Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 24.06.2021
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 21:35 Uhr
Ort: in der Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Straße 8, Weilheim

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

Andrä, Franz
Arneth-Mangano, Petra
Asam, Romana
Bertl, Alexandra
Prof. Dr. Emeis, Stefan
Enders, Susann
Flock, Angelika
Gast, Klaus 
Grehl, Karl-Heinz
Gronau, Brigitte
Halas, Andreas
Holeczek, Brigitte
Honisch, Alfred
Imgart, Rüdiger
Klinkicht, Ullrich
Lunz-Schmieder, Marion
Neulinger, Manuel
Nowak, Luise
Pentenrieder, Rupert
Ratter, Gerd
Dr. Reindl, Claus
Schwaiger, Hubert
Schwalb, Roland
Thieler, Ragnhild
Vollmann, Hans
Wahlefeld, Tillman
Zirngibl, Stefan

Schriftführerin

Groß, Karin

Verwaltung

Frenzl, Stefan
Kirchmayer, Stefan
Roppelt-Sommer, Andrea
Scharf, Christoph
Wunder, Andreas

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Mitglieder des Stadtrates

Gebauer-Merx, Saika
Dr. med. Langer, Johannes
Martin, Horst


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3. Bekanntgaben
  4. Freiwillige Feuerwehr Weilheim i.OB - Kommandantenwahl am 16.06.2021
    1. Bestätigung der Wahl der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weilheim i.OB vom 16.06.2021
    2. Verabschiedung des bisherigen Kommandanten
  5. Achte Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Weilheim i.OB“, Anstalt des öffentlichen Rechts AdöR
  6. Maßnahmen für die Innenstadt
    1. Maßnahmen für die Innenstadt und Antrag der Stadt Weilheim zum Sonderfonds "Innenstädte beleben"
    2. CSU / FDP-Fraktion: Antrag vom 07.06.2021 zur Belebung der Innenstadt
  7. Kostenbeteiligung der Stadt am Neubau der Turnhallen am Gymnasium - Vorwegbindung zum Haushalt
  8. Bauleitplanung
    1. Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Wohngebiet Frühlingsstraße (Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt!)
    2. Bebauungsplan "Schießstattweg / Schmuzerstraße"
      • Abwägung
    3. Bebauungsplan "Seitzstraße"
      • Zustimmung zum Planentwurf
  9. Jahresbericht der Referentin für Flüchtlinge, Asyl und Integration sowie für Spielplätze
  10. Zusammensetzung des Stadtrates und der Ausschüsse
    1. Antrag CSU / FDP-Fraktion vom 28.05.2021; Neubesetzung der Ausschusssitze im Haupt- und Bauausschuss ab 01.07.2021
    2. Antrag des Stadtratsmitgliedes Halas vom 08.06.2021 auf Niederlegung des Stadtratsmandates; Beschlussfassung über Antrag und Feststellung des Listennachfolgers
  11. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
  12. Besetzung des Stiftungsbeirates der Georg-Petel-Stiftung

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2021 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)

Keine!

3. Bekanntgaben

Keine!

4. Freiwillige Feuerwehr Weilheim i.OB - Kommandantenwahl am 16.06.2021

4.1. Bestätigung der Wahl der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weilheim i.OB vom 16.06.2021

Beschluss:

Die Wahl des Herrn Stefan Herbst zum Kommandanten und des Herrn Wolfgang Tilgner zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weilheim i.OB wird auf die Dauer einer Wahlzeit von 6 Jahren mit Wirkung vom 01. Juli 2021 bestätigt. Die Berufung des stellvertretenden Kommandanten erfolgt mit der Maßgabe, dass Herr Wolfgang Tilgner bereit ist, innerhalb eines Jahres den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ zu absolvieren.

