Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses
Sitzungsdatum: Dienstag, 14.10.2025
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 10:45 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim
Anwesenheitsliste:
Erster Bürgermeister
Loth, Markus
Ausschussmitglieder
- Gast, Klaus
- Holeczek, Brigitte
- Honisch, Alfred
- Lunz-Schmieder, Marion
- Martin, Horst
- Nowak Luise
- Pentenrieder, Rupert
- Ratter, Gerd
Schriftführer
Kirchmayer, Stefan
Stork, Manfred
Verwaltung
Fischer, Katrin
Presse
Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Genehmigung Niederschrift
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
- Bekanntgaben
- Vorbescheid Errichtung eines Batteriespeichers auf den Grundstücken mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2111/12, 211/13, Gemarkung Weilheim - an der Deutenhausener Straße
- Bebauungsplan "Herzogstand- / Johann-Dürr- / Zugspitzstraße / Prälatenweg" - Antrag auf Befreiung für Baumfällung - Prälatenweg 11; Flurnummer (Fl.Nr.) 1390/20, Gemarkung Weilheim
- Bebauungsplan "Lindenstraße II" - Abwägung
- Bebauungsplan "Trifthofsiedlung II" - Abwägung
- Bebauungsplan "Am Gögerlweg" - Abwägung
- Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" 8. vereinfachte Änderung - Abwägung
- Bebauungsplan "Bärenmühlweg" - Abwägung
- Einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB - Abwägung
- 34. Änderung Flächennutzungsplan "Ziegelgrube" und Adlhochstraße" - Feststellungsbeschluss
- Antrag auf Erlass einer Außenbereichssatzung Marnbacher Straße 3a
- Außenbereichssatzung "Am Hahnenbühel" - Planbilligung und Planungsumgriff
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
- Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb" - Änderung Krumpperplatz Ost - Antrag zur Fällung eines Baumes
Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung Niederschrift (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 119/2025)
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2025 wird genehmigt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, persönlich beteiligt waren 0, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO) (Ö 120/2025)
Mitteilung:
Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 23.09.2025 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gegeben werden.
Vertragsangelegenheit Hundeverbot am Haarsee; Beschluss des Bauausschusses am 23.09.2025:
Für die der Stadt Weilheim i.OB zur Verfügung gestellte Badestelle am Haarsee wird im gesamten Bereich eine Anleinpflicht für Hunde ausgesprochen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit dem Grundstückseigentümer eine entsprechende Beschilderung aufzustellen.
Vergabe städtebauliche Planung für Herzog-Albrecht-Platz und Dr.-Johann-Bauer-Platz, Planungs- und Ingenieurarbeiten; Beschluss des Bauausschusses am 23.09.2025:
Der Auftrag zur Überplanung des Herzog-Albrecht-Platzes und des Dr.-Johann-Bauer-Platzes wird an das Büro Kübert Landschaftsarchitektur aus München zum Angebotspreis von 116.497,05 Euro vergeben.
Die Arbeiten werden stufenweise vergeben. Im Haushalt 2025 fallen daraus ca. 40.000,00 Euro an; die übrigen Mittel sind im Haushalt 2026 einzuplanen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
3. Bekanntgaben
Keine
4. Vorbescheid Errichtung eines Batteriespeichers auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 2111/12, 211/13, Gemarkung Weilheim - an der Deutenhausener Straße (Ö 121/2025)
Beschluss:
Zum vorliegenden Vorbescheidsantrag für die Errichtung einer Batteriespeicheranlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2111/12 und 2111/13, Gemarkung Weilheim, wird zu den bauplanungsrechtlichen Fragestellungen das gemeindliche Einvernehmen mit der Maßgabe erklärt, dass die Anlage nach Süden, Osten und Norden ausreichend durch geeignete Bepflanzung eingegrünt wird.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
5. Bebauungsplan "Herzogstand- / Johann-Dürr- / Zugspitzstraße / Prälatenweg" - Antrag auf Befreiung für Baumfällung - Prälatenweg 11; Fl.Nr. 1390/20, Gemarkung Weilheim (Ö 122/2025)
Beschluss:
Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Herzogstandstraße / Johann-Dürr-Straße / Zugspitzstraße / Prälatenweg“ für die Fällung eines zu erhaltenden Baumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1390/28, Gemarkung Weilheim, wird stattgegeben.
Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, Nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
6. Bebauungsplan "Lindenstraße II" - Abwägung (Ö 123/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 14.10.2025:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.
