Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 28.07.2021
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 21:29 Uhr
Ort: in der Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Straße 8, Weilheim

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

Andrä, Franz
Arneth-Mangano, Petra
Asam, Romana
Bertl, Alexandra
Enders, Susann
Flock, Angelika
Gast, Klaus 
Gebauer-Merx, Saika
Grehl, Karl-Heinz
Gronau, Brigitte
Halas, Andreas
Holeczek, Brigitte
Honisch, Alfred
Imgart, Rüdiger
Klinkicht, Ullrich
Dr. med. Langer, Johannes
Lunz-Schmieder, Marion
Martin, Horst
Neulinger, Manuel
Nowak, Luise
Pentenrieder, Rupert
Ratter, Gerd
Dr. Reindl, Claus
Schwaiger, Hubert
Schwalb, Roland
Thieler, Ragnhild
Vollmann, Hans
Wahlefeld, Tillman
Zirngibl, Stefan

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

Frenzl, Stefan
Groß, Karin
Roppelt-Sommer, Andrea
Stork, Manfred
Wunder, Andreas

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Weitere Anwesende

zum Tagesordnungspunkt 4 der öffentlichen Sitzung: Herr Lenker, Herr Lang, Frau Mock und Frau Nies vom Staatlichen Bauamt Weilheim; Herr Sprenger vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim

zum Tagesordnungspunkt 5 der öffentlichen Sitzung: Herr Schlosser, Städtisches Bürgerheim

Abwesende und entschuldigte Mitglieder des Stadtrates

Prof. Dr. Emeis, Stefan


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

Gedenken an die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Deutschland

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3. Bekanntgaben
  4. Entlastungsstraße Weilheim
    1. Entlastungsstraße: Untersuchungsergebnisse zur neuen Trassenvariante „Osttunnel“
    2. Antrag CSU-Fraktion vom 26.05.2021 zur Thematik Westumfahrung und Hochwasserschutz - Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Weilheim
    3. Entlastungsstraße: Grundsatzbeschluss zur neuen Bürgerbefragung
  5. Städtisches Bürgerheim
    1. Städtisches Bürgerheim: Jahresabschluss 2020
    2. Städtisches Bürgerheim: Erhöhung der Heimgebühren für Rüstige und pflegebedürftige Heimbewohner
  6. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" - Zustimmung zur Planung
  7. Bebauungsplan "Südlicher Bahnhof" - Vorstellung städtebaulicher Entwurf
  8. Bebauungsplan "Seitzstraße" - Erweiterung Geltungsbereich
  9. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    1. Anfrage der CSU/FDP-Fraktion vom 19.07.2021 zum Stand des Ausbaus des Hochwasserschutzes und Präventionsmöglichkeiten
    2. Dringlichkeitsantrag BfW vom 25.07.2021 – Abhilfe für das große Gefahrenpotential für Radfahrer an der Münchener Straße / Ausfahrt Neidhart-Einkaufspark bei McDonalds
    3. Gewitter und Starkregenereignisse; Aufruf an Weilheimer Bürgerinnen und Bürger

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

Gedenken an die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Deutschland

Rede des ersten Bürgermeisters Loth anlässlich der Stadtratssitzung am 28.07.2021:

Vor zwei Wochen hat mit voller Wucht und unvorstellbarer Zerstörungskraft das Tief Bernd mit Starkregen bisher ungeahnten Ausmaßes über Nacht unser Land heimgesucht und verwüstet.

Allein in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wurden bis jetzt schon 179 Tote geborgen und es werden immer noch Dutzende vermisst. Jeder von ihnen wurde von einem Augenblick auf den anderen aus dem Leben gerissen und hinterlässt Verwandte und Freunde, die neben ihrer Trauer auch noch mit dem eigenen Leid, das diese Katastrophe in ihren Alltag gebracht hat, fertig werden müssen – eine schier unerträgliche Vorstellung, meine Damen und Herren.

Ich möchte deshalb am Anfang der heutigen Sitzung innehalten und der Toten und ihren Angehörigen gedenken. Ich bitte alle Anwesenden, sich dafür von ihren Plätzen zu erheben:

Wir alle haben die Bilder vor Augen, die uns in den vergangenen Wochen erreicht haben. Sei es nun im Westen der Bundesrepublik oder auch aus dem Berchtesgadener Land. Nur wenige Kilometer südlich von Weilheim haben in den letzten Tagen heftige Unwetter Schneisen der Verwüstung gezogen. Ein Mensch starb. Es ist unfassbar, was die Menschen in den betroffenen Gebieten aushalten und leisten müssen. Das macht uns tief betroffen. Innerhalb weniger Stunden richteten die Unwetter immense Schäden an.