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

4.2. Verabschiedung des bisherigen Kommandanten

Zur Verabschiedung des bisherigen ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weilheim i.OB, Herrn Konrad Bischel, führt erster Bürgermeister Markus Loth Folgendes aus:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Konrad Bischel ist seit dem 23.07.1975 aktives Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Weilheim. Beim Eintritt in die Feuerwehr war bereits sein Vater erster Kommandant der Weilheimer Feuerwehr und hat sicherlich darauf Einfluss gehabt, dass das Herzblut zur Feuerwehr auf den
Sohn übergeflossen ist.

Am 01.03.1996 wurde Herr Konrad Bischel zum zweiten Feuerwehrkommandanten und am 01.03.2002 zum ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weilheim berufen. Seit dieser Zeit ist Herr Bischel in diesem Amt tätig und kann nach drei Wahlperioden und einem Corona-Jahr auf eine 19-jährige Amtszeit als erster Kommandant zurückblicken.

Eigentlich wären die Neuwahlen im April 2020 vorgesehen gewesen, allerdings konnten diese aufgrund der Corona-Pandemie und der erlassenen Versammlungsverbote nicht durchgeführt werden. Die Schlagkraft der Feuerwehren sollte durch eine Ansteckungsgefahr bei Dienstversammlungen und Übungen nicht gefährdet werden.

Wir sind froh, dass wir durch die Impfungen der Feuerwehrmannschaft die Dienstversammlung nunmehr durchführen konnten.

Bei der Neuwahl am 16.06.2021 hat sich Herr Konrad Bischel nicht mehr zur Wahl gestellt. Diese Entscheidung ist zweifelsohne aufgrund der langen Amtszeit von Herrn Bischel zu respektieren und anzuerkennen.

Herr Konrad Bischel hat als zweiter Kommandant mit dem damaligen ersten Kommandanten, Herrn Benedikt Schweiger, das Ausrüstungs- und Wechselladekonzept 2000 initiiert und vorangetrieben. Ab 2002 hat Herr Bischel federführend die Ausschreibung und Beschaffung von Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen vorgenommen.

Die wohl markanteste Beschaffung unter der Amtszeit von Herrn Bischel war der Kauf der Drehleiter, die im Jahr 2007 europaweit ausgeschrieben und im Jahr 2009 in Dienst gestellt wurde. Die Gesamtkosten für die Drehleiter beliefen sich seinerzeit bereits auf 780.000 Euro und waren nicht nur für die Kommandantschaft, sondern auch für den städtischen Finanzsäckel ein Kraftakt.

In letzter Zeit hat sich Herr Bischel noch bei der Planung der Parkgarage mit den darin enthaltenen Feuerwehrgaragen auf dem alten Stadtwerkegelände mit eingebracht. Durch seine berufliche Erfahrung als Bauplaner und Baubetreuer wird die Feuerwehr sicherlich eine komfortable Lösung für ihre neuen Feuerwehrgaragen erhalten.

Hervorzuheben ist, dass Herr Bischel seit 2002 als erster Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Weilheim bei unzähligen Feuerwehr- und Technischen Einsätzen die Führungsrolle innehatte und die Verantwortung über einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf trug.

Nicht zu vergessen sind die vielen Hochwasser der Ammer, sowie des Waitzacker- und Angerbaches, bei denen die gesamte Feuerwehr und deren Führungspersonen immer vor schwierigen Entscheidungen standen und sie an die körperliche Leistungsgrenze gegangen sind.

Nebenbei wurde von Herrn Bischel in seiner 19-jährigen Amtszeit allein an Verwaltungsarbeit ca. 16.000 Stunden geleistet. Dies bedeutet, dass er jährlich bei einem 8-stündigen Arbeitstag 105 Tage für Verwaltung aufgewendet hat. Anders gerechnet entspreche dies in seiner 19-jährigen Amtszeit einer 9-jährigen Vollbeschäftigung eines Angestellten.

Allein an diesen Zahlen erkennt man, dass man eine sehr große Leidenschaft zur Feuerwehr haben muss, um ein derartiges Engagement zum Allgemeinwohl der Weilheimer Bürger vollbringen zu können.