Die Unterlagen der Bauleitplanung sind dementsprechend abzuändern. Zusätzlich ist der Passus der Ordnungswidrigkeit entsprechend anzupassen. Das Verfahren ist mit der öffentlichen Planauslegung und erneuten Beteiligung der Fachbehörden weiter zu führen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, persönlich beteiligt waren 0, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
7. Bebauungsplan "Trifthofsiedlung II" - Abwägung (Ö 124/2025)
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Wesentlichen entsprechend vom Abwägungsvorschlage der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Lediglich in Bezug auf den einzuhaltenden Abstand der überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich der Bebauung an der Rottenbucher Straße wird dem Einwand stattgegeben. Die Abstände der überbaubaren Grundstücksflächen sind entsprechend der vorgelegten angepassten Planung auf ein Maß von 3,00 Meter zu verkürzen.
Die Planungsunterlagen zum Bebauungsplan „Trifthofsiedlung II“ sind im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeiten.
Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange nochmals am Verfahren zu beteiligen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
8. Bebauungsplan "Am Gögerlweg" - Abwägung (Ö 125/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 14.10.2025:
1. Mit einer Erhöhung der Fußbodenoberkante um 15 Zentimeter auf maximal 50 Zentimeter besteht Einverständnis:
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
2. Es verbleibt bei der Festsetzung von Flachdächern:
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
3. Im Übrigen wird über die vorliegenden Bedenken und Anregungen gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Die Bauleitplanung ist entsprechend anzupassen und das Verfahren mit der öffentlichen Planauslegung und erneuten Beteiligung der Fachbehörden weiter zu führen.
Die Verwaltung wird beauftragt, wegen der Ausgleichsmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde im Sinne der Wortmeldung zu verhandeln.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
9. Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II" 8. vereinfachte Änderung - Abwägung (Ö 126/2025)
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Verweis auf §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.
Es wird festgestellt, dass keine Stellungnahmen, Einwendungen oder Anregungen mit abzuwägendem Inhalt vorliegen.
Die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Östlich des Prälatenweges II“ wird in der Fassung der Planung vom 09.07.2025 nebst Begründung gemäß Paragraf (§) 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
10. Bebauungsplan "Bärenmühlweg" - Abwägung (Ö 127/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 14.10.2025:
1. Die Baugrenze am Grundstück Fl.Nr. 704, Römerstraße 2, ist auf einen Abstand von 3,0 Meter von der Gehweghinterkante abzurücken. Bestandschutz bleibt erhalten. Dies greift nur im Falle eines Abbruchs und Neubau des Gebäudes.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
2. Die Linde am Grundstück Fl.Nr. 2246 ist zu belassen. Einer Fällung wird nicht zugestimmt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
3. Im Übrigen wird über die vorliegenden Bedenken und Anregungen im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden. Die Bauleitplanung ist entsprechend anzupassen und das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Fachbehörden weiterzuführen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
11. Einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB - Abwägung (Ö 128/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 14.10.2025:
1. Die Festsetzungen zu Ferienwohnungen sind zu streichen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen
2. Die Festsetzungen zu Warenautomaten sind zu streichen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 1 Stimme
3. Die Zahl der Wohngebäude je Grundstück ist zu streichen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen
4. Die Festsetzung zu Flüssiggasbehältern ist zu streichen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen
5. Die Hinweise der Bahn AG sind zu reduzieren: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen
6. Die Höhenlage der Gebäude wird auf maximal 50 Zentimeter gesetzt: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen
Im Übrigen besteht mit der Bauleitplanung Einverständnis. Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne des Abwägungsvorschlages der Verwaltung (Bauausschuss vom 15.07.2025) unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
12. 34. Änderung Flächennutzungsplan "Ziegelgrube" und Adlhochstraße" - Feststellungsbeschluss (Ö 129/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 14.10.2025:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass sich dadurch keine Änderung in der Bauleitplanung ergibt.
Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Ziegelgrube“ und „Adlhochstraße“ wird in der Fassung vom 05.08.2025 samt Begrünung und Umweltbericht festgestellt.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
13. Antrag auf Erlass einer Außenbereichssatzung Marnbacher Straße 3a (Ö 130/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 14.10.2025:
Für die Grundstücke Fl.Nrn. 37, 51/2 und 513/1 Gemarkung Deutenhausen wird eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Absatz 6 BauGB erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen Entwurf zur nächsten Sitzung des Bauausschusses unter Beachtung der Wortmeldungen auszuarbeiten.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
14. Außenbereichssatzung "Am Hahnenbühel" - Planbilligung und Planungsumgriff (Ö 131/2025)
Gutachten des Bauausschusses am 14.10.2025:
Mit dem vorliegenden Entwurf der Außenbereichssatzung „Am Hahnenbühel“ in der Fassung vom 16.07.2025 mit reduziertem Geltungsbereich besteht Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
15. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
15.1 Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb" - Änderung Krumpperplatz Ost - Antrag zur Fällung eines Baumes (Ö 132/2025)
Beschluss:
Mit dem Antrag auf Fällung des Baumes und einer Ausnahme vom Bebauungsplan besteht Einverständnis.
Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, Nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 10:45 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