Die Rettungsdienste, die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und nicht zuletzt die Bundeswehr haben sofort mit ihren Einsätzen begonnen, um ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger aus unmittelbarer Lebensgefahr zu retten. Sie alle sind seitdem im Einsatz und gehen dabei an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen und darüber hinaus. Sie alle verdienen damit unseren größten Respekt und Anerkennung!

Zahllosen Menschen und auch Betrieben wurde die Existenzgrundlage geraubt. In diesen extremen Situationen zeigt sich Gott sei Dank aber auch sehr viel Hilfsbereitschaft und Solidarität untereinander. Sei es bei den Aufräumungsarbeiten, beim der Bereitstellung von Wohnraum, der Verteilung von Hilfsgütern und Lebensmitteln und vieles mehr. Helferinnen und Helfer kommen aus dem ganzen Bundesgebiet und auch von Nachbarländern ins Krisengebiet. Zahllose Spendenaufrufe wurden in ganz Deutschland – auch im Landkreis Weilheim-Schongau – gestartet und Lieferungen organisiert.

Ich bedanke mich bei allen Weilheimerinnen und Weilheimern, die diesen bereits nachgekommen sind. Wer noch spenden will, dem empfiehlt die Stadt Weilheim das Aktionsbündnis „Deutschland hilft“. Dessen Einzelorganisationen leiten effizient und transparent die Spenden weiter. Das Bündnis ist in Sachen Transparenz TÜV-geprüft, hat das DZI-Siegel und wird vom Deutschen Spendenrat empfohlen.

Diese Empfehlung unterstützen auch die beiden Weilheimer Hubert Elbert und Alfred Honisch, Sie erinnern sich, die bei den großen Flutkatastrophen 2002 und 2013 in unserem Land noch selbst Spendengelder sammelten und den Geschädigten vor Ort übergaben. Bei den Dimensionen der aktuellen Hochwasserkatastrophe mit derzeit geschätzten Schäden von bis zu fünf Milliarden Euro und einer langen Wiederaufbaudauer ist die Hilfe über das Aktionsbündnis sinnvoll.

Auf dessen Webseite „aktion-deutschland-hilft.de“ gibt es neben umfassenden Informationen auch die Möglichkeit einer Online-Spende. Jeder Einzelne und jede Einzelne von uns kann helfen und ich appelliere an Sie alle, durch eine Spende zumindest die materiellen Verluste der Betroffenen ein wenig zu mindern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns nun abschließend gemeinsam innehalten und durch eine Schweigeminute diejenigen ehren und würdigen, die in dieser schrecklichen Katastrophe ihr Leben verloren haben sowie deren Angehörige. Ich danke Ihnen.

1. Genehmigung der Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2021 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)

Beschlüsse des Stadtrates am 24.06.2021:

Sitzungspunkt NÖ 15/2021: Sanierung der ehemaligen Deponie Unterhausen – Deponieabdeckung und Errichtung der Oberflächenwasserbeseitigung inklusive Infrastruktur

Die Arbeiten zur Sanierung der ehemaligen Hausmülldeponie „Unterhausen“ - Deponieabdeckung mit Oberflächenentwässerung und Erstellung der notwendigen Leitungsinfrastruktur - werden an den Günstigstbieter Firma Geiger Umweltsanierung GmbH Co. KG zum Angebotspreis von brutto 928.711,87 Euro vergeben.

Sitzungspunkt NÖ 17/2021: Entscheidung über den Verkauf von 3 Baugrundstücken

1. Das Grundstück „In der Au, Flurnummer (Fl.Nr.) 1014“ wird für die Angebotssumme in Höhe von 781.400 Euro an den Meistbietenden vergeben.

2. Das Grundstück „In der Au, Fl.Nr. 1014/2“ wird für die Angebotssumme in Höhe von 870.000 Euro an den Meistbietenden vergeben.

3. Das Grundstück „Am Hardtfeld II, Fl.Nr. 2282/5“ wird für die Angebotssumme in Höhe von 700.100 Euro an den Meistbietenden vergeben.

Sitzungspunkt NÖ 18/2021: Gewerbegebiet Achalaich – Genehmigung eines Kaufvertrages

Die in der Urkunde vom 17.06.2021, Urkundenrollen-Nummer (URNr.) 1044/2021, des Notars Christian Hertel in Weilheim für die Stadt Weilheim i.OB abgegebenen Erklärungen zum Kaufvertrag werden vollinhaltlich genehmigt. 

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 29 Stadtratsmitglieder

3. Bekanntgaben

Bekanntgabe über die Mittelbewilligung aus dem Sonderfonds "Innenstädte beleben" aus dem bayerischen Städtebauförderungsprogramm

Die Stadt Weilheim i.OB erhält aus dem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms 240.000 Euro Landesmittel, was den förderfähigen Kosten von 300.000 Euro entspricht.

