Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 23.09.2021
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 20:25 Uhr
Ort: im Pfarrheim Haus der Begegnung -Saal-, Römerstraße 20, Weilheim i.OB

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

Andrä, Franz
Arneth-Mangano, Petra
Asam, Romana
Dr. Bosch, Roland
Prof. Dr. Emeis, Stefan
Enders, Susann
Flock, Angelika
Gast, Klaus 
Gebauer-Merx, Saika
Gronau, Brigitte
Holeczek, Brigitte
Honisch, Alfred
Imgart, Rüdiger
Klinkicht, Ullrich
Dr. med. Langer, Johannes
Martin, Horst
Neulinger, Manuel
Nowak, Luise
Pentenrieder, Rupert
Ratter, Gerd
Dr. Reindl, Claus
Schwaiger, Hubert
Thieler, Ragnhild
Vollmann, Hans
Wahlefeld, Tillman
Zirngibl, Stefan

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

Fischer, Katrin
Roppelt-Sommer, Andrea
Scharf, Christoph
Stork, Manfred

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Mitglieder des Stadtrates

Bertl, Alexandra
Grehl, Karl-Heinz
Lunz-Schmieder, Marion
Schwalb, Roland


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3. Bekanntgaben
    1. Jahresbericht 2020 Volkshochschule (vhs) Weilheim e.V.
    2. 50. Jubiläum der Unterzeichnung der Freundschaftsurkunde mit Partnerstadt Narbonne
  4. Vereidigung des neuen Stadtratsmitgliedes Dr. Roland Bosch
  5. Besetzung der Ausschüsse und Gremien - Änderungen September 2021
  6. Vorlage der Jahresrechnung 2020
  7. Bebauungsplan "Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße" - 2. Änderung und Erweiterung - Abwägung und Satzungsbeschluss
  8. Bebauungsplan "Leprosenweg II - Erweiterung Nord" - Abwägung
  9. Bebauungsplan "Urberlweg-West" - Abwägung und Satzungsbeschluss
  10. Bebauungsplan "Singerstraße" - Abwägung
  11. Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen: Parkhaus Krumpperstraße - vorhabenbezogener Bebauungsplan
  12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.07.2021 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)

keine

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 25 Stadtratsmitglieder

3. Bekanntgaben

3.1. Jahresbericht 2020 Volkshochschule (vhs) Weilheim e.V.

Die vhs legt den Jahresbericht 2020 vor.

Der Jahresbericht wurde den Stadtratsmitgliedern mit den Sitzungsunterlagen übermittelt.

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 25 Stadtratsmitglieder 

3.2. 50. Jubiläum der Unterzeichnung der Freundschaftsurkunde mit Partnerstadt Narbonne 

Rede des ersten Bürgermeisters Loth in der Stadtratssitzung vom 23.09.2021

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
verehrte Anwesende,

genau heute vor 50 Jahren, am 23. September 1971, unterzeichneten unser damaliger Bürgermeister Dr. Johann Bauer und der Narbonner Maître Hubert Mouly die Freundschaftsurkunde unserer beiden Städte in Narbonne. Gute zweieinhalb Jahre später besuchte die französische Delegation unsere Stadt und die Freundschaft wurde mit der Unterschrift der Städtepartnerschaftsurkunde am 23.05.1974 hier in Weilheim endgültig besiegelt.

Anlässlich dieses Jubiläums organisierte heute Nachmittag unsere Partnerstadt eine Videokonferenz als kleinen Festakt, zu dem nicht nur meine beiden Stellvertreter und ich, sondern auch unsere Referentin für die Städtepartnerschaft im Stadtrat, Marion Lunz-Schmieder, und deren Vorgängerin Uta Orawetz, unser Stadtratskollege Dr. Claus Reindl als Mitglied der Stadtkapelle sowie Hermine Zaha und Olaf Wiesner aus der Stadtverwaltung eingeladen und online zugeschaltet waren.