In der Führungsrolle der Weilheimer Feuerwehr ist Herr Bischel durch seine immense Fachkompetenz zu einer Respektsperson herangereift. Durch seine direkte, robuste und unverblümte Art war Herr Bischel nicht bei jedermann beliebt und ist bei manchen Verhandlungen und Besprechungen angeeckt. Allerdings wusste jeder, dass Herr Bischel stets korrekt und zuverlässig ist und man sich immer auf ihn verlassen kann.

Herr Bischel war mit Leib und Seele Feuerwehrkommandant und seine Verdienste für das Wohl der Weilheimer Bürger können nicht hoch genug gelobt werden.

Im Namen der Stadt Weilheim i.OB und des Stadtrats möchten wir uns herzlich bei Ihnen für Ihr riesiges Engagement als Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Weilheim und die gute Zusammenarbeit bedanken und wünschen Ihnen alles Gute für Ihre weitere Zukunft. Ein ganz besonderer Dank gilt auch Ihrer Frau, die durch Ihr Amt stets Entbehrungen mitgetragen hat.“

5. Achte Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Weilheim i.OB“, Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR)

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

Achte Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Weilheim i.OB“, Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR) vom 24.06.2021

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund Artikel 23 Satz 1, Artikel 86 Nr. 2 und Artikel 89 Absatz (Abs.) 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende

Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Stadtwerke Weilheim i.OB

§ 1

Die Unternehmenssatzung wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

„(4) Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen. Er wird im Falle seiner Verhinderung von zwei Prokuristen gemeinschaftlich vertreten. Diese werden vom Verwaltungsrat in stets widerruflicher Weise bestellt.“

§ 6 Abs. 3 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

„2. Bestellung und Abberufung des Vorstands sowie die Regelung seines Dienstverhältnisses und Befreiung des Vorstands von den Beschränkungen des § 181 BGB.“

§ 6 Abs. 3 Nr. 13 erhält folgende Fassung:

„13. Gewährung von Gehaltsvorschüssen an den Vorstand, die Prokuristen und an Bedienstete des Kommunalunternehmens, die mit diesen verwandt oder verschwägert sind.“

§ 6 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

„(4) Dem Vorstand gegenüber vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsrats das Kommunalunternehmen gerichtlich und außergerichtlich. Er vertritt das Kommunalunternehmen auch, wenn noch kein Vorstand vorhanden oder der Vorstand und die Prokuristen handlungsunfähig sind.“

§ 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Der Vorstand unterzeichnet ohne Beifügung eines Vertretungszusatzes, die Prokuristen mit dem Zusatz „ppa.“.“

§ 2

Die Unternehmenssatzung wird weiterhin wie folgt geändert:

§ 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Der Verwaltungsrat tritt auf schriftliche Einladung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats zusammen. Es kann auch elektronisch zu den Verwaltungsratssitzungen eingeladen werden. Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. Die Einladung ….“

§ 7 Abs. 7 erhält folgende Fassung:

„(7) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu unterzeichnen und dem Verwaltungsrat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.“

§ 7 Abs. 8 wird wie folgt ergänzt:

„(8) Wenn kein Mitglied des Verwaltungsrates widerspricht und der der Abstimmung zugrunde liegende Punkt nicht § 2 Abs. 4 KUV unterliegt, kann eine Abstimmung auch ohne Sitzung schriftlich oder elektronisch erfolgen. Ein eventueller Widerspruch muss unmittelbar aus der Erklärung des betreffenden Verwaltungsratsmitgliedes bei der schriftlichen oder elektronischen Abstimmung ersichtlich sein.“

§ 3

Diese Satzung tritt zum 01.07.2021 in Kraft.

Weilheim i.OB, den 24.06.2021

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Einstimmig beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 26 Stadtratsmitglieder.

6. Maßnahmen für die Innenstadt

6.1. Maßnahmen für die Innenstadt und Antrag der Stadt Weilheim zum Sonderfonds "Innenstädte beleben"

Beschluss:

Der Stadtrat ist mit der Antragstellung auf Aufnahme in das Förderprogramm des Sonderfonds „Innenstädte beleben“ grundsätzlich einverstanden.