Grundsätzlich beträgt der Fördersatz 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Berücksichtigt wurden alle vier Maßnahmenbereiche, für die die Mittel beantragt wurden:

  1. Städtebauliche Konzepte zur Weiterentwicklung der Innenstadt (Zukunftsworkshop)
  2. Vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten durch die Gemeinde
  3. Projektfonds zur Innenstadtentwicklung
  4. Bauliche Investition für Zwischennutzung

Der Hauptausschuss wird sich in seiner Septembersitzung eingehend damit befassen.

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 29 Stadtratsmitglieder 

4. Entlastungsstraße Weilheim

4.1. Entlastungsstraße: Untersuchungsergebnisse zur neuen Trassenvariante „Osttunnel“

Mitteilung:

Ende April 2021 hat das Staatliche Bauamt Weilheim der Stadt Weilheim und der Öffentlichkeit die Idee einer ortsnahen Ostumfahrung in kompletter Tunnelbauweise vorgestellt („Osttunnel“). Diese neue Trassenvariante wurde in den vergangenen Wochen nochmals genauer im Hinblick auf die Belange Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit untersucht. In der Sitzung wird das Staatliche Bauamt Weilheim die Untersuchungsergebnisse zur Trassenvariante „Osttunnel“ vorstellen.

Es ist geplant, die Untersuchungsergebnisse zeitnah zur Sitzung auf der Homepage des Staatlichen Bauamtes zu veröffentlichen.

Sitzungsverlauf: 

Erster Bürgermeister Loth begrüßt die Vertreter des Staatlichen Bauamtes und übergibt das Wort an Herrn Lenker, der die Ergebnisse vorstellt und für Fragen zur Verfügung steht.

Die Präsentation ist bereits auf der Website des Staatlichen Bauamtes zu finden.

Herr Lenker, Abteilungsleiter Straßenbau am Staatlichen Bauamt Weilheim, präsentiert den Fahrplan auf dem Weg zur Entlastungsstraße Weilheim. Die Festlegung einer Vorzugstrasse sei ein nächster wichtiger Schritt im Verfahren. Die neue Variante „Ortsnahe Ostumfahrung mit langem Tunnel“ sei eine denkbare Variante, die die wesentlichen Ziele für eine Entlastungsstraße Weilheim (z.B. Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Bundesstraße 2, Verkehrsentlastung im Stadtgebiet Weilheim) erfülle.

Die Untersuchung der acht Schutzgüter im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) durch das Büro Dr. Schober käme zu dem Ergebnis, die Variante „Ortsnahe Ostumfahrung mit langem Tunnel“ sei aus umweltfachlicher Sicht insgesamt eine vergleichsweise günstige Lösung, ähnlich günstig wie die bereits ausgeschiedene Variante „Zentrumstunnel“. Allerdings sei das Schutzgut Mensch wegen der bauzeitlichen Komponente betroffen. Der „Ost-Tunnel“ würde in einfacher offener Tunnelbauweise hergestellt werden.

Die Neuversiegelung beim „Ost-Tunnel“ sei mit 6,8 Hektar geringer als bei den beiden anderen ortsnahen Ostumfahrungsvarianten. Die Verkehrsprognose ist mit 12.700 KFZ je Tag (für den Bereich Nord) und 16.500 KFZ je Tag (für den Bereich Süd) identisch mit den ortsnahen Ostumfahrungsvarianten ohne Tunnel bzw. mit kurzem Tunnel.

Die Investitionskosten für die Variante „Ortsnahe Ostumfahrung mit langem Tunnel“ werden auf rund 126 Millionen Euro geschätzt. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis gibt Herr Lenker mit dem Wert 2,20 an, so dass eine Bauwürdigkeit aus wirtschaftlicher Sicht gegeben sei. Die jährlichen Betriebskosten werden mit 1,88 Millionen Euro angegeben und zu 100% vom Bund übernommen.

Der Freistaat Bayern habe mittlerweile mehr als 1 Millionen Euro Ingenieurskosten für die Voruntersuchung zur Entlastungsstraße Weilheim investiert. 

Die Ermittlung aller denkbarer Trassenvarianten durch das Staatliche Bauamt Weilheim sei nun abgeschlossen und deren Beurteilung erfolgt, fasst Herr Lenker den Status Quo zum Projekt Entlastungsstraße Weilheim zusammen. Die finale Gegenüberstellung der Varianten mit Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile bzw. Chancen und Risiken und Gewichtung der verschiedenen Parameter stehen noch aus. Zudem würde jetzt noch das Meinungsbild der Stadt Weilheim fehlen. 

Herr Lenker bekräftigt am Ende seines Vortrages nochmals die Aussage vom Staatlichen Bauamt Weilheim, dass der Bund nicht gegen den Willen einer Stadt eine Entlastungsstraße bauen würde.