Als Vertreter der Weilheimer Vereine nahmen zudem Eva-Maria Schweiger als Vorstandsmitglied des TSV Weilheim und Martin Schwarzenbrunner, der 1. Vorstand unseres Heimat- und Trachtenvereins, teil. Gerhardt Drexl als Vertreter der Wirte war auch zugeschaltet.

Ich darf Ihnen an dieser Stelle herzliche Grüße meines Narbonner Amtskollegen Maître Didier Mouly, dem Sohn des damaligen Bürgermeisters, übermitteln.

Die Entstehung der Städtepartnerschaft geht auf das Jahr 1965 zurück, als eine Pfadfindergruppe aus der französischen Stadt Narbonne im Landkreis Weilheim zeltete und die Stadt Weilheim sich der von einem Hochwasser überraschten Jugendlichen annahm.

Daraus entstanden Kontakte zwischen den Städten Narbonne und Weilheim, die in diesen Wunsch einer Partnerschaft mündeten.

Freundschaft zwischen unseren Städten war das erklärte Ziel. Freundschaft nach den Jahren der kriegerischen Auseinandersetzungen, die zur damaligen Zeit viele ja noch persönlich erlebt haben.

Freundschaft sollte geschlossen werden zwischen den Bürgern unserer beiden Städte, zwischen den jungen Leuten, zwischen Vereinen. Man wollte sich kennenlernen und voneinander lernen, man wollte die Kultur des anderen kennenlernen.

Die Städtepartnerschaft ist auch nach einem halben Jahrhundert noch von gegenseitigem Verständnis und Leben erfüllt und zahlreiche Freundschaften sind zwischen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Städte entstanden.
Dafür stehen auch die gegenseitigen Besuche von Sportlern, Chören, Schülerinnen und Schülern. Die wechselseitige Teilnahme an den Gewerbeausstellungen ist die wirtschaftliche Ergänzung des regen kulturellen und sportlichen Austauschs.

Gemeinsam feiern wir alle Jahre in der ersten Juliwoche hier in Weilheim die Französische Woche, zu der Narbonner Händler mit ihren Produkten, insbesondere Wein, zu uns kommen.

Die im 2-Jahresrhythmus stattfindende Bayerische Woche in Narbonne unter Beteiligung Weilheimer Vereine, Gastronomen und Händler ist dort genauso zu einer beliebten und nicht mehr wegzudenkenden Veranstaltung geworden, zu der ich mich jedes Mal wieder gerne auf den Weg mache.

Auch wenn uns die Covid-19-Pandemie zu einer Unterbrechung dieser Traditionen gezwungen hat, freuen wir uns umso mehr auf ein Wiedersehen mit unseren französischen Freunden.

Für 2024 ist eine Feier anlässlich der 50-jährigen Städtepartnerschaft hier in Weilheim geplant.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 25 Stadtratsmitglieder 

4. Vereidigung des neuen Stadtratsmitgliedes Dr. Roland Bosch

Sachverhalt:

Das bisherige Stadtratsmitglied Andreas Halas (ÖDP) legte zum 31.08.2021 das Mandat nieder (siehe Stadtratsbeschluss vom 24.06.2021).

Als Listennachfolger wurde Herr Dr. Roland Bosch (ÖDP) in der Sitzung am 24.06.2021 festgestellt. Dieser hat mit Schreiben vom 01.07.2021 die Übernahme des Mandates bestätigt und sich zur Ableistung des Eides / Gelöbnisses bereit erklärt.

Rechtsgrundlage:

Gemäß Artikel 31 Absatz 4 Satz 1 GO sind Stadtratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form vom ersten Bürgermeister zu vereidigen.

Eidesformel:

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Erklärt das Stadtratsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Sitzungsverlauf:

Erster Bürgermeister Loth führte in die Thematik ein.

Anschließend nahm er feierlich den Eid des neuen Stadtratsmitgliedes Dr. Roland Bosch ab und begrüßte ihn offiziell im Stadtrat der Stadt Weilheim.

