Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 24.09.2020
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 21:50 Uhr
Ort: in der Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Straße

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

Andrä, Franz
Arneth-Mangano, Petra
Asam, Romana
Prof. Dr. Emeis, Stefan
Flock, Angelika
Gast, Klaus 
Grehl, Karl-Heinz
Gronau, Brigitte
Halas, Andreas
Holeczek, Brigitte
Honisch, Alfred
Imgart, Rüdiger
Klinkicht, Ullrich
Dr. med. Langer, Johannes
Martin, Horst
Neulinger, Manuel
Nowak, Luise
Pentenrieder, Rupert
Ratter, Gerd
Dr. Reindl, Claus
Schwaiger, Hubert
Schwalb, Roland
Thieler, Ragnhild
Vollmann, Hans
Wahlefeld, Tillman
Zirngibl, Stefan

Schriftführerin

Groß Karin

Verwaltung

Scharf, Christoph
Schleich, Michael  
Stork, Manfred

Abwesende und entschuldigte Personen:

Bertl, Alexandra
Enders, Susann
Gebauer-Merx, Saika
Lunz-Schmieder, Marion

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Totengedenken
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung des Stadtrates
  3. Bekanntgaben
    3.1. Bekanntgaben
    3.2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  4. Bericht aus den Stadtwerken
  5. Bauanfrage Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Reihenhauses - Deutenhausener Straße 25
  6. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" - Teilbereich Süd
    • Abwägung
  7. Bebauungsplan "Leprosenweg II - Erweiterung Nord"
    • Abwägung
  8. Bebauungsplan "Urberlweg-West"
    • Abwägung
  9. Innenbereichssatzung "Eichtweide-Nord"
    • Abwägung
  10. Bebauungsplan "Schießstattweg/Schmuzerstraße"
    • Bauleitplanung; erster Projektentwurf
  11. 24. Änderung Flächennutzungsplan "Nördlich der Deutenhausener Straße"
    • Abwägung
  12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    12.1. Dringlicher Antrag auf Erklärung der Stadt Weilheim zum "Sicheren Hafen"

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung ist gemäß Paragraf (§) 28 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung abzustimmen.

Öffentliche Sitzung

1. Totengedenken

Erster Bürgermeister Markus Loth bittet die Anwesenden, sich zum Gedenken an die verstorbene Frau Elisabeth Entenmann, ehemaliges Mitglied des Stadtrates der Stadt Weilheim, von den Plätzen zu erheben und führt dann aus:

Am 4. September 2020 ist unsere ehemalige Stadtratskollegin Frau Elisabeth Entenmann am Tag vor ihrem 69. Geburtstag verstorben.

Sie gehörte in der Zeit von Mai 2002 bis April 2008 als Vertreterin der Unabhängigen Wählervereinigung dem Stadtrat Weilheim an.

Als frisch gewählte und vereidigte Stadträtin nahm sie unverzüglich einen Sitz im Hauptausschuss sowie dem Werkausschuss wahr. Hier brachte sie ihr im Familienbetrieb erworbenes Fachwissen ein.

Als Referentin kümmerte Frau Entenmann sich während ihrer Amtszeit um die Heimatpflege. Dieses Referat war für sie als bodenständige, traditionsbewusste Frau und Trachtlerin geradezu maßgeschneidert.

Frau Entenmann war ein bekanntes Gesicht in der Stadt Weilheim, die ihre Tätigkeit im Stadtrat ernst nahm und sie gerne gemacht hat. So war sie immer gut vorbereitet und übte ihr Mandat ruhig und besonnen aus.

Frau Elisabeth Entenmann war eine Bereicherung für die Arbeit im Stadtrat und für unsere Stadt. Heute bleibt uns nur noch, ihr ein herzliches Vergelt’s Gott für ihr Wirken zum Wohle Weilheims und seiner Bürgerinnen und Bürger zu sagen. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen.

Als äußeres Zeichen der Dankbarkeit und der Wertschätzung habe ich im Namen der Stadt Weilheim einen Kranz niederlegen lassen.

Wir werden Frau Elisabeth Entenmann stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Elisabeth Entenmann ruhe in Frieden.

Zum Schluss dankte der Erste Bürgermeister den Anwesenden, dass sie sich zu Ehren der Verstorbenen von den Plätzen erhoben haben.

2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung des Stadtrates

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.07.2020 wird genehmigt.

3. Bekanntgaben

3.1 Bekanntgaben 

Großtagespflege A:KitZ! (Aktion: Kinder tragen Zukunft!) in der Pöltnerstraße 25 hat Betrieb aufgenommen

Der Stadtrat hat sich am 23.04.2020 einstimmig für eine Kooperation mit A:KitZ! zur Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen im Stadtgebiet ausgesprochen.

Nach Umbau und Einholung der entsprechenden Genehmigungen konnten die beiden Großtagespflegeeinrichtungen mit je 10 Plätzen, insgesamt somit 20 Plätze für Kinder in allen Altersgruppen (vorwiegend 1-3 Jahre), planmäßig Mitte September den Betrieb aufnehmen.

Um auch dem Bedarf an Schulkindbetreuungsplätzen gerecht zu werden, hat sich eine der beiden Einrichtungen in Abstimmung mit der Stadt darauf speziell eingerichtet.

Aktuell stehen noch Plätze für Krippen- und Hortkinder zur Verfügung.