Erster Bürgermeister Loth erwähnt an dieser Stelle, dass es jetzt dringend einen Grundsatzbeschluss des Weilheimer Stadtrates für eine neue Bürgerbefragung brauche. Deren Ergebnisse könnten dann 1:1 an das Staatliche Bauamt Weilheim weitergeleitet werden. Nur im Falle, dass es im späteren Verfahren um die Abstimmung einer einzigen Trasse gehen sollte, könne ein Bürgerentscheid ein Meinungsbild der Stadt Weilheim herbeiführen.

In der anschließenden Diskussion gibt es zahlreiche Wortmeldungen quer durch alle Fraktionen und Gruppierungen. Immer wieder geht es dabei um grundsätzliche Fragen zum Verfahren und zur gesetzlichen Grundlage des Bundesfernstraßenprogramms.

Eine Wortmeldung aus dem Gremium hebt den relativ geringen Flächenverbrauch, die größte Entlastungswirkung in Verbindung mit vergleichsweise niedrigen Umwelteingriffen bei der neuen Variante „Ortsnahe Ostumfahrung mit langem Tunnel“ hervor. Somit sei diese Variante ein guter Kompromiss und eine vergleichsweise günstige Lösung für Weilheim.

Auf eine Frage zur technischen Abwicklung der Baustelle erklärt Herr Lenker, dass ein Voranschreiten der Baustelle in Abschnitten mit der Einrichtung von Spundwänden am Angerbach stattfinden könne und ausschließlich bei Tageslicht gearbeitet werden würde (keine Nachtbaustelle).

Wie sehe es mit der Überbaubarkeit der Trasse „Ortsnahe Ostumfahrung mit langem Tunnel“ aus? Auf dem „Ost-Tunnel“ drauf könnten beispielsweise Fuß- und Radwege, aber auch Sportanlagen oder Kleingärten angelegt werden. Falls wegen dem Trassenverlauf des „Ost-Tunnels“ Sportanlagen oder Kleingärten entfernt werden müssten, würde der Bund für den Schadenersatz komplett aufkommen, so Herr Lenker. 

Die Bürgerbeteiligung und die Projektleitung des Staatlichen Bauamts Weilheim im Rahmen des Projektes Entlastungsstraße Weilheim seien bislang hervorragend gewesen, so ein Lob aus dem Gremium. Man solle jedoch auch bedenken, dass kein Bau einer Entlastungsstraße die Umwelt am wenigsten beeinträchtige.

Der Begriff „Entlastungsstraße“ sei nochmals kritisch zu hinterfragen, weil der Bund im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2016 ja von einer „Ortsumfahrung“ spreche. Erster Bürgermeister Loth antwortet, der Begriff „Entlastungsstraße“ wurde seinerzeit ganz praktisch gewählt, weil er im Gegensatz zum Begriff „Ortsumfahrung“ eine Tunnellösung nicht ausschließe. Dieses Thema könne auch nochmals in der „AG Bürgerbefragung“ mit den Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprechern diskutiert werden.

Auf die Frage aus dem Gremium hin, ob denn der Umweltaspekt bei der Untersuchung der Variante „Ortsnahe Ostumfahrung mit langem Tunnel“ tatsächlich ausreichend berücksichtigt worden sei, antwortet Herr Lenker, das Büro Dr. Schober habe ein Ergänzungsgutachten zur bisherigen Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) angefertigt, im Rahmen dessen acht Schutzgüter umfangreich untersucht wurden. Der räumliche Bereich um den Angerbach sei als Einziger von Einschränkungen betroffen, ansonsten hauptsächlich das Schutzgut „Mensch“ wegen der bauzeitlichen Betroffenheit. Die kompletten Informationen hierzu würden auf der Webseite des Staatlichen Bauamtes Weilheim veröffentlicht und könnten von der Öffentlichkeit eingesehen werden.

Wie flexibel sei der Trassenverlauf der Variante „Ortsnahe Ostumfahrung mit langem Tunnel“?, war eine weitere Frage aus dem Gremium. Herr Lenker antwortet, im Bereich der Deutenhausener Straße gebe es sicherlich gewisse räumliche Einschränkungen wegen vorhandener Privatflächen, aber im Rahmen des Trassenkorridors sei aktuell immer noch genügend Spielraum zur Sicherstellung eines geeigneten Trassenverlaufs. 

Der Bundesverkehrswegeplan 2016 mit der Weilheimer Ortsumfahrung im vordringlichen Bedarf sei ein verabschiedetes Bundesgesetz und somit eine verbindliche Vorgabe für das Staatliche Bauamt Weilheim, erklärt Herr Lenker. Erster Bürgermeister Loth ergänzt, dass die Bürger:innen im Rahmen der neuen Bürgerbefragung wieder die Möglichkeit bekommen werden, sich grundsätzlich für oder gegen den Bau einer Weilheimer Entlastungsstraße auszusprechen.