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 25 Stadtratsmitglieder 

5. Besetzung der Ausschüsse und Gremien - Änderungen September 2021

Beschluss:

Den vorgeschlagenen und vorgelegten Änderungen zur Besetzung der Ausschüsse und Gremien sowie des Referates „UN-Agenda 2030“ ab 1. September 2021 wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

6. Vorlage der Jahresrechnung 2020

Beschluss:

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 wird ohne Erinnerung zur Kenntnis genommen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 26 Stadtratsmitglieder.

7. Bebauungsplan "Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße" - 2. Änderung und Erweiterung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Aus dem Ergebnis der Abwägung ergeben sich lediglich redaktionelle Anpassungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße“, 2. Änderung und Erweiterung, wird in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung vom 20.05.2021 mit Begründung, Umweltbericht und Bericht zur Festlegung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (Büro Müller-BBM vom 12.05.2021) als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 22 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

Abstimmungsvermerk:

Abstimmung ohne Stadtratsmitglied Klaus Gast, da dieser zu diesem Zeitpunkt den Sitzungssaal verlassen hatte.

8. Bebauungsplan "Leprosenweg II - Erweiterung Nord" - Abwägung

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Der Bebauungsplan „Leprosenweg II Erweiterung Nord“ mit Begründung und weiteren Unterlagen ist im Sinne des Abwägungsergebnisses nochmals zu überarbeiten. Die überarbeitete Planung ist erneut öffentlich auszulegen. Die nochmalige Auslegung wird gemäß Paragraf (§) 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt. Es wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahme nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (der Planung) abgegeben werden können.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 22 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

Abstimmungsvermerk:

Beratung und Abstimmung ohne Stadtratsmitglied Rupert Pentenrieder, da dieser den Beratungstisch verlassen hatte.

9. Bebauungsplan "Urberlweg-West" - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Aus dem Ergebnis der Abwägung ergeben sich lediglich redaktionelle Anpassungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Der Bebauungsplan „Urberlweg-West“ wird samt Begründung in der sich redaktionell durch die Abwägung ergebenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 26 Stadtratsmitglieder.

10. Bebauungsplan "Singerstraße" - Abwägung

Beschluss:

I.

Die Frage eines Verkehrsgutachtens oder verkehrsleitender Maßnahmen ist mit dem Staatlichen Bauamt zu klären. Eine Entscheidung dazu wird insoweit in den Bauausschuss zur Vorberatung verwiesen.

II.

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden mit der Ergänzung, für den Planungsbereich zum Thema „Starkniederschläge“ eine Gefährdungs- und Fließwegsanalyse zu beauftragen und eine diesbezügliche Risikobeurteilung erstellen zu lassen.

Die Planungsunterlagen zum Bebauungsplan „Singerstraße“ sind dann im Sinne des Abwägungsergebnisses sowie der sich aus der für Starkniederschlagsereignisse zu beauftragenden Gefährdungs- und Fließweganalyse und diesbezüglicher Risikobeurteilung ergebenden Erkenntnisse zu überarbeiten. Für die überarbeiteten Planungsunterlagen ist das förmliche Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB erneut durchzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 26 Stadtratsmitglieder.

Abstimmungsvermerk:

Abstimmung ohne Stadtratsmitglied Hubert Schwaiger, da dieser zu diesem Zeitpunkt den Sitzungsraum verlassen hatte.

11. Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen: Parkhaus Krumpperstraße - vorhabenbezogener Bebauungsplan 

Beschluss:

Auf die Erstellung eines Massemodells zur Visualisierung des geplanten Parkhauses entsprechend der Anregung des Arbeitskreises (AK) „Stadtentwicklung“ wird verzichtet.

Dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkhaus Krumpperstraße“ vom 30.08.2021 sowie der zugehörigen konkreten Vorhabensplanung für „Neubau Feuerwehreinstellhalle mit Parkhaus“ wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkhaus Krumpperstraße“ auf der Grundlage der vorlegten Planungsunterlagen nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge 

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 20:25 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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