Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 23.06.2026
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 10:30 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Wahlefeld, Tillman

Ausschussmitglieder

  • Appel, Florian
  • Gast, Klaus
  • Honisch, Alfred
  • Martin, Horst
  • Nowak, Luise
  • Ücker, Hans
  • Winter, Xaver
  • Zirngibl, Stefan

Stellvertreter

Duijndam, Adrian
Rieber, Karin

Mitglied des Stadtrats

Lunz-Schmieder, Marion

Schriftführer

Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin
Kirchmayer, Stefan

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Ausschussmitglieder

Pyko, Bettina
Schmid, Reno


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift 
  2. Bekanntgaben aus letzter nichtöffentlicher Sitzung (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3. Bekanntgaben
  4. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße"; Antrag auf Änderung für Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 1396/6, Gemarkung Weilheim - Ecke Johann-Dürr-Straße / Heimgartenstraße
  5. Bebauungsplan "Am Steickerer-Nord"; Antrag auf Änderung bezüglich Wandhöhe und Grundfläche - nördlich Am Steickerer
    1. Beschluss 1 - Gesamtantrag
    2. Beschluss 2 - Teilantrag
  6. Bebauungsplan "In der Au - Nord"; Änderungsantrag Tennisgelände
  7. Bebauungsplan "Obere Stadt I"; 4. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  8. Bebauungsplan "Obere Stadt IVa"; 6. vereinfachte Änderung - Abwägung und weiteres Verfahren
  9. Einfacher Bebauungsplan "Gewerbegebiet Leprosenweg / Paradeisstraße"; Änderung und Neubekanntmachung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  10. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen"; 15. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  11. Bebauungsplan "Obere Stadt IIId"; 3. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  12. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße"; 14. Änderung - Abwägung
  13. Bebauungsplan "Färbergasse II"; 15. Änderung - Abwägung
  14. Außenbereichssatzung "Am Hahnenbühel"; Abwägung und Satzungsbeschluss
  15. Außenbereichssatzung "Marnbacher Straße"; Abwägung und Satzungsbeschluss
  16. Bebauungsplan "Östlich des Franziskusweg"; Planbilligung und Einleitung Verfahren
  17. Antrag Sportverein Unterhausen auf Übernahme der Zuständigkeit für den Spielplatz am Sportgelände
  18. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen
  19. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift 

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.04.2026 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgaben aus letzter nichtöffentlicher Sitzung (Artikel 52 Absatz 3 GO)

3. Bekanntgaben

4. Bebauungsplan "Südlich der Waisenhausstraße"; Antrag auf Änderung für Grundstück Fl.Nr. 1396/6, Gemarkung Weilheim - Ecke Johann-Dürr-Straße / Heimgartenstraße

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Waisenhausstraße“ für das Grundstück Fl.Nr. 1396/6, Gemarkung Weilheim, den bislang in Nord-Süd-Ausrichtung geplanten südlichen Baukörper auf dem Grundstück zu drehen und damit eine Bebauung mit Firstrichtung Ost-West bei gleichzeitiger geringfügiger Verschiebung des Bauraumes nach Norden wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Waisenhausstraße“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB förmlich einzuleiten. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder. 

5. Bebauungsplan "Am Steickerer-Nord"; Antrag auf Änderung bezüglich Wandhöhe und Grundfläche - nördlich Am Steickerer

Zur Kenntnis genommen

5.1 Beschluss 1 - Gesamtantrag

Beschluss:

Dem Gesamtantrag auf Änderung der Bebauungsplan „Am Steickerer-Nord“ für die geplante Erstbebauung der Grundstück Fl.Nr. 594/1 bis 594/4, Gemarkung Deutenhausen, die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Wandhöhe von bislang 4,60 Meter über Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoß (OK FFB EG) auf 6,50 Meter über OK FFB EG zu erhöhen und gleichzeitig die festgesetzte Grundfläche von 150 Quadratmeter (m²) auf nun 180 m² anzuheben, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass hierfür ein schriftliches Einverständnis der Eigentümer der bereits bebauten südlichen Parzellen im Bebauungsplangebiet vorliegt.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 4 Stimmen, Nein mit 7 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

5.2 Beschluss 2 - Teilantrag

Beschluss:

Dem Teilantrag auf Änderung der Bebauungsplan „Am Steickerer-Nord“ für die geplante Erstbebauung der Grundstücke Fl.Nr. 594/1 bis 594/4, Gemarkung Deutenhausen, die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche von 150 m² auf nun 180 m² anzuheben, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass hierfür ein schriftliches Einverständnis der Eigentümer der bereits bebauten südlichen Parzellen im Bebauungsplangebiet vorliegt.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, Nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

6. Bebauungsplan "In der Au - Nord"; Änderungsantrag Tennisgelände

Beschluss:

Mit der vorliegenden Planung, Variante 05a vom 24.02.2026 zur Umgestaltung des bisherigen Tennisgeländes in der Au in ein Wohngebiet besteht Einverständnis.