Kontakt unter Webseite des Trägers oder über das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Weilheim.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

3.2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)

Neubau Kindertagesstätte Sonnenäcker, Hardtkapellenstraße 8
- Vergabe Garten- und Landschaftsbauarbeiten – Nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt (NÖ) 20/2020

Beschluss:  

Für den Neubau der Kindertagesstätte Sonnenäcker, Hardtkapellenstraße 8, werden die Garten- und Landschaftsbauarbeiten an die Firma Bert Peine + Wilhelm, 82205 Gilching zum Angebotspreis von 401.664,85 Euro vergeben. 

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

4. Bericht aus den Stadtwerken

Beschluss:

Von dem Bericht wird Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

5. Bauanfrage Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Reihenhauses - Deutenhausener Straße 25

Beschluss:

Die vorliegende Bauanfrage zur Neubebauung des Grundstückes mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 2139, Gemarkung Weilheim, Deutenhausener Straße 25, auf der Grundlage des Konzeptentwurfes vom 04.09.2020 wird befürwortet.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes „Zwischen Deutenhausener Straße und Zotzenmühlweg“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

6. Bebauungsplan "Kanalstraße / Singerstraße" - Teilbereich Süd - Abwägung

Beschluss:

Über die vorliegenden Einwendungen und Anregungen wird nach den Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Hinblick auf die privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf sind im Sinne der Abwägungsvorschläge zu überarbeiten. Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

7. Bebauungsplan "Leprosenweg II - Erweiterung Nord" - Abwägung

Beschluss: 

Über die vorliegenden Einwendungen und Anregungen wird nach §§ 1, 1a und 2 BauGB im Hinblick auf die privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden mit der Maßgabe, dass die Firsthöhe von 11,70 Meter auf 10,80 Meter reduziert und im östlichen Viertel des Baufeldes ein „eingeschränktes Gewerbegebiet“ (Ge/e) festgesetzt wird.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf sind im Sinne der Abwägungsvorschläge zu überarbeiten. Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 26 Stadtratsmitglieder.

8. Bebauungsplan "Urberlweg-West" - Abwägung

Beschluss:

Über die vorliegenden Einwendungen und Anregungen wird nach §§ 1, 1a und 2 BauGB im Hinblick auf die privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf sind im Sinne der Abwägungsvorschläge zu überarbeiten. Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

9. Innenbereichssatzung "Eichtweide-Nord" - Abwägung

Beschluss:

Über die vorliegenden Einwendungen und Anregungen wird nach §§ 1, 1a und 2 BauGB im Hinblick auf die privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung ist entsprechend der vom Stadtbauamt vorgelegten Plandarstellung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2977, 3026, 3061/3 und 3061/11 neu festzulegen. Weitere Flächen werden nicht in den Geltungsbereich der Satzung einbezogen.

Die Unterlagen zum Satzungsentwurf sind im Sinne der Abwägungsentscheidung zu überarbeiten. Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

10. Bebauungsplan "Schießstattweg/Schmuzerstraße" - Bauleitplanung; erster Projektentwurf

Beschluss:

Mit dem vorgestellten Planungskonzept besteht Einverständnis.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgestellten Planungskonzepts den Entwurf eines Bebauungsplanes zu erarbeiten. Die Maßgaben der städtischen Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) und der künftigen „Nachhaltigkeitscharta“ der Stadt Weilheim i.OB sind hierbei weiter zu berücksichtigen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

Zur städtebaulichen Ordnung und Nachverdichtung ist für das Grundstück Fl.Nr. 2888, Gemarkung Weilheim i.OB ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches gemäß §§ 13a und 13 BauGB aufzustellen. Die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor (Bereich der Innenentwicklung).

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Schießstattweg/Schmutzerstraße“.
Der Geltungsbereich umfasst das ca. 9394 große Grundstück Fl.Nr. 2888, Gemarkung Weilheim i.OB.

Entsprechend der Festlegung im Flächennutzungsplan wird das Baugebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen. Die nach § 4 Absatz 3 Nr. 1, 2, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe oder Tankstellen sollen nicht zugelassen werden. Ausnahmsweise können Anlagen für Verwaltungen nach § 4 Absatz 3 Nr. 3 BauNVO zugelassen werden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

11. 24. Änderung Flächennutzungsplan "Nördlich der Deutenhausener Straße" - Abwägung

Beschluss:

Über die vorliegenden Einwendungen und Anregungen wird nach §§ 1, 1a und 2 BauGB im Hinblick auf die privaten und öffentlichen Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Die Planungsunterlagen zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Nördlich der Deutenhausener Straße“ sind im Sinne der Abwägungsvorschläge zu überarbeiten. Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die zu hörenden Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

12.1. Dringlicher Antrag auf Erklärung der Stadt Weilheim zum "Sicheren Hafen"

Beschluss:

Dem Antrag zur Geschäftsordnung wird zugestimmt.

Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus den Antragstellern und einem Mitglied jeder Fraktion bzw. Gruppierung des Stadtrates besteht. Diese Arbeitsgruppe berät detailliert, welche Punkte der Initiative „Sicherer Hafen“ von der Stadt Weilheim i.OB unterstützt werden.

Der Antrag wird sodann dem Stadtrat erneut zur Entscheidung vorgelegt.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 4 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 21:50 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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