Eine Wortmeldung begrüßt die Tatsache, dass der Zentrumstunnel aus dem Verfahren ausgeschieden wurde und stattdessen die realistische bzw. machbare Tunnelvariante „Ost-Tunnel“ offiziell neu aufgenommen wurde. Der absehbare Landschaftsverbrauch sei jedoch im Hinblick auf die zu erwartende Entlastungswirkung nicht zu rechtfertigen.

Sind die ermittelten Verkehrszahlen aus dem Gutachten von Prof. Kurzak überhaupt noch aktuell im Angesicht der Corona-Pandemie und den damit in Zusammenhang stehenden Änderungen im Mobilitätsverhalten der Bevölkerung?, war eine weitere Frage aus dem Gremium. Herr Lenker berichtet, die Bundes- und Staatsstraßen haben heute nicht weniger Verkehr als vor der Corona-Pandemie, es gebe eher einen Trend hin zu mehr Verkehr. Aktuelle Zählungen des Staatlichen Bauamtes Weilheim haben ergeben, dass die Verkehrsmengen in Weilheims Stadtgebiet nicht abgenommen, sondern sogar leicht zugenommen haben.

Nochmals kam der Hinweis aus dem Gremium bei zukünftigen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Entlastungsstraße Weilheim unbedingt auf eine aktuelle Kartendarstellung des Weilheimer Stadtumrisses zu achten.

Wie sieht es mit der Überbaubarkeit der Trasse aus? Herr Lenker antwortet, der „Ost-Tunnel“ würde mindestens mit einem Meter Bodenmaterial überdeckt werden. Alle 300 Meter seien Ausstiegsbauwerke vorgesehen. Die Entlüftung könne möglicherweise in Kombination mit Gebläsen über die beiden Tunnelportale erfolgen. 

Warum sei die Variante „Ost-Tunnel“ jetzt plötzlich möglich? In der Voruntersuchung würden alle denkbaren und realistischen Varianten vom Bund geprüft, erläutert Herr Lenker. Wie weit der Bund am Ende des Tages bereit ist, sich an einer finanziell aufwändigeren Trassenvariante (z.B. der „Ortsnahen Ostumfahrung mit langem Tunnel“) zu beteiligen, könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Dies sei eine Frage der Abstimmung und Verhandlung, aber es brauche auf jeden Fall gute (städtebauliche) Argumente der Stadt. Ganz grundsätzlich könne die Stadt Weilheim jederzeit die Reißleine ziehen und aus dem Verfahren aussteigen.

Eine abschließende Wortmeldung aus dem Gremium erinnert nochmals an die dringende Notwendigkeit zum Bau einer Weilheimer Entlastungsstraße, weil der Straßenverkehr zukünftig nicht abnehmen, sondern weiter zunehmen werde – dies würden zahlreiche aktuelle Verkehrsuntersuchungen voraussagen. In dieser Angelegenheit nichts zu unternehmen und es beim Status Quo zu belassen, sei schädigend für das Oberzentrum Weilheim und die ganze Region.

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

4.2. Antrag CSU-Fraktion vom 26.05.2021 zur Thematik Westumfahrung und Hochwasserschutz - Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Weilheim

Mitteilung:

Die CSU-Fraktion hat am 26. Mai 2021 einen Antrag zur Thematik Westumfahrung und Hochwasserschutz mit der Bitte zur Behandlung im Stadtrat eingereicht. Das Staatliche Bauamt Weilheim möge prüfen, ob bei einem extremen Hochwasser der Ammer das Wasser entlang einer Westumfahrung um Weilheim herum geleitet werden könne und ob gegebenenfalls die Umfahrungsstraße selbst als Gerinne fungieren könne.

Das Staatliche Bauamt Weilheim wird in der Sitzung Stellung zum Antrag nehmen.

Sitzungsverlauf:

Herr Frenzl fasst den CSU-Antrag kurz zusammen.

Erster Bürgermeister Loth merkt an, dass das Antragsthema nicht ganz neu sei, sondern in der Vergangenheit bereits schon einmal in Zusammenhang mit der Ostumfahrung diskutiert wurde.

Herr Sprenger vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim nimmt Stellung zum CSU-Antrag.

Die Zuständigkeit vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim beschränke sich auf die Herstellung des Schutzes vor einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ 100) plus 15 Prozent Klimazuschlag für den Bereich Weilheim Süd und diese Aufgabe sei in naher Zukunft erfüllt.

Erster Bürgermeister Loth richtet die Bitte an Herrn Sprenger der Stadt Weilheim hierzu nochmals eine offizielle schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen (siehe unten).