Der Bebauungsplan „In der Au – Nord“ ist im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) dementsprechend zu ändern. Mit dem Antragsteller ist diesbezüglich ein Städtebaulicher Vertrag unter anderem für Soziale Bodennutzung (SoBoN) und Erschließung abzuschließen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

7. Bebauungsplan "Obere Stadt I"; 4. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die im Verfahren vorgetragenen Punkte wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich aus der Abwägung zu den vorgetragenen Stellungnahmen lediglich redaktionelle Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen gegenüber den Planungsunterlagen vom 25.03.2026 ergeben. Diese sind in die Planungsunterlagen im gebotenen Umfang einzuarbeiten.

Die 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt I“ wird in der im Sinne der Abwägung redaktionell zu überarbeitenden Fassung der Planung von 25.03.2026 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

8. Bebauungsplan "Obere Stadt IVa"; 6. vereinfachte Änderung - Abwägung und weiteres Verfahren

Beschluss:

Über die im Verfahren vorgetragenen Punkte wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich aus der Abwägung zu den vorgetragenen Stellungnahmen Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen gegenüber den Planungsunterlagen vom 25.03.2026 ergeben. Diese sind in die Planungsunterlagen zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IVa“ im gebotenen Umfang einzuarbeiten.

Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind erneut öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belang nochmals am Verfahren zu beteiligen.

Die Dauer der nochmaligen Auslegung nach § 4a Absatz 3 BauGB wird auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt und Äußerungen werden nur auf die geänderten Inhalte der Planung beschränkt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

9. Einfacher Bebauungsplan "Gewerbegebiet Leprosenweg / Paradeisstraße"; Änderung und Neubekanntmachung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die im Verfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen wird gemäß § 1 Absatz 7 BauGB abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass in der Bebauungsplansache keine Einwendungen oder Anregungen mit abzuwägendem Inhalt vorgetragen wurden.

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Leprosenweg / Paradeisstraße“ wird in der Fassung der Änderungsplanung vom 17.03.2026 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Dorfgebiet Unterhausen"; 15. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die im Verfahren vorgetragenen Punkte wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich aus der Abwägung zu den vorgetragenen Stellungnahmen Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen gegenüber den Planungsunterlagen vom 25.03.2026 ergeben. Diese sind in die Planungsunterlagen zur 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ im gebotenen Umfang einzuarbeiten.

Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind erneut öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belang nochmals am Verfahren zu beteiligen.

Die Dauer der nochmaligen Auslegung nach § 4a Absatz 3 BauGB wird auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt und Äußerungen werden nur auf die geänderten Inhalte der Planung beschränkt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder. 

11. Bebauungsplan "Obere Stadt IIId"; 3. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die im Verfahren vorgetragenen Punkte wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich aus der Abwägung zu den vorgetragenen Stellungnahmen lediglich redaktionelle Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen gegenüber den Planungsunterlagen vom 18.02.2026 ergeben. Diese sind in die Planungsunterlagen im gebotenen Umfang einzuarbeiten.

Die 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Obere Stadt IIId“ wird in der im Sinne der Abwägung redaktionell zu überarbeitenden Fassung der Planung von 18.02.2026 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder. 

12. Bebauungsplan "Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße"; 14. Änderung - Abwägung

Gutachten des Bauausschusses am 23.06.2026:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Verwaltung abgewogen und entschieden.

Hieraus ergibt sich lediglich eine geringfügige redaktionelle Anpassung. Die angepasste Planung ist samt Begründung gemäß § 4 BauGB öffentlich auszulegen und den Fachbehörden erneut zuzustellen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.   

13. Bebauungsplan "Färbergasse II"; 15. Änderung - Abwägung

Gutachten des Bauausschusses am 23.06.2026:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Verwaltung abgewogen und entschieden.

Die Planung ist samt Begründung gemäß § 4 BauGB öffentlich auszulegen und den Fachbehörden
erneut zuzustellen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.   

14. Außenbereichssatzung "Am Hahnenbühel"; Abwägung und Satzungsbeschluss

Gutachten des Bauausschusses am 23.06.2026:

Über die im Verfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen wird abgewogen und im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung entschieden.

Die Planungsunterlage zur Außenbereichssatzung ist im Sinne der Abwägung redaktionell zu überarbeiten.

Die Außenbereichssatzung wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu ergänzenden Fassung vom 03.02.2026 nebst Begründung als Satzung beschlossen. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.    

15. Außenbereichssatzung "Marnbacher Straße" - Abwägung und Satzungsbeschluss

Gutachten des Bauausschusses am 23.06.2026:

Über die im Verfahren vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Beachtung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Daraus ergibt sich lediglich eine redaktionelle Anpassung.

Die Außenbereichssatzung „Marnbacher Straße“ wird in der sich redaktionell ergebenden Fassung
samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.    

16. Bebauungsplan "Östlich des Franziskusweges"; Planbilligung und Einleitung Verfahren

Gutachten des Bauausschusses am 23.06.2026:

Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Östlich des Prälatenweges“ wird samt Begründung zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

17. Antrag Sportverein Unterhausen auf Übernahme der Zuständigkeit für den Spielplatz am Sportgelände

Beschluss:

Die Angelegenheit wird in die Haushaltsberatungen für 2027 zurückgestellt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

18. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen

Beschluss:

Die Widmung der Straße „Adlhochstraße“ gemäß Artikel 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird beschlossen.

Zurückgestellt: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder

19. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine 


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld um 10:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. 

Tillman Wahlefeld
Erster Bürgermeister

Manfred Stork
Schriftführung