund von festgestellten Ungenauigkeiten ergebenden redaktionellen Anpassungen sind in die Planung einzuarbeiten.
Der Bebauungsplan „Weilheim Süd-Ost – Teilbereich IV“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 14.04.2025 nebst Begründung gemäß Paragraf (§) 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
9. Bebauungsplan "Herzogstand-/Johann-Dürr-/Zugspitzstraße/Prälatenweg" 1. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 86/2025)
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlags des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Aus der Abwägungsentscheidung ergibt sich lediglich ein redaktioneller Überarbeitungsbedarf für die Planungsunterlagen.
Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Herzogstand-/Johann-Dürr-/Zugspitzstraße/Prälatenweg“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 20.05.2025 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
10. Bebauungsplan "In der Au" 28. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 87/2025)
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlags des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.
Die sich aus aktuellen Rechtsänderungen ergebenden redaktionellen Anpassungen sind in die Änderungsplanung einzuarbeiten.
Die 28. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „In der Au“ wird in der redaktionell im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeitenden Fassung der Planung vom 10.04.2025 nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
11. Bebauungsplan "In der Au" 29. Änderung und Erweiterung für Fl.Nrn. 1009 und 1014, Gemarkung Weilheim - Aufstellungsbeschluss (Ö 88/2025)
Beschluss:
Der Bebauungsplan „In der Au“ ist in seinem Geltungsbereich um die Grundstücke Fl.Nrn. 1009 und 1014, Gemarkung Weilheim, zu erweitern. Im Bereich der Erweiterungsfläche ist in städtebaulich vertretbarem Umfang Wohnbebauung festzusetzen. Weiter ist der Zufahrts- und Parkbereich für die angrenzende Kleingartenanlage zu ordnen.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Entwurf der Planung zur Erweiterung des Bebauungsplanes „In der Au“ um den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1009 und 1014, Gemarkung Weilheim, auszuarbeiten und das förmliche Verfahren zur Erweiterung des Bebauungsplanes „In der Au“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
12. Bebauungsplan "Am Gögerlweg" - Zustimmung zur Planung; Einleitung Verfahren (Ö 89/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 15.07.2025:
Dem vorliegenden Bebauungsplan „Am Gögerlweg“ wird in der Fassung vom 15.07.2025 samt Begründung und allen weiteren Unterlagen zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftrag, das notwendige Verfahren einzuleiten.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
13. einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB - Abwägung (Ö 90/2025)
Gutachten des Bauauschusses am 15.07.2025:
Die Angelegenheit wird zurückgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Fraktionen nochmals entsprechende Formulierungsvorschläge vorzulegen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
14. vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Altvaterstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss (Ö 91/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 15.07.2025:
Über die vorliegenden Stellungnahmen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlags der Verwaltung abgewogen und entschieden.
Es wird festgestellt, dass sich daraus keine Änderung in der Planung ergibt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Altvaterstraße“ wird in der Fassung vom 05.03.2025 samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
15. 34. Änderung Flächennutzungsplan "Wohnbauflächen Ziegelgrube und Adlhochstraße" - Abwägung (Ö 92/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 15.07.2025:
Über die vorliegenden Stellungnahmen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Vorschlages der Verwaltung abgewogen und entschieden. Nach entsprechender Anpassung der Planung erfolgt die öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Fachbehörden.
Bereich Ziegelgrube
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9, persönlich beteiligt 0 Ausschussmitglieder
Bereich Adlhochstraße:
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9, persönlich beteiligt 0 Ausschussmitglieder
16. Außenbereichssatzung "Am Hahnenbühel"- Planbilligung und Planungsumgriff (Ö 93/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 15.07.2025:
Die Angelegenheit wird zurückgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Geltungsbereich wie ausgeführt anzupassen und in der kommenden Sitzung erneut vorzulegen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder
17. Umbau und Erweiterung der Grundschule an der Ammer - Genehmigungsplanung - Kostenberechnung - Terminplanung (Ö 94/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 15.07.2025:
1. Weiterführen der Planung 2025 über LPH4 (LPH 5, 6, 7) hinaus, da Zeitplan sonst nicht zu halten.
- Hinweis: Diese außerplanmäßigen Ausgaben auf der HH-Stelle 1.2102.9401 werden bis zu einer Höhe von 150.000 Euro genehmigt. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen aus Grundstücksveräußerungen (Stellungnahme Kämmerei).
2. Haushaltsplanung Gesamtprojekt ca. 19.301.834 Euro
abzüglich der Fördereinnahmen von 13.043.904 Euro
verbleibende Eigenmittel 6.257.930 Euro
3. Zustimmung zur Einreichung der Baugenehmigung auf Basis der vorgestellten Entwurfspläne
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder
18. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen (Ö 95/2025)
Gutachten des Bauausschusses vom 15.07.2025:
Die Widmung der im Vorgang genannten Straßen und Wege gemäß Artikel 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird beschlossen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder
19. Funktionale Strukturanalyse Innenstadt - Untersuchungsbericht CIMA (Ö 96/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 15.07.2025:
Die Angelegenheit wird zur Beratung in die Fraktionen zurückgestellt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder
20. Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Erlass einer Spielplatzsatzung (Ö 97/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 15.07.2025:
Die vorliegende Satzung über die Herstellung, Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablösung von Kinderspielplätzen der Stadt Weilheim i.OB (Kinderspielplatzsatzung) wird erlassen mit der Maßgabe, dass § 6 über Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung nach den Vorgaben des Bauausschusses überarbeitet wird (etwas verschlanken) und für die Ablöseberechnung Herstellungskosten in Höhe von 150 Euro pro Quadratmeter angesetzt werden.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder
21. Fahrradabstellplatzsatzung der Stadt Weilheim i.OB - Anpassung an die geänderte Rechtsgrundlage (Ö 98/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 15.07.2025:
Die vorliegende Satzung der Stadt Weilheim i.OB über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung) wird in der Fassung vom 15.07.2025 neu erlassen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder
22. Bahnübergang Unterhausen "Ammerstraße" - Planungsvorstellung durch Bahn AG (Ö 99/2025)
Beschluss:
Der geänderten Planung zum Umbau des Bahnübergang Unterhausen „Ammerstraße“ in der Fassung vom 15.05.2025 wird grundsätzlich zugestimmt.
Über die Flächeninanspruchnahme der städtischen Flächen ist gesondert zu verhandeln.
Während der Bauphase ist für die Anwohner und landwirtschaftlichen Fahrzeuge eine einspurige Durchfahrt offen zu halten.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder
23. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
keine
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 12:20 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.