Herr Lenker ergänzt, es bräuchte zur exakten Untersuchung dieses Problems schon eine detaillierte Machbarkeitsstudie. Auf jeden Fall sei die Baukonstruktion sehr aufwändig und es müssten Pumpwerke installiert werden, was ein derartiges Vorhaben sehr teuer machen würde. Zudem sei der Grundwasserstand im Westen recht hoch und der Weg für ein möglich abzuführendes Hochwasser über die Westumfahrung sei lang und mit nur geringem Gefälle.

Der Antragsteller Andrä erläutert anhand von diversen Karten, welche Auswirkungen ein extremes Hochwasser der Ammer auf das Siedlungsgebiet Weilheims hätte. Ein hundertjähriger Hochwasserschutz würde seiner Einschätzung nach aufgrund der zunehmenden starken Niederschlagsereignisse mittel- bis langfristig nicht mehr ausreichen.

Aus dem Gremium kommt noch die Anregung, den CSU-Antrag an das dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim übergeordnete Umweltministerium weiterzuleiten.

Schriftliche Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim (Mail vom 29. Juli 2021):

A) Westumfahrung als mögliches Hochwasser-Gerinne

Ob es hydraulisch gelingt, das Hochwasser auf einer möglichen Westumfahrungstrasse um Weilheim herumzuführen, müsste eine Machbarkeitsstudie klären. Da sich die Entwicklungslänge gegenüber der Fließlänge der Ammer deutlich vergrößert, geht Gefälle verloren. Dadurch könnte sich die Fließgeschwindigkeit so weit verringern, dass die Abflussleistung zu gering wird.

Die Umgehungsstraße müsste vermutlich tief eingeschnitten verlaufen, was zu Problemen mit dem im Weilheimer Moos hohen Grundwasserständen führen könnte.

Da Weilheim nach der Umsetzung des Hochwasserschutzes Weilheim Süd nach dem Stand der Technik vor Hochwasser geschützt ist (HQ100 plus 15% inklusive Freibord), gibt es für uns keine Veranlassung weitere Maßnahmen zu planen.

Extremes 1000-jähriges Hochwasser (HQextrem)

Einen Ort vor HQextrem zu schützen ist in der Regel unwirtschaftlich.

Daher wird in Bayern für seltenere Ereignisse wie das HQ100 plus 15% überwiegend auf Vorsorge, wie Elementarschadenversicherung und hochwasserangepasste Bauweise gesetzt.

Betrachtet werden Extremereignisse (Überlastfall) aber trotzdem. Diese übersteigen das Bemessungsereignis, das zum Beispiel zur Dimensionierung von Deichen herangezogen wird.

Neben vielfältiger Vorsorgemaßnahmen sollen durch die Planung resilienter Schutzsysteme die negativen Auswirkungen bei solch extremen Ereignissen möglichst gering gehalten werden.

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

4.3. Entlastungsstraße: Grundsatzbeschluss zur neuen Bürgerbefragung 

Beschluss:

Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt über die Sommerpause einen Fragenkatalog für eine neue Bürgerbefragung zu entwerfen, der alle aktuell noch (verfahrens-)relevanten Trassenvarianten der Voruntersuchung berücksichtigt. Der Entwurf wird dann mit den Vorsitzenden der Fraktionen und den Gruppensprechern diskutiert, anschließend dem Stadtrat vorgestellt und verabschiedet. Die neue Bürgerbefragung könnte dann noch im vierten Quartal 2021 durchgeführt werden.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

5. Städtisches Bürgerheim

5.1. Städtisches Bürgerheim - Jahresabschluss 2020

Beschluss:

Dem Jahresabschluss 2020 des Städtischen Bürgerheimes mit den Bilanzsummen in Höhe von 9.025.457,67 Euro und 5.754.211,85 Euro wird zugestimmt. Der jeweilige Jahresüberschuss ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

5.2. Städtisches Bürgerheim - Erhöhung der Heimgebühren für Rüstige und pflegebedürftige Heimbewohner

Beschluss:

Den vorgelegten und erläuterten Heimgebühren für den Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2022 wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

6. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" - Zustimmung zur Planung

Beschluss:

Mit der vorliegenden Planung vom 15.07.2021 mit gestaffelten Höhen von 2, 3 und 4 Vollgeschossen besteht grundsätzlich Einverständnis. Ein Hochpunkt ist im Bereich des bestehenden Bürogebäudes mit maximal fünf Vollgeschossen denkbar.

Zur städtebaulichen Neuordnung und Nachverdichtung im Bereich Hangstraße / Am Öferl wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a, 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von Paragraf (§) 13a BauGB, so dass das Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB durchgeführt wird.

Der Geltungsbereich umfasst gemäß Lageplan vom 20.07.2021 die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 2800/3, 2877/9 und 2877/15-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Plangebiet wird gemäß § 6a BauGB als „Urbanes Gebiet“ festgesetzt.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Hangstraße / Am Öferl“.

