Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 28.05.2020
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 21:50 Uhr
Ort: in der Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Straße

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

Andrä, Franz
Arneth-Mangano, Petra
Asam, Romana
Bertl, Alexandra
Prof. Dr. Emeis, Stefan
Enders, Susann
Flock, Angelika
Gast, Klaus
Gebauer-Merx, Saika
Grehl, Karl-Heinz
Gronau, Brigitte
Halas, Andreas
Holeczek, Brigitte
Honisch, Alfred
Imgart, Rüdiger
Klinkicht, Ullrich
Dr. med. Langer, Johannes
Lunz-Schmieder, Marion
Martin, Horst
Neulinger, Manuel
Nowak, Luise
Pentenrieder, Rupert
Ratter, Gerd
Reindl, Claus, Dr.
Schwaiger, Hubert
Schwalb, Roland
Vollmann, Hans
Wahlefeld, Tillman
Zirngibl, Stefan

Schriftführer

Popp Stefan

Verwaltung

Frenzl, Stefan
Roppelt, Andrea
Scharf, Christoph
Stork, Manfred
Wunder, Andreas

Abwesende und entschuldigte Personen:

Thieler, Ragnhild

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung von Niederschrift (en)
  2. Bekanntgaben
    1. Unterricht auf Distanz während der Corona-Pandemie - Bericht aus den städtischen Grundschulen sowie der Mittelschule
  3. Sicherheitsbericht der Polizei
  4. Städtische Musikschule
    • Änderung der Gebührensatzung für das Schuljahr 2020/2021
  5. Bebauungsplan "Waldorfschulzentrum"
    • Abwägung
  6. Aufstellungsbeschluss für Erweiterung Sanierungsgebiet "St. Pölten"
  7. Flächennutzungsplan 23. Änderung "Nördlich der Geistbühelstraße"
    • Abwägung
  8. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb" 5. Änderung Krumpperplatz
    • Abwägung
  9. Bebauungsplan "Südlich der Zugspitzstraße"
    • Zustimmung zum Planentwurf
  10. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    1. Dringlichkeitsantrag Stadtratsmitglied Imgart vom 25.05.2020; Verzehrgutscheine für Bürger:innen ab 65 Jahren

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung von Niederschrift (en)

Beschluss:

Die mit Ladung übersandten Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 23.04.2020 und 30.04.2020 werden genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

Auf die Möglichkeit der Enthaltung der neu gewählten Mitglieder wurde hingewiesen!

2. Bekanntgaben

keine

2.1.Unterricht auf Distanz während der Corona-Pandemie - Bericht aus den städtischen Grundschulen sowie der Mittelschule

Zur Kenntnis genommen

3. Sicherheitsbericht der Polizei

Zur Kenntnis genommen

4. Städtische Musikschule - Änderung der Gebührensatzung für das Schuljahr 2020/2021

Beschluss:

Mit der Aussetzung einer Anhebung der Musikschulgebühren - Paragraf (§) 5 Absatz 1 und 2 - zum 01.09.2020 besteht Einverständnis.

Mit der Neuordnung der Mietgebühren für Instrumente (§ 10 Absatz 1) besteht Einverständnis.

Der Entwurf einer „Neunten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung)“ wird als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 30 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 30 Stadtratsmitglieder.

5. Bebauungsplan "Waldorfschulzentrum" - Abwägung

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) abgewogen und entschieden.

Die Planung und Begründung sind entsprechend zu überarbeiten und nochmals öffentlich auszulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 30 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 30 Stadtratsmitglieder.

6. Aufstellungsbeschluss für Erweiterung Sanierungsgebiet "St. Pölten"

Beschluss:

Mit dem Erlass der  Satzung der Stadt Weilheim i.OB über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „St. Pölten“ besteht Einverständnis.

Das im Lageplan des Stadtbauamtes dargestellte Untersuchungsgebiet nach dem BauGB wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die vom künftigen Satzungsgebiet betroffenen Eigentümer davon zu unterrichten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 30 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 30 Stadtratsmitglieder.

