Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Sitzungsdatum: Dienstag, 21.07.2026
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 11:10 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Wahlefeld, Tillman

Ausschussmitglieder

  • Appel, Florian
  • Gast, Klaus
  • Honisch, Alfred
  • Martin, Horst
  • Nowak, Luise
  • Pyko, Bettina
  • Ücker, Hans
  • Winter, Xaver
  • Zirngibl, Stefan

Stellvertreter

Herrmann, Thomas

Schriftführer

Stork, Manfred

Verwaltung

Fischer, Katrin
Kirchmayer, Stefan

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Ausschussmitglieder

Schmid, Reno


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung Niederschrift 
  2. Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3. Bekanntgaben
  4. Bauantrag und Genehmigungsfreistellungsantrag: Errichtung eines Doppelhauses mit Carports auf Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 1374/18, Gemarkung Weilheim - Waxensteinstraße 13 / 13a
    1. Beschluss 1 - Bauantrag
    2. Beschluss 2 - Genehmigungsfreistellungsantrag
  5. Bauantrag: Neubau von 28 Wohnungen mit Tiefgarage auf Grundstücken Fl.Nrn. 2802/3 und 2802, Gemarkung Weilheim - Am Hochufer 2
  6. Bauantrag: Anbau an das bestehende Wohnhaus, Abbruch der bestehenden Garage und Neubau eines Carports, energetische Dachsanierung des bestehenden Wohnhauses auf Grundstück Fl.Nr. 1390/19, Gemarkung Weilheim - Zugspitzstraße 30
  7. Bauanfrage: Errichtung einer Terrassenüberdachung bei Grundstück Fl.Nr. 1081/46, Gemarkung Weilheim - St.-Anna-Weg 28
    1. Beschluss 1 - isolierte Abweichung
    2. Beschluss 2 - Änderung Bebauungsplan
  8. Bauantrag: Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen-, Heulager- und Werkstatthalle auf Grundstück Fl.Nr. 4000/22, Gemarkung Weilheim - Reichenbergstraße 1
  9. Bauantrag: Nutzungsänderung einer bestehenden Einliegerwohnung als Ferienwohnung auf Grundstück Fl.Nr. 658/10, Gemarkung Deutenhausen - Am Steickerer 15
  10. Bebauungsplan "Am Steickerer-Nord": nochmaliger Antrag auf Änderung bezüglich Wandhöhe - nördlich Am Steickerer
    1. Beschluss 1 - Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
    2. Beschluss 2 - Änderung des Bebauungsplans (Kompromiss)
  11. Bebauungsplan "In der Au": 29. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  12. Bebauungsplan "Trifthofsiedlung III" - Abwägung und Satzungsbeschluss
  13. Einfacher Bebauungsplan "Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße": 1. vereinfachte Änderung - Abwägung und weiteres Verfahren
  14. Bebauungsplan "Altstadt IV": 3. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  15. Bebauungsplan "Am Gögerlweg": Entscheidung über Verlängerung der Erschließung
  16. Bebauungsplan "Pütrichstraße / Angerkapellenstraße": Abwägung und öffentliche Planauslegung
  17. Bebauungsplan "Adlhochstraße": Änderung und Erweiterung für Grundstück Fl.Nr. 3047/6, Gemarkung Weilheim - Einleitung des Verfahrens - an der Adlhochstraße
  18. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen- Adlhochstraße
  19. Weilheimer Agenda 21 - Arbeitskreis (AK) Stadtentwicklung: Antrag zur Neugestaltung von Bebauungsplänen
  20. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Niederschrift 

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2026 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgaben aus letzter nichtöffentlicher Sitzung (Artikel 52 Absatz 3 GO)

keine

3. Bekanntgaben

keine       

4. Bauantrag und Genehmigungsfreistellungsantrag: Errichtung eines Doppelhauses mit Carports auf Grundstück Fl.Nr. 1374/18, Gemarkung Weilheim - Waxensteinstraße 13 / 13a

Beschluss 1 - Bauantrag

Beschluss:

Zum Bauantrag für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport (Ostseite) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1374/18, Gemarkung Weilheim, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Östlich des Prälatenweges II“ in der Fassung seiner rechtsverbindlichen Änderungen wird hinsichtlich Baugrenzen und Grundflächenzahl (für eine spätere Realteilung des Grundstückes) zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder. 

Beschluss 2 - Genehmigungsfreistellungsantrag

Beschluss:

Für den im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragten Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport (Westseite) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1374/18, Gemarkung Weilheim, wird erklärt, dass hierfür das Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Artikel 58 Bayerische Bauordnung (BayBO) durchgeführt werden kann. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.  