Mit dem Investor ist ein Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten, der Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) sowie der noch festzulegenden Folgekosten über einen Baulandbeschluss abzuschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand dieser Planungsvorgaben einen Bebauungsplan ausarbeiten zu lassen und das Verfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

7. Bebauungsplan "Südlicher Bahnhof" - Vorstellung städtebaulicher Entwurf

Beschluss:

Mit der vorliegenden, aus dem Ideenwettbewerb entwickelten Planung für eine Wohnbebauung entlang der Bahnhofsgasse sowie einem Geschäftshaus im Übergang zur Bahnhofstraße besteht grundsätzlich Einverständnis. Für das Geschäftshaus ist ein abgesetzter Hochpunkt mit bis zu 8 Vollgeschossen möglich.

Zur planungsrechtlichen Sicherung der Bebauung ist ein Bebauungsplan zu erstellen.

Mit dem Investor ist ein Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten, der SoBoN sowie der noch festzulegenden Folgekosten über einen Baulandbeschluss abzuschließen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

8. Bebauungsplan "Seitzstraße" - Erweiterung Geltungsbereich

Beschluss:

Das Grundstück Fl.Nr. 2848/24 wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Seitzstraße“ aufgenommen. Das Grundstück wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes insoweit zu erweitern
und das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

9. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

9.1. Anfrage der CSU / FDP-Fraktion vom 19.07.2021 zum Stand des Ausbaus des Hochwasserschutzes und Präventionsmöglichkeiten

Mit Schreiben vom 19.07.2021 stellt die Fraktion der CSU /FDP im Weilheimer Stadtrat folgende Anfrage zur Sitzung des Stadtrates am 28.07.2021: 

„Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister Loth, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates, in Anbetracht der Flutkatastrophe(n) der vergangenen Wochen bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu informieren:

  1. Wie weit ist der Ausbau des Hochwasserschutzes an der Ammer?
  2. Wie weit sind wir aktuell mit dem Hochwasserschutz an unseren Bächen?
  3. Wo sind besonders gefährdete Bereiche für Überflutungen und Hochwasser im Stadtgebiet?
  4. Wie wird die Bevölkerung ggf. gewarnt?
  5. Was empfehlen Fachleute wie z.B. Wasserwirtschaftsamt, Katastrophenschutz, Feuerwehr)unseren Bürgerinnen und Bürgern zur Sicherung ihres Eigentums?

Mit freundlichen Grüßen

Marion Lunz-Schmieder
Vorsitzende CSU-Fraktion

Alexandra Bertl
Stadt-, Kreis- und Bezirksrätin“

Das Stadtbauamt hat zu diesen Fragen Stellungnahmen der einzelnen Fachbereiche eingeholt:

Zu 1. Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB

Der Stadtbereich von Weilheim ist vor einem HQ100 inclusive Klimaänderungszuschlag von 15% geschützt. Derzeit laufen noch Sanierungsarbeiten im Stadtbereich, bei denen die Auflandungen der letzten Jahre beseitigt und der Steinsatz instand gesetzt werden. Diese werden voraussichtlich im Frühjahr 2022 abgeschlossen.

Defizite gibt es im Weilheimer Süden. Dort tritt das Wasser in etwa bei einem 80-jährigen Hochwasser (HQ80) aus und gefährdet den Stadtbereich. Das Wasserrechtsverfahren zum Hochwasserschutz Weilheim Süd läuft und wird gegen Ende 2021 abgeschlossen sein.

Zu 2. Stadtbauamt

Für den Waitzackerbach wurde in den Jahren 2009 bis 2014 ein Regenrückhaltebecken unterhalb Tankenrain erstellt, das seitdem erfolgreich in Betrieb ist. Bei starken Regenfällen wird Wasser zurückgehalten und gedrosselt und kontrolliert über den Waitzackerbach abgeleitet.

Für den Tiefenbach (von Polling und Oderding kommend) plant und erarbeitet das Wasserwirtschaftsamt den Hochwasserschutz Ammer Süd (siehe Ausführungen zu 1.).

Für den Angerbach / Simetsbach, von Osten kommend, hat die Stadt Weilheim i.OB zusammen mit der Gemeinde Eberfing auf interkommunaler Basis Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt I Eberfing ist zwischenzeitlich genehmigt. Hier laufen derzeit Grundstücksverhandlungen der Gemeinde Eberfing und weitere Planungen zur Ergänzung des Entwurfes (Vorbereitungen für die Ausschreibung).

Die weiteren Bauabschnitte II (mit zwei Rückhaltebecken und Gewässerausbau) und III (Schöpfwerk an der Ammer und Ertüchtigung Bachverrohrungen) sind weiterhin in der tieferen Bearbeitung.