7. Flächennutzungsplan 23. Änderung "Nördlich der Geistbühelstraße" - Abwägung

Beschluss:

Es wird festgestellt, dass nach den Vorschriften des BauGB der Flächennutzungsplan eine sogenannte vorbereitende Bauleitplanung der Gemeinde darstellt, welche die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Kommune in den Grundzügen darstellt (§ 5 Absatz 1 Satz 1 BauGB). Soweit ein weiteres Planungsbedürfnis besteht, ist aufbauend auf den Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Weiteren ein verbindlicher Bebauungsplan aufzustellen, der dann tatsächliches Baurecht begründet.

In diesem Sinne wird über die vorliegenden Bedenken und Anregungen unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange – laut Abwägungsvorschlag der Bauverwaltung – gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB abgewogen und entschieden. Es wird festgestellt, dass dadurch keine Ergänzung oder Berichtigung der Änderungsplanung veranlasst ist.

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für den Bereich „Nördlich der Geistbühelstraße“ wird samt Begründung in der Fassung vom 27.01.2020 festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen dem Landratsamt Weilheim-Schongau zur Genehmigung vorzulegen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimme, Persönlich beteiligt: 1 Stadtratsmitglied, anwesend waren 30 Stadtratsmitglieder.

Abstimmungsvermerke:

Stadtratsmitglied Imgart gab zu Protokoll, dass er als Rechtsanwalt Verfahrensbetroffene anwaltlich vertritt und damit persönlich beteiligt ist. Er verließ seinen Platz und nahm in der Folge an Beratung und Abstimmung nicht teil.

8. Bebauungsplan "Obere Stadt IIIb" 5. Änderung Krumpperplatz - Abwägung

Beschluss:

Im Änderungsbebauungsplan sind für alle Grundstücke eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,44 und eine maximale Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,85 festzusetzen.

Die im Nordwesten des Grundstücks Flurnummer (Fl.Nr.) 777/4 befindliche und im ursprünglichen Bebauungsplan als zu erhaltend festgesetzte Linde soll durch entsprechende Umplanungen weiterhin erhalten bleiben.

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes und der oben genannten Änderungen / Ergänzungen entschieden.

Zusätzlich dazu ist die seitens des Bauausschusses geforderte Fassadenbegrünung von 30 Prozent der Fassadenflächen in geeigneter Weise in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Der Änderungsplan ist dementsprechend zu ergänzen und abzuändern. Die Planung ist erneut gemäß § 4a Absatz 3 BauGB öffentlich auszulegen. Hierbei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4 Absatz 3 Satz 2 BauGB).

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimme, Persönlich beteiligt: 1 Stadtratsmitglied, anwesend waren 30 Stadtratsmitglieder.

Abstimmungsvermerke:

Stadtratsmitglied Lunz-Schmieder ist Verfahrensbetroffene (Nachbar) und damit persönlich beteiligt. Sie verließ ihren Platz und nahm in der Folge an Beratung und Abstimmung nicht teil.

9. Bebauungsplan "Südlich der Zugspitzstraße" Zustimmung zum Planentwurf

Beschluss:

Mit dem vom Architekturbüro Hörner, Schongau, ausgearbeiteten und von der Bauverwaltung vorgestellten Entwurf für den Bebauungsplan „Zugspitzstraße Süd“ besteht Einverständnis mit der Maßgabe, dass für Einzelhäuser maximal 2 Wohneinheiten und je Doppelhaushälfte maximal eine Wohneinheit zugelassen wird. Der Grünstreifen zwischen den beiden Bauzeilen ist von jeglicher Bebauung – auch Nebengebäude aller Art – freizuhalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB für diesen Bebauungsplan einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

Abstimmungsvermerke:

Stadtratsmitglied Klinkicht war zur Abstimmung abwesend.

10. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

10.1. Dringlichkeitsantrag Stadtratsmitglied Imgart vom 25.05.2020; Verzehrgutscheine für Bürger:innen ab 65 Jahren

Beschluss:

Erster Bürgermeister Loth stellt folgenden Beschlussantrag von Stadtratsmitglied Imgart zur Abstimmung:

„Die Stadt Weilheim stellt allen Weilheimer Bürgern ab 65 Jahren einen Verzehrgutschein im Wert von 20,00 Euro zur Verfügung, der bis zum 30.06.2020 in den Weilheimer Gastronomiebetrieben einlösbar ist.“

Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 2 Stimmen, nein mit 28 Stimmen, anwesend waren 30 Stadtratsmitglieder.


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 21:50 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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