Die Umsetzung konkreter Maßnahmen wird zur Vorberatung zuständigkeitshalber an den Hauptausschuss verwiesen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

6.2. CSU / FDP-Fraktion: Antrag vom 07.06.2021 zur Belebung der Innenstadt

Zur Kenntnis genommen

7. Kostenbeteiligung der Stadt am Neubau der Turnhallen am Gymnasium - Vorwegbindung zum Haushalt

Beschluss:

Die Stadt Weilheim beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 1,75 Millionen Euro an den Baukosten für den Neubau der Turnhallen am Gymnasium Weilheim. Damit werden die Mehrkosten für eine breitensport- und wettkampftaugliche Ausführung der Turnhallen gegenüber einer Ausführung nur für den Schulsport übernommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Landkreis eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Die Mittel sind im nächsten Finanzplan einzustellen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

8. Bauleitplanung

8.1. Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Wohngebiet Frühlingsstraße (Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt!)

8.2. Bebauungsplan "Schießstattweg / Schmuzerstraße" - Abwägung

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamts gemäß §§ 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) unter Einarbeitung des ergänzten hydraulischen Gutachtens abgewogen und entschieden.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung sind im Sinne der Abwägung zu überarbeiten und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die zur hörenden Träger öffentlicher Belange sind entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB nochmals zu beteiligen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

8.3. Bebauungsplan "Seitzstraße" - Zustimmung zum Planentwurf

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Planungsentwurf zum Bebauungsplan „Seitzstraße“ besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Planbasis das Verfahren für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

9. Jahresbericht der Referentin für Flüchtlinge, Asyl und Integration sowie für Spielplätze

Zur Kenntnis genommen

10. Zusammensetzung des Stadtrates und der Ausschüsse

10.1. Antrag CSU / FDP-Fraktion vom 28.05.2021; Neubesetzung der Ausschusssitze im Haupt- und Bauausschuss ab 01.07.2021 

Beschluss: 

Antragsgemäß werden die der CSU / FDP - Fraktion zustehenden Ausschusssitze ab 01.07.2021 wie folgt besetzt: 

Hauptausschuss

Mitglied: Andrä / 1. Stellvertreter: Dr. Langer / 2. Stellvertreterin: Flock

Mitglied: Lunz-Schmieder / 1. Stellvertreter: Gast / 2. Stellvertreterin: Bertl

Bauausschuss

Mitglied: Gast / 1. Stellvertreterin: Bertl / 2. Stellvertreter: Andrä

Mitglied: Lunz-Schmieder / 1. Stellvertreterin: Gebauer-Merx / 2. Stellvertreterin: Flock

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

10.2. Antrag des Stadtratsmitgliedes Halas vom 08.06.2021 auf Niederlegung des Stadtratsmandates; Beschlussfassung über Antrag und Feststellung des Listennachfolgers

Beschluss: 

Der Verwaltungsvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

11. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Keine!

12. Besetzung des Stiftungsbeirates der Georg-Petel-Stiftung

Beschluss:

1. Mitglieder des Stiftungsvorstandes der Georg-Petel-Stiftung der Vereinigten Sparkassen und der Stadt Weilheim i.OB sind

  • Herr 1. Bürgermeister Loth
  • Frau Ragnhild Thieler, Kulturreferentin des Stadtrates
  • Herr Thomas Orbig, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Oberland

2. Mitglieder des Stiftungsbeirates der Georg-Petel-Stiftung der Vereinigten Sparkassen und der Stadt Weilheim i.OB sind

  • die Stadtratsmitglieder Frau Thieler, Herr Dr. Langer, Frau Gronau und Frau Arneth-Mangano
  • Herr Gerhard Treiblmair als Vertreter der Vereinigten Sparkassen Weilheim und
  • Frau Andrea Kreipe, Herr Wolf Schindler sowie Herr Andreas Arneth als Sachverständige

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 21:35 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Karin Groß
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an