Zu 3. Stadtbauamt

Gemäß den Hochwassergefahrenkarten des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim i.OB, die über das Internet von Jedermann eingesehen werden können, besteht für den südlichen und westlichen Bereich der Stadt Weilheim i.OB eine latente Hochwassergefahr durch die Ammer und den Angerbach.

Mit den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen des Wasserwirtschaftsamtes „Ammer Süd“ sowie der Stadt im Bereich „Angerbach“ sollen diese Gefahren reduziert werden.

Zudem ist die Stadt Weilheim i.OB in ein Pilotprojekt „Anpassungen an den Klimawandel“ zur Erforschung von Starkregenereignissen aufgenommen. Hierzu laufen derzeit erste Untersuchungen.

Zu 4. Katastrophenschutz Landkreis Weilheim-Schongau

Die Bevölkerung wird in Weilheim über Sirenen gewarnt, mit anschließender Radiodurchsage.

Im Stadtgebiet Weilheim sind drei Sirenen ortsfest, in den Stadtteilen Unterhausen, Marnbach und Deutenhausen ist jeweils eine Sirene ortsfest verbaut.

Des Weiteren besitzen die Freiwillige Feuerwehr Weilheim und die Ortsteilfeuerwehren Marnbach-Deutenhausen und Unterhausen insgesamt vier mobile Sirenen MOBELA, die die Warnung der Bevölkerung (Warnton
mit anschließender Durchsage) komplettieren.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau steuert federführend alle Warnungen der Bevölkerung auch mit den Sirenen und nutzt die vorhandenen Sirenen in den Kreisgemeinden.

Weiter besitzt das Landratsamt als Untere Katastrophenschutzbehörde das modulare Warnsystem MoWaS, mit diesem Warnsystem kann über die Warn-App NINA, KATWARN, BIWAPP und diverse regionale Warn-Apps die Bevölkerung gewarnt und informiert werden.

Weitere Informationen gibt es dazu auf der Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Zu 5. Wasserwirtschaftsamt / Katastrophenschutz

Zur Vorsorge für die Bevölkerung gibt es einschlägige Broschüren von Bund und Länder. Hier geht es um Bauvorsorge, Versicherungsschutz und das Verhalten im Ereignisfall. Diese sind auf der Webseite des Umweltamtes, und zu den Themen Eigenvorsorge  und Verhalten im Hochwasserfall auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu finden.

Die Stadt Weilheim i.OB setzt in ihren neueren Bebauungsplänen bei Bedarf entsprechende hochwasserangepasste Höhenkoten für die Erdgeschosse fest und weist auf die Gefahren durch Hochwasser und Starkregenereignisse hin. Ebenso wird auf die eigene private Absicherung der Bauherren hingewiesen.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Stadtbauamt, 28.07.2021 Stork

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 29 Stadtratsmitglieder 

9.3. Gewitter und Starkregenereignisse; Aufruf an Weilheimer Bürgerinnen und Bürger 

Das Bauamt gibt trägt folgende Informationen vor, die in Kürze auch als Pressemitteilung herausgegeben werden:

Gewitter und Starkregenereignisse: Aufruf an Weilheimer Bürgerinnen und Bürger

Als Reaktion auf die in den letzten Wochen zunehmenden Gewitter und Regenfälle bittet die Stadt Weilheim i.OB alle Grundstücks- und Hauseigentümer, Eigentümergemeinschaften sowie Bürgerinnen und Bürger die Regenabläufe ihrer Immobilien auf deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

  • Kontrollieren Sie dazu bitte die Systeme der Dachabläufe.
  • Halten Sie Sickerschächte und Einlaufrinnen von Laub usw. frei.
  • Verwenden Sie zum Rückhalt Regentonnen oder andere Zisternensysteme.
  • Versuchen Sie Flächen zu entsiegeln, soweit es für deren Nutzung möglich ist.
  • Begrünen Sie Dachflächen, wenn dies möglich ist.

Im Rahmen eines derzeit laufenden Pilotprojekts „KARE“ zur Anpassung an den Klimawandel bei Starkregenereignissen wird für die Stadt Weilheim i.OB untersucht, wie man sich besser auf derartige Wetterphänomene einstellen und Vorsorgemaßnahmen ergreifen kann.

Die Stadt Weilheim i.OB wird ihren Bürgerinnen und Bürger aus diesen Erkenntnissen heraus jeweils berichten und auf dem Laufenden halten. Um jedoch eine größtmögliche Sicherheit für das Gemeindegebiet zu erreichen, sind wir alle gefragt und sollten unseren Anteil dazu beitragen.

Für Rückfragen zu diesem Thema stehen Ihnen auch die Sachbearbeiter des Stadtbauamtes gerne zur Verfügung.

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 29 Stadtratsmitglieder 


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 21:29 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an