5. Bauantrag: Neubau von 28 Wohnungen mit Tiefgarage auf Grundstücken Fl.Nrn. 2802/3 und 2802, Gemarkung Weilheim - Am Hochufer 2

Beschluss:

Zum Bauantrag für den Neubau von 28 Wohnungen mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2802 und 2802/3, Gemarkung Weilheim, Am Hochufer 2, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

6. Bauantrag: Anbau an das bestehende Wohnhaus, Abbruch der bestehenden Garage und Neubau eines Carports, energetische Dachsanierung des bestehenden Wohnhauses auf Grundstück Fl.Nr. 1390/19, Gemarkung Weilheim - Zugspitzstraße 30

Beschluss:

Zum Bauantrag für den Anbau an das bestehende Wohnhaus, Abbruch der bestehenden Garage und Neubau eines Carports sowie energetische Dachsanierung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1390/10, Gemarkung Weilheim, Zugspitzstraße 30, und der beantragten Befreiung von der im Bebauungsplan „Herzogstandstraße / Johann-Dürr-Straße / Zugspitzstraße / Prälatenweg“ festgesetzten Grundfläche (GR) um ca. 15 Quadratmeter (m²) wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 3 Stimmen, Nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

7. Bauanfrage: Errichtung einer Terrassenüberdachung bei Grundstück Fl.Nr. 1081/46, Gemarkung Weilheim - St.-Anna-Weg 28

7.1 Beschluss 1 - isolierte Abweichung

Beschluss:

Der erforderlichen isolierten Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oderdinger Straße / Böbinger Straße“ für die Errichtung einer ansonsten bauordnungsrechtlich verfahrensfrei zulässigen Terrassenüberdachung mit einer Breite von ca. 6,30 Metern und einer Tiefe von ca. 3,20 Metern an der Südfassade des Gebäudes auf Fl.Nr. 1081/46, Gemarkung Weilheim, wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

7.2 Beschluss 2 - Änderung Bebauungsplan

Beschluss:

Der Bebauungsplan „Oderdinger Straße / Böbinger Straße“ ist für seinen Geltungsbereich dahingehend zu ändern, dass künftig Terrassenüberdachungen an den gartenseitigen Fassaden der Gebäude über die gesamte Fassadenbreite mit einer Tiefe von bis zu 3,50 Meter zulässig sind.

Die Bauverwaltung wird beauftragt das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Oderdinger Straße / Böbinger Straße“ nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

8. Bauantrag: Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen-, Heulager- und Werkstatthalle auf Grundstück Fl.Nr. 4000/22, Gemarkung Weilheim - Reichenbergstraße 1

Beschluss:

Zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen-, Heulager- und Werkstatthalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 4000/22, Gemarkung Weilheim, Reichenbergstraße 1, wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass für das Bauvorhaben die rechtlichen Voraussetzungen für eine landwirtschaftliche Privilegierung nach Paragraf (§) 35 Absatz 1 Nr. 1 BauGB vorliegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

9. Bauantrag: Nutzungsänderung einer bestehenden Einliegerwohnung als Ferienwohnung auf Grundstück Fl.Nr. 658/10, Gemarkung Deutenhausen - Am Steickerer 15

Beschluss:

Zum Bauantrag für die Nutzungsänderung einer bestehenden Einliegerwohnung im Gebäude auf Grundstück Fl.Nr. 658/10, Gemarkung Deutenhausen, in eine Ferienwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt. Der Zulassung einer Ausnahme von den Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Art der baulichen Nutzung wird insoweit zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

10. Bebauungsplan "Am Steickerer-Nord": nochmaliger Antrag auf Änderung bezüglich Wandhöhe - nördlich Am Steickerer

10.1 Beschluss 1 - Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes

Beschluss:

Dem ergänzenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Am Steickerer – Nord“ hinsichtlich der Erhöhung der festgesetzten Wandhöhe auf ein Maß von 6,50 Meter über Oberkante Fertig-Fußboden Erdgeschoss (OK FFB EG) wird zugestimmt.

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 3 Stimmen, Nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder. 

10.2 Beschluss 2 - Änderung des Bebauungsplans (Kompromiss)

Beschluss:

Ergänzend zur bereits in der Bauausschusssitzung am 23.06.2026 beschlossenen Änderung des Bebauungsplanes „Am Steickerer – Nord“ hinsichtlich Anhebung der zugelassenen Grundfläche auf bis zu 180 m² unter Beibehaltung einer Wandhöhe von 4,60 Meter über OK FFB EG auch in Doppelhausbauweise wird als Bauvariante eine Bebauung unter Beibehaltung einer Grundfläche von bis zu 150 m² mit einer dann zugelassenen Wandhöhe von 6,30 Meter über OK FFB EG auch in Doppelhausbauweise festgesetzt.Es wird festgestellt, dass sich aus der Abwägung zu den vorgetragenen Stellungnahmen lediglich redaktionelle Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen gegenüber den Planungsunterlagen vom 18.02.2026 ergeben. Diese sind in die Planungsunterlagen im gebotenen Umfang einzuarbeiten.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Steickerer – Nord“ im beschlossenen Umfang nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB vorbehaltlich der Zustimmung der Antragsteller einzuleiten. Der notarielle Vertrag zum Bebauungsplan ist entsprechend zu ändern.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 7 Stimmen, Nein mit 4 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder. 

11. Bebauungsplan "In der Au": 29. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die im Verfahren vorgetragenen Punkte wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich aus der Abwägung zu den vorgetragenen Stellungnahmen lediglich redaktionelle Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen gegenüber den Planungsunterlagen vom 08.05.2026 ergeben. Diese sind in die Planungsunterlagen im gebotenen Umfang einzuarbeiten.

Die 29. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „In der Au“ wird in der im Sinne der Abwägung redaktionell zu überarbeitenden Fassung der Planung von 08.05.2026 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, Nein mit 1 Stimme, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.   

12. Bebauungsplan "Trifthofsiedlung III" - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die im Verfahren vorgetragenen Punkte wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich aus der Abwägung zu den vorgetragenen Stellungnahmen lediglich redaktionelle Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen gegenüber den Planungsunterlagen vom 08.05.2026 ergeben. Diese sind in die Planungsunterlagen im gebotenen Umfang einzuarbeiten.

Der Bebauungsplan „Trifthofsiedlung III“ wird in der im Sinne der Abwägung redaktionell zu überarbeitenden Fassung der Planung von 08.05.2026 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.   

13. Einfacher Bebauungsplan "Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße": 1. vereinfachte Änderung - Abwägung und weiteres Verfahren

Beschluss:

Über die im Verfahren vorgetragenen Punkte wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und im Sinne der Abwägungsvorschläge der Bauverwaltung entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich aus der Abwägung zu den vorgetragenen Stellungnahmen Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen gegenüber den Planungsunterlagen vom 23.01.2026 ergeben. Diese sind in die Planungsunterlagen zur 1. vereinfachten Änderung des einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet „Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße“ im gebotenen Umfang einzuarbeiten.

Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind erneut öffentlich auszulegen und die zu hörenden Träger öffentlicher Belange nochmals am Verfahren zu beteiligen. Die Dauer der nochmaligen Auslegung nach § 4a Absatz 3 BauGB wird auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt und Äußerungen werden nur auf die geänderten Inhalte der Planung beschränkt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.    

14. Bebauungsplan "Altstadt IV": 3. vereinfachte Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die im Verfahren vorgetragenen Punkte wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich aus der Abwägung zu den vorgetragenen Stellungnahmen lediglich redaktionelle Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen gegenüber den Planungsunterlagen vom 26.03.2026 ergeben. Diese sind in die Planungsunterlagen im gebotenen Umfang einzuarbeiten.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt IV“ wird in der im Sinne der Abwägung redaktionell zu überarbeitenden Fassung der Planung von 26.03.2026 nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.    

15. Bebauungsplan "Am Gögerlweg": Entscheidung über Verlängerung der Erschließung

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Antrag zur Weiterführung der Stichstraße vom Gögerlweg in Richtung Osten bis zum Grundstück Fl.Nr. 1623/1 besteht Einverständnis

Einstimmig abgelehnt: Ja mit 0 Stimmen, Nein mit 10 Stimmen, anwesend waren 10 Ausschussmitglieder.

16. Bebauungsplan "Pütrichstraße / Angerkapellenstraße": Abwägung und öffentliche Planauslegung

Gutachten des Bauausschusses am 21.07.2026:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planung ist entsprechend zu ergänzen und gemäß § 4 BauGB öffentlich auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

17. Bebauungsplan "Adlhochstraße": Änderung und Erweiterung für Grundstück Fl.Nr. 3047/6, Gemarkung Weilheim - Einleitung des Verfahrens - an der Adlhochstraße

Beschluss:

Für den Bebauungsplan „Adlhochstraße“ ist ein Änderungsverfahren zur Einbeziehung des Grundstückes Fl.Nr. 3047/6, Gemarkung Weilheim, durchzuführen.

Die Inhalte der Änderungsplanung sind auf der Grundlage der Festsetzungen der rechtsverbindlichen 4. Änderung des Bebauungsplanes entsprechend der vorgestellten Planungsvariante V3 zu erstellen. Diese Planungsvariante V3 wird insoweit gebilligt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Adlhochstraße“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder.

18. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen Adlhochstraße

Beschluss:

Die Widmung der Straße „Adlhochstraße“ gemäß Artikel 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 11 Stimmen, Nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 11 Ausschussmitglieder

19. Weilheimer Agenda 21 - Arbeitskreis (AK) Stadtentwicklung: Antrag zur Neugestaltung von Bebauungsplänen

Zur Kenntnis genommen

20. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine 


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld um 11:10 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. 

Tillman Wahlefeld
Erster Bürgermeister

Manfred Stork
Schriftführung